Protokoll der Sitzung vom 24.10.2007

der Landesregierung

Drucksache 14/5198

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile zur Einbringung des Gesetzentwurfs für die Landesregierung Herrn Minister Linssen das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ungefähr einem Monat habe ich Ihnen den Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge sowie zur Änderung besoldungs-, versorgungs- und dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen angekündigt. Nun liegt dieser Gesetzentwurf vor. Ich möchte den Gesetzentwurf kurz zusammenfassen, mich dabei aber weitestgehend auf die beiden zentralen Punkte beschränken.

Wichtigster Inhalt ist die geplante Bezügeanpassung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ge

setzentwurf sieht vor, die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterschaft und der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger linear um 2,9 % anzuheben. Damit setzen wir das Ergebnis der Tarifverhandlungen nominal um und gleichen die Beamtenbesoldung und -versorgung an. Allerdings kann die Anpassung erst zum 1. Juli im nächsten Jahr kommen, auch wenn viele ein Vorziehen fordern. Das halbe Jahr Verzögerung schulden wir der trotz erfreulich gestiegener Steuereinnahmen nach wie vor angespannten Haushaltslage. Zusätzliche Belastungen kann unser Haushalt nun einmal leider nicht auffangen. Wir haben im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2007 heute um die Mittagszeit darüber gesprochen.

Das zweite zentrale Element des Gesetzentwurfs ist die sogenannte Drittkind-Regelung. Gemeint ist die Erhöhung des Familienzuschlags für Beamtenfamilien mit drei oder mehr Kindern. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass wir den Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind um 50 € monatlich erhöhen, und zwar von 230 € auf 280 € pro Monat. Das Ganze soll rückwirkend zum 1. Januar 2007 wirksam werden.

Damit stellen wir endlich einen verfassungskonformen Zustand her. „Endlich“ sage ich deswegen, weil das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1998, also vor neun Jahren, festgestellt hat, dass der Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder nachgebessert werden müsse. Bis zum letzten Jahr waren uns aber die Hände gebunden. Denn bis dahin lag die Gesetzgebungskompetenz für Besoldungsangelegenheiten beim Bund. Der Bund hat all die Jahre nichts getan.

Durch die Föderalismusreform wurden uns die entsprechenden Kompetenzen übertragen. Damit können wir nun den Gesetzentwurf vorlegen. Wir sind damit übrigens Vorreiter: Als eines der ersten Länder werden wir noch vor einer bundesrechtlichen Regelung tätig.

In diesem Zusammenhang sind bereits im Vorfeld Fragen an die Landesregierung herangetragen worden, was mit den Vorjahren sei, in denen Familien natürlich auch betroffen waren. Ich bitte, um die Tagesordnung nicht zu gefährden, diese Fragestellungen auf die Beratungen in den zuständigen Ausschüsse zu vertagen. Ich bin mir sicher, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie sich dort noch ausführlich mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen werden.

Neben diesen beiden zentralen Regelungen sieht der Gesetzentwurf eine Reihe von notwendigen Änderungen, Ergänzungen und Anpassungen in

verschiedenen Landesgesetzen vor. In erster Linie sind davon redaktionelle Dinge betroffen, die zum Beispiel Neuorganisationen in der Landesverwaltung gesetzlich nachvollziehen. Exemplarisch sei auf den Schulbereich verwiesen. Auch aufgrund des TV-L, des Tarifvertrages der Länder, muss das Landesrecht angepasst werden. Auf die Einzelheiten gehe ich insoweit bewusst nicht ein, weil die Änderungen zwingend notwendig sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Interesse unserer Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter und der Versorgungsempfänger und -empfängerinnen, die auf dieses Gesetz, das heißt auf die Übertragung des Tarifergebnisses, warten, bitte ich, heute zu beschließen, den Gesetzentwurf den zuständigen Ausschüssen zuzuleiten. – Danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die Fraktion der SPD hat jetzt Herr Kollege Peschkes das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit will ich nur auf den Hauptpunkt, nämlich auf die lineare Besoldungserhöhung eingehen. Den Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder hat der Finanzminister begründet und dargestellt. Das ist unter anderem wegen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einfach notwendig.

Herr Minister, die lineare Besoldung ist überfällig – das wissen Sie auch –, denn die Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen sind schon zu lange von der Einkommensentwicklung abgekoppelt. An dieser Abkopplung ändert auch der heute eingebrachte Gesetzentwurf nicht tatsächlich etwas. Denn der Besoldungsrückstand, der insbesondere unter Ihrer Regierungszeit aufgebaut worden ist, wird nicht abgebaut. Der heute eingebrachte Gesetzentwurf gleicht nicht einmal die Inflation aus, Herr Minister.

