Protokoll der Sitzung vom 24.10.2007

Es wäre in der Tat eine Katastrophe gewesen, wenn wir Geld aus dem Europäischen Solidaritätsfonds oder aus Landesmitteln für die öffentliche Infrastruktur zur Verfügung gestellt hätten, es für die Waldbauern aber keine Regelung gegeben hätte. Die Waldbauern sind die wirklich Geschädigten, weil sie auf einmal sehr viel Holz auf den Markt bringen, was steuerlich abgeschöpft wird. Ganze Existenzen sind für Jahrzehnte vernichtet worden.

Ich kann noch einmal sagen: Über den jetzigen Stand können wir froh sein. Wichtig ist, dass es gelungen ist, eine insgesamt gute Lösung zu erreichen. Und die sieht folgendermaßen aus:

Für nichtbilanzierende und damit meist kleinere Betriebe wurden die steuerlich günstigen Regelungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes praktisch wirkungsgleich umgesetzt. Beispielsweise dürfen von Sturmholzerlösen 90 % als Betriebskostenpauschale abgesetzt werden. Damit wird den erhöhten Ausgaben für die Holzaufarbeitung und den Folgekosten für die Instandsetzung der Wege und die Aufforstung der Waldflächen Rechnung getragen.

Aber auch den großen bilanzierenden Betrieben – auch das ist wichtig, und wir haben gestern Abend noch ein Gespräch mit dem Waldbauernverband geführt – wird durch eine Härtefallregelung geholfen, wenn sie besonders betroffen und in ihrer Existenz bedroht sind.

Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Erfahrungen nach Kyrill haben gezeigt, dass die Koppelung von Holzeinschlagsbeschränkungen und steuerlichen Erleichterungen im Forstschäden-Ausgleichsgesetz problematisch ist; denn Einschlagsbeschränkungen sind im globalen Holzmarkt weder wirkungsvoll noch zeitgemäß.

Es ist deswegen vonseiten des MUNLV vorgesehen, auf der nächsten Amtschefkonferenz der Umweltminister einen entsprechenden Prüfauftrag für das zuständige Bundesressort auf den Weg zu bringen. Ich kann auch nur das sagen, was Frau Kollegin Brunert-Jetter zu dem Thema gesagt hat: Wir haben bis zur Stunde eigentlich alles getan, um in dieser konkreten Notsituation zu helfen, einschließlich dieser Debatte um das Forstschäden-Ausgleichsgesetz.

Herr Abgeordneter Kuschke, ich empfinde den Beitrag, den Sie heute geleistet haben, als Unterstützung für die Politik der Landesregierung in dieser konkreten Frage. Ich bedanke mich dafür. Ich meine, Sie sollten jetzt Ihren Antrag zurückziehen. Er ist erledigt. Er ist auf den Weg gebracht. Dafür vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir schließen die Beratung.

Ich komme zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/5218 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Dort findet auch die abschließende Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung statt. Wer ist dafür? – Jemand dagegen? – Enthaltungen? – Dann haben wir wieder einmal einstimmig beschlossen.

Tagesordnungspunkt

14 Lernen dürfen wie in Finnland

Antrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/5222

Ich eröffne die Beratung und erteile Frau Beer, die bereits auf dem Weg zum Rednerpult ist, das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Ihrer großen Freude, wie ich annehme, werde ich jetzt gerade zu dieser Tageszeit den Tagesordnungspunkt nutzen, um ein Papier des Schulministeriums ausdrücklich zu würdigen.

(Heiterkeit von Ministerin Barbara Sommer)

Ja, je schöner der Abend, Frau Minister.

Ich möchte Sie gleichzeitig auffordern, die Umsetzung der darin formulierten Grundsätze nicht zu blockieren. In der logischen Folge dürfte die Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag eigentlich überhaupt kein Problem mehr darstellen.

Ich zitiere also dazu aus dem Papier des MSW:

„Was ist und was macht die eigenverantwortliche Schule – grundsätzliche Kontur und bildungspolitische Einordnung.“

So heißt es dann gleich auf der ersten Seite:

„Eigenverantwortliche Schulen übernehmen Verantwortung für die Qualität und Weiterentwicklung des Unterrichts. Sie wählen eigenständig ihre pädagogischen und organisatorischen Wege und Instrumente, die für die jeweiligen Bedingungen der Schule vor Ort am besten geeignet scheinen, und verbinden so kontinuierlich die Unterrichts- mit der Personal- und Organisationsentwicklung an Schulen.“

Da sage ich „gelungen“. Dann möchten wir das in den Schulen wirklich gerne so haben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Und das Papier führt weiter aus:

„Eigenverantwortliche Schulen gestalten den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben in eigener Verantwortung. Sie verwalten und organisieren ihre inneren Angelegenheiten selbstständig.“

