Wenn Sie es wirklich ernst meinen und die Menschen mit geringem Einkommen tatsächlich entlasten möchten, sollten Sie sich für die Abschaffung der Ökosteuer stark machen.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Romberg. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Laumann das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich in Richtung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Folgendes sagen: Wir müssen uns in der Hartz-Debatte jetzt irgendwann einmal entscheiden, wo wir den Schwerpunkt setzen wollen, anstatt jede Woche ein neues Thema aufzumachen.
Erstens. Als die Hartz-Gesetze seinerzeit verabschiedet wurden, habe ich von den Grünen zu diesem Thema nichts gehört.
Zweitens. Wenn eine Partei in Deutschland dafür steht, dass die Energie gar nicht teuer genug sein kann, sind es die Grünen. Das hat der Kollege Dr. Romberg schon gesagt. Das ist auch die Wahrheit.
Wir müssen die Dinge im Haushalt eines SGB-IIEmpfängers doch auseinanderhalten. Die Heizkosten der Wohnungen haben nichts mit dem Regelsatz von 345 € zu tun.
Wahr ist, dass Hartz-IV-Empfänger oft in preisgünstigem Wohnraum leben. Wahr ist, dass dies meist der ältere Wohnraum ist. Wahr ist auch, dass ältere Häuser nicht die gleichen Energieeinsparmöglichkeiten bieten wie die heute gebauten Häuser. Das liegt zum Teil in der Natur der Sache. Ich hoffe, dass die meisten Wohnungsgesellschaften so viel Geld zurückgelegt haben, dass sie Sanierung von Mietraum betreiben können. Das ist nämlich die Aufgabe der Eigentümer von Mietwohnungen.
dass wir gar nichts renovieren können. Deswegen müssen wir uns etwas einfallen lassen, dass die Wohnungen wieder in Hände kommen, die renovieren können.
Der zweite Punkt betrifft Haushaltsgeräte, die Energie verbrauchen. Gehen wir doch einmal ganz ruhig und vernünftig damit um. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich Menschen, die wenig Geld haben, nicht jede neue Maschine kaufen können. Ich behaupte auch, dass in Studentenhaushalten meistens ältere Haushaltsgeräte sind als in den Haushalten von relativ gut verdienenden Leuten. Bei dieser Debatte müssen wir ein bisschen im Auge haben, mit wem wir einen SGBII-Empfänger vergleichen. Wir vergleichen ihn nun einmal mit berufstätigen Menschen in niedrigen Lohngruppen. Das nennen wir Lohnabstandsgebot.
Ich bin der Meinung, dass wir sehr viel dafür tun sollten, die Menschen, die in dieser Situation leben, über Volkshochschulen und viele andere Einrichtungen, die wir haben, zunächst einmal darüber aufzuklären, was man ganz einfach tun kann, um durch Verhalten Energie einzusparen. Zum Beispiel sollte man daran denken, dass das Fernsehgerät nicht auf Stand-by steht oder dass die Waschmaschine erst dann angestellt wird, wenn sie passend gefüllt ist. All diese Dinge sind auch wichtig. Dafür braucht man kein Geld. Man kann auch durch Verhaltensänderungen Energie einsparen.
Ein Lagerarbeiter, der für 7 € pro Stunde arbeitet, kann sich nur alle zehn Jahre eine neue Waschmaschine kaufen. Frau Steffens, da kann es doch nicht Ihr Ernst sein, zu sagen,
man solle einem Hartz-IV-Empfänger immer die neueste Waschmaschine zahlen, weil sie immer energiesparend ist. Das schlagen Sie in Ihrem Antrag im Grunde vor.
Danke. – Herr Minister, im Eckregelsatz ist die Summe von 21,75 € für den Energieverbrauch vorgesehen. Das ist anders als beim Gehalt des Lagerarbeiters. Finden Sie, dass es adäquat ist, den Leuten das zuzumuten, wenn klar ist, dass mit den vorhandenen Haushaltsgeräten mehr Energiekosten entstehen als diese 21,75 €? Alle Berechnungen, die ich kenne, besagen, dass man für die Geräte vom Typ B oder andere, die in den Haushalten vorhanden sind, gar nicht mit dieser Summe auskommen kann.
