Dazu sagen Sie jetzt: Das schaffen wir ab, das brauchen wir nicht. – Ich habe bisher gar keine Kritik an dieser Formulierung gehört.
Erstens. Warum soll sie also geändert werden? Zweitens. Wie wollen Sie, wenn Sie diese Regelung abschaffen, überhaupt noch regulieren? Wie wollen Sie dann das machen, was Sie uns heute in der Fragestunde erzählt haben? Wie wollen Sie nämlich, wenn es aufgrund der PFT-Belastung dazu kommt, dass Wasserkraftwerke nicht richtig arbeiten, diese anweisen, das zu tun? Auf welcher rechtlichen Basis wollen Sie das noch machen?
Herr Uhlenberg, Sie sagen, die Rahmensetzung der EU genüge. Ich bitte Sie – das werden wir auch in den Anhörungen machen –, das noch einmal ganz genau zu prüfen.
Wir haben doch aus dem PFT-Skandal eine ganze Menge gelernt. Sie haben uns immer wieder gesagt, die Verbraucherinnen und Verbraucher müssten sich keine Sorgen machen, Sie hätten alles im Griff.
Jetzt bauen Sie ausgerechnet in diesem Gesetzentwurf wieder Standards ab. Wie wollen Sie überhaupt noch handeln, wenn Sie dort herangehen? Ich habe den Eindruck, Sie haben aus der PFT-Diskussion wirklich noch nichts gelernt. Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen kann das jedenfalls nicht sein.
Ich will Ihnen aber noch einen zweiten Grund nennen, warum wir diesen Gesetzentwurf nach der ersten Lektüre ablehnen. Sie haben das eben angesprochen. Sie haben sich immer noch nicht von dem Gedanken der Privatisierung in der Abwasserentsorgung verabschiedet. Sie schreiben in dem Gesetzentwurf wortwörtlich, dass Sie „noch“ davon absehen, dort etwas zu regeln.
Sie haben Anhörungen zu diesem Thema veranstaltet. Eine Vielzahl von Experten hat Ihnen eindeutig dargelegt, was passieren würde.
Das war eine ganz eindeutige Darlegung. Obwohl sehr viele Experten gesagt hat, was passiert, sagen Sie „noch“ und wollen es weiter prüfen. Wenn man sich das ansieht, stellt man fest, dass Sie sich wirklich noch zu Tode prüfen. Sie wissen,
Herr Minister, ganz ruhig. Wir haben noch mehrere Lesungen. Sie können noch mehrfach darauf reagieren. – Sie wissen es. Deswegen will ich es hier noch einmal sagen und Ihnen in Erinnerung rufen: Sie wissen, dass, wenn Sie privatisieren, die Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher um rund 20 % steigen werden. Es kommen die Mehrwertsteuer, die Umsatzsteuer und womöglich noch der Gewinn von privaten Unternehmen hinzu. Sie wissen also, dass es um mindestens 20 % teurer wird.
Erklären Sie uns einmal, warum Sie immer noch davon ausgehen, dass man privatisieren können sollte und warum Sie zum Beispiel einer vierköpfigen Familie – also den Verbrauchern – Zusatzkosten von 125 € zumuten wollen. Verabschieden Sie sich endlich davon und nehmen Sie die butterweiche „noch“-Formulierung aus dem Gesetzentwurf!
Meine Damen und Herren von der CDU, zusammenfassend lässt sich ganz eindeutig sagen: In diesem Gesetzentwurf werden Standards abgebaut. § 48 ist eine Geschichte, bei der es darum geht, Standards abzubauen. Wenn man den Gesetzentwurf durchgeht, findet man viele weitere Stellen, über die wir im weiteren Prozess miteinander diskutieren können.
Der Gesetzentwurf zeigt, wer bei diesen Fragen das Sagen hat. Die FDP führt die CDU hier wieder am Nasenring durch die Manege. Denken Sie doch endlich an die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. Verabschieden Sie sich endlich von solchen Privatisierungsgeschichten, und nehmen Sie sich der wirklichen Herausforderungen an!
Herr Uhlenberg, wir haben heute Morgen noch einmal darüber diskutiert: Der Klimawandel stellt uns alle vor ganz neue Herausforderungen. Sie sind hier derjenige, der gestalten muss. Dieser Entwurf des Landeswassergesetzes gibt keine einzige Antwort auf die Herausforderungen durch den Klimawandel. Sie sagen nicht, wie Sie auf das zunehmende Auftreten von Starkregen reagieren wollen. Sie sagen nicht, wie Sie mit veränderten Temperaturen umgehen wollen.
All diesen Anforderungen stellt sich der Gesetzentwurf nicht. Das wäre etwas, worüber wir diskutieren könnten. Das machen Sie aber nicht. Sie
bauen Standards ab. Sie lassen die Tür für eine Privatisierung offen. Das kann man nur ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zur Novellierung des Landeswassergesetzes, einem Reparaturgesetz, das notwendig ist. Wir haben schon in der letzten Legislaturperiode, als das Landeswassergesetz geändert wurde, erklärt, dass wir dieses Gesetz reparieren würden. Das geschieht nun.
