Protokoll der Sitzung vom 15.11.2007

Sie werden das alles erleben.

Ich sehe schon den Frust in Ihren Gesichtern darüber, dass Ihr Antrag damit überflüssig ist. Ihr Antrag ist in der Tat überflüssig, wie so viele andere. Insofern werden wir ihn auch ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Petersen. – Für die FDP-Fraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Brockes das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion ist ein klassisches Eigentor. Eben hat Herr Kollege Eiskirch so schön dargestellt: dann ergänzen wir es um die Brötchen. – Die SPD-Fraktion hat einen Antrag für Blumen auch am Muttertag gestellt. In Wahrheit haben Sie die Brötchen vergessen. Sie gönnen den armen Müttern an ihrem hochheiligen Muttertag noch nicht einmal die Brötchen.

(Zuruf von der SPD: Aber Sie, oder?)

Die Landesregierung hat dagegen dafür gesorgt, dass es auch am Muttertag Blumen und Pflanzen

sowie Back- und Konditorwaren zu kaufen geben wird.

In § 10 des Ladenöffnungsgesetzes – ich möchte den Kollegen Petersen insoweit ergänzen – steht eine Ausnahmeregelung. Danach können in Einzelfällen Ausnahmen gebilligt werden, wenn diese im öffentlichen Interesse liegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses öffentliche Interesse ist sicherlich am Muttertag 2008 gegeben.

Im Übrigen haben Sie seitens der SPD-Fraktion am 5. Juni – Herr Eiskirch, hören Sie gut zu –

(Thomas Eiskirch [SPD]: Ich höre Ihnen un- gern gut zu!)

einen Gesetzentwurf eingebracht, um diese Regelung zu verschärfen. Sie wollten in dieser Regelung das dringende öffentliche Interesse festgeschrieben sehen.

(Zuruf von Thomas Eiskirch [SPD])

Nach Ihrer Regelung wäre es dann nicht möglich gewesen, am Muttertag des Jahres 2008 Blumen und Brötchen zu verkaufen.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Setzen Sie sich mit dem entsprechenden Gesetzesurteil auseinander, Herr Brockes, bevor Sie einen solchen Quatsch erzählen!)

Meine Damen und Herren, ich glaube, uns liegt jetzt der dritte Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Ladenöffnungsgesetz vor. Auch dieser dritte Antrag ist eigentlich obsolet. Im Übrigen widersprechen sich all Ihre Anträge gegenseitig.

Man muss nur einmal nach draußen schauen. Nächste Woche jährt sich die Verabschiedung des Ladenöffnungsgesetzes. Die Menschen draußen, die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Einzelhändler sind sehr zufrieden mit dieser neuen Regelung.

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Quatsch!)

Sie nutzen sie, wann immer sie es für sinnvoll halten. Wir haben nicht amerikanische Verhältnisse – das wollten wir auch nicht –, dass rund um die Uhr verkauft wird. Aber die neue Regelung gibt den Einzelhändlern neue Freiheiten. Das konnten Sie letztens wahrnehmen, als der letzte Band von Harry Potter herauskam. Die konnte nachts um 24 Uhr verkauft werden.

(Thomas Eiskirch [SPD]: Das hat nichts mit dem Thema zu tun!)

Doch, wir sind beim Ladenöffnungsgesetz, Herr Eiskirch!

Oder nehmen wir das neue iPhone! Nachts um 24 Uhr gab es lange Schlangen vor den TelekomLäden. Das wäre mit der alten Regelung nicht möglich gewesen.

Daran erkennen Sie, dass wir ein gutes Gesetz beschlossen haben. Wir haben den Menschen damit neue Freiheiten gegeben, und zwar über 3.000 liberalisierte Stunden in diesem Jahr.

Aber, meine Damen und Herren, ich mache an dieser Stelle auch kein Geheimnis daraus, dass wir uns als FDP-Fraktion sehr gut vorstellen könnten, dass die Bäcker, Blumenhändler und Zeitungsverkäufer nicht nur am Muttertag 2008, der mit dem Pfingstsonntag nächstes Jahr zusammenfällt, sondern auch am Pfingstsonntag, am Ostersonntag und am ersten Weihnachtstag öffnen. Da sehen wir noch einen Liberalisierungsbedarf von 15 Stunden. Wie gesagt, wir haben 3.000 Stunden insgesamt liberalisiert. Es wäre also wünschenswert, wenn wir den Menschen hier noch etwas entgegenkämen. Aber dass am Muttertag keine Blumen verkauft werden könnten, ist eine Mär, und sie bleibt es.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die grüne Fraktion spricht jetzt Frau Steffens.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schön ist es, dass es Plenarprotokolle gibt und man im Nachgang lesen kann, wie der Werdegang der Diskussion war. Ich habe das Gefühl, dass Sie an vielen Plenarsitzungen nicht teilgenommen haben,

(Frank Sichau [SPD]: Und nicht gelesen ha- ben!)

denn die Diskussion um das Gesetz begann ja damit, dass wir gesagt haben: Tauschen Sie diese beiden Tage! Machen Sie das rückgängig! – Frau Thoben, da haben Sie hier gestanden und gesagt, Sie hätten mit den Blumenhändlern gesprochen, die den Muttertag tauschen und verlegen wollten. Das steht im Plenarprotokoll. Das haben Sie damals hier gesagt.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Ja!)

