Protokoll der Sitzung vom 24.10.2007

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Große Brömer, das hätten Sie wohl gern.

Frau Beer, Sie sind ja bekannt dafür, dass Sie hier im Plenum und auch im Fachausschuss gern ein bisschen hochmütig vermeintliche wissenschaftliche Kompetenz und Analyse bemühen. Aber die einzige Kompetenz, die aus diesem Antrag spricht, heißt Ideologie.

Schweden liegt zwar nicht weit von Finnland entfernt, aber ein Synonym ist Schweden für Finnland bis heute nicht, Frau Beer. Und mit diesem peinlichen Antrag hätten Sie sich besser nordisch davongetrollt, als ihn hier plenar zu debattieren.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Was Sie zur Fachleistungsdifferenzierung in nordrhein-westfälischen Gesamtschulen sagen, entspricht nicht einmal den Fakten. Sehen Sie sich doch einmal die KMK-Vereinbarung an. Zwei Anspruchsebenen für die Kernfächer in äußerer Differenzierung sind dort nämlich Vorschrift: entweder in Fachkursen oder in abschlussbezogenen Klassen. Und Sie beklagen sich ernsthaft über diese ohnehin schon geringe Differenzierung!

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Was macht Ham- burg?)

Dabei spricht inhaltlich nichts dafür: Für besonders heterogene Lerngruppen – heterogen sind im Übrigen alle Lerngruppen mit mehr als zwei Kindern; zwecks Differenzierung betone ich also: „für besonders und über die Schulformen hinweg heterogene Lerngruppen“ – gibt es nirgendwo den Nachweis dafür, dass dort erfolgreicher gelernt wird! Als einzigen Vorteil gibt es lediglich den Hinweis darauf, dass integrative Lerngruppen das soziale Lernen verbessern können. Auch PISA kann man übrigens nicht entnehmen, dass integrierte Schulsysteme erfolgreicher agieren als gegliederte.

Wissenschaftlich erwiesen ist dagegen, dass die Vorteile sogenannter homogener Lerngruppen,

also jener mit geringerer Heterogenität, offensichtlich sind. Das Lernen ist dort effektiver. Es gibt eine gegenseitige Stimulation und keine Langeweile. Beides ist außerordentlich wichtig für die Motivation und Kreativität unserer Kinder.

Um Ihre Einheitsschule – Sie sprechen auch von innerer Differenzierung – wieder einmal in die Diskussion zu bringen, Frau Beer, führen Sie zu allem Überfluss tatsächlich auch noch die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit von Schulen an, die ja von allen Fraktionen gewünscht werde. Ja, wir wollen die Eigenverantwortlichkeit von Schulen. Wir wollen aber keine Beliebigkeit und keinen Verzicht auf begabungsgerechte Differenzierung.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Für wie dumm halten Sie eigentlich die wenigen Leser Ihres Antrags? – Wenn Sie tatsächlich Finnland meinen, Frau Beer – dies ist zumindest in Ihrer Antragsüberschrift zu lesen –, dann müssten wir sogar sechs Leistungsgruppen hier bei uns haben. Nach Adam Riese bedeutet das nicht weniger, sondern deutlich mehr Differenzierung.

Das finnische Schulsystem ist nämlich in Wahrheit zwar ein sehr förderndes, aber hoch selektives. Da wird in einem Schuljahr ständig geschaut, ob ein Kind noch in der passenden Leistungsgruppe ist, ob es zurückgestuft werden muss oder ob es in die nächst anspruchsvollere aufsteigen darf.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Es sind sechs klar abgegrenzte Leistungsebenen innerhalb nur einer einzigen Klasse. Also hören Sie bitte endlich mit Ihrer bildungspolitischen Traumtänzerei und diesem Täuschungsmanöver hier in diesem Landtag auf, Frau Beer.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Ihre Vorstellungen von Schule bedeuten eine tiefe Missachtung der Persönlichkeit und des individuellen, höchst unterschiedlichen Leistungsvermögens unserer Kinder. Und damit haben Sie uns wahrhaftig nicht an Ihrer Seite. – Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Pieper-von Heiden. – Jetzt hat Frau Ministerin Sommer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle wissen es. Einige haben es gehört. Heute war es auch wieder da. Heute war es zwar nicht deutlich zu hören, aber doch

spürbar: das Hohelied unserer Kollegin Beer auf das Schulsystem ohne Differenzierung.

(Beifall von der CDU)

Im Antrag irrlichtert es ein wenig: Wir beginnen im Norden, in Finnland. Dann kommt ein bisschen Schweden. Und wir bleiben letztendlich in Hamburg hängen.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Zielsetzung ist die Abschaffung der nach Leistung differenzierten Angebote in der integrativen Gesamtschule.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Pädagogische Frei- heit für die Schulen!)

