Protokoll der Sitzung vom 16.11.2007

Meine Damen und Herren, lassen wir die Vertretung der deutschen Sprache in Berlin. Sie ist da in guten Händen. Dennoch stimmen wir natürlich der Überweisung des Antrags in den Ausschuss zu.

Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine Bemerkung am Rande: Trotz des berechtigten Interesses, die deutsche Sprache angemessen berücksichtigt zu sehen – dazu stehen wir natürlich –: Realistischerweise, ob es uns gefällt oder nicht, werden wir akzeptieren müssen, dass die Weltsprache Englisch überall da, wo es um vielfältige und konkurrierende Sprachinteressen geht, auch in Europa immer eine besondere Rolle spielen wird. In Zukunft wird es nicht nur um deutsche, sondern auch um englische Sprachkompetenz gehen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin. – Der nächste Redner ist Herr Keymis von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fand den Hinweis auf das Gälische sehr interessant. Allein vom Gälischen gibt es fünf Abwandlungen wie zum Beispiel das Walisische, Irisch, Bretonisch, Galizisch usw., und das wird alles übersetzt.

Ich habe den Antrag mit Interesse gelesen. Auch wir sind natürlich dafür, dass er überwiesen und im Hauptausschuss diskutiert wird. Das, was Sie feststellen, ist im Grunde in Ordnung. Das teilen, meine ich, auch alle im Hause.

Aber die auf Seite 2 erhobenen Forderungen gehen in eine Dimension hinein, wie es Frau Kollegin Apel-Haefs eben angesprochen hat: Es ist eine Frage des Geldes, wie viele Übersetzungen man sich leisten kann. An diese Grenzen stößt die Union im Moment in gewisser Weise. Wenn ich die Forderung unter dem dritten Spiegelstrich betrachte, so ist klar, dass das natürlich mit entsprechend größerem Aufwand verbunden ist.

Andererseits sind wir natürlich für ein Europa der starken Regionen und für ein sehr vielfältiges Europa. Ich glaube auch nicht, dass jemand im Hause etwas dagegen hat, dass die Bedeutung der jeweiligen Sprache genügend und anständig berücksichtigt werden muss. Das gilt insbesondere auch für das Deutsche – das ist keine Frage –; denn Deutsch ist eine Arbeitssprache. Das ist ein Punkt, bei dem man nachdrücklich fordern kann.

Es geht mir ein bisschen so, wie es von der Kollegin der SPD-Fraktion beschrieben worden ist: So richtig gehört der Antrag nicht hier hin; denn wir können wenig ausrichten. Berlin arbeitet schon an der Sache. Aber man kann sich vielleicht – wenn Sie das in diesem Sinne meinen – dazu durchringen, so etwas zu unterstützen. Zumindest die Mehrheitsfraktionen werden die Sache weiter verfolgen.

Wir müssen dabei jedoch die Grenze einhalten zwischen „Jetzt wollen wir aber auch unser Deutsch“- Chauvinismus wollen wir nicht; das ist klar – und dem Bemühen, den Sprachen insgesamt die angemessene Bedeutung zukommen zu lassen. Unter dem Gesichtspunkt werden wir sicherlich weiter diskutieren.

Mehr Worte will ich nicht machen. Wir haben bereits Freitagnachmittag. Es ist sicherlich ein Antrag, der in der weiteren Debatte keine ganz wesentliche Rolle spielen wird, der aber vielleicht im Hauptausschuss von den Kolleginnen und Kollegen sehr gründlich diskutiert werden sollte. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Keymis. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Krautscheid.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht auf die Aspekte, die, was die Notwendigkeit dieses Antrages angeht, eben genannt wurden, eingehen, sondern möchte mich lieber mit einigen Argumenten beschäftigen, die gerade vorgetragen worden sind.

Ich meine, dass wir uns einig darüber sind: Sprachenpolitik gehört zu der Interessenvertretung in Europa dazu. Darüber können wir Konsens feststellen. Dies gehört zu unserer gemeinsamen Agenda.

