Protokoll der Sitzung vom 14.11.2007

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Vorschlag halte ich für einen gangbaren Weg.

(Beifall von der CDU)

Ich werde mich deshalb auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Wirksamwerden des Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen vom 24. Mai 2007 bei der Kindertagespflege hinausgeschoben wird. Ein Jahr ist Zeit genug, aber auch nötig, um über die Gesamtproblematik unter Würdigung aller Aspekte noch einmal gründlich nachzudenken.

Ich verhehle nicht, dass bei den anstehenden Überlegungen nicht außer acht gelassen werden darf, dass Betreuungsaufgaben in der Kindertagespflege nicht nur von Tagesmüttern, sondern auch von zahlreichen Betreuungspersonen in Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen wahrgenommen werden. Auch eine als Arbeitnehmerin beschäftigte Erzieherin in einem Kindergarten muss von ihrem eher bescheidenen Arbeitslohn Steuern und Sozialabgaben entrichten.

Zudem bleibt festzuhalten, dass schon heute die aus privaten Mitteln zum Beispiel in Form von Elternbeiträgen gezahlten Gelder zu den steuerpflichtigen Einnahmen gehören, soweit sie die Tagesmütter unmittelbar von den Eltern erhalten. Auch vor diesem Hintergrund ist eine Steuerfreistellung der vom Jugendamt aus öffentlichen Mitteln für die gleiche Betreuungsleistung gezahlten Gelder unter dem Gesichtspunkt einer Beihilfe zur Förderung der Erziehung, wie es die hier einschlägige Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 11 des Einkommensteuergesetzes voraussetzt, nicht dauerhaft aufrecht zu erhalten.

Meine Damen und Herren, ich bin zuversichtlich, dass wir für die Tagesmütter eine Lösung finden werden, die den steuer- und sozialversicherungs

rechtlichen Erfordernissen Rechnung trägt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Linssen. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr.

Wir kommen zu Abstimmung. Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat direkte Abstimmung beantragt. Also kommen wir zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 14/5340 – Neudruck. Wer ist für diesen Antrag? – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Wer ist gegen diesen Antrag? – Das sind die Fraktionen der SPD, CDU und FDP. – Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

10 Gesetz zur Regelung der Berufsanerkennung EU- und Drittstaatenangehöriger für den Bereich der nichtakademischen Heilberufe und zur Änderung anderer Gesetze und Verordnungen

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 14/4324

Änderungsantrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/5457

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit,

Gesundheit und Soziales

Drucksache 14/5362

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion Herrn Abgeordneten Henke das Wort.

(Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Gelegenheit darf ich um etwas mehr Ruhe bitten. Der Redner hat zu später Stunde das Wort. Ich bitte diejenigen, die den Saal nicht zum Zuhören, sondern zum Sprechen nutzen wollen, den Saal zu verlassen und draußen weiterzusprechen. Denn nach so einem langen Debattentag ist es nicht leicht, konzentriert zuzuhören. Ich bitte um Ihr Verständnis. Herr Henke, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Her

ren! Ich freue mich darüber, dass wir jetzt doch dazu kommen, heute über diesen Punkt zu debattieren. Das erspart mir, eine schriftliche Rede zu Protokoll zu geben. Ich kann mich deshalb frei mit den Punkten befassen, die, nachdem wir im Ausschuss schon sehr ausführlich beraten haben, noch einmal anzusprechen sind.

Ich fange mit zwei Punkten an, hinsichtlich derer wir zwar einen weiteren Klärungsbedarf sehen, aber keine Änderung des Gesetzentwurfs vornehmen.

Das erste Thema betrifft die Haftung der Ethikkommissionen, die bei den Ärztekammern eingerichtet sind, im Rahmen der Arzneimittelprüfungen. Es ist der Wunsch vorgetragen worden, die Haftung analog zur Staatshaftung, die für die Ethikkommissionen an den Hochschulen gilt, zu regeln. Es erschien der Regierung nicht zu 100 % einleuchtend, diese Haftung analog zu handhaben. Wir hoffen jetzt, dass es gelingt, eine andere Regelung zu finden. Natürlich muss man die Haftung, in die die Kammern geraten können, nach oben begrenzen.

Das zweite Thema betrifft einen Wunsch der Ärztekammern. Es geht darum, die Frage potenzieller Doppelmitgliedschaften nach dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz des Bundes abschließend zu klären, indem man die Vorgabe macht, dass es in den Ärztekammern nur eine Monomitgliedschaft gibt.

Wir stellen in Aussicht, dieses Thema in einem späteren Gesetzgebungsverfahren noch einmal aufzugreifen. Allerdings setzt das voraus, dass man vorher in der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden zu einer bundesweit einheitlichen Meinung kommt. Uns wird gesagt, dass die Voraussetzungen dafür gut seien, weil sich der Vorstand der Bundesärztekammer einheitlich auf solch eine Monomitgliedschaft festgelegt habe. Bis jetzt sind wohl die Signale, die aus den verschiedenen Ärztekammern Deutschlands an ihre jeweiligen Landesgesundheitsministerien gegangen sind, nicht so eindeutig gewesen, dass sie die AOLG komplett erreicht hätten. Also, hier mag es sein, dass man das Gesetz zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal diskutieren muss.

Wir haben in Bezug auf die mit dem Gesetz verfolgte Einführung eines Meldewesens über die Früherkennungsuntersuchungen in der Anhörung einen großen Konsens feststellen können. Alle Fachleute waren der Meinung: Jawohl, es soll verpflichtende Früherkennungsuntersuchungen geben. Es ist auch gesagt worden, dass man die

se verpflichtenden Früherkennungsuntersuchungen mit einem Meldewesen begleiten müsse. Denn sonst laufe die Verpflichtung ins Leere.

