Protokoll der Sitzung vom 24.10.2007

Wir stimmen erstens ab über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/5269, der eine Änderung des § 1 vorsieht. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD und die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind die CDU und die FDP. Auch Herr Sagel ist dagegen. Dann ist dieser Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/5279. Hierzu wird namentliche Abstimmung beantragt. Nach § 43 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung erfolgt die Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben beim Namensaufruf mit Ja oder mit Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.

Ich bitte nun den Kollegen Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf erfolgt; Namensliste sie- he Anlage.)

Damit sind wir am Ende der namentlichen Abstimmung und zählen aus.

(Die Auszählung erfolgt.)

Wir haben das Ergebnis der namentlichen Abstimmung. Mit Ja haben 81 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein 96 Kolleginnen und Kollegen. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 14/5279 mit Mehrheit abgelehnt.

(Beifall von der CDU)

Wir kommen drittens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Der Ausschuss für Generationen, Familie und Integration empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/5229, den Gesetzentwurf Drucksache 14/4410 in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung anzunehmen. Wer ist für diese Annahme? – Die Fraktionen CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Kollege Sagel. Enthält sich jemand? – Eine Enthaltung. Damit ist die Beschlussempfehlung mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen bei einer Enthaltung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

Die Fraktionen von SPD und Grünen haben eine dritte Lesung des Gesetzentwurfs 14/4410 beantragt. Nach § 73 der Geschäftsordnung findet eine dritte Lesung auf Antrag einer Fraktion oder eines Viertels der Mitglieder des Landtags statt. Der Antrag muss vor Schluss der Beratung der zweiten Lesung schriftlich eingereicht werden. Diese Voraussetzungen sind gegeben.

Die Ihnen vorliegenden Entschließungsanträge werden nach der dritten Lesung zur Abstimmung gestellt. Zur Vorbereitung der dritten Lesung kann eine Überweisung des vorgenannten Gesetzentwurfs beschlossen werden. Ein entsprechender Antrag liegt ebenfalls vor. Damit stelle ich diesen Antrag zur Abstimmung.

Ich sehe eine Wortmeldung. – Herr Kollege Biesenbach, bitte schön.

Herr Präsident, wir werden die dritte Lesung natürlich akzeptieren, lehnen aber eine Rücküberweisung ab und werden morgen früh vor Eintritt in die Tagesordnung die Änderung der Tagesordnung beantragen.

Vielen Dank, Herr Biesenbach, für diesen Verfahrensvorschlag. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Nein.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag auf Rücküberweisung. Ich bitte um Handzeichen. Wer ist dafür? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der fraktionslose Sagel. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die Rücküberweisung abgelehnt.

Wir sind damit am Ende der zweiten Lesung. Morgen wird es wie angekündigt zur dritten Lesung kommen.

Kolleginnen, Kollegen, wir kommen damit zu:

3 Hochmodernes Kraftwerk in Krefeld verbessert Klimaschutz, sichert Industriestandort und Arbeitsplätze, sorgt für mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt

Antrag

der Fraktion der CDU,

der Fraktion der SPD und

der Fraktion der FDP

Drucksache 14/5217 – Neudruck

In Verbindung mit:

Weitere Kohlekraftwerke in NRW sind mit den Klimaschutzzielen der Bundesregierung nicht vereinbar!

Antrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/5223

Der Antrag Drucksache 14/5217 wurde mit Datum vom 23. Oktober als Neudruck verteilt. Der bisherige Antrag der Fraktion der SPD ist nun ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP.

Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPDFraktion dem Herrn Abgeordneten Römer das Wort.

Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, Ihre weiteren Gespräche außerhalb des Saales zu führen, damit wir hier mit einer ruhigen und sachlichen Beratung fortfahren können. Danke schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! In der vorigen Woche hat die SPD-Landtagsfraktion einen Antrag beschlossen, mit dem wir uns klar zu einem hochmodernen Kohlekraftwerk im Uerdinger Chemiepark bekennen. Dieses neue hochmoderne Kohlekraftwerk soll einen elektrischen Wirkungsgrad von 46 % haben und eine dauerhafte Dampfauskopplung zur Versorgung des Chemiestandortes Krefeld-Uerdingen ermöglichen. Hierdurch steigt der energetische Gesamtwirkungsgrad auf 57 %.

Bevor ich, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, auf die wesentlichen inhaltlichen Aspekte des Antrages eingehe, möchte ich zunächst den Kolleginnen und Kollegen von CDU

und von FDP danken, dass sie unserem Antrag beigetreten sind. Deshalb diskutieren wir heute über einen gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und FDP, der als Neudruck vorliegt.

