mit Stimmen Ihrer Parteikolleginnen und kollegen. Auch CDU-Politiker haben inzwischen erkannt, dass hier gehandelt werden muss. Das sind die Städte Bonn, Herzogenrath, Kamen, Köln und Solingen. Es stehen weitere Städte an, deren Räte diese Dinge diskutieren und für ihre ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger diese Rechte einräumen wollen.
Der Präsident des Deutschen Städtetags, Christian Ude, Rita Süssmuth oder die Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages, Petra Roth, Heiner Geissler – die Liste lässt sich mit Politikern aus allen Parteien fortsetzen – schließen sich dieser Kampagne an. Aktuell gibt es eine Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz und Berlin. Im Übrigen – an die Adresse der FDP-Fraktion gerichtet –: Rheinland-Pfalz hat diese Initiative bereits 1997 schon einmal gestartet, damals unter Beteiligung der FDP in der Regierung von Rheinland-Pfalz.
Das heißt, es gibt eigentlich ein sehr breites Bündnis von Menschen, die erkannt haben, dass wir diese Bürgerrechte Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten, die bei uns ihre Heimat gefunden haben, ebenso zugestehen müssen wie denen aus den EU-Staaten.
Wir wissen, die Hürde ist hoch. Wir brauchen eine Zweidrittelmehrheit für eine Grundgesetzänderung. Parallel tagt in diesen Tagen der Bundestag. Auch dort gibt es einen entsprechenden Antrag dazu, über den diskutiert wird. Die Räte beschäftigen sich damit. Wir brauchen ein breites Bündnis von unten, aus meiner Sicht quer durch die Parteien, um diese hohe Hürde der Grundgesetzänderung zu nehmen.
Ich weiß, gleich werden Kollegen der CDUFraktion – Herr Solf, ich höre schon, wie Sie das sagen – antworten: Dann sollen die sich doch einbürgern lassen, dann haben sie doch das aktive und passive Wahlrecht.
Ich entgegne Ihnen: Aufgrund der Entscheidung – die nicht unsere war –, für die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit so hohe Hürden zu schaffen in Bezug auf die Mehrstaatlichkeit, sagen viele der zu uns eingewanderten Menschen legitimerweise: Ich habe als Identität zwei Staatsangehörigkeiten; ich kann mich nicht für eine entscheiden.
Sie wären längst Deutsche, wenn wir in Deutschland die sogenannte doppelte Staatsangehörigkeit zuließen. Dafür gibt es leider keine Mehrheit in diesem Land. Ich wette mit Ihnen: Dann hätten wir
mehr Einbürgerungen, auch viel mehr Menschen, die sich vor Ort einsetzen würden. Solange keine doppelte Staatsangehörigkeit möglich ist, sollten wir diesen Menschen mit ausländischen Pässen in unserem Land wenigstens die Bürgerrechte zugestehen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Als Nächstes hat für die Fraktion der CDU der Kollege Jarzombek das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat es im Prinzip schon erkannt. Wir als CDU-Fraktion sind natürlich dafür, dass möglichst viele Menschen, die in diesem Land leben, auch ein Wahlrecht haben sollen. Ich glaube, darin, dass wir das für wünschenswert halten, unterscheiden wir uns überhaupt nicht.
Der entscheidende Unterschied dabei ist allerdings, dass wir uns wünschen, möglichst viele einzubürgern, damit sie darüber das Wahlrecht erhalten. Denn – unser Generationenminister hat es schon oft genug im Plenum gesagt –: Jede Einbürgerung ist eine Erfolgsgeschichte von Integration. Das streben wir an. Insofern ist unsere Strategie, zu dem kommunalen Wahlrecht zu kommen, eine andere, als Sie es hier heute vorgetragen haben.
Frau Kollegin Düker, Sie haben einige Länder aus der Europäischen Union aufgezählt, die eine andere Handhabe bei dem kommunalen Wahlrecht für Drittstaatenangehörige verfolgen als wir. Sie haben allerdings nicht ausgeführt, welche Länder dieselbe Position wie die Bundesrepublik vertreten. Das sind keine exotischen Staaten, sondern unsere Nachbarländer Frankreich, Italien, Griechenland und Österreich; sie handhaben das genauso wie wir. Insofern ist das zumindest in dem alten Kerneuropa schon die Mehrheitsposition, wo wir an dieser Stelle stehen.
