Nicht SPD, nicht Panikmache, sondern „Financial Times“. Wenn Herr Wolf hier bezogen auf das angebliche gesetzgeberische Versagen von Vorgängerregierungen groß auftrumpft, dann kann ich nur erwidern: Meine Damen und Herren von CDU und FDP, was Sie hier vorlegen, hat allen Ernstes einen Eintrag ins Guinness-Buch der Rekorde verdient. Das ist die falscheste und schlechteste Kommunalreform aller Zeiten.
Es beginnt mit dem Titel. Angesichts dessen, was in dem Gesetzentwurf steht, ist die Bezeichnung „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ Hohn, Realsatire oder Spott für die, die in Zukunft darunter zu leiden haben. Es fehlt jeglicher rote Faden. Bei der Anhörung, bei der im Übrigen die Regierungskoalition, insbesondere der kleinere Partner, nicht so intensiv vertreten war, wenn ich mich recht erinnere, ist gerügt worden – ich finde, mit sehr viel Recht –, und zwar von Wissenschaftlern, die nicht sozialdemokratischerseits benannt wurden: Es gibt kein Leitbild. Es gibt keine tragende Idee. Es gibt keine eindeutige Festlegung zum Beispiel im Verhältnis zwischen Rat, Verwaltung und Bürgerschaft. Das ist eine Art Echternacher Springprozession. Dem setzen Sie mit der in Deutschland einmaligen und Ihrerseits begründungsfreien Verlängerung der Wahlzeit auf sechs Jahre die Krone auf.
Meine Damen und Herren, das macht nichts besser. Das macht die Stellung des Hauptverwaltungsbeamten, der einen ein Jahr längeren Wahlkampf bekommen wird, wie uns in der Anhörung von vielen bestätigt worden ist, nicht stärker, sondern schwächer. Wenn Sie sagen, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei die Abschaffung der Stichwahl, dann mag das sein. Reines Mehrheitswahlrecht ist sicherlich verfassungsrechtlich auch eine Option. Hier geht es um die demokratische Legitimation von Menschen, die die wichtigste Position vor Ort für in Zukunft sechs Jahre haben sollen. Und hier wollen Sie die Stichwahl wegfallen lassen. Das ist ein Unding.
Apropos Peinlichkeit: Meine Damen und Herren, die Sprachlosigkeit von CDU und FDP im Ausschuss bei den eigenen Änderungsanträgen war
wirklich peinlich. Kollege Jäger, Kollege Töns und meine Wenigkeit haben ein paar Mal darum gebeten, uns zu erklären, was geändert wird. Da hat sich die große und mächtige CDU-Landtagsfraktion an das FDP-geführte Innenministerium wenden müssen, um erläutert zu bekommen, was die Änderungsanträge, die sie selber beantragt hat, eigentlich bedeuten. Meine Damen und Herren von der CDU, Sie machen so viele Kotaus vor der FDP, Sie müssten eigentlich alle Bandscheibenerkrankungen haben.
Ich sage Ihnen: Das kann man durchaus auch mit anderen Stimmen aus der CDU belegen, zum Beispiel der Langenfelder CDU-Bürgermeister Magnus Staehler, ein sehr erfolgreicher Mann, kommunaler Profi. Zitat in der „Westdeutschen Zeitung“ vom 6. Juli 2007:
„Vielleicht haben wir zu wenige Leute mit kommunalem Hintergrund im Landtag. … Die aktuelle Landesregierung sei für Kommunen die schlechteste, die es je in Nordrhein-Westfalen gegeben habe.“
Die einzigartige Verschärfung des kommunalen Wirtschaftsrechtes ist bis heute – daran ist Herr Wolf nach dem Motto „Si tacuisses philosophus mansisses“, also „Hätten Sie besser dazu geschwiegen“, ja wieder elegant vorbeigetaucht – absolut begründungsfrei. Sie haben keinen einzigen Beispielfall genannt, der die Verschärfung rechtfertigt, der nicht auch mit dem geltenden Recht abzudecken gewesen wäre.