Warum wird verändert? – Sie haben eben drei Punkte genannt, warum Sie ablehnen werden. Wir verändern das Gesetz, weil es im alten Gesetz 57 Punkte gibt, die veränderungsbedürftig sind, weil Ihre Fraktion als Antragstellerin in der letzten Wahlperiode ein Landeswassergesetz mit heißer Nadel gestrickt und durchgepeitscht hat, das dem in keinster Weise gerecht wurde, was notwendig wäre, um eine vernünftige Wasserwirtschaft zu betreiben. Eigentlich haben Sie hier eine Bankrotterklärung zu dem abgegeben, was Sie in der Vergangenheit gemacht haben.
Meine Damen und Herren, um was geht es? – Es geht darum, das zu realisieren, was im Koalitionsvertrag steht. Dort geht es um eine 1:1-Umsetzung von Bundes- und EU-Recht. Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfälischen und anderer Wirtschaften. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger, die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit Überregulierungen belasten, was nach dem alten Landeswassergesetz der Fall war.
Sie wollen Verbraucherschutz machen. Das alte Landeswassergesetz war gegen den Verbraucher gerichtet, weil es die Bürgerinnen und Bürger so
Das haben wir in der Vergangenheit immer wieder unterstrichen. Das müssen Sie sich vorhalten lassen. Uns kommt es darauf an, ein Gesetz anzupassen. Das muss mit Augenmaß geschehen.
Im Gesetz sind – wie es der Minister schon ausgeführt hat – eine ganze Menge Deregulierungsvorschläge gemacht worden. Auf viele Formulierungen wird verzichtet. Vereinfachungen werden eingeführt. Statt über theoretische Versuche wie in der Vergangenheit erfolgen Regelungen jetzt über die Praxis. Damit sparen wir natürlich nicht unerhebliche Kosten.
Uns geht es darum, zu Regelungen zu kommen, die sich letzten Endes insgesamt positiv für die Wirtschaft, die Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken, die aber auch dazu führen, dass wir eine bessere Qualität und höhere Transparenz in der Wasserwirtschaft erzielen.
Das ist ja nett. – Herr Pick, Sie haben eben gesagt, es habe im Gesetz Überregulierungen für Verbraucherinnen und Verbraucher gegeben. Können Sie einen Punkt nennen, an dem dieses Gesetz zu viel für den Verbraucherschutz getan hat?
Sie haben eben zum Beispiel im Zusammenhang mit der Wasserwirtschaft und dem Trinkwasser gesagt, die Verpflichtung der Aufstellung der Pläne werde durch die Anzeigepflicht ersetzt, die demnächst im Gesetz steht. Darauf werde ich gleich eingehen. Das sind Überregulierungen. Sie sagen, wir wollten zum Beispiel den Stand der Technik im Gesetz festhalten.
„Stand der Technik“ sagt überhaupt nichts aus, sondern es kommt darauf an, dass man der Technik alle Möglichkeiten für eine gute Qualität lässt. Ausschlaggebend ist, dass der Gesetzgeber sicherstellt, dass die Werte und Grenzwerte nach der Trinkwasserordnung eingehalten werden. Wie das geschieht ist Sache der Wirtschaft, Wissenschaft und Fachleute, die die entsprechenden
Techniken entwickeln, die zu Wettbewerb und letztendlich zu Verbesserungen bei den Konditionen und Preisen führen.
Um was geht es noch? – Strategische Hochwasserschutzpläne und die Übernahme in die Maßnahmenprogramme im Maßstab 1:1 sollen entwickelt werden. In einigen Fällen haben wir schon Erfahrungen gesammelt. Hätte die alte Landesregierung das schon in der Vergangenheit dargestellt, hätten wir bis heute einige Katastrophen im Hochwasserschutz nicht durchmachen müssen, weil die Hochwasserschutzpläne die unterschiedlichen Zuständigkeiten abgeklärt hätten, Risiken hätten abgeschätzt und in diesem Zusammenhang alle Möglichkeiten genutzt werden können, wie in einem Krisenfall reagiert werden kann. Dabei geht es darum, vorbeugend und nicht im Nachhinein zu wirken und nicht – wenn es einmal etwas stark geregnet hat – zu sagen, das liege am Klimaschutz.
Es geht um ganz andere Dinge, die die Menschen, die Verbraucherinnen und Verbraucher, vor Schaden abhalten können, wenn langfristige Schutzpläne aufgestellt werden und damit die Menschen und Wirtschaft geschützt werden. Das geschieht mit diesem Gesetz.
Nehmen wir die Änderungen in der Landesbauordnung. In der Vergangenheit hatten Sie vorgesehen, dass die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen ins Gesetz aufgenommen wird. Wir haben Flexibilität vorgesehen. Der Minister sagte es schon: Mit dem „Investitionsprogramm Abwasser“ der Landesregierung ist eine Abstimmung vorgenommen worden, die dahin geht, dass man unter gesamtwirtschaftlicher, ökologischer und ökonomischer Betrachtung zu Regelungen kommt, die nicht nur Teile bei einer Sanierung und Prüfung berücksichtigen, sondern die das ganzheitlich betrachten.