Die rechtzeitige Bekanntgabe des Vorbehalts, unter den auf Bitten des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie das federführende Ministerium für Schule und Weiterbildung die Bewerbung für die staatlich getragenen Studienkollegs gestellt hat, dient der Sicherheit möglicher Bewerberinnen und Bewerber. Unsere Beschlussvorlage wollen wir nach der Sommerpause im Kabinett beraten. Selbstverständlich werden wir dann auch das Parlament und die Öffentlichkeit ausführlich informieren.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt mehrere Nachfragen. Die erste Frage stellt Herr Groth von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Minister Pinkwart, werden Sie die Ergebnisse der Umstrukturierung – uns liegt dazu noch nichts vor –, um Studenten aus Entwicklungsländern weiterhin Chancen zu geben, nicht nur dem Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie, sondern auch den anderen Ausschüssen mitteilen? Können Sie dem Hohen Haus diese Beteiligung zusagen?
Es wird dazu eine entsprechende Vorlage der Landesregierung geben. Diese Vorlage kann natürlich auch in anderen Ausschüssen beraten werden. Das ist aus meiner Sicht überhaupt kein Problem.
Sehr geehrter Herr Minister Pinkwart, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Mich interessiert, wie Sie vor dem Hintergrund der Diskussion um die Studienkollegs Aktivitäten einzelner Hochschulen bewerten, für ausländische Studierende eine Betreuungsgebühr zu erheben, die sich nicht nur auf die ersten Semester, sondern auch auf die letzten Semester und teilweise auch auf die Examenssemester beziehen und die damit von den Studierenden als völlig unangebracht betrachtet werden.
Die Hochschulen haben die rechtliche Möglichkeit, dieses Instrument wahrzunehmen, wenn es darum geht, die Qualität der Betreuung für ausländische Studierende zu verbessern.
Ich hatte bereits dargelegt, dass eines der Hauptprobleme in der Vergangenheit darin bestanden hat – es besteht auch noch darin –, dass ausländische Studierende hier nicht zu dem notwendigen Studienerfolg geführt werden konnten. Wir sind der Auffassung, dass wir vom Ergebnis her auch im internationalen Vergleich deutlich besser und auch attraktiver werden müssen für Studierende aus dem Ausland, und zwar auch aus Entwicklungsländern, damit die Besten aus diesen Ländern zu uns kommen und hier gute Bedingungen vorfinden. Solche Betreuungsmittel, die zusätzlich von den Hochschulen eingesetzt werden,
Ich wollte zunächst eine andere Frage stellen. Ich werde mich deshalb noch einmal melden. Jetzt will ich aber etwas im Anschluss an das fragen, was Frau Kollegin Hendricks angesprochen hat.
An der Uni Bonn wird diese Betreuungsgebühr als Zuschlag zu den ohnehin anfallenden Studiengebühren erhoben. Wie beurteilt die Landesregierung die rechtliche Zulässigkeit der Erhebung solcher Gebühren? Wie kann sichergestellt werden, dass die Studierenden dies auch finanzieren können, denn es kommen ja nicht nur wohlhabende ausländische junge Menschen nach NordrheinWestfalen, um hier ein Studium aufzunehmen?
Zur Rechtmäßigkeit habe ich mich bereits geäußert. Ich halte die Maßnahme auch ansonsten für vertretbar.
Ich bin auch gerne bereit, Ihnen diesen Sachverhalt noch einmal umfänglicher zu erläutern. Ich glaube nicht, dass er in einem direkten Kontext zur Frage „Studienkollegs doch vor dem Aus?“ steht. Insofern biete ich dem Fragesteller an, ihm das noch schriftlich mitzuteilen, wenn er eine ausführliche Antwort dazu haben will.
Vielen Dank. – Herr Minister Pinkwart, welche Möglichkeit sieht die Landesregierung bzw. sehen Sie, die bisherigen Angebote der Studienkollegs auf eine breitere Basis zu stellen, damit zukünftig noch mehr Studierende als bisher von diesen Angeboten profitieren können?
Stück weit die Antwort vorwegnehme, die wir Ihnen als Landesregierung für die Zeit nach der Sommerpause in Aussicht gestellt haben.
Sehr geehrter Herr Pinkwart, im Schulgesetz befinden sich in § 24 Regelungen zum Studienkolleg. Dieses Gesetz haben Sie ja gerade erst zum 1. August 2006 in Kraft treten lassen. Es handelt sich also um ein neues Gesetz, das hier in diesem Land gültig ist.
Darauf müsste ich genauso antworten wie auf die Frage von Frau Seidl. Das wird von der Antwort abhängig sein, die die Landesregierung zu diesem Themenkomplex mit der Vorlage eines gemeinsamen Entwurfs gibt.
