Meine Damen und Herren, wohin die sachlichen und räumlichen Expansionsgelüste der Kommunen mit dem Geld ihrer Bürger und auf deren Risiko führen können, hat jüngst ein Fall gezeigt: der Fall der Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet AGR. Mit dem Geld der Bürger des Ruhrgebiets agiert man fröhlich an Standorten von Hamburg bis Berlin und investiert Beträge in zweistelliger Millionenhöhe etwa in fern abgelegene Kraftwerksprojekte in Berlin und Halle.
Erstens. Laut Presseberichten wurden insgesamt 300 Millionen € Steuergelder von zehn Ruhrgebietskommunen in den Sand gesetzt.
Zweitens. Die Insolvenz und damit der Arbeitsplatzverlust von 1.200 Beschäftigten sowie der Nachteil für die eigenen Bürger vor Ort können nur noch dadurch abgewendet werden, dass die betroffenen Kommunen abermals hohe Millionenbeträge aus den öffentlichen Kassen aufbringen.
Letztens und drittens. Die Finanzkrise der AGR schlägt somit voll auf die zehn Mitgliedskommunen durch, sodass diese künftig deutlich weniger Geld für notwendige Investitionen, beispielsweise in Schulen, Grünflächen und Sportanlagen, haben.
seinsvorsorge zum Wohle der eigenen Bürger sieht anders aus. Es darf nicht sein, dass, allein um Gewinn zu machen, Steuer- und Gebührengelder der Heimatkommune fernab vom eigenen Gemeindegebiet ohne jeglichen unmittelbaren Nutzen, aber mit dem faktischen finanziellen Risiko für die eigenen Bürger, eingesetzt werden. Dem trägt das neue Gemeindewirtschaftsrecht voll Rechnung: zum Wohle des Handwerks, zum Wohle des Mittelstands, zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und auch zum Wohle der kommunalen Betriebe. – Vielen Dank.
Danke schön, Herr Brockes. – Meine Damen und Herren, jetzt ist noch Herr Abgeordneter Sagel an der Reihe.
Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Zunächst zur Wahlrechtsänderung: Was Sie von CDU und FDP mit Ihrer Gesetzesänderung vorhaben, ist eine rechtlich abgesegnete Form der Wahlmanipulation. Die Abschaffung der Stichwahl soll Ihnen einen Vorteil bringen, den Sie nach bisherigen demokratischen Spielregeln so nicht haben. Das ist das, was Sie hier konkret vorhaben. Ich finde, das ist ein Skandal.
Ich bin aber auch gegen das, was die Grünen konkret zur Änderung des Wahlrechts vorgeschlagen haben, nämlich eine Sperrklausel von 2 %. Auch das finde ich nicht in Ordnung. Entsprechende Wahlergebnisse müssen meiner Meinung nach bei den Kommunalwahlen auch entsprechend berücksichtigt werden. – Das sind zwei Aspekte.
Wir kommen zu einem aus meiner Sicht noch drastischeren Punkt, der viele Menschen in Nordrhein-Westfalen betrifft. Das ist die geplante Änderung des § 107, denn der gefährdet die kommunalen Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Existenz, und zwar grundsätzlich.
Den neoliberalen Plattmachern mit Herrn Wolf an der Spitze wird Tür und Tor geöffnet. Das ist das, was Sie mit dieser Änderung hier konkret vorhaben. Gerade bei der Energieversorgung sind wettbewerbsfähige kommunale Unternehmen mehr als wichtig. Sie sichern nicht nur bezahlbare Preise für die Kundinnen und Kunden, sondern auch Tausende von Arbeitsplätzen und sind nach demokratischen Aspekten kontrolliert.
Für die mittelständische Wirtschaft sichern die kommunalen Unternehmen Arbeitsplätze in Handwerk und Dienstleistung.
„Privat vor Staat“: Die neoliberale Ideologie ist hier erneut die Antriebsfeder. Die CDU lässt sich von den Neoliberalen erneut treiben. Ich frage: Wie weit wollen Sie eigentlich noch gehen?
Selten habe ich so einen heftigen Aufschrei auch in Teilen der CDU erlebt. Ich kenne den stellvertretenden Vorsitzenden des Verbandes der kommunaler Unternehmen NRW und Technischen Geschäftsführer der Stadtwerke Münster, Dr. Norbert Ohlms, persönlich schon seit mittlerweile 20 Jahren. Ich habe selten erlebt, dass ein Schwarzer wie er – ich sage an dieser Stelle sehr deutlich: Er ist kein Neoliberaler, sondern einfach nur sehr schwarz – eine solche Brandrede gehalten hat wie er vor dem Landtag zur Änderung des § 107. Dieser Mann hat sich derart aufgeregt.
Ich weiß, dass auch viele in Ihren eigenen Reihen massive Probleme mit dieser Änderung haben, die Sie jetzt vorhaben. Ich weiß, auch in Ihren Reihen gibt es einige wie den Kollegen Weisbrich, der genau auf diesem neoliberalen Kurs ist.
