Protokoll der Sitzung vom 13.06.2007

Ich habe auch gesagt, der 27. Internationale Hansetag ist kein Ereignis, das uns veranlasst, ein ganzes Gesetz zu ändern.

Wir werden abwarten, wie sich die Rechtsprechung in anderen Fällen entwickelt. Eine Ausweitung der Sonderregelungen über ein vernünftiges Maß hinaus liegt dabei nicht in unserem Interesse. Das sage ich gerne noch einmal.

Deshalb freue ich mich auf die weitere Entwicklung in der Rechtsprechung und im parlamentarischen Verfahren. Wir werden die Gelegenheit haben, das – wie immer sportlich und engagiert – in den Ausschüssen zu diskutieren. Darauf freue ich mich. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Lienenkämper. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Herr Brockes.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meines Erachtens hätten wir diesen Tagesordnungspunkt auch ohne Debatte behandeln können.

(Beifall von der CDU – Rainer Schmeltzer [SPD]: Über schlechte Gesetze spricht man nicht gerne, Herr Brockes, nicht wahr?)

Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Ladenöffnungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen stellen SPD und Grüne offenbar völlig überrascht fest, dass die Hürde für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung nach § 10 des Ladenöffnungsgesetzes gegenüber der Regelung in § 23 des alten Ladenschlussgesetzes abgesenkt wurde.

(Zuruf von Rainer Schmeltzer [SPD])

Aber Sie sind nicht selber darauf gekommen, sondern wurden erst durch das Verwaltungsgericht in Arnsberg auf diesen ungeheuerlichen Vorgang aufmerksam gemacht.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Ist das armselig!)

Was für ein Skandal, Herr Schmeltzer! Nur durch den juristischen Sachverstand eines Verwaltungsgerichts ist es ans Tageslicht gekommen, dass CDU und FDP hier etwas geändert haben.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Diese Ironie wi- derspricht allem!)

Wenn Sie bei der Anhörung zum Ladenöffnungsgesetz, Herr Schmeltzer, nicht nur die Stellungnahme von ver.di gelesen hätten,

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Oh Gott! Das ist so billig, Herr Brockes! Sie haben doch schon Presseerklärungen während der An- hörung herausgegeben!)

sondern zum Beispiel auch die des Einzelhandelsverbandes Nordrhein-Westfalen, dann wäre Ihnen und uns Ihr heute hier vorliegender peinlicher Antrag erspart geblieben.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Peinlich ist Ihr Wortbeitrag! Nichts anderes!)

Herr Schmeltzer, vielleicht haben Sie ja gleich noch einmal ein bisschen Redezeit.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Reden Sie doch einfach!)

In der Stellungnahme 14/622 steht:

„Ausgehend von den Erfahrungen während der Fußball-WM, als Gerichte vereinzelt eingewandt haben, dass bei einer lange vorausgeplanten Veranstaltung kein dringendes öffentliches Interesse vorliegt, wurde der § 23 Ladenschlussgesetz überarbeitet. Diese Vereinfachung begrüßen wir.“

Worum geht es bei den Änderungen, die Sie hier so verteufeln, überhaupt? – Nach alter Rechtslage hätte es einer existenziellen Notlage, eines Versorgungsengpasses der Bevölkerung mit der Gefahr gravierender Folgeschäden, bedurft, damit die Geschäfte am Sonntag für ein paar Stunden öffnen dürfen. Unter einer Oder-Flut wäre so etwas kaum gegangen.

Die Koalition aus CDU und FDP ist dagegen der Auffassung, dass es auch andere Ereignisse gibt, bei denen es im öffentlichen Interesse liegt, dass die Geschäfte ausnahmsweise auch an einem Sonn- oder Feiertag öffnen dürfen. Solche Ereignisse waren zum Beispiel die Fußballweltmeisterschaft 2006, der Weltjugendtag 2005 in Köln und auch der Internationale Hansetag letzten Monat in Lippstadt, auf den im vorliegenden Antrag Bezug genommen wird. Auch dieser war ein solches Ereignis.

Für solche Großveranstaltungen haben wir im Ladenöffnungsgesetz eine Ausnahmeregelung geschaffen, die zusätzliche Flexibilität ermöglicht und die vor allem auch Rechtssicherheit gewährleistet. Denn wir wollen nicht noch einmal erleben müssen, dass bei einem Ereignis wie der Fußballweltmeisterschaft mit über 3 Millionen Besuchern in Nordrhein-Westfalen die Zulässigkeit längerer Öffnungszeiten zum Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen wird. Dies wird kein

vernünftig denkender Mensch nachvollziehen können.

Deshalb besteht aus unserer Sicht überhaupt kein Anlass dafür, irgendetwas an der Ausnahmeregelung des § 10 des Ladenöffnungsgesetzes zu ändern. Insofern, meine Damen und Herren, werden wir Ihren Antrag auch ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Brockes. – Für die Landesregierung erhält Herr Minister Dr. Linssen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Intention des § 10 Ladenöffnungsgesetz ist es, in besonderen Einzelfällen Ausnahmen gewähren zu können, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Diese Ausnahmen werden entweder von der obersten Landesbehörde oder von der zuständigen Bezirksregierung bewilligt.

