Herr Minister, können Sie uns erläutern, welche Gefahren durch die Abschaltung der Filter für Verbraucherinnen und Verbraucher genau entstanden sind?
Frau Abgeordnete, durch das Abschalten der Filter sind keine Gefahren für die Verbraucherinnen und Verbraucher entstanden. Als sie abgeschaltet waren, wurde der gesundheitlich lebenslang duldbare Orientierungswert von 0,3 Mikrogramm pro Liter nie überschritten. Und nur in seltenen Fällen wurden 0,1 Mikrogramm pro Liter überschritten, was als Zielwert gilt.
Nach diesen Ausführungen, Herr Minister, denen ich entnehme, dass Sie das Ausschalten der Filter faktisch für unbedenklich halten, möchte ich Sie umgekehrt fragen: Wäre denn ein Anstieg durch Einschaltung der PFTFilter vermeidbar gewesen?
Herr Abgeordneter Becker, ich bin davon überzeugt, dass, wenn die Aktivkohlefilter die ganze Zeit eingeschaltet gewesen wären, auch in dieser Zeitspanne, die 0,1 Mikrogramm pro Liter unterschritten worden wären.
Ich möchte noch einmal auf die Umsetzung der Arnsberger Übereinkunft kommen und genau wissen, welche konkreten Umsetzungsschritte vonseiten des MUNLV bzw. der Bezirksregierung mit den einzelnen Wasserwerken vereinbart worden sind.
Frau Abgeordnete Löhrmann, Sie wissen möglicherweise, dass es sich die Landesregierung – auch dies im Gegensatz zur Vorgängerregierung – nicht vorgenommen hat, den einzelnen Wasserwerken die Technik vorzuschreiben.
Wir haben im Rahmen der Arnsberger Vereinbarung mit der Wasserwirtschaft in NordrheinWestfalen die Absprache getroffen, wonach sich die Wasserwerke in Nordrhein-Westfalen immer auf dem neuesten Stand der Technik befinden.
Wir haben es im Zusammenhang mit der Trinkwasserqualität nicht nur mit PFT, sondern hatten es in den vergangenen Jahren zunehmend mit
anderen Belastungen unseres Trinkwassers zu tun, insbesondere mit Arzneimittelrückständen. Dazu bedarf es der Einsetzung neuer intensiver Technik. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wir haben keine Technik vorgeschrieben, sondern im Rahmen dieser Vereinbarung auf den Weg gebracht, dass jeweils der neueste Stand der Technik genutzt wird.
Dies führt jetzt zu den Investitionen in einer Größenordnung von 6 Millionen €, von denen ich eben gesprochen habe.
Vielen Dank, Herr Minister. – Wir haben weitere vier Fragen. Herr Ellerbrock von der FDP, bitte schön.
Um gegebenenfalls Unklarheiten zu begegnen: Herr Minister, habe ich Sie eben richtig verstanden, dass Sie bestätigt haben, dass trotz Abschalten der Filter der Wert, der lebenslang akzeptabel ist – 0,3 Mikrogramm –, nicht überschritten worden ist und der Zielwert – 0,1 Mikrogramm – zumeist unterschritten worden ist? Habe ich Sie da richtig verstanden?
Herr Minister, ich möchte Sie gerne fragen: Auf welchen rechtlichen Grundlagen, welchen Gesetzesparagrafen basiert der jetzige Erlass?
Herr Minister, ich habe eine Frage vor dem Hintergrund, dass hier der Eindruck erweckt wird, es wäre nur ein nordrheinwestfälisches Problem. Haben Sie irgendwelche Initiativen eingeleitet, die auch die Problematik außerhalb Nordrhein-Westfalens aufgreifen, um hier zu einer bundeseinheitlichen Lösung zu kommen?
Herr Abgeordneter Ortgies, die Umweltministerkonferenz beschäftigt sich mit dem Thema PFT jedes Mal auch im Hinblick auf die Bundesebene, denn das ist nicht nur ein bundesweiter oder nordrhein-westfälischer Vorgang, sondern PFT findet sich auch europa- und sogar weltweit in vielen Stoffen. Deswegen ist es auch eine umweltpolitische Aufgabe auf der Bundesebene, mit der Herausforderung PFT klarzukommen.
Um es deutlich zu sagen: PFT findet sich in allen Bundesländern, weil es in einem bestimmten Teil der Wirtschaft, vor allem in der Textilindustrie und in der Industrie, die mit Fotoarbeiten zu tun hat, als Material verwendet wird. Von daher ist PFT ein permanent anstehendes Thema, das uns auf der Umweltministerkonferenz in bundesweiter Hinsicht beschäftigt.
In Nordrhein-Westfalen ist die Situation insofern eine besondere, als der Dünger Terrafarm durch die Firma GW Umwelt auf einer 10,3 ha großen Fläche bei Brilon-Scharfenberg ausgebracht worden ist, was zu einer besonders hohen Verunreinigung und Belastung der Möhne und der Ruhr geführt hat.
Von daher sind wir in Nordrhein-Westfalen beim Thema PFT auch besonders gefordert. Die Landesregierung und die Behörden in NordrheinWestfalen haben deshalb – das wird auch von den anderen Bundesländern akzeptiert – bei der Bekämpfung von PFT die Vorreiterrolle in Deutschland übernommen.
