Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist natürlich richtig: Wir dürfen nicht der Illusion erliegen, dass mit der Einführung eines Kommunalwahlrechts für Migrantinnen und Migranten das Allheilmittel gefunden worden sei. Die Schaffung erweiterter Partizipationsmöglichkeiten bedeutet nicht schon tatsächlich mehr Teilhabe.
Insofern ist es richtig: Es bedarf einer Verbesserung der Voraussetzungen für eine politische Mobilisierung und Teilhabe der Migrantinnen und Migranten. Wir müssen uns auch weiter stark machen für die Akzeptanz der Ausweitung des Wahlrechtes und unberechtigte Ängste abbauen. Eine gelingende Integrationspolitik ist eine sehr viel umfassendere Querschnittsaufgabe. Die Ausweitung der Partizipation ist ein wichtiger Baustein neben verbesserten Chancen auf dem Arbeitsmarkt und der Förderung der Bildungsgerechtigkeit.
Die SPD-Fraktion unterstützt die Forderung nach einem kommunalen Wahl- und Abstimmungsrecht für alle Migrantinnen und Migranten. Über die Ausgestaltung ist sicher noch zu diskutieren, zum Beispiel darüber, ob eine Kopplung an die Aufenthaltsdauer erfolgen soll. Zunächst brauchen wir aber eine Öffnungsklausel in Art. 28 des Grundgesetzes. Hierzu gibt es eine Bundesratsinitiative. Wir fordern die Landesregierung auf, sich in diesem Sinne für mehr Partizipationsmöglichkeiten der Migrantinnen und Migranten einzusetzen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Integration von Migrantinnen und Migranten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dabei soll aus liberaler Sicht das Gemeinsame unterschiedlicher Menschen betont und dadurch ein friedliches und respektvolles Miteinander auf Basis der von allen Seiten getragenen demokratischen Werte und Rechtsordnung gefördert werden.
Liberale stehen der Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Migrantinnen und Migranten, die eine längere Zeit in Deutschland leben, grundsätzlich offen gegenüber, und das schon seit vielen Jahren.
Durch Beteiligung und Teilhabe am kommunalen Leben identifizieren sich die Menschen nämlich mit der Stadt oder der Gemeinde, in der sie leben. So kann die Integration in die Gesellschaft, insbesondere auch von Drittstaatlern aus einem anderen Kulturkreis, erleichtert werden.
Frau Kollegin Düker und Herr Professor Bovermann, all das lässt sich aber nur realisieren, wenn ausreichend deutsche Sprachkenntnisse vorhanden sind. Es ist daher wichtig, dass in der Integrationspolitik der Fokus auf die Sprachförderung gelegt wird und dabei insbesondere die frühkindliche Sprachförderung verbessert wird.
Das Thema „kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten“ werden wir separat behandeln, und zwar dann – das halten wir für vernünftig –, wenn die Ergebnisse aus unseren Modellkommunen mit den Erfahrungen zur Integrations- und Migrationsarbeit ausgewertet vorliegen.
Ich habe mir das auf einem Zettel notiert. Im ersten Schritt haben sich eine ganze Menge Kommunen, auch große Städte, beteiligt. Es haben aber noch nicht alle ihren Abschlussbericht vorgelegt.
Es gibt einen zweiten Modellversuch mit über 60 Kommunen. Davon haben – so meine Informationen – bislang erst weniger als 20 ihren Abschlussbericht vorgelegt.
Wir können also heute Ihrem Antrag nicht zustimmen. Warten wir erst einmal das Ergebnis insgesamt ab. Das ist eine seriöse Vorgehensweise. Am Ende werden wir bewerten, gewichten und zu einer Entscheidung kommen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Als nächster Redner spricht Herr Minister Dr. Wolf für die Landesregierung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Auffassung der Landesregierung kann das kommunale Wahlrecht erst am Ende eines nachhaltigen Integrationsprozesses der hier lebenden Staatsangehörigen von Nicht-EU-Staaten stehen. Es ist quasi die Krönung der Integration. Erst nach erfolgter Integration sind auch die Voraussetzungen für die Einbürgerung gegeben.
