Protokoll der Sitzung vom 19.09.2007

Meine Damen und Herren, wer Veränderungen will, der muss sie kommunizieren. Dazu gehört es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitzunehmen. CDU und FDP haben aber dafür gesorgt, dass der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen bereits kurze Zeit nach ihrer Regierungsübernahme vor gut zwei Jahren in einem Maße verunsichert und

demotiviert wurde, wie wir es vorher wohl noch nicht erlebt haben.

Nordrhein-Westfalen war immer ein Vorbild an Mitbestimmung. Das muss so bleiben. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Tun Sie es auch!

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Stüttgen. – Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Engel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Landespersonalvertretungsgesetz ist nun wirklich ausgiebig diskutiert und auch kritisiert worden. Heute werden wir in zweiter Lesung endlich entscheiden. Möglicherweise gibt es noch eine dritte – mal sehen.

Die geplante Novellierung leistet einen entscheidenden Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Flexibilisierung. Dies war und ist auch das Anliegen der Liberalen und dieser Landesregierung.

Mit der Novellierung verfolgen wir die Umsetzung diverser Punkte. Dies hat uns unter anderem der Landesrechnungshof in seinem Bericht von 2006 schwarz auf weiß ins Stammbuch geschrieben.

(Monika Düker [GRÜNE]: Dann tut doch auch sonst einmal, was der Landesrech- nungshof sagt!)

Unser Ziel, die Verwaltungslandschaft im Lande zu vereinfachen, besser zu organisieren und zu verschlanken, kann nicht vor der Personalratsstruktur, wie wir sie im Moment haben, haltmachen. Nein! Das bisherige Personalvertretungsrecht in NRW wird endlich mehr am Personalvertretungsrecht des Bundes orientiert. Dies bedeutet im Einzelnen die Neuausrichtung der Beteiligungsrechte, die Vereinfachung der Beteiligungsverfahren sowie die Anpassung an die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen und Änderungserwartungen im Dienstrecht und in anderen Rechtsbereichen.

Es tut uns nicht gut, den eingeschränkten Handlungsspielräumen der Entscheidungsträger weiter Vorschub zu leisten. Heutzutage gibt es andere, höhere Anforderungen an die Verwaltung und die Behörden im Land – sei es durch den zunehmenden Einsatz von Technik oder durch die Einführung moderner Steuerungsinstrumente oder Arbeitsmethoden –, denen wir endlich gerecht werden müssen.

(Frank Sichau [SPD]: Das werden wir!)

Wir können es uns längst nicht mehr leisten, die örtlichen Personalräte überproportional freizustellen. Daher war die Festlegung von Höchstzahlen der Freistellungen von maximal fünf im Bereich der Stufenvertretungen bei einer Begrenzung auf zwölf Arbeitsstunden pro Woche notwendig. Die Größe der Personalräte bleibt davon unberührt, sodass die effektive Vertretung der Beschäftigten gleichwohl erhalten bleibt.

Es kommt uns darauf an, dass die Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen verstärkt die Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger erbringen, für die sie aus Steuermitteln bezahlt werden, und dass weniger reine Selbstverwaltung für eigene Beschäftigtengruppen betrieben wird.

Künftig werden Personalräte nicht mehr bei Umsetzungen ohne Dienstortwechsel befragt oder bei behördlichen oder betrieblichen Grundsätzen der Personalplanung beteiligt werden. Das bedeutet: Personalräte werden in Zukunft wieder vermehrt mit ihren originären Aufgaben betraut und dem Wohl der Arbeitnehmer und der Beamtinnen und Beamten verpflichtet sein. Dies wird sich mit dem neuen LPVG wieder in vernünftigen Bahnen und Ausmaßen bewegen und bedeutet insbesondere kürzere Fristen.

Sie wissen aber auch alle, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir dort, wo es Handlungsbedarf gegeben hat, nachgesteuert haben. So haben wir das Friedensgespräch, also das förmliche Erörterungsgespräch, erhalten, wenn auch mit deutlich klareren und kürzeren Fristen. Dies tut dem Verfahren gut. Zudem wird aus dem geplanten Monatsgespräch wieder das Dreimonatsgespräch, und die Personalversammlungen werden nur noch jährlich stattfinden.

Ich bin mir sicher, dass sich auch innerhalb der Behörden die Aufregung sehr schnell legen wird und wir bei unserem Grundanliegen weiterkommen werden: einen starken Staat in seinen Kernbereichen für die Zukunft fit zu machen und näher an den Bürger heranzubringen.

Über die speziellen Auswirkungen im Schulbereich wird meine geschätzte Kollegin Ingrid Pieper-von Heiden zu Ihnen sprechen.

(Zuruf von der SPD: Ist das eine Drohung?)