Sehr geehrter Herr Minister, nun kann man es begrüßen, dass Sie inzwischen zu einer solchen Konsequenz gelangt sind. Für die Trinkwasserversorgung und für die Menschen ist das sicherlich eine positive Entscheidung. Für Ihre Politik allerdings – erlauben Sie mir die Interpretation – ist das eine Bankrotterklärung.
Wir müssen konstatieren, dass Ihnen die Wasserversorger, jedenfalls einige, mehr als ein Jahr lang auf der Nase herumgetanzt sind. Sie wurden weder informiert noch hatten Sie offensichtlich ein besonderes Interesse, zu erfahren, was die Wasserwerke gemacht haben.
Ich möchte gerne ganz konkret von Ihnen wissen, wann, in welchen Gesprächen und mit welchen Ergebnissen Sie in diesem einen Jahr zur Umsetzung der Arnsberger Vereinbarung beigetragen haben.
Herr Abgeordneter Remmel, die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Polemik weise ich natürlich zurück. Sie können zwischen Folgendem nicht unterscheiden: Auf der einen Seite sagen Sie, die Entscheidung, die ich getroffen hätte, sei gut für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Auf der anderen Seite sagen Sie, sie sei schlecht für die Politik. Darin sehe ich in Ihrer Formulierung einen großen Gegensatz.
Es ist für die Menschen in Nordrhein-Westfalen gut, dass die Landesregierung und die Bezirksregierung so schnell und so konsequent gehandelt haben. Von daher ist es auch für die Politik in Nordrhein-Westfalen gut.
Ich kann nur sagen, dass wir die Arnsberger Vereinbarung intensiv vorbereitet haben, dass ich mich im Laufe des Jahres immer über den Fortgang der Umsetzung der Arnsberger Vereinbarung informiert habe und dass ich auch die Wasserwerke besucht habe.
Umso enttäuschter bin ich – das möchte ich noch einmal in aller Deutlichkeit sagen –, dass die Aktivkohlefilteranlage mehrere Monate lang ausgeschaltet wurde.
Herr Minister, PFT ist bei uns, wie Sie dargestellt haben, als Problem erkannt worden. Dem Problem ist auch andernorts nachgegangen worden. Gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern Kooperationen in den Handlungsweisen, und stimmt es, dass die nordrhein-westfälischen Handlungsweisen schon von anderen Bundesländern übernommen worden sind?
Herr Abgeordneter Ellerbrock, die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ist bei der Bekämpfung von PFT federführend, weil in NordrheinWestfalen PFT auf der Fläche bei Brilon-Scharfenberg ausgebracht worden ist.
Deswegen hat Nordrhein-Westfalen die Initiative ergriffen – zunächst auf der Agrarministerkonferenz – und dafür gesorgt, dass wir uns mit diesem Thema beschäftigt haben. Die Vorschläge zur Bekämpfung von PFT auf Bundesebene sind nicht
nur auf der Agrarministerkonferenz, sondern auch auf der Umweltministerkonferenz grundsätzlich begrüßt worden. Das hat für die Bioabfallverordnung und die Klärschlammverordnung entsprechende Konsequenzen, die jetzt von der Bundesseite umgesetzt werden.
Herr Minister, es ist klar geworden, dass das Problem mit dem PFT nicht nur am Schluss, sondern vor allem auch am Anfang einer Produktionskette zu sehen ist. Sie haben vorhin dargelegt, dass diese Chemikalie in vielen wirtschaftlichen Prozessen verwendet wird.
Gibt es Initiativen der Landesregierung, die darauf abzielen, dass es gar nicht erst zur Einbringung von PFT in Gewässer kommt, dass man also praktisch schon beim Produktionsprozess eingreift?
Herr Abgeordneter Ortgies, seitdem wir das Problem mit dem PFT haben – wie andere Bundesländer auch –, haben wir in Nordrhein-Westfalen eine sehr risiko- und zielorientierte Überprüfung von Ackerflächen und Gewässern vorgenommen.
Aufgrund dieser risikoorientierten Überprüfung haben wir festgestellt, dass einige Wasseraufbereitungsanlagen und auch einige Kläranlagen – beides – in Nordrhein-Westfalen in einigen Bereichen eine höhere PFT-Belastung aufweisen als in anderen. Wie von mir eben schon ausgeführt, hängt das damit zusammen, dass in NordrheinWestfalen einige Wirtschaftszweige PFT-haltiges Material verwenden. In Nordrhein-Westfalen handelt es sich zurzeit um 69 Firmen. Das ist die aktuelle Zahl.
Die Behörden in Nordrhein-Westfalen – die entsprechende Verwaltung – sind jetzt mit jeder Firma im Gespräch, um ein maßgeschneidertes Konzept zu erstellen, damit die PFT-Belastung, die durch die Wirtschaft entsteht, gesenkt wird.
Darüber hinaus habe ich vor einigen Tagen mit den von der PFT-Problematik besonders betroffenen Wirtschaftszweigen in Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung abgeschlossen: Sie sollen sich intensiv und aktiv an einer Umsetzung der PFTReduzierung in den Betrieben beteiligen.
Minister Uhlenberg, Sie haben eben erläutert, dass der jetzige Erlass auf § 48 Landeswassergesetz beruht. Können Sie uns erklären, warum bei der Novellierung des LWG gerade dieser Paragraf entkernt wird, warum also genau diese Grundlage herausgenommen wird?