Es geht doch darum, die im Rahmen der Reformprozesse notwendigen politischen Entscheidungen in einem angemessen Zeitraum beschleunigt, verträglich und unter Wahrung der Interessen der im öffentlichen Dienst Beschäftigten durchzusetzen, mithin: die Entscheidungsprozesse zu straffen.
Dabei ist es eine Selbstverständlichkeit, dass das LPVG nicht mit dem Betriebsverfassungsgesetz, das übrigens weit weniger Rechte gewährt, vergleichbar ist. Dort geht es um privatwirtschaftliche Interessen. Hier geht es ausschließlich um das Gemeinwohl, dem sowohl der Dienstherr als auch die Bediensteten verpflichtet sind.
Es ist geradezu eine Unverschämtheit, in Podiumsdiskussionen immer wieder den Eindruck zu vermitteln, die Bediensteten seien nach der geplanten Änderung der Willkür des Dienstherrn ausgeliefert.
Maßstab des Verwaltungshandelns der Exekutive in unserem Rechtsstaat ist allein die gemeinwohlorientierte Durchsetzung des parlamentarischen Willens, also des Willens der Legislative,
hier insbesondere die Umsetzung der vom Parlament beschlossenen notwendigen Reformprozesse, die die Wählerinnen und Wähler in Auftrag gegeben haben.
Es bleiben zahlreiche Mitbestimmungstatbestände des § 72 LPVG, zum Beispiel die Mitbestimmung bei der Einstellung, bei der Beförderung, bei der Versetzung, bei der Umsetzung an einen anderen Dienstort, bei der Höhergruppierung und bei der Eingruppierung. Alle diese Tatbestände bleiben wie bisher erhalten. Ich könnte seitenweise aus der Liste vortragen, die die mitbestimmungspflichtigen Tatbestände enthält.
Die Opposition hat nicht einen einzigen Vorschlag unterbreitet, der auf eine Änderung des Gesetzentwurfes zielt. Sie hat den Diskussionsprozess in den letzten Wochen und Monaten schlichtweg verschlafen.
Wir werden gleich von der Fundamentalopposition hören, dass die Anhörung der Sachverständigen bzw. der Verbände vernichtend gewesen sei. Mitnichten ist das so gewesen. So haben zum Beispiel der Städtetag, der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund die Reform ausdrücklich begrüßt. Sie haben die Übernahme der Freistellungsregelung aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz als noch nicht weitgehend genug angesehen. Man hat sich eine Freistellungsregelung nach dem baden-württembergischen Modell gewünscht. Die mitbestimmungsfreie Umsetzung innerhalb des Dienstortes wurde ausdrücklich begrüßt. Für öffentliche Unternehmen, in denen das LPVG anzuwenden ist, sah man sogar eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Unternehmen.
Allerdings hielten die Verbände unisono die förmliche Erörterung im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat für zielführend. Dem kommen wir mit unserem Änderungsantrag nach. Wir haben uns
in der Koalition darauf verständigt, unter anderem die förmliche Erörterung beizubehalten, weil sie auf Bundesebene zwar im Bundespersonalvertretungsgesetz nicht ausdrücklich geregelt, dort aber regelmäßig praktiziert wird – allerdings mit gekürzten Fristen, sodass ein Ende der förmlichen Erörterung absehbar ist.
Beispielsweise die Deutsche Polizeigewerkschaft hat hierauf prompt reagiert und in einer Presseerklärung mitgeteilt, dass die Fraktionen der Landesregierung den Gesetzentwurf korrigiert und damit Handlungsfähigkeit, Verantwortung und Kompromissbereitschaft gezeigt haben. – Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Im Übrigen bleiben wir bei unserer mehrfach auch im Plenum vorgetragenen Auffassung, dass man sich dann, wenn man Mitbestimmung erhalten will, auf das Wesentliche der Mitbestimmung konzentrieren muss. Es gibt eine Wechselwirkung zwischen dem, was an Änderungen notwendig ist, und dem, was zu erhalten ist. Genau darum haben wir in der CDU-Fraktion sehr hart gerungen. Es gibt eine Reihe von Kollegen, die der Gesetzesänderung nur mit Bauchschmerzen zustimmen werden.