Ihr Antrieb ist neoliberale Ordnungspolitik. Das hat mit Inhalt nichts zu tun. Das, was jetzt an Entschließungsanträgen und Kosmetik für das Poesiealbum produziert wird, ist im wahrsten Sinne des Wortes der Rede nicht wert. Ich habe heute Morgen das Vergnügen gehabt, kurz mit einem Kommunalverfassungsrechtler, der die Gemeindeordnung kommentiert hat, zu sprechen. Der hat mir sehr deutlich gesagt und mich damit in allem bestätigt, dass dieser Reparaturversuch ein Placebo in Richtung auf die Kolleginnen und Kollegen der CDU ist. Zuerst haben Sie versucht, getreu dem Grundsatz, wir tun es in die Begründung hinein, etwas in die Begründung hineinzuflicken. Ich habe als Jurist viele Auslegungsmethoden kennengelernt. Aber Auslegung nach dem Maßstab der Hilflosigkeit, wie Sie das hier vorhatten, war es offensichtlich nicht.
Denn ihr „genialer“ Versuch, das in die Begründung hineinzutun, war mit allem vereinbar, nur leider nicht mit den geltenden Regeln für das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland. Dilettantissimo ist das!
Nun bringen Sie eine Entschließung ein, die als Auslegungshilfe für ein Gesetz dienen soll. Ich kann Ihnen nur sagen: Das ist eine gesetzgeberische „Meisterleistung“. Sie bekommen gleich wie all die Kolleginnen und Kollegen der CDU, die vor Ort laut aufgeschrien haben und sich dann hier á la Jekyll und Hide vom Acker machen wollen, die Gelegenheit, über den ungeänderten § 107 GO in namentlicher Abstimmung abzustimmen, damit Sie sich nicht zu Hause vor Belegschaften stellen und
sagen können, wir sind an eurer Seite, und dann hier kommunale Unternehmen kaputtmachen. – Ich bedanke mich.
Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Kollege Löttgen das Wort. – Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bisherigen Beiträge der Oppositionsparteien zum Thema Gemeindeordnung sind vergleichbar mit dem Internetauftritt der SPD zu diesem Thema. Klickt man, Herr Körfges, unter „Themen“ erwartungsvoll auf das Stichwort Gemeindeordnung, so passiert nichts. Der Bildschirm bleibt unverändert, keine Substanz, nur gähnende Leere;
bezeichnend für das, meine Damen und Herren, was die SPD zu diesem Thema hier abliefert. Wenn es Ihnen mit den Änderungen wirklich ernst gewesen wäre, dann hätten Sie diese doch früher eingebracht. Wenn Sie mit offenen Karten hätten spielen wollen, dann hätten Sie Inhalte ins Internet gestellt. Sie haben es nicht getan.
Was Sie hier abliefern, meine Damen und Herren der Opposition, nenne ich kommunale Tarnkappenpolitik: unbemerkt anpirschen, verbale Nebelkerzen abwerfen, Heimweg antreten, Frau Kraft reporten – damit, meine Damen und Herren,
Meine Damen und Herren der Opposition, Sie wollen Unruhe stiften, Schwelbrände legen, kommunale Vertreter und Menschen, denen, wie mir, Kommunalpolitik ein Anliegen ist, verunsichern.
Sie haben darüber hinaus die aktuelle Fortentwicklung des Gesetzes durch die Regierung und die sie tragenden Fraktionen vom Referentenentwurf über die Berücksichtigung der Argumentation in den Anhörungen bis zum jetzt vorliegenden Entwurf, insbesondere in Bezug auf § 107, augenscheinlich verschlafen. Ihnen geht es wie Herrn Körfges, dem kommunalpolitischen Sprecher, der immer noch von einer Zementierung des Status quo und von der Verhinderung der Entwicklungsmöglichkeiten ausgeht. Nehmen Sie doch einmal gemeinsam zur Kenntnis, meine Damen und Herren: Das ist nicht der Fall.
Herr Körfges, Sie haben eben aus der „Financial Times“ das falsche Zitat gebracht. Ich darf aus der „Financial Times“, gleicher Artikel, den Vorsitzenden des Kommunalausschusses, Herrn Moron – ich darf hinzufügen: ebenfalls kommunaler Profi – zitieren. Er sagt zu § 107: Ich glaube nicht, dass die Welt untergeht. – Herr Körfges, das ist das Zitat, das hier zählt.