Die Befugnis ist nicht, wie viele andere Regelungen, auf die Kommunen übertragen worden. Es sollen damit Einzelfälle von herausragender Bedeutung, etwa für einen überregionalen Bereich, Beispiel Fußballweltmeisterschaft, aufgrund eines internationalen Ereignisses, Beispiel Katholikentag 2005, oder aufgrund eines unvorhersehbaren Versorgungsengpasses, Beispiel Schneekatastrophe Münsterland 2005, geregelt werden. Unzweifelhaft stellte der Internationale Hansetag für die ausrichtende Stadt Lippstadt einen derartigen Einzelfall dar.

Diese Möglichkeit, meine Damen und Herren, gab es bereits mit § 23 Ladenschlussgesetz, das bis zum 20.11.2006 angewandt wurde. § 10 Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen weicht jedoch in einem entscheidenden Punkt von der Bundesregelung ab. Das Ladenschlussgesetz forderte ein dringendes öffentliches Interesse. Das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen erfordert nur das Vorliegen eines öffentlichen Interesses.

Diese Anpassung ist aus gutem Grund vorgenommen worden. Denn nach geltender Rechtsprechung ist das öffentliche Interesse nur dann dringend, wenn bei einer Ablehnung der Ausnahmegenehmigung die Gefahr eines Schadens für wichtige Rechtsgüter droht. Das heißt, Ausnahmen konnten nur dann gewährt werden, wenn ansonsten ein Versorgungsengpass eingetreten wäre, also in einer Notstandssituation wie im Münsterland 2005.

Die Regelung des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen hingegen ermöglicht, Ausnahmen aus Gründen zu genehmigen, die über den reinen Versorgungsaspekt der Bevölkerung bzw. der Besucher hinausgehen. Dies war eine vom Gesetzgeber gewollte Anpassung der Rechtslage an die tatsächliche Lebenswirklichkeit, um insbesondere bei internationalen oder überregionalen Großereignissen flexibel agieren zu können.

Ich sehe darin keine Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes. Denn wie Sie auch am Fall Lippstadt sehen, nehmen die Genehmigungsbehörden dies nicht auf die leichte Schulter. Die zuständige Bezirksregierung hat den Antrag der Stadt Lippstadt zunächst abgelehnt, da sie die Auffassung vertrat, Lippstadt habe mit den vier verkaufsoffenen Sonntagen hinreichend Spielraum. Das Verwaltungsgericht beurteilte die Situation anders, sodass der Antrag letztendlich genehmigt wurde. Somit konnten in Lippstadt anlässlich des Internationalen Hansetages, der frühestens in 30 Jahren wieder in Lippstadt stattfinden wird, die Geschäfte innerhalb der Altstadt öffnen – angesichts von Hunderttausenden Besuchern eine für die Händlerschaft erfreuliche Situation.

(Beifall von der CDU)

Ich komme zum Fazit: Die Regelung macht Sinn und sollte daher beibehalten werden. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Linssen. – Die Fraktionen haben noch ein bisschen Diskussionszeit zur Verfügung und wollen das auch nutzen. Für die SPD-Fraktion gebe ich dem Herrn Abgeordneten Schmeltzer das Wort. Aber halten Sie bitte die Redezeit ein!

Natürlich, Herr Präsident. – Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich glaube, Diskussion ist hier an dieser Stelle gar nicht möglich. Das, was der Herr Kollege Brockes hier gemacht hat, ist an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten.

(Beifall von der SPD)

Die Ironie, mit der er hier aus einer Anhörung zitiert, bei der er die Kirchen gar nicht hat zu Wort kommen lassen und während der er schon eine Pressemitteilung herausgegeben hat, in der er dargelegt hat, die Sachverständigen seien seiner Meinung, ist eine Frechheit gegenüber dem Parlament und gegenüber den Sachverständigen.

Das muss nicht weiter zitiert werden. Diese Ironie ist ganz, ganz schlimm.

(Beifall von der SPD)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich habe heute beim Kollegen Lienenkämper etwas ganz Neues aus der Rechtsprechung gelernt: Es liegt noch keine Rechtsprechung vor, es liegt aber ein Urteil vor, und er wartet erst auf eine zweite Instanz. Ich frage mich: Wenn es eine zweite Instanz gibt, muss dann der Hansetag wieder zurückgenommen werden? Ein rechtskräftiges Gerichtsurteil ist für mich Rechtsprechung. Ich glaube, da muss mir auch der Jurist Lienenkämper zustimmen.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Schmeltzer. – Jetzt hat für Bündnis 90/Die Grünen Frau Steffens auch noch einmal Redezeit. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Linssen, Sie haben zum Schluss Ihres Redebeitrags gesagt, Sie finden, die Regelung macht Sinn. Es mag ja sein, dass Sie diese Regelung für sinnvoll halten, aber dann seien Sie doch so ehrlich und sagen den Kirchen gegenüber: Es sind nicht nur vier Sonntage, die Sie öffnen wollen, sondern es gibt sehr viel mehr Sonntage.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Richtig!)

Das hat die Ministerin im Plenum immer anders dargestellt.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Immer und immer wieder!)

Da kann Herr Lienenkämper sagen: Ihre Rede veröffentlichen. Herr Lienenkämper, die Redebeiträge sind alle öffentlich. Meine Redebeiträge können Sie hinschicken, wo Sie wollen. Aber Ihre und die Redebeiträge von Frau Thoben und ihr Handeln sollten Sie mal an jede Kirchengemeinde schicken. Dann werden Sie hören, was die zu Ihrer Politik sagen.