(Beifall von der FDP)

Warum beschäftigen wir uns eigentlich damit? Lasst das doch den Bundestag und die Bundes

regierung machen! – Ich muss darauf hinweisen, dass das wahrscheinlich nur in diesem Hause so gesehen wird; denn erst vor wenigen Wochen hat sich die Europaministerkonferenz mit meinen Kollegen aus den anderen Ländern damit beschäftigt. Auch die Kollegen der SPD aus den anderen Landtagen haben es für nötig gehalten, darüber intensiv zu diskutieren und eine gemeinsame Resolution abzufassen. Denn die Länder bzw. die Landtage haben sehr wohl ein eigenes Interesse daran, dem Trend, dass diese Dokumente nicht mehr so häufig ins Deutsche übersetzt werden, entgegenzuwirken.

Ein einziges, ganz aktuelles Beispiel dieser Art: Auch dieses Haus wird sich demnächst mit europäischen Themen stärker befassen müssen und dürfen; denn nach den Vereinbarungen von Lissabon – Stichwort: Subsidiaritätsprüfung – kommen auf die Länder neue Befugnisse zu. Es ist doch selbstverständlich, dass wir diese Befugnisse in diesem Haus nur auf der Basis von ins Deutsche übersetzten Dokumenten wahrnehmen können. Das heißt, wir haben ein ureigenes Interesse daran, dass die Dokumente für uns übersetzt vorliegen.

(Beifall von CDU und FDP)

Insofern sehen wir das so und sehen das die Kollegen in Berlin genau so. Sie wissen, dass Bundestagspräsident Norbert Lammert, nachdem die Fortschrittsberichte für die Beitrittskandidaten Rumänien und Bulgarien nur noch in englischer Sprache verfasst worden sind, soweit gegangen ist, Herrn Barroso in einem Brief mitzuteilen, dass der Deutsche Bundestag sich nur noch mit solchen Dokumenten beschäftigen werde, die in deutscher Sprache vorliegen.

(Beifall von CDU und FDP)

Das hat nichts mit Chauvinismus zu tun, sondern das hat zum einen etwas zu tun mit Respekt vor den 90 Millionen Einwohnern, die in Europa deutsch sprechen, und zum anderen auch damit zu tun, ob wir Respekt vor denjenigen haben, denen Mitwirkungsrechte an der europäischen Politik eingeräumt sind.

Was die Kosten angeht, meine Damen und Herren, so stelle ich fest: Es gibt wenig sinnvollere Aufgaben der Europäischen Union, als mehr als 90 Millionen Menschen ihre Politik in ihrer Muttersprache zu erklären und verständlich zu machen. Dies ist eine Frage von Mitwirkung, von Teilhabe an der Demokratie; und deswegen ist es eine pure Selbstverständlichkeit, dass diese 90 Millionen Menschen über die Politik der Europäischen Union angemessen informiert werden.

Und das hat übrigens, wenn wir einmal über den Aspekt „Bürgerinnen und Bürger als Verbraucher“ hinausblicken, auch etwas mit Wirtschaftspolitik zu tun. Wie sollen denn Unternehmen, gerade kleine und mittelständische Unternehmen, über die Rahmenbedingungen für ihre europäischen Aktivitäten, zum Beispiel für Ausschreibungen, informiert werden, wenn sie nicht in ihrer Muttersprache vorliegen? – Ich meine, dass das eine Wettbewerbsverzerrung ist, die wir auch für die deutschen Unternehmen nicht akzeptieren können.

Meine Damen und Herren, schließlich werben wir alle bei den Bürgern dieser Europäischen Union massiv um eine möglichst steigende und verbesserte Akzeptanz der Institutionen Europas. Wie, wenn nicht in verständlicher Sprache, sollen wir die Bürger für Europa gewinnen? – Wir seitens der Landesregierung unterstützen den Antrag. Ich meine, wir werden im Hauptausschuss eine einvernehmliche Befassung hinbekommen.

(Beifall von CDU und FDP)

Herr Minister, es gibt eine Zwischenfrage von Herrn Kuschke. Darf er sie stellen?

Aber gerne.

Bitte, Herr Kuschke.

Herr Minister, ich bin mit allem einverstanden, was dort ausgeführt ist, zumal ich meine, dass die Europaministerkonferenz in einer fürsorglichen Art und Weise für die Landtage mitgesprochen hat.

