Protokoll der Sitzung vom 24.10.2007

(Beifall von CDU und FDP – Ralf Jäger [SPD]: Zur Sache!)

Herr Jäger, mit Ihnen brauche ich darüber nicht zu diskutieren.

(Zurufe von der SPD)

Zu wissen, dass Sie jemanden zitieren wollen, der keine Antwort geben wird, weil die Landesregierung die Beantwortung der Fragen anders aufgeteilt hat, das ist Missbrauch und Klamauk – wie Ihr Luftballon an der Decke.

(Lebhafter Beifall von CDU und FDP – Ralf Jäger [SPD]: Können Sie auch zur Sache reden, Herr Biesenbach? – Weitere Zurufe)

So, meine Damen und Herren, wir werden die Geschäftsordnung noch einmal genau prüfen. Morgen früh hat der Landtag zu entscheiden, ob er eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema zulässt und zu welchem Zeitpunkt sie durchgeführt wird.

(Lebhafter Widerspruch von SPD und GRÜ- NEN)

Wir werden die Richtlinien noch einmal genau überprüfen. Heute machen wir das nicht; wir machen es morgen früh. Insofern haben wir noch ein bisschen Zeit.

(Zurufe von SPD und GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich frage Sie jetzt: Gibt es weitere Fragen im Rahmen der Fragestunde zu den Mündlichen Anfragen 144 und 145?

(Zurufe)

Herr Remmel meldet sich schon wieder zur Geschäftsordnung. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ob weitere Fragen gestellt werden können, darüber kann erst dann entschieden werden, wenn der sitzungsleitende Präsident entschieden hat – das liegt also in Ihrer Entscheidung –, ob es morgen zu dieser von mir beantragten Aktuellen Stunde kommt.

(Zuruf von den GRÜNEN: Jetzt!)

Selbstverständlich ist der Landtag morgen mit seiner Mehrheit frei, zu entscheiden, wann die Aktuelle Stunde stattfindet. Aber ob sie stattfindet, muss der sitzungsleitende Präsident entscheiden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wenn Sie jetzt, worum ich gebeten habe, positiv entscheiden, können wir auf weitere Fragen verzichten. Ansonsten müssten wir die Fragen stellen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank für den Hinweis. – Ich werde die Sitzung jetzt für fünf Minuten unterbrechen, um die Rechtsfrage zu klären.

(Unterbrechung der Sitzung von 16:57 Uhr bis 17:01 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung des Landtags wieder und bitte um Entschuldigung, dass wir die Sitzung unterbrechen mussten. Wir haben eine Rechtsfrage zu klären gehabt, die sich uns so noch nicht gestellt hat.

Anlage 2 „Richtlinien für die Aktuelle Stunde“ zur Geschäftsordnung des Landtags sieht vor, dass aus einer Mündlichen Anfrage eine Aktuelle Stunde abgeleitet werden kann. Dort heißt es:

„Die Aussprache kann gemäß Ziffer 1 auch zur Antwort der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage aus der Fragestunde beantragt werden, wenn sich in der Fragestunde ein allgemeines aktuelles Interesse bei der Beantwortung dieser Frage ergeben hat.“

Mit dem Wort „kann“ stellt sich auch die Frage: Wer entscheidet darüber, ob man das kann oder nicht? – Nach Rücksprache mit einigen entscheide ich darüber, dass der Präsident darüber entscheidet, ob daraus eine Aktuelle Stunde abgeleitet wird oder nicht; das ist keine Entscheidung des Landtags und damit der Mehrheit.

Über die Frage aber, wann die Aktuelle Stunde stattfindet, entscheidet die Präsidentin oder der Präsident im Benehmen – so heißt es in Anlage 2 unter Punkt 5 – mit dem Ältestenrat.

Meine Entscheidung geht dahin, dass es morgen eine Aktuelle Stunde zu diesem Komplex geben wird.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Wann sie morgen stattfinden wird, muss der Ältestenrat zusammen mit dem Präsidium bzw. der Präsidentin entscheiden. Der Termin muss noch festgelegt werden.

Unter der Maßgabe, dass das so geschieht, werden wir die Fragestunde und damit das Stellen weiterer Zusatzfragen zu dem Gesamtkomplex für heute beenden.

Weitere Fragen haben wir nicht. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zu:

8 Nordrhein-Westfalen fordert das kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten

Antrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/5221

Ich eröffne die Beratung und erteile Frau Kollegin Düker für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

(Unruhe – Glocke)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht können Sie der Rednerin, die noch gar nicht angefangen hat, Ihre Aufmerksamkeit schenken.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dass wir uns jetzt mit der nötigen Ernsthaftigkeit dem nächsten Thema zuwenden können, das ich für sehr viele Menschen in diesem Land für äußerst relevant halte.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich bitte daher, es ernst zu nehmen, damit die Debatte hier weitergeht. Wer diskutieren will, kann das draußen tun. Danke schön.

Es geht darum, dass in unserem Land 1,8 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit leben. Zwei Drittel von ihnen sind Drittstaatenangehörige, also keine EU-Ausländer.

Seitdem der Maastrichter Vertrag das kommunale Wahlrecht für EU-Bürgerinnen und -bürger ab 1995 EU-weit eingeführt hat, ergibt sich daraus ein Zwei-Klassen-System. Für EU-Bürgerinnen und -bürger haben wir die kommunale Wahlberechtigung aktiver und passiver Art, aber nicht für diejenigen, die unter Umständen hier geboren sind, vor vielen Jahren aus der Türkei eingewandert, hier leben und voll integriert sind.

Auf diese Problematik haben viele EU-Länder reagiert. Ich nenne die Länder Dänemark, Schweden, Finnland, Irland, Niederlande. Unter den neuen Beitrittsländern hat sich Estland dazu entschieden, das kommunale Wahlrecht auf alle Ausländerinnen und Ausländer auszudehnen. Deutschland gehört leider nicht zu diesen Ländern, die diesen Entschluss gefasst haben.

Worum geht es? Es geht darum, dass Integration auch sehr viel mit Partizipation zu tun hat,

(Beifall von den GRÜNEN)

und darum, dass Demokratie von der Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger lebt. Diese Teilhabe zeigt sich auch durch das Kreuz auf dem Wahlzettel oder die Kandidatur für ein kommunales Gremium. Der Einsatz für das Gemeinwesen hat auch etwas mit Teilhabe zu tun. Es ist ein elementares Bürgerrecht, das auch Menschen zugestanden werden muss, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber bei uns, in unseren Kommunen, Städten und Gemeinden, längst ihre Heimat gefunden haben.

Es ist schon etwas merkwürdig, dass viele Reden im Migrationsbereich mit der netten Anrede „Liebe ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger!“ beginnen, ohne den lieben ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern elementare Bürgerrechte zuzugestehen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich finde, wir sollten hier die Politik ändern. Es gibt eine neue Kampagne „Hier, wo ich lebe, will ich wählen!“ von der LAGA, vom DGB, vom Landesjugendring und von den Wohlfahrtsverbänden, der sich inzwischen – man höre und staune – viele Kommunen angeschlossen haben; und – Herr Laschet, wenn ich Sie direkt ansprechen darf – auch

mit Stimmen Ihrer Parteikolleginnen und kollegen. Auch CDU-Politiker haben inzwischen erkannt, dass hier gehandelt werden muss. Das sind die Städte Bonn, Herzogenrath, Kamen, Köln und Solingen. Es stehen weitere Städte an, deren Räte diese Dinge diskutieren und für ihre ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger diese Rechte einräumen wollen.