Protokoll der Sitzung vom 14.11.2007

ßer mit Erlassen und Gesetzen können Sie sich diesem Thema überhaupt nicht nähern. Es geht schlicht und einfach um Folgendes: Wenn es einen entsprechenden Hinweis auf eine Firma gibt, dann warten die nicht auf irgendeinen Erlass, dann greifen die innerhalb von wenigen Stunden ein und gehen in diese Firmen hinein.

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Sie haben Regierung nicht kapiert! Das ist der Punkt!)

Herr Abgeordneter Remmel, das hat doch mit Erlassen nichts zu tun. Hier wird konkret und schnell gehandelt. Wir haben das LANUV zum 1. Januar des letzten Jahres eingerichtet, dessen Eingreifgruppe in der Lage ist, die Lebensmittelsicherheit weiter zu stärken.

(Beifall von Marie-Luise Fasse [CDU])

Meine Damen und Herren, dann habe ich festgestellt, dass es offensichtlich etwas Schlechtes ist, wenn etwas auf die kommunale Ebene übertragen wird, dass es eigentlich im staatlichen Bereich bleiben müsste. Aber, meine Damen und Herren, Frau Abgeordnete Schulze, der gesamte Bereich der Lebensmittelkontrolle ist doch eine kommunale Aufgabe. Es ist keine staatliche Aufgabe. Es ist noch nie eine staatliche Aufgabe gewesen. Die Kreise und die freifreien Städte stellen die Lebensmittelkontrolleure in Nordrhein-Westfalen ein. Es ist nicht der Staat.

Wir haben jetzt gesagt: „Das Personal reicht nicht aus“, während in Ihrer Regierungszeit kein zusätzliches Personal eingestellt worden ist.

(Svenja Schulze [SPD]: Sie haben es ver- sprochen! Versprochen – gebrochen!)

Das mahnen Sie bei uns nun immer an, weil der Ministerpräsident sich dieses Themas angenommen hat ebenso wie das zuständige Ministerium; wir setzen das entsprechend um. Wir haben Gelder zur Verfügung gestellt, um die Damen und Herren auszubilden. Und wir haben die Voraussetzung geschaffen, dass 150 Assistenten eingestellt werden. Das Ausbilden der Kontrolleure dauert drei Jahre. Darauf wollen wir nicht warten. Wir stellen jetzt Assistenten ein.

Es ist völlig falsch, wie Sie zu sagen, dass die noch nicht einmal in der Lage seien, Proben zu ziehen. Nach einer qualifizierten Ausbildung sind die Assistenten auch in der Lage, Proben zu ziehen. Von daher bedeutet die Zurverfügungstellung von Assistenten eine enorme Entlastung der Lebensmittelkontrolleure, eine enorme personelle Verstärkung. Auch hier, meine Damen und Herren, handelt die Landesregierung, während die

Vorgängerregierung sich dieses Themas nie angenommen hat.

(Svenja Schulze [SPD]: Sie sind jetzt zwei- einhalb Jahre dran!)

Dass die Zahl der Kontrollen verringert worden ist, hängt damit zusammen, dass wir auch vor dem Hintergrund des Strukturwandels weniger Betriebe haben. Das wirkt sich auf die Zahlen aus. Ansonsten ist die Kontrolle in den vergangenen Jahren verstärkt worden.

Meine Damen und Herren, Grundlage für die Lebensmittelsicherheit in Nordrhein-Westfalen sind und bleiben die kommunale und die staatliche Seite. Es gibt jetzt den Antrag der beiden Koalitionsfraktionen, der mit einigen Prüfaufträgen verbunden ist. Ich möchte zu diesen Prüfaufträgen etwas sagen.

Sie befassen sich mit der Frage, private Labore in die amtliche Lebensmittelüberwachung einzubeziehen. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Die Landesregierung hat bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage 458 ausgeführt, dass grundsätzlich alle Aufgaben der Lebensmittelüberwachung – das steht im Gegensatz zu dem, was Sie eben gesagt haben, Frau Abgeordnete Schulze – für eine Privatisierung ausscheiden. – Jetzt müssten Sie doch eigentlich klatschen. Alle Aufgaben der Lebensmittelüberwachung scheiden für eine Privatisierung aus. Die Lebensmitteluntersuchungen sind unverzichtbare Voraussetzung für Überwachung und so als integrales Element anzusehen.

Es gibt europäische Vorgaben, die grundsätzlich ermöglichen, amtliche Proben in privaten Laboren untersuchen zu lassen. Auf Bundesebene wird dies aber bisher in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung auf Ausnahmefälle beschränkt. Solche Ausnahmen sind beispielsweise nicht ausreichende amtliche Untersuchungskapazitäten, die auf unvorhersehbare Ergebnisse zurückzuführen sind. Der Grund liegt darin, dass die Lebensmitteluntersuchung nach Auffassung von Bund und Land integraler Bestandteil der Lebensmittelüberwachung ist, die eine hoheitliche Aufgabe darstellt.

Auch in Nordrhein-Westfalen haben wir zurzeit die Inanspruchnahme von privaten Laboren bislang nur in Ausnahmefällen zugelassen. Sie sehen, die rechtlichen Voraussetzungen müssen gründlich und objektiv untersucht und mit Blick auf Spielräume geprüft werden. Sollten sich die bundesrechtlichen Vorgaben ändern, werden sich die landesrechtlichen Regelungen selbst anpassen.

Dem im Antrag formulierten politischen Auftrag zur Prüfung, ob in bestimmten Bereichen eine Übertragung von Untersuchungsaufgaben des Verbraucherschutzes auf private Labore möglich ist, meine Damen und Herren, nehmen wir sehr ernst.

