Protokoll der Sitzung vom 16.11.2007

Herr Kollege Witzel, gestatten Sie am Ende Ihrer Redezeit noch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Remmel?

Das mache ich sehr gerne.

Ich möchte noch einmal für die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen werben, für die wir stehen.

Bitte schön, Herr Remmel, die Zwischenfrage.

Vielen Dank. – Herr Witzel, ist Ihnen die Studie, die Untersuchung des Umweltbundesamtes bekannt, die eindeutig ergeben hat, dass die großflächige Umweltzone die Maßnahme ist, die das größte Po

tenzial hat, tatsächlich den Feinstaub aus der Quelle Verkehr zu senken?

(Zuruf von der CDU: Ganz Europa!)

Herr Kollege Remmel, mir sind unterschiedliche Studien bekannt, auch die von Ihnen genannte. Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen und Sie daran erinnern, was auch Ihnen bekannt sein wird, dass wir nicht zwei Sachen verwechseln dürfen. Wenn wir über Planungssicherheit reden, dann kann es für die Durchsetzung von Maßnahmen nicht ausreichen, zu sagen: Wenn pauschal alles verboten ist, dann ist zumindest klar, dass nichts mehr geht.

Zum Zweiten wissen Sie, dass es in ganz bestimmten, auch lokal eingrenzbaren Bereichen Messwerte, Problemkonstellationen gibt, die dort spezifisch auftreten, sodass nicht damit gedient ist, wenn 10 km weiter bestimmte andere Maßnahmen unterbleiben. Deshalb werben wir ausdrücklich für eine differenzierte Sicht der Dinge und für eine Feinsteuerung im Vorgehen gegen Feinstaub. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Frau Ministerin Thoben hat sich noch einmal für die Landesregierung zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte mich nur noch einmal zu Wort melden, weil der Eindruck entstanden ist, in der Landesregierung würden Abwägungsprozesse unzulänglich vorgenommen. Allen könnte doch bekannt sein, dass Umweltzonen ein neues Instrument sind. Der Abwägungsprozess läuft. Gehen Sie davon aus, dass wir am Ende einheitliche Kriterien zur Definition der Zonen haben werden! Wir brauchen Sie nicht, und Herr Uhlenberg braucht Sie schon gar nicht, um erklärt zu bekommen, wie er seine Aufgaben zu erledigen hat.

(Thomas Eiskirch [SPD]: Wann ist „am En- de“?)

Letzte Anmerkung: Man kann natürlich abwägen, wie Herr Remmel das tut: Wie groß oder wie klein muss eine solche Zone zweckmäßigerweise sein? Aber genau diese Abwägung nehmen wir vor. Herr Remmel tut so, als ob man nur zu seinem Ergebnis kommen könnte. Das scheint nicht zu stimmen. – Danke schön.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin Thoben. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir sind am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/5346 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend –, den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie sowie den Ausschuss für Bauen und Verkehr. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für diese Überweisung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf:

3 Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzugs in Nordrhein-Westfalen (Jugendstrafvollzugs- gesetz Nordrhein-Westfalen – JStVollzG NRW)

Gesetzentwurf

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/4236

Änderungsantrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/5450

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Drucksache 14/5368

zweite Lesung

In Verbindung mit:

Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzugs in Nordrhein-Westfalen (Jugendstrafvollzugs- gesetz Nordrhein-Westfalen – JStVollzG NRW)

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 14/4412

Änderungsantrag

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/5445

Änderungsantrag

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/5447

Änderungsantrag

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/5448

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Drucksache 14/5369

Entschließungsantrag

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/5446

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion Herrn Abgeordneten Giebels das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Jugendstrafvollzugsgesetz ist ein Novum für Nordrhein-Westfalen. Durch die jüngst durchgeführte Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug auf die Länder übertragen worden, sodass diese nunmehr zur Schaffung von Jugendstrafvollzugsgesetzen zuständig sind. Wir betreten daher mit der Verabschiedung des Gesetzes neuen Boden und erfüllen hiermit den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, dem Jugendstrafvollzug eine eigene gesetzliche Grundlage zu geben.

Wir haben zwei Gesetzentwürfe beraten: den Gesetzentwurf der Landesregierung und den der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung bietet ein solides Fundament für einen modernen, verantwortungsvollen und konsequenten Jugendstrafvollzug. Es stellt eines der zentralen Gesetzgebungsvorhaben dieser Legislaturperiode dar und ist Teil eines neuen Gesamtkonzepts zur Bekämpfung der Jugendkriminalität, dessen wichtigstes Element die Prävention ist.