Wir haben die unbefriedigende Situation, dass Beamtinnen und Beamte und Tarifangestellte in Teilen die gleiche Arbeit machen. Aber die einen haben eine andere Arbeitszeit als die anderen, und auch die Bezahlung ist unterschiedlich. Ich gebe genauso wie Kollege Möbius zu, es macht mich nicht glücklich – ganz im Gegenteil, es macht mich traurig –, dass wir aufgrund der Haushaltssituation zum jetzigen Zeitpunkt keine andere Möglichkeit finden. Ich habe auch Verständnis für die Enttäuschung der Beschäftigten.
Aber dieser Haushalt bietet keine Alternativen und leider immer noch keine Spielräume, um den von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgehandelten Abschluss 1:1 zu übernehmen. Deswegen – ich habe das in den vergangenen Beratungen auch schon mehrfach gesagt – bin ich froh darüber, diesen Tarifabschluss mit einer sechsmonatigen Verzögerung zum 1. Juli 2008 überhaupt umzusetzen. Das bedeutet –das muss man klar sagen – für den Landeshaushalt bereits einen Kraftakt.
Ich bedaure, dass wir uns heute mit einer aus Sicht der Beschäftigten – der Beamtinnen und Beamten –, aber auch der Pensionäre, die in der aktuellen Diskussion vielleicht manchmal zu kurz kommen, nur geringen Besoldungsanpassung beschäftigen können. Die Würfel dafür sind aber insbesondere in Zeiten einer sozialdemokratisch geführten Landesregierung und Parlamentsmehrheit gefallen. Sie haben durch eine generationenfeindliche Anhäufung einer exorbitanten Schuldenlast dazu die Voraussetzungen gesetzt, und wir müssen jetzt zusehen, wie wir damit zurechtkommen, für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Pensionärinnen und Pensionäre ein verantwortungsbewusster Dienstherr sein zu wollen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Kollege Groth das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich will es in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit kurz machen. Aber ein paar Sätze muss man doch noch dazu sagen. Die Anpassung ist sicher überfällig, behebt jedoch nicht, dass die Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen von der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst abgehängt sind.
Der Unmut bei den Richterinnen und Richtern sowie bei den Beamtinnen und Beamten steigt. Die vorgeschlagene Anpassung reicht nicht einmal für den Inflationsausgleich. Meine Damen und Herren, den haben Sie sich bei der letzten Diätenanpassung immerhin auch gegönnt. Ich meine, dass das in der Szene überhaupt nicht auf Verständnis stößt und dass Beamtinnen und Beamte etwas anderes von Ihnen erwarten.
Herr Möbius, Sie haben eben gesagt, so ab 2009 solle irgendetwas passieren, und auf das Wort des Ministers könne man sich verlassen.
Ich bin sicher, dass man das in der Szene nach den Erfahrungen, die man gemacht hat, besser weiß. Was haben Sie nicht alles vor der Wahl versprochen? – Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, alles würden Sie rückgängig machen. Damals waren die Kassen wirklich leer. Als wir die Beamtinnen und Beamten dazu gezwungen haben, Opfer für den Landeshaushalt zu bringen, waren die Kassen wirklich leer. Jetzt haben Sie eine Konjunktur von uns geerbt.
Und Sie haben die Einnahmen. Wie verwenden Sie sie? – Sie verwenden Sie eben nicht für Ihre Versprechungen und machen heute neue Versprechungen. In der Szene im Land und in jeder Stadt wird man wissen, was man von diesen Versprechungen zu halten hat.
Wir wären sehr viel besser beraten, wenn wir uns das auch fachlich noch einmal ernsthaft vernehmen würden. Ich habe mir das durchgelesen, was mir der Richterbund zugeschickt hat. Das scheint mir sehr seriös zu sein. Das sollten wir einer fachlichen Prüfung unterziehen. Es gibt dort eine Schere, die auseinandergelaufen ist. Wir sollten prüfen, wie man das korrigieren kann. Sie haben einen Vorschlag gemacht. Darüber wird es parla
mentarische Beratungen geben. Aber hören Sie mit Ihren vollmundigen Versprechungen auf! Sie haben alle Versprechungen gebrochen. – Vielen Dank.