Dabei ging es überhaupt nicht darum, dass man eine Lösung finden will. Da war vielmehr die Lösung: Der Muttertag soll verschoben werden.

Da haben wir noch die Blumenhändler angerufen

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Nein, die saßen auf der Tribüne und haben mit dem Kopf ge- schüttelt!)

und dann saßen Sie hinterher auf der Tribüne –, und der Verband hat gesagt: Quatsch! Blödsinn! Wir wollen und können nicht verschieben. Das Datum ist doch schon gedruckt. Das ist absoluter Humbug. Wir müssen bei dem Tag bleiben. Wir wollen den Tausch.

Dann haben wir zahlreiche Diskussionen geführt. Herr Brockes, es geht auch nicht darum, was Sie wollen, nämlich Freiheit, „Geschäfte auf“ rund um die Uhr für alle und immer und die Situation der Beschäftigten noch weiter verschärfen. Das wollen wir nicht. Wir wollen etwas anderes, Herr Brockes.

(Widerspruch von Dietmar Brockes [FDP])

Wir wollen nur, dass die beiden Tage getauscht werden, also der erste und zweite Feiertag getauscht werden. Sie wollen, dass an allen Tagen geöffnet ist. Das ist der Unterschied. Zum Glück sind dagegen noch ein paar Bedenken bei der CDU geblieben, weswegen ein Tag geschlossen bleiben muss.

Aber bis heute gibt es kein Argument von Ihnen, warum dieser Tausch, den Sie vorgenommen haben, denn wichtig und richtig sein soll. Die Blumenhändler sagen noch heute: Machen Sie das bitte wieder rückgängig! – Sie stellen sich aber hier hin und behaupten, es gebe eine Regelung. Da kann ich nur fragen: Warum haben Sie diese den Blumenhändlern nicht längst einmal auf den Tisch gelegt und erklärt, wie Sie das machen wollen? Und warum gibt es noch nicht die Möglichkeit, dass man nachlesen kann, dass es ein garantiertes Recht gibt, zu öffnen, und eine Ausnahmeregelung geschaffen wird? – Das können Sie deshalb nicht, weil alle Expertinnen und Experten sagen, dass das mit dem Gesetz überhaupt nicht möglich ist, weil nämlich die Ausnahme und das Schließen der Geschäfte an dem Tag im Gesetz geregelt sind. Und im Übrigen ist § 10 doch nur für Ausnahmeregelungen da …

(Dietmar Brockes [FDP]: Blödsinn!)

Darin ist doch definiert, was geregelt ist. Deswegen müssen Sie an dieser Stelle entweder eine gesetzliche Regelung schaffen, oder Sie müssen bei dem bleiben, was Sache ist. Aber eine untergesetzliche Regelung wird rechtlich keinen Bestand haben.

Sie brauchen an der Stelle auch nicht „Blödsinn“ dazwischenzurufen. Legen Sie es doch endlich schriftlich vor, auf welcher Rechtsgrundlage Sie

dies tun wollen! Versprechen Sie nicht den Leuten immer irgendetwas, was Sie machen wollen – von der Verschiebung des Muttertags bis hin zu Ihrer heutigen Ankündigung: Machen Sie sich doch keine Sorgen, wir regeln das schon!

(Dietmar Brockes [FDP]: Lesen Sie doch einmal den Paragrafen vor!)

Nein, Sie werden es nicht regeln. Sie haben beim Ladenöffnungsgesetz viel versprochen. Sie haben versprochen, dass nicht an mehr Sonntagen geöffnet wird. Die Beantwortung der KIeinen Anfrage von Herrn Kuschke zeigt das Gegenteil, nämlich dass an mehr Sonntagen geöffnet ist. Hören Sie also auf zu erzählen, dass Ihnen die Menschen glauben sollen, was nach Ihrer Meinung kommt. Ihnen kann man in Bezug auf Ladenöffnungszeiten nichts, aber auch gar nichts mehr glauben.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Thoben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorgelegte Antrag der SPD-Fraktion greift erneut das Thema Muttertag 2008 auf. Erneut wird thematisiert, dass das Öffnungsverbot für Floristen am Pfingstsonntag im kommenden Jahr eine besondere Härte wäre; denn im Jahr 2008 haben wir den äußerst seltenen Fall, dass Pfingsten und Muttertag am gleichen Tag gefeiert werden können. Das letzte Mal geschah dies übrigens 1989. Das nächste Mal wird es erst im Jahre 2035 wieder sein.

Warum sage ich „erneut“? – Dies war nämlich bereits Gegenstand der Antwort auf die Kleine Anfrage 1782 vom 24. Juli 2007 der Abgeordneten Ursula Meurer. Dies ist auch im Rahmen der Beratungen zum Änderungsantrag von SPD und Grünen zur Regelung der Doppelfeiertage in den vergangenen sechs Monaten diskutiert worden.

Es tut mir leid: Falls meine Ausführungen zu diesen seltenen Zusammentreffen nicht deutlich genug waren, möchte ich hier und heute erneut feststellen, dass wir die Sorgen der Floristen sowie der Bäcker und Konditoren ernst nehmen und eine Lösung für den Sonderfall Muttertag anbieten werden.

§ 10, der von „Tagen mit herausragender Bedeutung“ spricht, ist dafür ausreichend,

(Dietmar Brockes [FDP]: Hören Sie gut zu, Frau Steffens! – Gegenruf von Barbara Stef- fens [GRÜNE])