Folgende Punkte werden wir dabei zu berücksichtigen haben: erstens die Erkundung des rechtlichen Spielraums, zweitens eine realistische Einschätzung der Wirtschaftlichkeit sowie drittens die Prüfung der fachlichen Notwendigkeit und viertens die Frage von möglichen Interessensüberlagerungen.

Wichtig ist auch, dass beim privaten Labor kein Interessenkonflikt zwischen dem Untersuchungsauftrag und privatwirtschaftlichen Interessen besteht.

Ich halte es für sinnvoll zu untersuchen, ob und wo gegebenenfalls auch teilweise eine Übertragung von Untersuchungsaufgaben unseres nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzes auf private Labore für mehr Effizienz sorgt und zielführend sein kann – vielleicht dort, wo in großer Zahl einfache Routineuntersuchungen durchgeführt werden. Ich unterstreiche zugleich, dass stark und breit aufgestellte unabhängige und reaktionsschnelle eigene staatliche Untersuchungseinrichtungen als Kapazitäten für die Landesregierung unverzichtbar sind.

Unsere Untersuchungseinrichtungen erfahren derzeit eine weitreichende Neuorganisation; wir haben darüber gesprochen. Wir sind offen für Innovationen, die uns helfen, immer besser eine hohe Zuverlässigkeit in der Lebensmittelsicherheit zu erreichen. Das ist und bleibt, wie ich meine, gemeinsames Ziel von Landtag und Landesregierung im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor; wir sind damit am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates, den Antrag Drucksache 14/5348 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im fe

derführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, bitte Hand heben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das mit Zustimmung aller Fraktionen so angenommen.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Tagesordnungspunkt

6 Fragestunde

Drucksache 14/5370

Mit der genannten Drucksache liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 146 bis 154 vor.

Ich rufe zunächst die

Mündliche Anfrage 146

des Abgeordneten Kuschke von der Fraktion der SPD auf:

„Zwangsbeurlaubung“ des Redenschreibers der Staatskanzlei beendet?

Die „Siegener Zeitung“ vom 8. November 2007 meldet, dass die Landesregierung einen Schlussstrich unter die „RedenschreiberAffäre“ gezogen hat. Der betreffende Mitarbeiter, der parallel zu seiner Tätigkeit als Redenschreiber für Ministerpräsident Dr. Rüttgers als genehmigte Nebentätigkeit unter einem Pseudonym Artikel mit kritischen Tönen gegenüber dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günter Oettinger verfasst hatte, sei innerhalb der Staatskanzlei versetzt worden.

Welche abschließende personalrechtliche Bewertung hat nach der zwischenzeitlichen „Zwangsbeurlaubung“ zu dieser Maßnahme geführt?

Ich bitte Herrn Minister Krautscheid um Beantwortung.

Herr Abgeordneter Kuschke, selbstverständlich antworte ich gerne. Sie fragen nach dem weiteren Verfahren im Anschluss an die „Beurlaubung“, wie es untechnisch heißt, also an die Freistellung des Mitarbeiters.

(Vorsitz: Präsidentin Regina van Dinther)

Es hat in der Tat eine weitergehende arbeitsrechtliche Prüfung stattgefunden. Wir sind zu dem Ergebnis gelangt, dass der Mitarbeiter durch das bekannte Verhalten bei der Ausübung seiner Nebentätigkeit gegen das Gebot verstoßen hat, die

berechtigten Interessen des Arbeitgebers bei dieser Nebentätigkeit nicht zu verletzen.

Dieses Ergebnis der arbeitsrechtlichen Prüfung hat verschiedene Maßnahmen nach sich gezogen. Die erste ist eine dienstliche Maßnahme. Der Mitarbeiter ist zwischenzeitlich innerhalb des Hauses umgesetzt worden. Bezüglich der Frage zur Auskunft zu einer arbeitsrechtlichen Maßnahme bitte ich um Verständnis, dass ich nicht aus der Personalakte zitieren möchte, was den Inhalt dieser Maßnahme angeht.

Herr Kuschke.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, könnten Sie beschreiben, welcher Tätigkeit der Angesprochene jetzt nachgeht?

Selbstverständlich. Der betroffene Mitarbeiter ist zwischenzeitlich aus der Abteilung Regierungsplanung in die Abteilung Ressortkoordination und dort in die Abteilung II Referat B 3 gewechselt. Es geht dort um die Arbeit im Kontakte zu Kirchen, jüdischen Kultusgemeinschaften und sonstigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Herr Kuschke.

Herr Minister, ist mit dieser Tätigkeit auch das Verfassen und Anfertigen von Reden oder Redebeiträgen verbunden?

Es entzieht sich meiner detaillierten Kenntnis. Ich kann das nicht ausschließen, aber dem müsste ich noch einmal nachgehen.

Frau Löhrmann, bitte.

Herr Krautscheid, ich hatte im Hauptausschuss schon gefragt, was aus dem „Anti-Oettinger“ geworden ist. Jetzt sagen Sie gerade, dass das auch mit kirchenrechtlichen Fragen zusammenhängt. Mich würde interessieren, ob diese Stelle, die der Redenschreiber jetzt innehat, frei war und wie die Stelle dotiert ist.

Die Stelle, die der Mitarbeiter jetzt einnimmt, ist vorher als Bedarf ausgewiesen worden, und zwar zunächst für 2008. Der

Bedarf war bereits beschrieben und die Stelle beantragt. Der Mitarbeiter ist zunächst mit seiner Stelle in diese Funktion gewechselt. Es gibt keine höhere Dotierung, keine zusätzlichen Kosten.