Herr Minister, ich habe die Diskussion im zuständigen Fachausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie so verstanden, dass dort Einigkeit darüber besteht, dass es für ausländische Studierende in Nordrhein-Westfalen auch weiterhin die Möglichkeit eines grundständigen Studiums – also vom ersten Semester an – geben soll.
Deshalb frage ich Sie: Wie beurteilen Sie die Ankündigung einzelner Hochschulen, insbesondere größerer Hochschulen mit entsprechendem fachlichem Profil, nur noch ausländische Studierende aufnehmen zu wollen, die über einen BachelorAbschluss verfügen, diese dann allerdings mit dem ersten Fachsemester ins Studium einstufen zu wollen?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Schultheis, diese Frage kann ich Ihnen schlicht und ergreifend nicht beantworten, weil ich hier von Ihnen
Ich bin gerne bereit, dem nachzugehen. Vielleicht können Sie mir auch helfen und einen Hinweis geben, an welcher Hochschule das konkret der Fall sein soll.
Wenn Sie „in Aachen und in Bonn“ sagen, gehe ich dem gerne nach. Vielleicht können Sie mir auch noch mitteilen, in welchem Fachbereich. Ich kann diesen Hinweis gerne aufgreifen und nachfragen, ob es sich dort tatsächlich so verhält. Ich höre es heute zum ersten Mal.
Herr Minister Pinkwart, Sie haben in Ihrer ersten Ausführung deutlich gemacht, dass Ihnen eine Verbesserung der Erfolgsquote unserer ausländischen Studierenden am Herzen liegt und dass Sie mit möglichen Veränderungen bei den Studienkollegs dieses Ziel verfolgen. So weit, so gut.
Sie werden sicherlich genau wie wir der Anhörung entnommen haben, dass die Studienerfolgsquote der Absolventen der Studienkollegs annähernd gleich ist wie die Erfolgsquote der deutschen Studenten und damit deutlich besser als die Erfolgsquote der sonstigen ausländischen Studenten.
Dies unterstellt, frage ich Sie: Halten Sie bei Ihrem neuen Modell in jedem Fall daran fest, dass es auch zukünftig für ausländische Studierende, die aufgrund ihrer zu Hause abgelegten Abschlüsse noch nicht über die generelle Zulassungsberechtigung verfügen, hier eine Heranführung ans Studium geben wird, sodass diese Gruppe nach wie vor den Zugang zu unseren Hochschulen bekommt?
Diese Überlegung wird bei der Entwicklung eines alternativen Konzepts sicherlich mit bestimmend sein.
Dennoch bitte ich, auch den Hinweis aufzunehmen, dass es ja unterschiedliche Wege zum Erwerb dieser Zugangsberechtigung geben kann.
Wir stellen jedenfalls fest, dass heute – anders als das in den 60er- und 70er-Jahren vielleicht der
Fall war – eine wachsende Zahl ausländischer Studienplatzbewerberinnen und -bewerber bereits über diese Zugangsvoraussetzungen verfügt und trotzdem entweder keinen Studienplatz bekommt oder zwar einen Studienplatz bekommt, aber nicht die Betreuung erhält, die notwendig wäre, um diese Studierenden hier zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.
Man muss abwägen, wie man die Mittel wirksam einsetzt, damit wir das Ziel erreichen, möglichst vielen Studierenden – vor allen Dingen auch denjenigen aus Ländern der Entwicklungszusammenarbeit – am Ende einen qualifizierten Abschluss zu ermöglichen. Das ist das Ziel.
Wir werden Ihnen ein Konzept vorlegen, das dies sicherstellt – aus unserer Sicht besser als das, was wir vorgefunden haben und was ja vom Landesrechnungshof kritisiert und von der KMK kritisch beurteilt worden ist.
Wir werden etwas vorlegen, mit dem wir eher in der Lage sind, das Ziel zu erreichen, möglichst vielen eine gute Chance zu geben, hier einen Abschluss zu erlangen; denn nur dann haben sie beispielsweise die Voraussetzung, bei einem Zurückgehen in ihr Heimatland auch im Sinne der Entwicklung strukturbildend tätig zu werden. Wenn sie hier studieren und ohne Abschluss bleiben, werden sie diesen Beitrag nicht leisten können.
Frau Kollegin Hendricks, Sie haben jetzt noch ein drittes und letztes Mal Gelegenheit, eine Frage zu stellen.
Herr Minister Pinkwart, Sie haben in Ihren Ausführungen darauf hingewiesen, dass es Ihnen bei der Neuordnung um eine Qualitätsverbesserung geht.
Wie wollen Sie sicherstellen, dass das Know-how, die Erfahrungen und die Erkenntnisse, die in der Zwischenzeit in den Studienkollegs vorhanden sind, auch mit in die Weiterentwicklung aufgenommen werden?