Protokoll der Sitzung vom 15.11.2007

(Dietmar Brockes [FDP]: Hören Sie gut zu, Frau Steffens! – Gegenruf von Barbara Stef- fens [GRÜNE])

wie wir zum Beispiel im Fall Lippstadt bereits belegen konnten. Da ging es um den Internationalen Hansetag, wobei es kein Problem gab, das als Ausnahme zu genehmigen.

(Beifall von CDU und FDP)

Der zweite Hinweis: Dass wir den ersten und zweiten Feiertag als Regel getauscht haben, geschah – darauf lege ich größten Wert – mit ausdrücklicher Zustimmung der Kirchen. Der erste Feiertag ist bedeutsamer als der zweite. Deshalb wollten wir ihn besser schützen.

(Beifall von der CDU)

Was die Verlegung des Muttertags angeht, so scheint Ihr Gedächtnis und möglicherweise auch das derjenigen Floristen, die sich bei Ihnen melden, sehr kurz zu sein. Der Wunsch, den Muttertag im Jahr 2008 zu verlegen, stammt vom Bundesfloristenverband aus dem Jahre 2006 – lange vor Verabredung unserer Gesetzesänderung. Sie haben verzweifelt versucht, diese Verlegung hinzubekommen. Sie konnten sich mit anderen, die Feiertage in Kalender drucken, nicht verständigen und mussten von diesem Vorhaben irgendwann Abschied nehmen, weil auch die Parfümerien und die Schmuckläden Ihnen schlichtweg nicht gefolgt sind.

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Prof. Dr. Sternberg?

Bitte schön.

Bitte schön, Herr Prof. Sternberg.

Frau Ministerin, ist der Muttertag überhaupt ein gesetzlich festgelegter Feiertag nach Bundesfeiertagsordnung? – Ich hatte den Eindruck, die Floristen hatten im letzten Jahr den verlegten Muttertag bereits in der Presse bekanntgegeben

(Ministerin Christa Thoben: Haben sie ge- macht!)

und haben erst später den Rückzieher gemacht.

Ja. Es gibt eine Tradition, die in Deutschland fast 100 Jahre alt ist, dass die

ser Muttertag jeweils am zweiten Sonntag im Mai stattfindet. Als die Floristen im Jahr 2006 gemerkt haben, dass es diese Kollision geben wird, haben sie versucht, eine Verabredung dafür zu bekommen. Als sie das nicht geschafft haben, haben sie hier so getan, als wenn sie diesen Wunsch niemals geäußert hätten.

(Zuruf von Thomas Eiskirch [SPD])

Es tut mir leid, die Regelung ist eindeutig, Herr Eiskirch, auch wenn es Ihnen nicht gefällt. Die meint nämlich, dass wir erst gar nicht Verabredungen schaffen müssen, wie in dem Antrag formuliert wird. Die Voraussetzungen liegen bereits vor. Das Ladenöffnungsgesetz erlaubt eine Ausnahmeregelung, wenn besondere Umstände vorliegen. Noch einmal: Das Beispiel Lippstadt mit seinem Internationalen Hansetag ist besonders einschlägig.

(Beifall von der CDU)

Das Wirtschaftsministerium wird, wie bereits mehrfach kommuniziert, Floristen und Bäckern die Öffnung ihrer Geschäfte erlauben, damit Mütter an ihrem Ehrentag weder auf Blumen noch auf Kuchen und auch Bäcker und Floristen nicht auf einen der umsatzstärksten Tage im Jahr verzichten müssen.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Thoben. – Für die SPD-Fraktion hat sich der Kollege Schmeltzer noch einmal zu Wort gemeldet. Ihm stehen noch 43 Sekunden zur Verfügung. Herr Kollege, bitte schön.

Für diese Art von Wortbeiträgen aus der Koalition, Frau Ministerin Thoben, reicht das allemal.

Es ist doch eine Mär, es ist schon fast unverschämt, wenn Sie heute sagen, dass wir Ausnahmeregelungen hinkriegen, weil das untergesetzlich möglich ist. Sie haben sich in wirklich jeder Debatte über das Ladenöffnungsgesetz darüber hinweggesetzt, dass wir auf den Muttertag 2008 verwiesen haben. Sie haben sich hier hingestellt – nicht wissend, dass oben die Floristenvertreter saßen – und gesagt: Die ändern den Muttertag. – Dem haben die im Beisein Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt nach der Plenarsitzung widersprochen. Das, was Sie hier machen, ist unredlich.