(Zuruf von der SPD: Hört, hört!)

Das ist allenfalls eine Beruhigungspille gegen den großen Unmut, der Ihnen auch bekannt ist und der in den Ämtern in Nordrhein-Westfalen herrscht.

Vor allem – das haben Sie so lapidar abgetan – hat dieser Gesetzentwurf einen ganz entscheidenden Konstruktionsfehler, denn die Besoldungsanpassung wird erst ab dem 1. Juli vorgenommen. Diese Koalition nimmt gern die südli

chen Bundesländer und insbesondere Bayern als Beispiel. Machen Sie doch in der Lebenswirklichkeit einmal ernst damit! Denn Bayern hat die Besoldung nicht nur um 2,9 %, sondern um 3 % erhöht –

(Zuruf von Winfried Schittges [CDU])

und das nicht erst ab dem 1.07.2008, sondern, Herr Schittges, ab dem 1.10.2007. So macht es Ihr großes Vorbild Bayern. Diese Maßnahme könnten Sie auch gut durchführen.

(Beifall von der SPD)

Vor allem wäre das ein Signal an die Beschäftigen im öffentlichen Dienst, dass ihre Arbeit auch anerkannt wird. Keine Sorge, Herr Schittges, ich komme noch rechtzeitig von diesem Pult weg.

Ich will nicht verschweigen, dass der öffentlichen Dienst auch unter Rot-Grün Opfer erbringen musste. Aber diese Opfer waren zeitlich begrenzt und mit Augenmaß angelegt. Die Landesregierung hat den Bediensteten trotz gegenteiliger Versprechungen vor der Wahl einiges zugemutet – so viel, dass es nicht einmal mehr auf die berühmte Kuhhaut passt. Denn die Landesbediensteten haben noch nie unter einer Landesregierung so leiden müssen wie unter der jetzigen Landesregierung.

(Zuruf von der CDU: Ja, ja!)

Dabei geht es nicht nur um die Besoldung, sondern auch um die vollkommen unangemessene Sachausstattung in den Behörden.

Zu guter Letzt möchte ich daran erinnern – das ist erst eine Sitzung her –: Mit Ihrem Anschlag auf die Personalvertretung haben Sie ja nun auch wirklich nicht die Situation im öffentlichen Dienst verbessert.

(Zuruf von der CDU: Oh!)

Sie verlangen zu Recht einen gut funktionierenden öffentlichen Dienst. Aber behandeln Sie ihn auch so und würdigen ihn entsprechend seiner Leistungen! Das kann ich beim vorliegenden Gesetzentwurf nun wirklich nicht erkennen.

Beim PEM werden Anreizsysteme angeboten, die gar nicht reichen, um die Nachfrage zu erfüllen. Denn die Leute wollen raus aus dem Dienst. Das würde mir doch zu denken geben, Herr Minister. Ich habe heute noch aus der Finanzverwaltung gehört, dass 931 Stellen vorgesehen sind und dass 1.500 Bewerbungen vorliegen, und das bei hochqualifizierten Leuten. Das würde mir wirklich zu denken geben.

Ihr Gesetzentwurf lindert etwas, aber der große Wurf ist es wirklich nicht. Ich bin sicher, er wird auch bei den Beamtinnen und Beamten im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen so nicht angesehen. – Danke schön.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Peschkes. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Möbius das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem in den Jahren 2006 und 2007 für die Beamten und Versorgungsempfänger Einmalzahlungen von maximal 200 € bzw. 350 € erfolgt sind, wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine lineare Steigerung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge von 2,9 % vorgenommen – nicht, wie von den Betroffenen erwünscht, zum 1. Januar 2008, sondern zum 1. Juli 2008.

Natürlich können wir verstehen, dass die Betroffenen mehr Geld zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erhalten wollen. Das ist nur zu verständlich. Aber wir haben in Nordrhein-Westfalen nach wie vor einen hohen Konsolidierungsdruck, damit wir von der Schuldenlast und von den damit verbundenen Zinszahlungen nicht erdrückt werden. Deshalb müssen wir die Beamten und Versorgungsempfänger um Verständnis bitten, dass ein Mehr schlicht und ergreifend nicht drin ist.