Dann ging die Diskussion über die Frage los, wer mit der Meldung betraut werden soll. Es ist klar, dass es so unbürokratisch wie möglich laufen soll. Allerdings gab es dazu unterschiedliche Auffassungen: Ist eher mit einer kompletten Mitteilung der Meldungen zu rechnen, wenn sie von den Ärzten vorgenommen werden? Ist eher damit zu rechnen, wenn das die Eltern melden? Soll man es vielleicht nicht jetzt, aber später regeln? Soll man es von irgendwelchen weiteren Voraussetzungen abhängig machen?

Wir haben schlussendlich eine Lösung gefunden, die ich für richtig und gut halte und wohl auch eine große Mehrheit im Ausschuss hat. Denn inhaltlich geht es darum, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und die Möglichkeiten eines Meldewesens dafür zu nutzen. Wir halten die Kinderärzte für diejenigen, die die Meldungen am zuverlässigsten abgeben können, und deswegen haben wir den Änderungsantrag eingebracht, über den wir im Ausschuss abgestimmt haben.

Dieser Antrag deckt sich weitgehend mit dem Änderungsantrag der SPD zu diesem Punkt. Wir teilen auch die Auffassung der SPD, dass Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen sind. Allerdings haben wir diesen einen Satz als so essayistisch betrachtet, dass wir ihn nicht in den Gesetzestext einfügen wollten.

Insofern gehen wir einen Schritt. Ich weise allerdings noch einmal darauf hin, dass das Meldewesen alleine nicht reicht, sondern dass es Teil eines Gesamtkonzepts sein muss und dass dieses in seiner Grundstruktur mit dem Konzept, das seinerzeit vom Generationenministerium vorgelegt wurde, übereinstimmen muss.

In der Frage der Terminologie der Kammern bleibt ein Dissens, über den wir nachher strittig abstimmen werden. Ich will eine Analogie ziehen: Wir wissen, dass es Psychotherapeuten im Grunde in den beiden Professionen der Psychologen und der Ärzte gibt. Bei den Ärzten sind es Vertreter der Psychiatrie und Psychotherapie, der Psychotherapeutischen Medizin auf dem Feld der Psychosomatik und die Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie. Sie sind in der Ärztekammer organisiert.

Wenn man für die psychologischen Psychotherapeuten eine bloße „Psychotherapeutenkammer“ einrichten würde, dann wäre es so ähnlich, als ob man Folgendes sagen würde: Wir haben den

Deutschen Bundestag. Da gibt es die CDU, die CSU und die SPD. Sie sind die Regierungskoalition. Und es gibt die Opposition. Die Opposition ist natürlich auch Teil des Deutschen Bundestags, aber man bezeichnet sie natürlich nicht in toto als „Deutscher Bundestag“, sondern man nennt sie Oppositionsfraktionen.

Das ist im Prinzip der Punkt, an dem es um eine korrekte Bezeichnung geht. Ich glaube, wir haben einen klugen Ausweg gefunden. In unserer Begründung legen wir noch einmal dar, dass die Psychotherapeutenkammer auch in Zukunft die Kurzbezeichnung „Psychotherapeutenkammer NRW“ verwenden kann, wenn Missverständnisse ausgeschlossen sind. In der langen Fassung haben wir die meiner Meinung nach fachlich zutreffende Bezeichnung gewählt.

(Frank Sichau [SPD]: Nennen Sie mal den Namen der Kammer!)

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, dem Beschlussantrag des Ausschusses zu folgen und den Antrag der Grünen abzulehnen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Henke. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frau Gebhard.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Titel des Gesetzes klingt nicht nur an diesem späten Abend, sondern grundsätzlich nicht besonders aufregend, gilt es doch, eigentlich „nur“ eine Regelung zu treffen, wie die Berufsanerkennung EU- und Drittstaatenangehöriger für den Bereich der nichtakademischen Heilberufe erfolgen kann.

Herr Kollege Henke hat schon darauf hingewiesen, dass es in Bezug auf die eigentliche EUUmsetzung lediglich rein technische Diskussionen gab. Es ging darum, wie man das am günstigsten hinbekommt, und in diesem Punkt ist eine Verständigung weit über die Parteigrenzen hinweg sicherlich möglich.

Strittig waren nur die beiden letzten Punkte, die Herr Henke angesprochen hat, nämlich die Frage, ob man in diesem Gesetzentwurf über die EUAnforderungen hinaus regeln soll, dass an eine zentrale Stelle gemeldet werden soll, ob Kinder im Alter von einem halben bis fünfeinhalb Jahren an einer Früherkennungsuntersuchung teilgenommen haben.

Diese Frage war so bedeutend, weil es einerseits herauszustellen galt, ob es Sinn macht, für den Personenkreis, der nicht an Früherkennungsmaßuntersuchungen teilnimmt – dieser ist viel kleiner als der, der Früherkennungsmaßuntersuchungen wahrnimmt –, einen solchen Aufwand zu betreiben. Und andererseits ging es darum, wer die Meldungen vornimmt.

Da ist beklagt worden, dass dieses als ein Sanktionsmittel gegen Eltern missverstanden werden kann, die ihre Kinder nicht zur Untersuchung bringen. Andererseits ist angeführt worden, dass es problematisch sein könnte, weil damit das ArztPatienten-Verhältnis gestört werden könnte.

Wir haben uns gleichwohl dazu entschlossen zu sagen: Wir halten diesen Weg der Positivmeldung – ich möchte hinzufügen: ausschließlich der Positivmeldung, das heißt ohne Übermittlung von weiteren Befunden – für den einzigen praktikablen Weg, und zwar nur dann – dies hat Kollege Henke bestätigt –, wenn es eingebettet ist in ein weiteres Gesamtkonzept zum Wohl des Kindes.