Wir sind am Ende der Beratung und kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 14/5198 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss, den Innenausschuss sowie den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu überweisen. Wer ist für diese Überweisung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Überweisung einstimmig angenommen.
16 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landesbank Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Gesetze
Ich eröffne die Beratung. Herr Kollege Clauser steht schon bereit und spricht für die CDUFraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Landesbank NRW werden eine Reihe von Angelegenheiten geregelt. Ich möchte sie nicht im Einzelnen aufzählen. Sie haben alle den Gesetzentwurf vorliegen.
Die Expertenanhörung signalisierte breite Zustimmung. Unterschiede gab es lediglich in einem Punkt. Sie wurden deutlich, was auch der Antrag der SPD-Fraktion unterstreicht. Nach § 8 des vorliegenden Gesetzentwurfs soll der Verwaltungsrat mit fünf Beschäftigtenvertretern der NRW.BANK
besetzt werden. Externe Gewerkschaftsvertreter als Mitglieder des Aufsichtsrates werden ausgeschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der SPDFraktion, in der 51. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses haben wir über Ihre Anregungen ausführlich nachgedacht und diskutiert. Sie forderten zwei weitere externe Gewerkschaftsvertreter als kooptierte, nicht stimmberechtigte Mitglieder des Verwaltungsrates. Genau das ist der Gegenstand Ihres Änderungsantrages. Die Regierungsfraktionen lehnen diesen Vorschlag ab. Die wesentlichen Gründe möchte ich kurz darlegen.
In einem verkleinerten Verwaltungsrat sind fünf Beschäftigtenvertreter vorgesehen, eine Reduzierung durch externe Gewerkschaftsvertreter würde zwangsläufig zulasten der Beteiligung interner Mitarbeiter gehen. Ich spreche die aus der letzten Sitzung bekannten Modelle vier plus eins oder drei plus zwei an. Das wäre, so Fred Eicke, Gesamtpersonalratsvorsitzender der NRW.BANK, den Beschäftigten der Bank nicht vermittelbar. Ich meine, das ist nachvollziehbar.
Ich bin der festen Überzeugung, die Beschäftigten werden ihre Belange kompetent vertreten. Sie kennen ihre Bank besser als jeder Außenstehende. Wir sollten auch nicht vergessen, dass der externe Sachverstand der Gewerkschaften genutzt wird; denn alle derzeit internen Beschäftigtenvertreter sind Gewerkschaftsmitglieder.
In der Anhörung begründete Herr Schneider seinen Vorschlag wie folgt: Externer Sachverstand ist aufgrund der strukturpolitischen und volkswirtschaftlichen Aufgaben der NRW.BANK unerlässlich. – Dies würde nach meiner Einschätzung aber bedeuten, dass auch andere gesellschaftliche Gruppen in den Verwaltungsrat eingebunden werden müssten. Wie wäre es mit einer Beteiligung der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände, des Mittelstandes, der Industrie, des Handels, nur um einige zu nennen? – Diese Beteiligung der Interessengruppen wird nicht über den Verwaltungsrat, sondern über einen Beirat der NRW.BANK sichergestellt. Der DGB-Landesvorsitzende wird sich sicherlich freuen; denn dort kann er seinen Sachverstand extern gerne einbringen.
Das heißt, im Verwaltungsrat wirkt ausschließlich der interne Sachverstand. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf entspricht somit in jeder Hinsicht den Interessenlagen der Beschäftigten der NRW.BANK und der gewählten Personalvertretung und findet folglich auch die Zustimmung der CDU-Fraktion. Den Antrag der SPD-Fraktion wer
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es bedauerlich, dass Sie nicht zustimmen; denn unser heute vorgelegter Änderungsantrag ist ein Kompromiss: ein Kompromiss zwischen den Interessen der Gewerkschaften, der jeweils Beschäftigten und der Landesbank. Ich sage ganz deutlich, dass es mit ein bisschen gutem Willen hier heute möglich wäre, den Gewerkschaften mit ihrem Anliegen entgegenzukommen.