Ich kann Ihnen nur sagen: Mit einer Politik für die Kommunen, für die kommunale Wirtschaft, für Arbeitsplätze in den Kommunen und für Bürgerinnen und Bürger hat diese Politik, die Sie hier machen, nichts zu tun. Sie geht voll an der Sache vorbei, ist kontraproduktiv und ist gegen die Kommunen gerichtet. Das ist die konkrete Politik, die Sie an dieser Stelle machen. Dem ist ganz deutlich eine Absage zu erteilen. – Danke schön.
Meine Damen und Herren, Herr Innenminister Wolf, ich möchte noch einmal deutlich sagen: Das, was Sie hier immer wieder machen, ist der Versuch, Nebelkerzen zu werfen und die Öffentlichkeit hinters Licht zu führen.
Erstens. Dieses Recht, das Sie einführen, ist kein Recht, wie es andere Bundesländer haben, sondern es ist, wenn Sie es durchsetzen, bundesweit das schärfste Recht gegen die Kommunalwirtschaft.
Zweitens. Wenn Sie nichts Besseres haben als das angebliche Beispiel Wuppertal, das aber mit dem alten Recht verhindert und gestoppt wurde, dann stoppen Sie endlich Ihren Gesetzesvorschlag! Sie machen selber deutlich, dass er überhaupt nicht nötig ist, weil Sie alles mit dem alten Recht können.
Drittens. Herr Brockes, wenn Sie hier behaupten, es sei zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger, dass öffentliche Unternehmen keine Gewinne mehr erwirtschaften können und damit auch nicht an Bereiche überweisen können, in denen sie Verluste machen, dann ist das Ihre Haltung zur Öffentlichkeit. Ich sage: Die Erwirtschaftung von Gewinnen und deren Überweisung ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, weil ansonsten zum Beispiel die Fahrpreise bei Bussen und Bahnen steigen würden. Und das wissen Sie genau. Aber Sie wollen Gewinne privatisieren und die Verluste kommunalisieren. Das ist die Absicht.
Danke schön, Herr Becker. – Für die Landesregierung spricht nun noch einmal Innenminister Dr. Wolf. Bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vom Kollegen Körfges – leider sehe ich ihn nicht, sonst könnte ich es ihm auch direkt sagen – ist noch einmal die Stichwahl angesprochen worden. Meine Damen und Herren, es ist deutlich geworden, dass wir uns mit der vorgesehenen Änderung auf verfassungsrechtlich zugelassenem Terrain bewegen.
Und es ist auch sehr zweifelhaft, ob die Stichwahl etwas zur Legitimationsstärkung beiträgt. Ich darf daran erinnern, dass bei einer Nachwahl, die kürzlich stattgefunden hat, im zweiten Wahlgang gerade einmal 19,1 % der Bürgerinnen und Bürger zur Wahl gegangen sind.
Von daher kann man sehr gut auch die Auffassung vertreten: Im ersten Wahlgang gilt das, was für jedes Stadtrats-, Kreistags-, Landtags- oder Bundestagsmandat gilt, sprich: die relative Mehrheit. Das wird – das zeigen auch die Ergebnisse der vergangenen Wahlen – nicht dazu führen, dass überall jemand mit 25 % Bürgermeister wird. Das ist völlig unrealistisch, meine Damen und Herren.
geschätzte Vorsitzende des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform, Edgar Moron, zitiert worden ist. Er hat völlig recht: Wir machen etwas, was den Mittelstand stärkt. Das ist ordnungspolitisch sauber begründet, meine Damen und Herren, und wird in keiner Weise zu einem Sterben der Stadtwerke auf Raten führen. Eine solche Behauptung ist schlichtweg falsch, denn weite Bereiche sind ausgenommen.
Das Problem ist: Sie wollen das den Menschen nicht vermitteln, sondern spielen mit der Aufregung und den Ängsten. Nebelkerzenwerfer sind dort erkennbar, wo die Opposition sitzt. Insgesamt ist festzustellen, meine Damen und Herren: Die SPD ist und bleibt substanzlos, phantasielos und dilettantisch. Sie sind mut- und im wahrsten Sinne des Wortes kraftlos, meine Damen und Herren.
Wir wollen eine GO-Novelle. Wir wollen eine neue Ausrichtung: für mehr Freiheit und für fairen Wettbewerb. Ich glaube, das ist deutlich geworden. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu den Abstimmungen, und zwar zuerst zu denen über die zahlreichen Änderungsanträge.
Erstens. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/5076. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – CDU, SPD, FDP und Herr Sagel. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Zweitens. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/5073. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Herr Sagel. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Drittens. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/5068. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Herr
Viertens. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/5069. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion der SPD. Wer ist dagegen? – CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Herr Sagel. Damit ist dieser Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt.
Fünftens. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/5072. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Herr Sagel. Damit ist dieser Änderungsantrag auch abgelehnt.
Sechstens. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/5071. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Herr Sagel. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Siebtens. Zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/5070 hat die SPD eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, nach § 53 unserer Geschäftsordnung kommen wir damit zur namentlichen Abstimmung. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufrufen der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten. Ich bitte nun die Schriftführer, mit dem Aufruf der Namen zu beginnen.