Dankenswerterweise fragt das Papier dann gleich weiter:

„Was bedeutet das konkret?“

Darüber habe ich mich besonders gefreut; denn die Frage stellen wir uns häufig genug bei Ihren Regierungspapieren. Und diesmal erhalten wir in diesem Papier sogar eine Antwort. Nämlich – ich darf wiederum zitieren –:

„Die Schulen entscheiden über die Zusammensetzung der Lerngruppen, Jahrgangsgruppen oder jahrgangsübergreifenden Gruppen. Das ist keine Frage, die im Ministerium entschieden werden muss. Das hängt von dem Anliegen ab, das verfolgt werden soll.“

(Beifall von den GRÜNEN)

„Oder auch die Größe der Lerngruppe. Das hängt davon ab, was gelernt werden soll. Es wird Einzelunterricht geben müssen. Auf der anderen Seite lassen sich manche Inhalte auch im Vorlesungsvertrieb vermitteln. Die Größe der Gruppe soll sich nach den Lernbedürfnissen

der Schülerinnen und Schüler und nach den Erfordernissen der Lerngegenstände richten.“

Na, da kann ich nur sagen: Richtig so! Setzen wir das doch endlich mal so um, und am besten gleich ab Morgen!

Auch vonseiten der KMK, Frau Ministerin, steht da gar nichts mehr im Wege. Am 2. Juni 2006 fasste sie unter Mitwirkung von Ihnen, Frau Sommer, den Beschluss, dass Fachleistungsdifferenzierung zur Erprobung besonderer pädagogischer Konzepte auch klassenintern erfolgen kann, und aus demografischen bzw. schulstrukturellen Gründen können klasseninterne Lerngruppen auf weitere Jahrgangsstufen ausgedehnt werden.

Also: freier Weg für die Gesamtschulen, in pädagogischer Verantwortung genau dieses auch zu praktizieren.

Wir haben schließlich bundesländerübergreifende Standards für den mittleren Bildungsabschluss in etlichen Fächern. Wir haben eben in jenen Fächern auch zentrale Prüfungen in NRW, und die Schulen haben für die Qualitätssicherung damit den notwendigen Referenzrahmen. Für die Qualitätsentwicklung brauchen sie pädagogische Souveränität.

Wieder einmal macht es uns das CDU-geführte Land Hamburg in dieser Sache vor, hat schon Konsequenzen gezogen und die schulrechtlichen Verordnungen bezüglich der Form der Fachleistungsdifferenzierung für seine Gesamtschulen gründlich reduziert. Und das ist auch nur folgerichtig.

Die Expertinnen und Experten für das Lernen und für den Schulerfolg sind die Lehrkräfte. Sie müssen über die Formen des individualisierten und trotzdem kooperativen Lernens in pädagogischer Verantwortung entscheiden. Das Ministerium muss seine eigenen Papiere also ernst nehmen und auch die Schulen hier auch eigenverantwortlich arbeiten lassen.

Eigenverantwortlichkeit wird als Leitprinzip in dem zitierten Papier herausgestellt. Wenn Sie diesen Anspruch des leitenden Prinzips bei den Schulen nicht einlösen, wird die schwarz-gelbe Erlasslage mit Überschriften, die nicht halten, was sie versprechen, einmal mehr zum Leidensprinzip der Schulen. Das wollen wir doch an dieser Stelle vermeiden. Das ist gemeinsame Intention und Anstrengung.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich darf noch darauf hinweisen – das fand ich ganz interessant –, dass uns der Informations

dienst des Landtages als Hintergrundinformation zu der Debatte und zu diesem Tagesordnungspunkt auch das Ifo-Working-Papier Nr. 17 ans Herz gelegt hat, in dem Ludger Wößmann schon 2005 insgesamt für den Bezug auf die Schulgliederungseffekte ausgeführt und nachgewiesen hat:

„Das mehrgliedrige Schulsystem wird oftmals mit angeblichen positiven Niveaueffekten, insbesondere für leistungsstarke Schüler, verteidigt. Die vorgelegten Befunde legen aber nahe, dass eine frühe Selektion der Schüler in verschiedene Schultypen nicht nur die Chancenungleichheit erhöht, sondern auch das gesamte Leistungsniveau sogar eher senkt als erhöht. Damit ergibt sich in diesem Bereich eher kein Zielkonflikt zwischen Gleichheit und Effizienz in der Organisation des Schulsystems.“

Das sagen uns die Bildungsökonomen, die Ihnen eigentlich besonders nahe stehen müssten. Dann machen wir es doch auch einmal so.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Klaus Kaiser das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Beer,

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Das war doch erst mal wieder gut!)