(Ralf Witzel [FDP]: Aber Hartz ist doch Ihr Gesetz! – Gegenruf von Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Wissen Sie nicht, dass das durch den Bundesrat musste? – Weitere Zurufe)
Frau Steffens, Sie haben, was die Hartz-Gesetzgebung angeht, in den letzten Wochen eine merkwürdige Argumentation an den Tag gelegt.
Gehen wir das ganz ruhig an! – Frau Kollegin Steffens, Sie wissen, dass ich hier im Landtag schon oft gesagt hat, dass ich persönlich die alte Sozialhilfe besser finde als die Leistungen nach dem SGB II. Ich habe mich deswegen auch in meinem früheren politischen Leben am Herunterreden der Sozialhilfe nicht beteiligt. Die Sozialhilfe ist heruntergeredet worden, gefolgt ist das SGB II, und das SGB II ist schlechter als die alte Sozialhilfe.
Denn es gibt uns eben zum Beispiel nicht mehr die Möglichkeit, über Einzelentscheidungen bestimmte Zuschüsse zu zahlen.
Wenn Hartz IV in der Systematik etwas Gutes gehabt hat, dann ist das Folgendes: Wir haben nicht gesagt, wir geben dem bedürftigen Menschen einen Gutschein in Höhe von 21,75 € für Energie, einen Gutschein in Höhe von 1,30 € für Mittagessen usw., sondern wir haben gesagt, dass dieser Mensch eine bestimmte Summe Geld bekommt, nämlich 345 €. Dann kann er ein Stück weit selbst entscheiden, wo er Schwerpunkte setzt – ich gebe zu: in einem bescheidenen Rahmen. Das ist im Übrigen meine Vorstellung: dass der Mensch selbst entscheidet.
Sie machen im Landtag zurzeit Folgendes – wir unterhalten uns nicht nur über diesen Antrag, sondern wir unterhalten uns heute Nachmittag über einen weiteren, und wir haben uns in der letzten Sitzung auch schon über einen Antrag unterhalten –: Sie gucken sich die Aufstellung über die Entwicklung der Regelsätze an und picken sich Beispiele heraus: Einmal ist es das Mittagessen für die Kinder, dann sind es die Schuhe für die Kinder, jetzt ist es die Waschmaschine.
Ich sage Ihnen ganz offen: In vielen Haushalten in Nordrhein-Westfalen behält man eine Waschmaschine so lange, bis sie kaputt ist, und kauft erst dann die nächste. So ist es auch in Haushalten, die wenig Geld haben. Da kauft man wahrscheinlich eher eine gebrauchte Maschine. Eine gebrauchte Maschine hat nie den Stand der Technik wie eine neue, weil es Fortschritt gibt. Aber das können wir doch nicht ändern.
in Wirklichkeit aber am Thema vorbeigeht. Dann schreiben Sie doch bitte sofort hinein, dass Sie die Regelsätze von 345 € erhöhen wollen. Aber erklären Sie mir dann bitte auch, erstens, wie das finanziert werden soll, und zweitens, wie Sie das Gebot des Lohnabstands zu denjenigen, die im niedrigen Lohnbereich arbeiten müssen, einhalten wollen. Deswegen weise ich dieses Thema für die Landesregierung zurück. Wir werden dem Parlament empfehlen, diesem Antrag zumindest mehrheitlich nicht zu folgen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich noch einmal Frau Abgeordnete Steffens zu Wort gemeldet. Es bleiben noch 15 Sekunden Redezeit.
Eben ist in der Debatte von Herrn Schmeltzer gesagt worden, die Grünen hätten dem immer zugestimmt. Herr Schmeltzer, ich weise das zurück! Auf Wunsch der rot-grünen Koalition in Nordrhein-Westfalen ist das Bundesministerium eingeladen worden, uns hier den Regelsatz zu erläutern. Wir machen nichts anderes, als wir in der Koalition verabredet hatten – damals waren Sie an dieser Stelle nicht beteiligt –, nämlich nach 2005 alle einzelnen Leistungen des Regelsatzes im Detail anzugucken und über Erhöhungen zu reden, wo sie notwendig sind.
Wir reden über eine Existenzminimumsicherung und nicht darüber – wie Herr Laumann es eben vorgeschlagen hat –, dass die Leute ihre Stromrechnungen von ihren Leistungen zum Lebensunterhalt bezahlen, von denen sie sich Essen kaufen sollen.
Das wird Ihrer Position als Arbeits- und vor allen Dingen als Sozialminister überhaupt nicht gerecht.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Steffens. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind damit am Ende der Debatte.