Da sie bei der Wahl der Ausländerbeiräte das aktive und das passive Wahlrecht haben, ist ihnen die Teilhabe am politischen Leben nicht versagt. Es ist auch festzustellen, dass in der Nichtgewährung des kommunalen Wahlrechts, anders als in der Begründung der Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz und Berlin angenommen, keinesfalls eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern liegt.
Deren kommunales Wahlrecht besteht aufgrund des EG-Vertrags und der Verankerung im Grundgesetz. Es hat seinen besonderen sachlichen Differenzierungsgrund in der europäischen Integration und trägt dem Prinzip der Gegenseitigkeit Rechnung.
Die von den Grünen erstrebte Grundgesetzänderung erfordert die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestags und von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrats.
Herr Bovermann, die Bundesregierung, der auch Ihre Partei angehört, hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im März dieses Jahres im Bundestag mitgeteilt, der für eine Grundgesetzänderung zur Einführung eines Kommunalwahlrechts für Drittstaatenangehörige erforderliche parteiübergreifende Konsens sei gegenwärtig nicht absehbar.
Die bisherigen Ausschussberatungen im Bundesrat zu der Initiative von Rheinland-Pfalz und Berlin bestätigen dies. Der betreffende Punkt ist folgerichtig von der Tagesordnung der Sitzung des
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Schluss der Beratung.
Die antragstellende Fraktion hat die direkte Abstimmung beantragt, sodass wir unmittelbar zur selbigen kommen können. Wer dem Inhalt des Antrags Drucksache 14/5221 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts dessen, dass wir zeitlich gesehen etwas in Rückstand geraten sind, will ich versuchen, meinen Vortrag kurz zu halten.
Wir verabschieden heute das Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur. Damit setzt die Regierungskoalition einen weiteren Meilenstein auf dem beschwerlichen Weg, die Verwaltung zu verschlanken und überflüssige Bürokratie abzubauen.
Mit dem Gesetz werden die elf Versorgungsämter aufgelöst und deren Aufgaben auf die Kreise, die kreisfreien Städte und die beiden Landschaftsver
bände übertragen. Dadurch werden mittelfristig ca. 450 Stellen eingespart, und die Verwaltung wird ganz erheblich verschlankt.
Durch die Übertragung der Aufgaben auf die Kommunen wird die Verwaltung sehr viel bürgernäher, was sich insbesondere im ländlichen Raum zugunsten der Bürger auswirken wird. Das erkennen wir, wenn wir uns etwa die Bereiche der Versorgungsämter Soest und Bielefeld ansehen – um nur zwei herauszugreifen. Die Wege der Betroffenen zu der für sie zuständigen Stelle werden dort entscheidend verkürzt, da ihnen dann auch das gesamte kommunale Netzwerk zur Verfügung stehen wird.
Wenn ich an unseren Bezirk Bielefeld denke, der von Büren unten bis oben nach Minden reicht, stelle ich fest: Das sind Entfernungen, die einem Betroffenen schwer zuzumuten sind, wenn er sich zu einer Behörde begeben muss.
Es wird auch kein – wie das hier so oft beklagt worden ist – Qualitätsverlust in der Sachbearbeitung eintreten. Von einigen Auguren wird dieses Bild an die Wand gemalt. Dies wird schon deshalb nicht passieren, weil das sachkundige Personal mit hinübergeht und die Kommunen hervorragendes Personal besitzen, das die auf sie zukommenden Aufgaben mit Sicherheit meistern wird. Die Kommunalverwaltungen haben im Übrigen auch schon des Öfteren bewiesen, dass sie mit neuen Aufgaben hervorragend zurechtkommen.
Bei der Umsetzung des vorhandenen Personals wird das zuständige Ministerium dafür sorgen, dass die berechtigten Belange der Beschäftigten soweit als möglich berücksichtigt werden. Durch die Einbeziehung der Betroffenen wird erreicht, dass sich die Umstellung sozialverträglich gestaltet und es zu Härtefällen, die sich sicherlich nicht werden vermeiden lassen, nur in ganz geringem Maße kommen wird.