Wenn wir über Einbürgerung reden, steht nicht die Frage im Vordergrund, wie viele Identitäten jemand eigentlich annehmen kann. Sie können an meinem Nachnamen erkennen, dass ich Vorfah
ren väterlicherseits aus Oberschlesien, ganz weit weg sogar aus Polen, und mütterlicherseits – sie heißt Verhoeven – Wurzeln in Holland habe. Ich könnte auch sagen, dass ich meine Identität gerne aufteilen möchte und zusätzlich die niederländische und die polnische Staatsangehörigkeit annehmen will. Das wird man wahrscheinlich nicht hinbekommen.
Die Frage, die Sie stellen, Frau Altenkamp, ist genau die richtige: Was ist eigentlich Identität? – An dem Beispiel wird das nämlich deutlich. Fühle ich mich wirklich so, und kann man eigentlich mehrere Identitäten in sich vereinigen und mehreren Staaten dienen und alle Werte und Grundgesetze sowie alles, was damit letzten Endes einhergeht, akzeptieren? – Wir sind nicht abschließend sicher, dass man das kann.
Ich gebe Ihnen ein weiteres Beispiel. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es auf der Länderebene nicht möglich ist, Drittstaatenangehörigen ein Wahlrecht einzuräumen.
Danke, Herr Kollege. Ihre Bemerkung – sie hat mich zu dieser Zwischenfrage gereizt –, dass sich Kerneuropa dagegen entschieden hat, fand ich sehr interessant. Sie haben richtigerweise die Länder Frankreich, Italien, Griechenland und Deutschland genannt. Was daran Kerneuropa sein soll, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Ist Ihnen bekannt, dass neben den gerade genannten Ländern Dänemark, Schweden, Finnland, Irland und Niederlande, die das kommunale Wahlrecht auf alle Ausländer ausgedehnt haben, die Länder Großbritannien, Spanien, Portugal, Belgien und Luxemburg das Wahlrecht zumindest auf Teilgruppen von Ausländern aus Drittstaaten, die besondere Beziehungen zu den Ländern haben, ausgedehnt haben und dass das damit immerhin zehn Länder aus Europa gemacht haben? Soll das das Resteuropa sein und die vier Länder sind das Kerneuropa? Ist das Ihre Vorstellung von
Frau Düker, ich danke Ihnen für dieses Koreferat. Natürlich ist mir das bekannt. In der Auflistung haben Sie übrigens Österreich vergessen. Mir ist natürlich bekannt, dass es solche Staaten gibt. Aber das lässt sich mit meinem Gefühl für Gerechtigkeit überhaupt nicht in Übereinstimmung bringen.
Wie können wir darüber entscheiden, dass Menschen, die beispielsweise aus Irak kommen, möglicherweise weniger Rechte haben als Menschen, die aus Ägypten kommen? Diese Beurteilung, dass jemand, der aus dem einen Staat kommt, demokratischer veranlagt sein soll als jemand, der aus einem anderen Staat kommt, und dies willkürlich zu entscheiden,
wie in den von Ihnen genannten Ländern, widerspricht meines Erachtens komplett dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und würde in Deutschland niemals verfassungskonform sein können. Deshalb bleiben wir bei unserer Position.
Ich wiederhole das letzte Argument, das Sie durch Ihre Zwischenfrage versucht haben, etwas in den Hintergrund zu drängen: Es ist laut Verfassungsgericht nicht möglich, auf der Bundes- und Länderebene Drittstaatenangehörigen ein Wahlrecht einzuräumen. Ich als Kommunaler bin der Auffassung, dass das kommunale Wahlrecht keine andere Wertigkeit haben darf
nein – als das Wahlrecht für die Parlamente. Auch aus diesem Grunde finde ich es nicht in Ordnung, würde man an dieser Stelle anders verfahren.