Ich empfehle Ihnen, den Gesetzentwurf anzunehmen. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Für die Grünen spricht Frau Düker. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In § 2 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes heißt es – ich zitiere –:

„Dienststelle und Personalvertretung arbeiten zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohle der Beschäftigten im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll zusammen; …“

Liebe Koalitionsfraktionen, Herr Innenminister, das Ziel dieses Gesetzes ist mit Ihrem Gesetzentwurf ad absurdum geführt worden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Nein, Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz schafft keine zukunftsfähige Verwaltung, und es wird in keiner Weise dem Anspruch an ein zeitgemäßes Mitbestimmungsrecht gerecht, das auf der einen Seite die Belange der Beschäftigten wahrt und auf der anderen Seite eine effiziente Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land gewährleistet. Diesen Zielen, Herr Preuß, wird das Gesetz nicht gerecht; die Anhörung hat dies in eindrucksvoller Weise bestätigt.

Es stimmt auch nicht, Herr Preuß, dass die kommunalen Spitzenverbände das Gesetz wie eine Bank gelobt haben. Lesen Sie das Protokoll, dann sehen Sie, wie differenziert zum Teil die Positionierung der einzelnen kommunalen Spitzenverbände war.

Die Anhörung hat gezeigt, dass sich das bestehende Gesetz in seinen Grundstrukturen bewährt hat, dass die Verwaltung durch mehr und eine fundierte Mitbestimmung auf Augenhöhe nicht geschwächt, sondern gestärkt wird. Dies haben uns nicht nur die Beschäftigtenvertreter und -vertreterinnen gesagt, sondern explizit auch die Behördenleiter. Damit hat uns die Arbeitgeberseite bestätigt: Wir kommen mit den Mitbestimmungstatbeständen, mit dem Gesetz sehr gut zurecht. Lasst es so!

Herr Engel, Sie sagen immer wieder: Wir brauchen geschliffene Mitbestimmungsrechte, um unsere Verwaltungsreform durchzusetzen. – In der Anhörung haben uns aber alle Sachverständigen gesagt, dass dies, gerade wenn wir schwierige Strukturreformen in der Verwaltung umsetzen müssen, am besten mit den Beschäftigten gelingt. Wir müssen sie mitnehmen, sie in die Entscheidungsprozesse einbinden und dürfen ihnen nicht,

indem wir ihre Mitbestimmungsrechte kappen, die Dinge einfach vor den Latz knallen und sagen: Friss oder stirb!

Verwaltung funktioniert dann gut, wenn man mit den Menschen auf Augenhöhe verhandelt und sie mitnimmt. Das ist unsere Ressource. Nur wenn wir die Beschäftigten in unseren Reformprozessen mitnehmen und sie als motivierte Beschäftigte einer effizienten, modernen Verwaltung erhalten, kann unser Land, unsere öffentliche Verwaltung funktionieren.

Dieses Fundament zerstören Sie mit dem Abbau von elementaren Mitbestimmungsrechten in Ihrem Gesetzentwurf. Da hilft es auch nicht, Herr Preuß, wenn Sie das Feigenblättchen Erörterungsverfahren doch beibehalten wollen. Mit solchen engen Fristen wird es für die Personalräte enorm schwer sein – das sagen sie Ihnen sicher auch in den Gesprächen –, ihre Aufgabe, die sie mit dem Erörterungsverfahren haben, nämlich ein konsensorientiertes Dialogverfahren zu organisieren, verantwortungsbewusst zu erfüllen. Mit den Fristen werden ihnen Steine in den Weg gelegt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben ebenso wie die SPD-Fraktion keine Änderungsanträge für diesen Gesetzentwurf vorgelegt, sondern unsere Position in einem Entschließungsantrag zum Ausdruck gebracht. Daraus geht sehr klar hervor, dass der Gesetzentwurf in Gänze mit seinem massiven Abbau von Mitbestimmungstatbeständen das Vertrauensverhältnis zwischen Personalräten und Dienststelle als Arbeitgeber schwächt.

(Theo Kruse [CDU]: So einfach geht das!)

Demnächst findet Mitbestimmung nach Gutsherrenart und nicht mehr auf Augenhöhe statt. Dies stellt einen fundamentalen Angriff – deswegen kann man das auch nicht mit Änderungsanträgen schwächen – auf die bewährten demokratischen Strukturen der öffentlichen Verwaltung in NRW dar.