Meine Damen und Herren, es geht nicht um eine Blockade der Mitbestimmung, sondern es geht um die Funktionsfähigkeit und die Flexibilisierung der öffentlichen Verwaltung, die letztlich nicht nur im allgemeinen Interesse, sondern auch im Interesse der Bediensteten selbst liegt, und zwar auf der Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und den von uns vorgeschlagenen Änderungen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Landespolitisch hat uns in den letzten Wochen kaum ein Thema mehr beschäftigt als die geplante Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes und schulrechtlicher Vorschriften. Demonstrationen, Zuschriften, Veranstaltungen und Gespräche haben belegt, dass das Thema Mitbestimmung in Nordrhein-Westfalen die Menschen sehr, sehr stark bewegt.
resse an diesem Thema eindrucksvoll widergespiegelt. Diese Anhörung hat aber auch eindrucksvoll belegt, dass die Landesregierung und Teile der sie tragenden Koalition aus CDU und FDP mit ihrem Ansinnen, die Mitbestimmung in Nordrhein-Westfalen massiv abzubauen, weitgehend allein stehen. Diese Anhörung war ein Verriss ohnegleichen. Außer der Vertreterin des Bundesministeriums des Innern hat keiner der geladenen Experten den in Rede stehenden Entwurf gutgeheißen.
Wir haben hier in Nordrhein-Westfalen eine lange Tradition der Mitbestimmung. Dabei gilt das LPVG NRW als das fortschrittlichste Mitbestimmungsgesetz in der gesamten Bundesrepublik. Es ist für uns völlig inakzeptabel, diese gewachsene Tradition der Mitbestimmung auf dem Altar der marktradikalen Ideologie „Privat vor Staat“ zu opfern! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben dabei auf der Strecke!
Auch das in Koalitionskreisen gebetsmühlenartig wiederholte Argument der Anpassung an das Bundespersonalvertretungsgesetz geht völlig fehl. Die Anpassung an Bundesrecht ist gerade aufgrund der durch die Föderalismusreform I gewachsenen Kompetenzen im Bereich des öffentlichen Dienstrechtes ein Scheinargument. Eine derartige Anpassung stellt auch keinen Wert an sich dar.
Es ist zudem, liebe Kolleginnen und Kollegen, völlig unsinnig, ein 23 Jahre altes Gesetz durch die Regelung eines 33 Jahre alten Gesetzes zu ersetzen. Wir kommen – das hat die Anhörung sehr eindrucksvoll belegt – nicht umhin, festzustellen, dass auch beim Bundespersonalvertretungsgesetz durchaus Reformierungsbedarf vorhanden ist. Insbesondere enthält das Bundespersonalvertretungsgesetz keine hinreichenden Regelungen zur Automatisierung, zur Informationstechnologie, zur Rationalisierung durch Technik und dergleichen.
Für meine Fraktion stelle ich fest: Hier betreibt Schwarz-Gelb einen Abbau von Mitbestimmung, der durch nichts, aber auch gar nichts sinnvoll zu begründen ist.
Ministerpräsident Rüttgers hat jüngst in seinem neuen Buch ausgeführt, dass die Mitbestimmung den Aufschwung in Nordrhein-Westfalen nicht behindert habe. Umso unverständlicher ist es dann für mich, wenn der selbsternannte Arbeiterführer Rüttgers in seinem eigenen Bereich zum Toten
gräber der Mitbestimmung mutiert. Das passt allerdings zur Rüttgers’schen Maxime: links blinken, rechts abbiegen.