Dieser Vorstoß soll auf der KMK festgemauert werden. Doch was sagt uns die KMKVereinbarung vom Juni 2006 – das ist die letzte Fassung -wirklich? – Ich darf zitieren:

„An Schularten mit mehreren Bildungsgängen wird der Unterricht entweder in abschlussbezogenen Klassen oder in einem Teil der Fächer leistungsdifferenziert auf mindestens zwei lehrplanbezogen definierten Anspruchsebenen in Kursen erteilt.“

(Ingrid Pieper-von Heiden [FDP]: Hört, hört!)

Davon kann man schwer abgehen.

Und wenn man diese eigentlich in Stein gemeißelte Anforderung der KMK – sie ist mit hoher Verbindlichkeit besetzt – erfüllen will, dann gibt es natürlich …

(Abgeordnete Sigrid Beer [GRÜNE] meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Frau Beer, ich weiß, dass Sie sich bei meinen Reden immer gerne melden. Aber ich will es einfach nicht.

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Beer?

Ich habe diese Frage gerade beantwortet.

Sie wollen also nicht? – Dann habe ich es richtig verstanden.

Ich will etwas ganz Wichtiges sagen und Frau Beer zugestehen, dass es von dieser KMK-Empfehlung natürlich auch Ausnahmen gibt.

Das weiß man. Wir können dann abweichen, wenn beispielsweise lange Schulwege da sind, wenn besondere pädagogische Konzepte erprobt werden sollen oder, was eher im Hinblick auf die neuen Bundesländer interessant ist, wenn man besondere demografische oder schulstrukturelle Gründe vorweisen kann. Das alles trifft wohl – das gilt zumindest für den ersten und den letzten Bereich – nicht auf unsere Schulen zu. Aber Schulen haben dennoch die Möglichkeit der Ausnahmen. Diese Ausnahmen – das muss man in der Relation sehen – sind bei uns im Schulministerium als Alternative angekommen.

Herr Kaiser hat eben gefragt, wie viele Ausnahmen es sind. Wir wissen, dass wir 202 Gesamtschulen haben. Davon sind es 17. Es sind nicht etwa 17 %, sondern es sind ganze 17 Schulen, die offensichtlich im Kontext der Gesamtschulen Interesse daran haben, eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen.

Aber nun haben wir Hamburg. Ist dieses CDULand nun der Joker? – Aber auch da, Frau Beer, liegen Sie ein wenig falsch. Hamburg hat keineswegs die äußere Fachleistungsdifferenzierung aufgehoben oder unverbindlich gemacht. Hamburg hat lediglich den Genehmigungsvorbehalt der Schulbehörde aufgehoben.

Könnte es sein – das ist meine Frage am Abend, wo wir doch unter uns sind –, dass in Ihrem Antrag, weil Sie ja den Begriff Differenzierung nicht so gern hören wollen, vielleicht die Strukturen ein bisschen durcheinandergehen?

„Lernen dürfen wie in Finnland“: Wir wissen – Frau Beer, Sie haben oft dieses Land besucht –, dass dort faire Leute wohl wohnen. Diese fairen Finnen sagen uns auch: Ja, wir freuen uns, dass wir im Ranking einen ganz hohen Platz erreicht haben, dass wir leistungsstarke Leute sind und leistungsstarke Schulen haben. Aber sie räumen auch ein – das finde ich fair –, dass sie auch weniger Risikoschüler haben. Ich glaube, man darf nie vergessen, dass Nordrhein-Westfalen eine ganz andere Schülerstruktur aufweist als beispielsweise Finnland. Vergleiche hinken deshalb auch.

Paradiese wie Finnland haben eben auch ihre Schattenseiten. Die Weltgesundheitsorganisation hat eine Untersuchung angestellt. Man muss bedenken, dass zum Lernen nicht nur der Stoff gehört oder eine gute Lehrerin oder ein guter Lehrer, sondern es gehört auch das Schulklima dazu. Diese Untersuchung der Weltgesundheitsorganisation besagt, dass zum Thema Schulklima bei der Fragestellung, wie zufrieden ein 15-Jähriger

mit seiner Schule ist, Finnland bei 35 Rangplätzen an 35. Stelle liegt. Diesen Sachverhalt muss man durchaus bedenken, wenn es darum geht, ob Finnland wirklich das Vorzeigeland ist und ob wir wirklich so lernen wollen wie in Finnland. Ich glaube, wir müssen uns noch Zeit nehmen, um uns darüber zu unterhalten. Das sollten wir tun. – Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Sommer. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Deshalb sind wir am Ende der Debatte.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/5222 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Niemand. Damit sind wir am Ende von Tagesordnungspunkt 14.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

15 Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge sowie zur Änderung besoldungs-, versorgungs- und dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf

der Landesregierung