Daher sagen wir: Demokratie darf nicht vor Behördentüren haltmachen. Demokratie gehört zu einer funktionierenden, modernen Verwaltung dazu, genauso, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, wie sie dazugehört, wenn man ein Unternehmen führt. Schauen Sie sich an, welche Maßstäbe im Betriebsverfassungsgesetz gelten. Auch die Wirtschaft hat mittlerweile erkannt, dass man mit der Mitbestimmung besser arbeitet und zu besseren Ergebnissen kommt als gegen seine eigenen Beschäftigten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dieser Gesetzentwurf ist ein Affront den Beschäftigten gegenüber. Das werden wir nicht mitmachen und ihn daher ablehnen. Die Gründe dafür haben wir in unserem Entschließungsantrag dargelegt. Demokratie ist für uns mehr als ein Feigenblättchen, das Sie auf dieses Gesetz kleben. Demokratie muss gelebt werden, auch in unseren Behörden. Das bringt unser Land voran. – Schönen Dank.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Düker. – Jetzt spricht für die Landesregierung der Innenminister, Herr Dr. Wolf.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die schleunige Verwaltungsstrukturreform bedingt schnelle Entscheidungen und schnelle Verfahren. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass wir eine Anpassung des Landespersonalvertretungsgesetzes vornehmen. Mir ist dabei wichtig – das hat auch der Kollege Preuß zum Ausdruck gebracht –, dass es sich hier um einen angemessenen Ausgleich der Interessen handelt.

Frau Düker, es ist keine Veränderung des § 1 des LPVG vorgesehen, also kann es auch keine Änderung bei der vertrauensvollen Zusammenarbeit geben.

(Monika Düker [GRÜNE]: § 2 ist das!)

Alle Schauermärchen und Tartarenmeldungen sind völlig haltlos. Vermitteln Sie doch bitte den Menschen hier im Raume nicht den Eindruck, als ob der restliche öffentliche Dienst außerhalb Nordrhein-Westfalens in Knechtschaft lebt. Das ist schlichtweg die Unwahrheit. Wir machen hier nur etwas, was andere seit vielen Jahren und Jahrzehnten praktizieren. Vor allem – das möchte ich hervorheben – ändern wir etwas, was Sie nicht geändert haben, nämlich eine verfassungswidrige Vorschrift im LPVG. Die haben Sie zwölf Jahre lang stehen lassen. Das zeigt, dass Sie hier nicht auf der Höhe der Zeit waren.

Die Botschaft des Bundesverfassungsgerichts ist völlig klar: Die Personalhoheit und Organisationshoheit des Dienstherrn muss wieder gestärkt werden. Das tun wir an dieser Stelle.

Die Mitbestimmung wird an die im Bund und in vielen Bundesländern angepasst, wo das funktioniert. Wir harmonisieren das Personalvertretungsrecht und führen in wenigen Bereichen eine Beteiligungsintensität zurück. Das ist bei der technischen Ausstattung, bei Umsetzungen, und zwar auch bei

„leitenden Angestellten“, der Fall. Ferner – darauf hat bereits Herr Kollege Engel hingewiesen – führen wir Freistellungen zurück. Dies hat der Landesrechnungshof ja ausdrücklich angemahnt, und dieser ist bekanntlich nicht von den Koalitionsfraktionen gestellt, sondern er ist ein unabhängiges Organ.

Mit einer im Wesentlichen 1:1-Umsetzung halten wir absolut Maß. Ich sage noch einmal sehr deutlich, weil das immer wieder falsch herüberkommt: Es ist eben nicht nur der Bund, sondern es sind auch Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, aber das von der SPD allein regierte Rheinland-Pfalz ebenfalls, die diese Vorschriften haben. Es ist erstaunlich, dass es in diesen Ländern und im Bund nicht dauernd Änderungsabsichten und Demonstrationen gibt. Das scheint alles ganz schiedlich und friedlich zu laufen. Deswegen sind wir sicher, dass das auch hier so sein wird.

Es ist richtig – das haben die beiden Vertreter der Koalitionsfraktionen gesagt –, dass es in der Anhörung unterschiedliche Stimmen gegeben hat. Es gab die positiven Botschaften des Bundes. Daneben gab es in den Kernfragen Zustimmung von den kommunalen Spitzenverbänden. Und dort, wo Kritik angemeldet worden ist, ist ja etwas geändert worden – das hat ja bereits der Kollege Preuß vorgetragen –, nämlich Rückkehr zum Vierteljahresgespräch, einmal im Jahr eine Personalversammlung und – Frau Düker, hier muss ich mich schon wundern – die Aufnahme der förmlichen Erörterung. Diese förmliche Erörterung gibt es im Bund gar nicht. Wie man das, was wir machen, schlechter finden kann, ist erstaunlich. Wir haben das wieder eingeführt, was auch in der früheren Zeit da war. Dass das allerdings zügig ablaufen muss, dass wir keine Zeitverzögerung haben wollen, ist sicherlich auch klar.

(Beifall von der FDP)