(Beifall von der SPD)

Ich möchte darauf eingehen, was der § 10 für eine Bewandtnis hat. Das Gericht hat bezüglich dieses Antrages, den wir beim letzten Mal gestellt haben, ein Urteil gefällt. Darin hat es ganz klipp und klar festgestellt, dass das Wort „dringend“ fehle. Sie haben dann gesagt, der Sonntag müsse geschützt werden und aufgrund der Rücknahme dieses Wortes „dringend“ sei die Ausweitung dieser Sonntage möglich gewesen; das wäre am Beispiel Lippstadt ganz klar zu sehen. Sie verhehlen bei diesem Zitat, dass die Kirchen, Bischof Genn an erster Stelle, gesagt haben, dass Sie überhaupt nichts dagegen hätten.

(Dietmar Brockes [FDP]: Das stimmt nicht!)

Natürlich. Das ist nachzulesen im Protokoll zur Aktuellen Stunde, dass Bischof Genn dargelegt haben soll, dass sie überhaupt nichts dagegen hätten.

Herr Schmeltzer, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ich möchte nur darauf aufmerksam machen: Sie spannen die Kirchen vor einen Karren, die sich wiederholt gegen dieses unchristliche Gesetz ausgesprochen haben.

(Beifall von der SPD)

Wir stehen an der Seite derer, während Sie Dinge erzählen, die nicht stimmen, und Ihre Worte im Wind drehen, um den Lobbyisten letztendlich doch noch nachzugeben.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Danke schön. – Frau Ministerin Thoben hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Ministerin.

Ich hätte gerne von Ihnen gehört, von wem Sie glauben, dass wir deren Lobbyisten sind. Das wird mir nicht mehr klar.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Dann lesen Sie das mal in der Regierungserklärung nach!)

Allein dass der Begriff „dringend“ im § 10, dem Ausnahmeparagrafen, fehlt, erlaubt, auf herausragende Bedeutung abzustellen. Das wollen Sie doch. Irgendwann müssen Sie sich doch einmal entscheiden.

(Beifall von CDU und FDP – Zuruf von der SPD: Nein! Das ist unglaublich!)

Es ist so. Entschuldigung, wenn Ihr Antrag keinerlei Substanz hat, um Menschen zu helfen, in

einer Ausnahmesituation eine Lösung zu finden, dann kann ich verstehen, dass Sie brüllen, aber das macht die Argumente nicht stichhaltiger.

(Beifall von CDU und FDP – Rainer Schmeltzer [SPD]: Wie Sie die Argumente drehen! – Unruhe – Dietmar Brockes [FDP]: Wieder so ein Antrag für den Mülleimer! – Starke Unruhe)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt keine weiteren Wortmeldungen, auch keine weitere Redezeit, mit Ausnahme der CDUFraktion. Wollen Sie noch einmal?

(Unruhe – Dietmar Brockes [FDP]: Wieder ein Antrag für die Mülltonne!)

Herr Brockes, wenn Sie erlauben, dann würde ich gerne Herrn Dr. Petersen das Wort geben. Danke schön. – Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe zweieinhalb Minuten Zeit, zumindest die größten Ihrer Unwahrheiten wieder geradezurücken.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Dann lesen Sie das Protokoll! Das rückt das Ganze schnell wieder gerade!)

Dazu gehört zum Beispiel die gesamte Diskussion über das Thema Feiertage und Kirchen. Selbstverständlich unterstützen uns die Kirchen dabei, diese hohen und höchsten Feiertage zu schützen. Insofern brauche ich nicht auf das Bundesfeiertagsgesetz zurückzukommen, das ohnehin eine entsprechende Regelung vorsieht; denn die Kirchen unterstützen uns diesbezüglich uneingeschränkt. Prof. Sternberg hat das eben noch einmal deutlich gemacht.

Das Ladenöffnungsgesetz ist ein hervorragendes Gesetz. Es ärgert Sie nur, weil Sie eine derartige Kampagne dagegen gemacht haben, aber jetzt feststellen müssen, dass Ihre Schreckgespenster zusammengestürzt sind.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Nein!)

Wir haben keine Probleme bei den Beschäftigten, wir haben keine Probleme bei den Konsumenten, wir haben keine wahnsinnigen Verkehrsprobleme und wir haben übrigens auch keine Probleme mit dem Muttertag. Frau Ministerin Thoben hat es eben deutlich gemacht.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Nachzulesen in den früheren Protokollen!)

Dieses Gesetz ist flexibel. Dieses Gesetz ist verbraucherfreundlich, und dieses Gesetz ist auch unternehmens- und wirtschaftsfreundlich. Insofern ist das einer der großen Erfolge der ersten zweieinhalb Jahre, von denen Herr Eiskirch gestern berichten durfte. Wir sind mit dem Gesetz außerordentlich zufrieden. Wir sehen auch, dass solche besonderen, alle 25 Jahre auftretenden Fälle durch dieses Gesetz gut abgedeckt sind.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Kraft?