Sie sehen, wir wollen ausdrücklich, abweichend vom Gesetzentwurf, zwei kooptierte Mitglieder, die nicht in einem Dienstverhältnis zur Landesbank stehen, aufnehmen. Wir wollen sie mit einem Rederecht ausstatten, das heißt, wir wollen gar nicht das Stimmrecht. Sie sehen, das ist ein Kompromiss. Ursprünglich hätten wir uns auch vorstellen können, den Verwaltungsrat anders zusammenzusetzen und bei der jetzigen Zusammensetzung zu bleiben.
Ich sage Ihnen deutlich: Ich finde es schade, dass wir uns nach der Anhörung und der Kritik in der Expertenrunde an dieser Stelle auf einen solchen Kompromiss nicht haben verständigen können. Das zeigt deutlich, meine Damen und Herren – ich will es kurz machen –, dass Sie zwar immer wieder ankündigen, dass Ihnen das Verhältnis zu den Gewerkschaften wichtig ist, dass Sie das aber selbst bei Punkten, bei denen man Ihnen entgegenkommen könnte und die man mit einem Fingerzeig deutlich machen könnte, nicht ernst meinen.
Deshalb bedauern wir die Ablehnung unsere Änderungsantrages und sagen deutlich: Es wird eine Chance zur Zusammenarbeit zwischen DGB und Landesregierung vertan. Sie müssen das wissen, Sie müssen dafür geradestehen. Ich hätte mich heute sehr wohl auch mit einem gemeinsamen Antrag hierzu anfreunden können; auf dem Antrag hätte nicht allein SPD stehen müssen. Das hätten wir im Interesse der Gewerkschaften mitgemacht. Aber auch das war nicht gewollt. Ich halte das für falsch. Deshalb werbe ich noch einmal um Zustimmung. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird drei Jahre nach der Umbenennung der Landesbank Nordrhein-Westfalen in NRW.BANK dieser Schritt auch auf der Ebene des Gesetzes nachvollzogen. Das Gesetz nimmt auch den längst vollzogenen Ausstieg der beiden Sparkassenverbände aus dem Kreis der Gewährträger auf. Somit ist das Gesetz völlig unproblematisch.
Eine intensive Diskussion hat sich aber in der Tat an der Frage entzündet, wie der Verwaltungsrat zukünftig besetzt sein soll. Zwar bestand noch weitgehend Einigkeit darüber, dass der momentane Zustand nicht akzeptabel sei. Denn nach geltendem Recht ist es so, dass jede Reduzierung der Eigentümervertretung automatisch zu einer Reduzierung der Mitarbeitervertretung führt; die Mitarbeiter entsenden dann nach den geltenden Bestimmungen die halbe Zahl an Eigentümervertretern.
Wegen des Ausscheidens der Sparkassenverbände aus dem Kreis der Gewährträger sank die Zahl der Mitarbeitervertreter im Verwaltungsrat von sieben auf fünf. Zwei der insgesamt fünf Plätze der Arbeitnehmervertreter wurden nach wie vor von den Gewerkschaften extern besetzt. Wenn ich „extern besetzt“ sage, dann heißt das „nicht Betriebsangehörige“. Damit ist eine Situation eingetreten, in der die Gewerkschaften im Verwaltungsrat fast die Stärke der gewählten Mitarbeitervertreter erreicht haben. Da es für diesen Zustand keinen erkennbaren Grund mehr gibt und er zudem zu Unmut bei den Beschäftigten der NRW.BANK geführt hat, wurde dieser Bereich in dem neuen Gesetz entsprechend geändert.
Hier klang gerade zart der Vorwurf an, dieser Ausschluss der Gewerkschaften zeige angeblich eine distanzierte Position zu den Beschäftigten auf. Dem kann ich nicht folgen. Nach dem neuen Corporate Governance Codex der NRW.BANK kommt allen Verwaltungsratsmitgliedern eine höhere Verantwortung zu. Auch die Personalvertreter sind bezüglich ihrer Rechte und Pflichten – diese umfassen auch die Haftung bei Fehlverhalten – gleichgestellt mit den Eigentümervertretern. Es entspricht dem ausdrücklichen Wunsch der Personalvertretung, diese Verantwortung auch gegenüber den Eigentümervertretern im Verwal