Protokoll der Sitzung vom 13.06.2007

Seit dem Übergang der Verantwortlichkeiten für den Verkaufsprozess für die LEGWohnungen vom Bauministerium auf das Finanzministerium ist der Informationsfluss im Hinblick auf den Ausschuss für Bauen und Verkehr schwieriger geworden. Wie kürzlich der Presse zu entnehmen war, soll der Verkauf der LEG-Wohnungen noch im Laufe dieses Jahres abgeschlossen werden. Da die Fristen für die europaweite Ausschreibung dieses Auftrages abgelaufen sind, ist es von Interesse, an welches Unternehmen der Auftrag durch die Landesregierung erteilt worden ist.

Welches Unternehmen ist zu welchem Zeitpunkt mit der Begleitung des Verkaufsprozesses für die LEG-Wohnungen durch die Landesregierung beauftragt worden?

Ich bitte Herrn Minister Dr. Linssen um die Beantwortung.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat am 24. Oktober 2006 beschlossen, die von der Beteiligungsverwaltungsgesellschaft NRW – das ist die BVG – gehaltenen Gesellschaftsanteile an der LEG NRW GmbH zu veräußern. Ein Verkauf der Wohnungen des LEG-Konzerns ist von der Landesregierung nicht vorgesehen. Die NRW-Bank beabsichtigt

ebenfalls, ihre Gesellschaftsanteile an der LEG NRW GmbH zu verkaufen. Letztlich will auch die Deutsche Rentenversicherung Westfalen ihre an den drei westfälischen Beteiligungsgesellschaften gehaltenen Gesellschaftsanteile von jeweils 50 % veräußern.

Die BVG, die NRW-Bank und die Deutsche Rentenversicherung Westfalen haben deshalb gemeinsam ein EU-weites Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel veranstaltet, einen Transaktionsberater mit der Durchführung der Anteilsveräußerung zu beauftragen. Das Ausschreibungsverfahren endete am Montag, dem 11. Juni 2007, mit der Beauftragung einer Bewerbergemeinschaft als Berater für das Transaktionsverfahren. Bei dieser Bewerbergemeinschaft handelt es sich um ein Konsortium, das aus dem Bankhaus Metzler, der Rechtsanwaltsgesellschaft Willkie Farr & Gallagher und der GEWOS, Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH, als Immobilienspezialistin besteht. Nach dem vorgelegten ersten Zeitplan des Konsortiums soll das Anteilveräußerungsverfahren im Frühjahr nächsten Jahres abgeschlossen sein. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Frage des Abgeordneten Becker.

Ich hätte gerne die Frage beantwortet, was genau im Verkaufsauftrag enthalten ist. Konkret: Ist auch der Städtebauteil der LEG mit im Verkaufsauftrag enthalten?

Herr Minister.

Dazu kann ich Ihnen sagen, was schon oft publiziert worden ist, nämlich dass die Unternehmenssparte Public Services vor der Veräußerung aus dem LEGKonzern herausgelöst wird. Alles andere soll natürlich in dem Anteilsverkauf enthalten sein.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Abgeordneter Becker hat eine zweite Frage zu stellen.

Herr Minister, die Landesregierung hat seinerzeit behauptet, sie würde diesem Verkaufsauftrag umfangreiche, ja sogar beispielhafte Sozialklauseln etablieren. Ich frage Sie: Welche Sozialklauseln sind dem Auftrag an dieses Konsortium beigefügt worden, und wann können wir sie kennenlernen?

Herr Minister, bitte.

Der Mieterschutz wird über die Sozialcharta gewährleistet, die Ihnen bekannt ist. Wir haben sie seinerzeit mit der Veröffentlichung des Anteilverkaufs auch der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Eckpunkte der Sozialcharta sind im Zuge des Beschlusses der Landesregierung, die LEG zu veräußern, auch in Nordrhein-Westfalen insgesamt bekannt gemacht worden.

Das Konsortium um das Bankhaus Metzler wird geeignete Instrumentarien zur Umsetzung und Absicherung der Sozialcharta erarbeiten. Da das Konsortium erst vor wenigen Tagen beauftragt wurde, kann zu diesem Bereich noch keine weitergehende Aussage getroffen werden. Aber das ist ein Bestandteil des Auftrags.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Löhrmann hat noch eine Frage. Bitte.

Herr Minister Linssen, können Sie uns sagen, wann genau die Fraktionen – oder die Obleute – die Sozialcharta zugestellt bekommen?

Herr Minister, bitte.

Wenn ich mich richtig erinnere, ist das Gutachten den Obleuten zugestellt worden. In dem Gutachten selbst sind die Sozialbedingungen verankert.

Die zweite und letzte Frage von Frau Löhrmann.