Über die Auswirkungen der Verschuldungspolitik der alten Landesregierung haben wir uns heute Morgen schon genug unterhalten. An dieser Stelle brauche ich darauf nicht weiter einzugehen. Wir wissen, dass wir mit den Einmalzahlungen der letzten Jahre den Beamten und Pensionären ein großes Sonderopfer als Konsolidierungsbeitrag abverlangt haben. Das tut den Beamten weh, aber auch uns, da wir gern anders handeln würden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Sache lassen wir Ihnen von der Opposition aber nicht durchgehen. Sie behaupten zu Unrecht, der Finanzminister habe bei der Haushaltseinbringungsrede den Beamten eine frühere Besoldungserhöhung versprochen. Das ist falsch. Sie müssen schon genau zitieren. Der Finanzminister hat in seiner Rede ausdrücklich betont, dass er die Beamtenbesoldung ab dem 1. Juli 2008 um 2,9 % erhöhen will und dann eine weitere Abkopplung von der Lohn- und Gehaltsentwicklung nicht geplant ist. Wenn die Oppositionsparteien anderes behaupten, ist das schlicht unwahr.

Auf die Aufstockung der Versorgungsrücklage in Höhe von 680 Millionen € bin ich schon heute Vormittag eingegangen, ebenso auf den Versorgungsfonds, der den nicht beamteten Landesbediensteten für die Sicherstellung ihrer Ruhegehälter zugute kommt.

Die Nachhaltigkeit unserer Finanzpolitik kommt allen Landesbediensteten zugute. Nur durch die Konsolidierungspolitik sind wir überhaupt in der Lage, 2008 lineare Anpassungen der Bezüge vorzunehmen. Für die Beamten und Bezügeempfänger gilt der Satz des Finanzministers, dass sie ab 2009 nicht schlechter gestellt werden als die Tarifbeschäftigten. Darauf können die Beamten vertrauen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Möbius. – Für die Fraktion der FDP hat Frau Kollegin Freimuth das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wesentliches Kernstück dieses Gesetzes ist die Erhöhung der Beamtengehälter und -pensionen um 2,9 % zum 1. Juli des kommenden Jahres. Mit dieser ersten linearen Erhöhung der Beamten- und Ruhestandsgehälter seit 2004 versucht die Landesregierung, auch bei der Versorgung ihrer Beamtinnen und Beamten den Anschluss an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung zu finden.

Mit den Einmalzahlungen der vergangenen Jahre hat die Beamtenschaft, haben die Pensionäre und die aktiven Beamtinnen und Beamten einen wesentlichen Beitrag zur – das betone ich – alternativlosen Sanierung und Konsolidierung des Landeshaushalts geleistet. Das erkennen wir ausdrücklich an.

Vor diesem Hintergrund möchte ich noch ein paar Worte zu der Kritik verlieren, den Beamten würde im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten nun ein weiteres, nur sie betreffendes Sonderopfer abverlangt. Vieles ist dazu gesagt worden; wir haben uns auch schon in der vergangenen Plenarsitzung mit einem Antrag der Opposition zu diesem Thema beschäftigt.

Angesichts der desolaten Situation des Landeshaushalts, zu dem die Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen erheblich beigetragen haben – wir haben in Nordrhein-Westfalen eine Rekordverschuldung –, müssen wir immer wieder darauf hinweisen, dass gerade diese unseriöse Politik der Vergangenheit dazu geführt hat, dass die Beamtinnen und Beamten in besonderer Wei

se an der Konsolidierung des Haushaltes beteiligt wurden.

Dieser Prozess wird auch nicht von heute auf morgen beendet sein. Deswegen halte ich auch nichts davon, mit falschen Versprechungen und vollmundigen Zusagen Hoffnungen und Erwartungen zu wecken, sondern wir wissen ganz genau, dass die Personalausgaben mit knapp 40 % immer noch der größte Einzelposten der Ausgaben des Landes Nordrhein-Westfalen sind. Deswegen kann der Bereich der Personalausgaben bei der strukturellen Konsolidierung nicht ausgespart bleiben.

Wir haben die unbefriedigende Situation, dass Beamtinnen und Beamte und Tarifangestellte in Teilen die gleiche Arbeit machen. Aber die einen haben eine andere Arbeitszeit als die anderen, und auch die Bezahlung ist unterschiedlich. Ich gebe genauso wie Kollege Möbius zu, es macht mich nicht glücklich – ganz im Gegenteil, es macht mich traurig –, dass wir aufgrund der Haushaltssituation zum jetzigen Zeitpunkt keine andere Möglichkeit finden. Ich habe auch Verständnis für die Enttäuschung der Beschäftigten.