Protokoll der Sitzung vom 19.09.2007

(Beifall von CDU und FDP – Zuruf von der CDU: Bravo!)

Dann haben wir gesagt, dass wir in den DSKLehrwerkstätten gerne eine Verbundausbildung anbieten wollen, wie das in vielen großen Betrieben geschieht. Das heißt, kleinere Unternehmen oder Unternehmen, die nicht selber ausbilden wollen, bedienen sich der Ausbildungskapazität einer solchen Firma. Das fördern wir mit 4.500 €. Das ist etwa die Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr. Das hat am Standort Ibbenbüren zu 100 % geklappt. Dort habe ich ein bisschen Einfluss. Hätte es da, wo Sie Einfluss haben, auch so gut funktioniert, hätten es in einem Bergwerk mehr gelingen können.

Des Weiteren haben wir Folgendes initiiert – ich gebe zu, dass das an anderen Standorten nicht gelaufen ist –: Wir nehmen Lehrlinge im ersten Lehrjahr und werden alles daransetzen, sie im zweiten und dritten Lehrjahr in ein reguläres Ausbildungsverhältnis zu vermitteln, geben den jungen Leuten aber eine Zusage für drei Jahre. Das halte ich für eine gute Idee. Heute haben wir gesagt, dass wir das machen. Die IG BCE trägt dieses Konzept mit. Ich finde, dass auch das vernünftig ist.

Ich habe immer gesagt, dass wir das Geld dafür zur Verfügung stellen. Allerdings will ich Ihnen jetzt ein paar Bedingungen dafür nennen.

Eine Bedingung ist, dass es zu den Konditionen des Ausbildungsprogramms Nordrhein-Westfalen gemacht wird. Wir haben das Ausbildungsprogramm 2007 über ganz viele Träger laufen lassen. Diese Maßnahme kostet uns 10.000 €. Darin sind 345 € Ausbildungsvergütung enthalten. Die Lehrlinge sind im ersten Lehrjahr drei Monate, im zweiten Lehrjahr vier Monate und im dritten Lehrjahr sieben Monate in einen Betrieb zu vermitteln.

Im Übrigen macht auch die RAG BILDUNG diese Maßnahme für uns für 10.000 €. Sie hat sich darum beworben. Wir haben sie nicht darum gebeten. Wir hatten nämlich mehr Träger als Lehrstellen!

Jetzt wird gesagt: Wenn du, liebes Land, unsere Ausbildungsstellen nutzen willst, dann wollen wir für eine Ausbildungsstelle 19.000 € pro Jahr haben! – Das war das Angebot der DSK bis heute Morgen!

(Dietmar Brockes [FDP]: Frechheit!)

Ich bin nicht bereit, das zu zahlen. Wucher mache ich nicht mit. Das ist Wucher!

(Beifall von CDU und FDP)

Heute habe ich gegenüber der Gewerkschaft in dem Gespräch, an dem auch die Jugendsprecher aus den fünf Standorten beteiligt waren – im Übrigen habe ich die in den Landtag eingeladen –, gesagt:

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Die sitzen jetzt auf Ihre Einladung hin oben auf der Tribüne!)

Wenn ihr das für 10.000 € mit einer Ausbildungsvergütung von 345 € geregelt kriegt, dann könnt ihr das machen. – Ich bin nicht bereit, die von der DSK geforderte Ausbildungsvergütung zu akzeptieren. Wir können nicht 3.000 Lehrlingen einen Ausbildungsplatz mit einer Ausbildungsvergütung von 345 € vermitteln, und die DSK kriegt, nur weil es die Kohle ist, mehr.

(Beifall von CDU und FDP)

Das sehe ich nicht ein. Man muss gerecht sein und alle gleich behandeln.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Wie war das mit der Tarifautonomie, Herr Minister?)

Jetzt haben die in den nächsten Wochen zu gucken, wie sie das in ihren Gremien hinkriegen. Wenn sie es hinkriegen, dann freue ich mich darüber, dann machen wir es. Und wenn sie es nicht hinkriegen, werde ich in all den Städten, in denen die DSK ein Ausbildungszentrum unterhält, diese Maßnahmen mit einem anderen Träger durchführen. Die Lehrstellen wird es in diesem Jahr geben – allerdings zu den Konditionen, die ich hier genannt habe.

(Beifall von CDU und FDP)

Herr Kollege Schmeltzer, zum Flugblatt will ich Ihnen nur eines sagen: Die freie Meinungsäußerung in diesem Land gilt auch noch für die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. – Schönen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags der Fraktion der SPD Drucksache 14/5012. Wer diesem Antrag zustimmen möchte,

den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD und Herr Sagel. Wer ist dagegen? – Das sind CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Niemand. Dann ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/5083. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und Herr Sagel. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu:

5 Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsrechts und schulrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 14/4239

Beschlussempfehlung und Bericht

des Innenausschusses

Drucksachen 14/5034 und 14/5059

Entschließungsantrag

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/5066

Entschließungsantrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/5078 – Neudruck

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Preuß von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der nun in zweiter Lesung zu beschließenden Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes setzen wir einen weiteren Meilenstein im Reformprozess für eine moderne, funktionsfähige und flexible Verwaltung.

(Vorsitz: Vizepräsident Edgar Moron)

Es ist nicht zu bestreiten, dass die Änderungen insbesondere im Bereich der Mitbestimmungstatbestände des § 72 LPVG gegenüber der bisherigen Rechtslage eine deutliche Einschränkung der Beteiligungsrechte der Personalräte bedeuten.

Wir wollen damit die Beteiligungsrechte auf das Maß des Bundespersonalvertretungsgesetzes zurückführen. Genau das bedeutet eben nicht, dass

die Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen die Mitbestimmung abschaffen oder Arbeitnehmerrechte einschränken wollen. Wer das behauptet, hat das Gesetz nicht gelesen oder nicht verstanden.

Die individuellen Rechte der Bediensteten des öffentlichen Dienstes werden sogar noch gestärkt, zum Beispiel durch einen nun gesetzlich geregelten Weiterbeschäftigungsanspruch im Falle einer Kündigung, insbesondere aber bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder bei Nebenabreden.

(Theo Kruse [CDU]: So ist es!)

Wir wollen das richtige Maß der Mitbestimmung. Wir wollen Mitbestimmung, die einem Ländervergleich standhält, die die Beteiligung der Bediensteten im öffentlichen Dienst durch Personalräte gewährleistet, aber auch die Wahrnehmung eigener Interessen wirkungsvoll ermöglicht. Deshalb ist und bleibt der Maßstab das Bundespersonalvertretungsgesetz, das im Bund und zuletzt von der damaligen rot-grünen Bundesregierung unbeanstandet angewendet wurde.

Selbstverständlich wissen wir um die Schutzfunktion der Gewerkschaften und der Personalräte. Man wird mir in den weiteren Redebeiträgen gleich bestimmt meine CDA-Mitgliedschaft vorhalten. Ich darf Ihnen daher schon jetzt verraten, dass die christliche Soziallehre, der wir uns verpflichtet sehen, gerade diese Schutzfunktion immer auch im sozioökonomischen Zusammenhang, also mit Blick auf die Herausforderungen unserer Zeit sieht. Sie muss im Kontext mit dem enormen Reformbedarf stehen, den wir seit der Übernahme der Verantwortung für dieses Land vorgefunden haben.

(Monika Düker [GRÜNE]: Das sehen Ihre Mitglieder aber ganz anders!)

Das heißt: Mitbestimmung ja, aber maßvoll.