Herr Minister, ich meine nicht die Unterlagen, die Sie uns im Vorfeld der Diskussion darüber, ob, wie und unter welchen Bedingungen der Verkauf stattfinden soll, zugeleitet haben, sondern ich meine die Sozialcharta, die konkreten Sozialklauseln, die Sie jetzt in dem Verfahren vereinbart haben. Wann leiten Sie diese dem Parlament oder den Obleuten zu?

Der Auftrag ist am 11. an das Konsortium gegeben worden. Danach hat es mit Ausnahme der Presseveröffentlichung darüber, wer beauftragt wurde, noch keine Veröffentlichung gegeben. Die Pressemitteilung ist gestern erfolgt.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Es gibt noch keine Sozialcharta!)

Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen keine weiteren Fragen mehr vor. Die für die Fragestunde vorgesehene Zeitstunde ist bereits um eine Minute überschritten. Insofern möchte ich die Fragestunde mit der Mündlichen Anfrage 123 beenden. Ich bedanke mich.

Es liegen noch die Mündlichen Anfragen 124, 125, 126 und 127 vor. Diese werden wir jetzt nicht mehr hier bearbeiten. Es besteht die Frage, ob die Fragesteller sie beim nächsten Mal mündlich – das wäre nach der Sommerpause – oder schriftlich beantwortet haben wollen.

Frau Löhrmann ist für die Mündliche Anfrage 124 zuständig. Ich frage Sie: Wie möchten Sie Ihre Frage beantwortet haben, schriftlich oder beim nächsten Mal mündlich?

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Schriftlich!)

Schriftlich. (Siehe Anlage)

Für die Mündliche Anfrage 125 ist ebenfalls Frau Löhrmann zuständig.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Schriftlich!)

Schriftlich. (Siehe Anlage)

Für die Mündliche Anfrage 126 ist die Abgeordnete Frau Beer zuständig.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Auch schrift- lich!)

Auch schriftlich. (Siehe Anlage)

Für die Mündliche Anfrage 127 ist Herr Abgeordneter Link von der Fraktion der SPD zuständig.

(Sören Link [SPD]: Schriftlich!)

Ebenfalls Schriftlich. (Siehe Anlage)

Danke schön für diese Auskünfte.

Damit sind wir am Ende der Fragestunde. Ich bedanke mich für Ihre Antworten.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

9 Schutz der 2.000 Alleen in NRW wird ausgehöhlt – „100-Alleen-Initiative“ wird zur Farce Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/4476

Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Abgeordneten Remmel für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich im Vorfeld der heutigen Debatte gefragt, was das richtige Bild ist, um einzusteigen. Worum geht es eigentlich? Ich habe mich an Zitate erinnert, die mir entfernt im Kopf herumschwirren. Ich weiß nicht mehr, ob sie von Feuerbach oder von Marx stammen.

Es geht um Religionskritik. Da wird davon gesprochen, dass es Rosen an den Ketten der Unterdrückten gibt, die das Dasein der Unterdrückten etwas relativieren sollen. Ich glaube, dass die Alleen quasi die Rosen an den Ketten der unterdrückten und geketteten Natur in NordhreinWestfalen sein sollen.

Wenn Sie genau hinschauen, was im Koalitionsvertrag zum Naturschutz steht, dann sollen offensichtlich nur die Alleen als leuchtendes Projekt darstellen, dass die Landesregierung auch ein Herz für den Naturschutz hat.

Ich habe nichts gegen Rosen. Sie duften schön und sind schön anzuschauen.

(Minister Eckhard Uhlenberg: Aber gegen Al- leen!)

Auch Alleen sind wunderschön. Wir bräuchten davon tatsächlich mehr in Nordrhein-Westfalen.

Wenn es aber konkret wird und man diese Rosen und Alleen anschaut, werden diese sehr schnell welk, weil der Boden, weil die Grundlage dafür fehlt.

Zusammen mit dem Projekt, dass Sie gestartet haben, entziehen Sie diesen Alleen die Grundlage. Das ist Gegenstand des heutigen Antrags. Sie starten einerseits eine Initiative, die wir mit einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen noch zu unserer Regierungszeit auf den Weg gebracht haben. Daran darf ich erinnern. Sie starten diese Initiative und verändern gleichzeitig die notwendigen Grundlagen zum Schutz dieser Alleen im Landschaftsgesetz. Das ist die zentrale Auseinandersetzung: einerseits Symbolpolitik für den Naturschutz zu betreiben, andererseits aber die notwendigen Grundlagen nicht nur nicht auszubauen, sondern auch noch zu streichen und auszusetzen.

Bisher gab es insbesondere diesen direkten Alleenschutz, der in § 47 vorhanden war. Sie haben ihn jetzt in § 47 a geschoben, wobei der direkte