Insgesamt geht von diesem gemeinsamen Antrag ein starkes und klares Signal aus. Der Landtag Nordrhein-Westfalen unterstützt die Errichtung eines hochmodernen Kohlekraftwerks im Chemiepark Krefeld-Uerdingen. Der Landtag sieht darin einen wichtigen Beitrag für mehr Klimaschutz, für eine langfristige Sicherung des Industriestandortes und für mehr Wettbewerb. Der Neubau dieses Kohlekraftwerks dient nicht nur den Interessen des Chemieparks Uerdingen. Er ist im Interesse des gesamten Landes. Wir brauchen, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, dringend ein umfassendes Kraftwerkserneuerungsprogramm.

(Beifall von der FDP)

Das gilt in Uerdingen. Das gilt in Lünen, in Duisburg, in Herne, in Hamm und im rheinischen Braunkohlenrevier gleichermaßen. Nur mit neuen Kraftwerken erreichen wir unser Ziel, Altanlagen zeitnah abzuschalten, um diese durch hocheffiziente neue Anlagen zu ersetzen.

Es ist Aufgabe der Landesregierung des Energielandes Nordrhein-Westfalen, dies zu einem politischen Thema zu machen. Deshalb bitten wir die Landesregierung – ich füge hinzu: wir erwarten das auch –, weiterhin politisch für die Errichtung des Kraftwerks in Krefeld zu werben.

Nicht nur bei der Diskussion um das Kohlekraftwerk in Krefeld erleben wir inzwischen eine deutliche Distanzierung Einzelner vom Industriestandort Nordrhein-Westfalen. Wie auch bei der COPipeline müssen wir beobachten, dass häufig kleinräumig begründete Einzelinteressen den landespolitisch erforderlichen Weichenstellungen entgegenstehen.

(Holger Ellerbrock [FDP]: Das verstehe ich nicht! – Weiterer Zuruf von der FDP: Wie kriegen Sie denn jetzt die Kurve?)

Deshalb appellieren wir gemeinsam an die in Krefeld kommunalpolitisch Verantwortlichen, eine Errichtung des Kraftwerkes zu unterstützen. Deshalb – ich füge das hinzu – wäre ich auch den Krefelder CDU-Abgeordneten dankbar, wenn wir hier mit ihnen gemeinsam zu einer großen Mehrheit für dieses Kraftwerk kommen könnten. Ich will sie ausdrücklich ermuntern, auch zu Hause dafür zu werben.

Herr Kollege Römer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Ellerbrock?

Ich möchte gerne zu Ende vortragen.

Bitte.

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist dabei selbstverständlich, dass wir die kommunale Planungshoheit achten.

Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, für mich ist schon enttäuschend, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht die Kraft hat, sich zumindest zum Kohlekraftwerk am Standort Krefeld zu bekennen. Gerade nach der Aktuellen Stunde, in der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Recht einen mangelhaften Wettbewerb auf den Strommärkten kritisiert haben, wäre ein starkes Signal davon ausgegangen, wenn die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zumindest diesem Kraftwerk zugestimmt hätte.

Es erfüllt meines Erachtens alle Bedingungen, die auch aus ökologischer Sicht und aus Verbraucherschutzsicht an ein neues Kraftwerk zu stellen sind. Durch die Stadtwerke kommt ein neuer Marktteilnehmer zusätzlich in den Markt.

Ich erinnere, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, an einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Sonntags von Wettbewerb im Energiemarkt reden und montags RWE zu neuer Marktmacht verhelfen“. Unter dieser Überschrift hatten die Grünen die widersprüchliche Haltung der Landesregierung zu Aktienkäufen thematisiert. Gleiches, Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gilt auch für die Debatte heute. Denn an dieser Stelle ist die Position Ihrer Fraktion widersprüchlich: Man kann nicht wie heute Morgen mehr Wettbewerb im Energiemarkt fordern und die Marktmacht der großen Energiekonzerne geißeln und keine zwei Stunden später dem potentesten Mitbewerber, der versucht, in NordrheinWestfalen ein Bein auf die Erde zu bekommen, die Unterstützung verweigern.

(Beifall von Dietmar Brockes [FDP])

Das ist widersprüchlich. Davon können Sie sich auch mit vielen Argumenten nicht befreien.

(Reiner Priggen [GRÜNE]: Warten Sie es ab! Ich erkläre es Ihnen!)