Die Koalition der Täuschung und Enttäuschung versucht, durch einen Abbau von Mitarbeiterrechten im öffentlichen Dienst einen späteren Abbau von Arbeitnehmerrechten in der Wirtschaft – genauer: eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes – einzuleiten. Was im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen anfängt, soll auf der Berliner Bühne alsbald eine Fortsetzung finden. Meine Damen und Herren von CDU und FDP, die Menschen werden Ihnen die Möglichkeit dazu aber nicht geben. Spätestens seit der Bundestagswahl 2005 sollten Sie wissen, dass reiner Neoliberalismus, soziale Kälte und Schleifung von Arbeitnehmerrechten in Deutschland nicht mehrheitsfähig sind.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben zum vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Personalvertretungsrechts und schulrechtlicher Vorschriften keine Änderungsanträge eingebracht. Dieser Gesetzentwurf ist für uns aufgrund seiner mitarbeiterfeindlichen Ausrichtung derart negativ, dass Änderungsanträge nicht annähernd in der Lage gewesen wären, eine Heilung dieser Negativität herbeizuführen.
Aufgrund der langen und intensiv geführten Diskussionen Ihres Entwurfs ist ein Eingehen auf einzelne Details hier und heute weitgehend entbehrlich. Ich möchte jedoch kurz auf einige erhebliche, in wesentlichen Teilen sogar verfassungsrechtliche Bedenken eingehen, die insbesondere den Schulbereich betreffen.
Die von der Landesregierung geplanten Änderungen der Schulaufsicht mit einer Trennung von Dienst- und Fachaufsicht sind letztendlich auf eine Schwächung der Personalräte ausgerichtet.
Die Chancen für eine verfassungsgemäße Bereinigung des LPVG und des Schulgesetzes sind nicht genutzt worden.
Insbesondere die unterschiedlichen Freistellungsstaffeln hinsichtlich der Personalvertretungen des Schulbereichs und der anderen Bereiche der öffentlichen Verwaltung stellen eine gleichheitssatzwidrige Ungleichbehandlung dar.
Auch die Abschaffung der dreistufigen Personalrätestruktur für den Haupt- und Förderschulbereich ist verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig.
Grundschulen allerdings unbelastet, wenn es darum geht, Personalräte auf Schulamtsebene abzuschaffen.
Zwar haben CDU und FDP – Herr Kollege Preuß hat es eben angesprochen – noch einen Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Aber auch dieser ist nicht mehr als pure Kosmetik. Er ist in keiner Weise dazu geeignet, gegen den Gesamtentwurf geäußerte Bedenken auszuräumen.
Der hier und heute behandelte Gesetzentwurf war und ist auch in der CDU-Landtagsfraktion mehr als umstritten. Schließlich haben auch Mitglieder der CDA, die hier im Landtag sitzen, gegen die geplanten Änderungen des LPVG massiv Front gemacht. Immerhin gehört etwa die Hälfte von Ihnen, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, der CDA an.
Ich gebe heute der Hoffnung Ausdruck, dass wenigstens Sie als CDA-Mitglieder so redlich sind, Ihre Ablehnung auch hier bei der Abstimmung deutlich zum Ausdruck zu bringen. Geben wenigstens Sie Ihre Beratungsresistenz auf, und helfen Sie mit, dass Nordrhein-Westfalen auch weiterhin Mitbestimmungsland Nummer eins in Deutschland bleibt!
Dieser Gesetzentwurf offenbart, was wir in vielen Sachbereichen in den letzten zwei Jahren erlebt haben: Die FDP treibt die CDU vor sich her.
Die Damen und Herren der CDU-Fraktion lassen sich von der FDP wie ein Bär am Nasenring in der Manege vorführen!
Der vorliegende Gesetzentwurf trägt den Stempel der FDP, zumal der zaghafte Versuch der CDUVorderen Stahl und Rüttgers, der FDP quasi in letzter Minute noch einige Änderungen abzuringen, letztlich wieder einmal nicht von Erfolg gekrönt war.
Meine Damen und Herren, wer Veränderungen will, der muss sie kommunizieren. Dazu gehört es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitzunehmen. CDU und FDP haben aber dafür gesorgt, dass der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen bereits kurze Zeit nach ihrer Regierungsübernahme vor gut zwei Jahren in einem Maße verunsichert und