Protokoll der Sitzung vom 19.09.2007

Drucksache 14/5068

Änderungsantrag

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/5069

Änderungsantrag

der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/5070

Änderungsantrag

der Fraktion der SPD und

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/5071

Änderungsantrag

der Fraktion der SPD und

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/5072

Änderungsantrag

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/5073

Änderungsantrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/5076

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik

und Verwaltungsstrukturreform

Drucksache 14/4981

Entschließungsantrag

der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP

Drucksache 14/4961

zweite Lesung

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie aufgrund des freundlichen Hinweises mehrerer Kollegen bitten, beim fluchtartigen Verlassen des Saales wenigstens leise zu sein, damit zum jetzigen Zeitpunkt wenigstens meine Stimme für alle Kolleginnen und Kollegen und die Damen und Herren auf der Zuschauertribüne vernehmlich ist. – Danke schön.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, damit eröffne ich die Beratung und erteile zunächst Herr Kollegen Lux für die Fraktion der CDU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der heutigen zweiten Lesung der Novelle zur Gemeindeord

nung wird ein weiterer Kernpunkt der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP umgesetzt.

Neben der Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen und der Abarbeitung der Prüfaufträge haben natürlich auch die unzähligen Gespräche mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der übrigen Interessenverbände sowie mit kommunalen Mandatsträgern und mit Vertretern von Verbänden des Handwerks, der Industrie und freier Berufe und nicht zuletzt die beiden Anhörungen von Experten im Ausschuss zu der heutigen Beschlussvorlage geführt.

Wir beseitigen auch einige Versäumnisse aus Ihrer Regierungszeit; denn Sie wissen selbst, dass in all den Jahren immer wieder Änderungsbedarf an der GO aufgezeigt worden ist, nicht zuletzt durch die von Ihrem damaligen Innenminister 2002 eingesetzte Expertenkommission.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ganz kurz auf die wesentlichen Veränderungen in der GO eingehen.

Mit der Verlängerung der Amtszeit der Bürgermeister und der Landräte setzen wir eine logische Weiterentwicklung der Abschaffung der kommunalen Doppelspitze fort. Nun gibt es bundesweit unterschiedliche Vorstellungen, welche Amtsdauer eines hauptamtlichen Bürgermeisters am günstigsten wäre. Wir haben nach langer Diskussion eine Verlängerung der Amtszeit auf sechs Jahre befürwortet. Damit wird das Amt attraktiver und in seiner Bedeutung herausgestellt.

Gleichzeitig sieht die Novelle den Verzicht auf Stichwahlen vor. Das ist – auch das hat die Anhörung eindeutig ergeben – verfassungsrechtlich völlig unbedenklich. Auch ein von Ihnen unterstellter flächendeckender Demokratieverlust findet nicht statt. Schließlich gab es bisher nur bei ca. 25 % der Kommunalwahlen das Erfordernis einer Stichwahl. Stichwahlen zwei Wochen nach der Hauptwahl führen zu einem starken Abfall der Wahlbeteiligung: um ein Drittel bis zur Hälfte. Deswegen wollen wir mit dem Verzicht auf Stichwahlen auch dem Wachsen der Wahlverdrossenheit entgegenwirken.

Des Weiteren übertragen wir dem Bürgermeister die Personalkompetenz für Einstellungen und Beförderungen bis zur Ebene der Beigeordneten und der Fachbereichsleiter. Auch das ist eine logische Fortentwicklung der Abschaffung der kommunalen Doppelspitze.

(Zuruf von Hannelore Kraft [SPD])

Auf der anderen Seite stärken wir auch die Stellung ehrenamtlicher kommunaler Mandatsträger.

Durch die Entkoppelung der Wahlen von Bürgermeistern und Räten wird die Bedeutung der einzelnen Mandatsträger deutlich herausgestellt. Zukünftig wird die Wahl zu Räten und Kreistagen nämlich nicht mehr von Bürgermeistern bzw. Landräten dominiert, sondern die Kandidaten der Parteien können sich dem Bürger präsentieren und stellen und werden nicht durch die Hauptverwaltungsbeamten in den Hintergrund gedrängt.

Daneben werden die Ratsmitglieder beim mittelbaren Erwerb oder Verkauf von Beteiligungen durch Tochterunternehmen zukünftig mitentscheiden.

Außerdem haben wir – in Abänderung des Regierungsentwurfs – die Rechte der Räte bei der Festlegung der Geschäftskreise der Beigeordneten so weit gestärkt, dass sie diese Entscheidungen auch zukünftig selbst treffen können.

Die Entscheidung über die Stellung der Kommunen wird durch die Absenkung der Schwellenwerte und durch die Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit gestärkt.

Lassen Sich mich, meine Damen und Herren, noch kurz auf die Änderungen bei der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen zu sprechen kommen. Entgegen Ihren apokalyptischen Prophezeiungen wird aufgrund der jetzt erfolgenden Änderung der § 107 ff. kein kommunales Unternehmen schließen müssen.

(Britta Altenkamp [SPD]: Das wäre ja das Al- lerschönste!)

Mit dieser Reform wird den kommunalen Unternehmen auf ihren angestammten Geschäftsfeldern eine Zukunft ermöglicht.

Durch die Begründung zu unserem im Ausschuss eingebrachten Änderungsantrag wird zudem deutlich, dass der sogenannte Bestandsschutz nicht ein Einbetonieren auf den derzeitigen Aufgabenumfang bedeutet, sondern den kommunalen Unternehmen in ihren angestammten Geschäftsfeldern der Daseinsvorsorge selbstverständlich auch eine dynamische Weiterentwicklung ermöglicht.

Lassen Sie mich noch einmal ganz deutlich sagen: Mit dieser Novelle gibt es keinen Tod auf Raten für kommunale Unternehmen; sie bewirkt nicht ihren schleichenden Untergang. Vielmehr wollen wir den Bestand kommunaler Unternehmen und ihre Zukunft auf ihren angestammten Geschäftsfeldern sichern.

Genauso deutlich sage ich Ihnen, was es mit uns nicht geben wird und was wir mit der Novellierung von § 107 GO erreichen wollen: Das propagierte

Modell des „Stadtwerks der Zukunft“, bei dem kommunale Stadtwerke wegen wegbrechender Margen in ihren angestammten Geschäftsfeldern zulasten des Mittelstands – lokaler Handwerksbetriebe oder Freiberufler – auf neue lukrative Geschäftsfelder ausweichen wollen, lehnen wir ohne Wenn und Aber ab.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal auf die Genese der jetzt vorliegenden Beschlussvorlage eingehen. In der großen Volkspartei CDU gibt es in manchen Fragen durchaus verschiedene Positionen. Das hängt neben der Überzeugung des Einzelnen häufig von Funktionen ab, die unsere Freunde vor Ort haben, bisweilen auch von regionalen Bedingungen. So urteilt ein Freiberufler oder ein Handwerker vermutlich anders über die Notwendigkeit der Änderung von § 107 GO als ein Geschäftsführer oder Mitarbeiter eines kommunalen Unternehmens. Auch die Frage der Entkopplung wird von hauptamtlichen Kommunalbeamten unter Umständen anders beurteilt als von einem ehrenamtlichen Ratsmitglied. All dies weiß jeder. Zudem gibt es zwischen Parteien unterschiedliche Beurteilungen. Auch das ist normal.