Aber sind Sie nicht auch mit mir der Auffassung, dass dieser Antrag noch um „endogene Faktoren“ ergänzt werden müsste? Wie viele deutsche Bedienstete gibt es in Gremien, in der Kommission usw.? – Das alles spielt auch eine Rolle. Ich glaube nämlich, dass neben den direkten Veränderungen, die Sie fordern, Herr Kollege Jostmeier, auch noch ein paar indirekte Faktoren mitentscheidend sind.

Was die Nutzung und Verbreitung der deutschen Sprache bei der Arbeit insbesondere der Kommission angeht, stimme ich Ihnen zu, dass auch solche Faktoren eine Rolle spielen genauso wie auch umgekehrt, wie Frau Apel-Haefs es angesprochen hat, die Förderung

der Sprachkompetenz in dem Sinne, dass mehr Leute in den Institutionen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, die deutsche Sprache erlernen. Sie wissen, dass das Auswärtige Amt dafür auch Gelder gibt. Insofern besteht da kein Widerspruch. Wir können uns sicherlich gemeinsam darauf verständigen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Minister Krautscheid. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am Schluss der Beratung dieses Tagesordnungspunktes.

Wir stimmen ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/5352 an den Hauptausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu:

6 Keine Zwangsverrentung für Langzeitarbeitslose

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/5343

Die Fraktionen haben sich entgegen dem Ausdruck in der Tagesordnung auf direkte Abstimmung verständigt.

Ich eröffne die Beratung und gebe Frau Steffens von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt im Moment nicht nur viele Artikel in den Zeitungen, sondern es finden auch zahlreiche Diskussionen darüber statt, was passiert, wenn am 1. Januar 2008 die sogenannte 58er-Regelung ausläuft, das heißt die Regelung, wonach Menschen, wenn sie über 58 Jahre alt sind und Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II beziehen, unter erleichterten Bedingungen ohne Abzüge in die Altersrente eintreten bzw. weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können.

Zum 1. Januar 2008 wird es also so aussehen, dass jeder und jede, der/die sich in Arbeitslosengeld II befindet, gezwungen werden kann, sich wegen des Vorrangprinzips der Leistungen vorzei

tig zwangsverrenten zu lassen, und das unter massiven Abschlägen von ihrem zukünftigen Rentenanspruch. Pro Lebensjahr, das man früher in Rente geht, beträgt der Abschlag 0,3 %. Das klingt zwar zunächst einmal nicht viel, aber es kann addiert bis zu 18 % Renteneinbuße bedeuten. Das halten wir für absolut inakzeptabel.

Man kann nicht auf der einen Seite sagen, es müssten die Arbeislosengeld-I-Bezüge verlängert werden und es müsse den Menschen für ein paar Monate eine bessere Ausgangssituation verschafft werden, und gleichzeitig hingehen und sagen: Ätschebätsch!, denn alle ab 58 Jahre hätten ein massives Problem, weil sie zwar ein paar Monate mehr Geld bekämen, aber hinterher massive Rentenkürzungen in Kauf nehmen müssten. Das ist keine Lösung für die Menschen. Wir müssen gerade in diesem Bereich eine Änderung vollziehen.

Der letzte Koalitionsausschuss auf Bundesebene hat dazu beraten, aber keine Lösung gefunden. Wir halten das für absolut inakzeptabel. Wir glauben, dass sich gerade in dieser Frage NordrheinWestfalen engagieren muss.

Ich verstehe deswegen überhaupt nicht, dass eine solche Diskussion nicht an einem Tag und zu einem Zeitpunkt stattfindet, wo der Arbeits- und Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen anwesend sein kann.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Er verpasst nämlich keine Gelegenheit, gegenüber den Medien zu erklären, man müsse etwas für die älteren Menschen tun, es würde Armut im Alter drohen. Deswegen müsste gehandelt werden. Gleichzeitig kann er aber nicht anwesend sein und sitzt an diesem Wochenende auf der Sozialministerkonferenz, wo er etwas verändern könnte. Die Koalitionsfraktionen setzen sich allerdings noch nicht einmal dafür ein, dass wir einen solchen Punkt in Anwesenheit des Sozialministers beraten.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)