Am Ende sieht man auch in den Staaten, die für Drittstaatenangehörige ein kommunales Wahlrecht eingerichtet haben, dass die Wahlbeteiligung außerordentlich niedrig ist. Auch das ist sicherlich ein Indiz dafür, dass es gut ist, zuerst eine erfolgreiche Integration zu leisten und erst dann das Wahlrecht zu geben.
Das ist das Ziel, das wir verfolgen: Wir möchten möglichst viele erfolgreiche Integrationsgeschichten in diesem Land, möglichst viele Menschen in diesem Land einbürgern und möglichst viele Menschen mit Wahlrecht ausstatten, die sich ganz klar und eindeutig ohne Zweifel zu unseren demokra
tischen Werten, zu unserem Grundgesetz und zu unserer Gesellschaft bekennen. Ich glaube, dagegen kann wirklich kein Demokrat etwas haben. In diesem Sinne unterstützen wir Ihren Antrag heute nicht.
Vielen Dank, Herr Kollege Jarzombek. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Kollege Dr. Bovermann das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sklaven, Frauen und Fremde gehörten für den griechischen Philosophen Aristoteles im vierten Jahrhundert vor Christus nicht zur Polis.
Seitdem hat sich zum Glück unser Verständnis von Demokratie gewandelt. Wir diskutieren jetzt seit 2.400 Jahren über die Ausweitung demokratischer Teilhabe und haben dabei Fortschritte gemacht: das allgemeine Wahlrecht, das Frauenwahlrecht und zuletzt das Wahlrecht für die EUBürger.
Doch dieser Prozess ist mitnichten abgeschlossen. Noch immer sind erhebliche Teile der Bevölkerung, nämlich die Nichtdeutschen, die zugleich aus keinem EU-Staat kommen, vom Wahlrecht ausgeschlossen. Sie leben zwar als Nachbarn, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Rentner, Steuerzahler, Eltern, Verkehrsteilnehmer und Kulturschaffende unter uns, aber eines sind sie nicht: Bürger mit vollem Bürgerrecht.
Diese wachsende Gruppe ist trotz Ausländerbeiräten und Integrationsausschüssen nicht hinreichend in die politischen Entscheidungsprozesse eingebunden. Das liegt daran, dass diese Institutionen im Wesentlichen beratenden Charakter haben. Das heißt, die Interessenvertretung der Migrantinnen und Migranten ist letztendlich vom guten Willen der Mehrheitsgesellschaft abhängig.
Das gilt vor allem für die Kommunen, obwohl sich gerade diese Politikebene durch besondere Nähe zu den Bürgern auszeichnet. Hier wird das kulturelle Miteinander praktiziert. Hier bündeln sich aber auch die sozialen Probleme. Nicht umsonst gelten die Kommunen als die Schule der Demokratie.
Meine Damen und Herren, für ein kommunales Wahl- und Abstimmungsrecht der Drittstaatenangehörigen sprechen viele gute Argumente: Die Zweiteilung und Ungleichbehandlung von EUBürgern mit Kommunalwahlrecht und den übrigen,
die von der Beteiligung an Wahlen gänzlich ausgeschlossen sind, ist nicht länger hinzunehmen. Das ist auch niemandem mehr zu vermitteln.
Für eine erfolgreiche Integration von Migrantinnen und Migranten sind das Engagement in einer Gemeinde und die Identifikation mit dem Gemeinwesen förderlich. Hierzu kann das Wahlrecht einen Beitrag leisten.
Inzwischen gibt es in einigen Großstädten Viertel, wie zum Beispiel den Wahlbezirk Bruckhausen/Beeck-Nord in Duisburg, in denen der Anteil der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Einwohner über 16 Jahre bei knapp 40 % liegt. Hieraus ergeben sich Probleme der Legitimation und der Nichtberücksichtigung wichtiger kommunaler Interessen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist natürlich richtig: Wir dürfen nicht der Illusion erliegen, dass mit der Einführung eines Kommunalwahlrechts für Migrantinnen und Migranten das Allheilmittel gefunden worden sei. Die Schaffung erweiterter Partizipationsmöglichkeiten bedeutet nicht schon tatsächlich mehr Teilhabe.