Als weiteres Beispiel spricht die „Zeitung für kommunale Wirtschaft“ in der Ausgabe 09/2007 von einer Entschärfung des Gemeindewirtschaftsrechtes und macht damit deutlich, dass eine Vielzahl substanzhaltiger Veränderungen zu einer Verbesserung des Gesetzes geführt hat, unter anderem die Erweiterbarkeit der wirtschaftlichen Betätigung in sachlicher und räumlicher Hinsicht und die Berechtigung zur Durchführung energienaher Dienstleistungen. All das zeigt auf, dass Zukunftsperspektiven für kommunale Betriebe gegeben sind.
Durch weitere Korrekturen an der Gemeindeordnung werden die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger gestärkt – Beispiel: Ratsbürgerentscheid.
Fortschritte für alle Mitglieder in ehrenamtlichen Vertretungen der Städte und Gemeinderäte und des Kreistages sind erkennbar.
Das ist für uns wichtig. Für die Opposition – zumindest habe ich die Bekundung des Gegenteils heute vermisst – ist das anscheinend ohne Bedeutung. Im Gegensatz zur SPD und zu den Grünen halten wir uns auch im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung an den Leitsatz: Stillstand bedeutet Rückschritt. Die CDU in NordrheinWestfalen steht dabei ohne Wenn und Aber zur Verpflichtung der kommunalen Selbstverwaltung und zur Verpflichtung der kommunalen Daseinsvorsorge. Der vorliegende Gesetzentwurf macht dies in einer neuen Gemeindeordnung sehr deutlich. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
– Es freut mich so, dass Sie sich auf meinen Wortbeitrag freuen. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat am 30. August einen sehr interessanten Artikel zur Frage der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen veröffentlicht. Darin steht Folgendes:
„Unter dem Druck leerer Kassen versuchen sich Deutschlands Gemeinden immer stärker als Unternehmer. Weil sie dabei auch noch steuerliche Vorteile genießen, hat so manches Privatunternehmen das Nachsehen. Die Zeche für die falsch verstandene Kommunalpolitik zahlen die Steuerbürger – sie müssen das oftmals ineffiziente Treiben finanzieren.“
Meine Damen und Herren, dies ist sozusagen die Grundlage für die Korrektur, die wir heute hier vornehmen. Denn die Kommunen in NordrheinWestfalen befinden sich nach dieser Studie beim Anstieg der kommunalen Einnahmen aus Unternehmertätigkeit mit deutlichem Abstand auf der Nummer 1. Im Zeitraum von 1999 bis 2004 stiegen diese von 1,8 auf 2,2 Milliarden € und somit um 21,4 %. Im Vergleich dazu liegt der Bundes
durchschnitt gerade einmal bei 10,7 %. „Weniger Staat, mehr Markt“ ist hier also totale Fehlanzeige. Meine Damen und Herren, es wird sehr deutlich: Seit der erneuten Lockerung der Voraussetzungen im Jahre 1999 durch Rot-Grün schöpfen die Stadtwerke aus dem Vollen, setzen sich aber äußerlich einen Heiligenschein auf.
Wir haben in den letzten Wochen viel einseitigen Interessenpoker und unverantwortliche Panikmache erlebt, und zwar ungeachtet dessen, dass die Kernaufgaben der Kommunen auf dem Feld der öffentlichen Daseinsvorsorge von der Reform des Gemeindewirtschaftsrechts überhaupt nicht berührt werden: Weder Stadtwerke noch kommunale Einrichtungen werden durch die Reform in ihrem Bestand gefährdet. Sie werden, ganz im Gegenteil, in ihren Kernaufgaben gestärkt.
Meine Damen und Herren, wohin die sachlichen und räumlichen Expansionsgelüste der Kommunen mit dem Geld ihrer Bürger und auf deren Risiko führen können, hat jüngst ein Fall gezeigt: der Fall der Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet AGR. Mit dem Geld der Bürger des Ruhrgebiets agiert man fröhlich an Standorten von Hamburg bis Berlin und investiert Beträge in zweistelliger Millionenhöhe etwa in fern abgelegene Kraftwerksprojekte in Berlin und Halle.