Protokoll der Sitzung vom 16.11.2007

Der Gesetzentwurf der Landesregierung bietet ein solides Fundament für einen modernen, verantwortungsvollen und konsequenten Jugendstrafvollzug. Es stellt eines der zentralen Gesetzgebungsvorhaben dieser Legislaturperiode dar und ist Teil eines neuen Gesamtkonzepts zur Bekämpfung der Jugendkriminalität, dessen wichtigstes Element die Prävention ist.

Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers hat in seiner Halbzeitbilanz vor zwei Tagen hier im Landtag zutreffend ausgeführt – ich zitiere aus dem vorläufigen Plenarprotokoll –:

„Besonders wichtig, meine Damen und Herren, ist die Reform des Jugendstrafvollzugs, die wir auf den Weg gebracht haben. Das neue Jugendstrafvollzugsgesetz wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Damit stärken wir sowohl die öffentliche Sicherheit als auch die Chancen auf Resozialisierung der Täter. …

Wir fordern konsequent die Mitarbeit der Jugendlichen ein. Aber wir geben ihnen auch neue schulische und berufliche Chancen.“

Der Jugendstrafvollzug kommt zur Anwendung, wenn alle primären Präventionsstrategien durch Bildung und Erziehung, durch Maßnahmen der

Jugendhilfe und des Familienrechts gescheitert sind und wenn ambulante erzieherische Maßnahmen, die nach dem Jugendgerichtsgesetz zur Verfügung stehen, keinen Erfolg gezeigt haben.

Nach § 2 des Gesetzentwurfs der Landesregierung soll der Jugendstrafvollzug dem Ziel dienen, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Junge Menschen sollen sich durch den Strafvollzug also zu mündigen und sozial integrierten Erwachsenen entwickeln. Gleichzeitig bietet das Jugendstrafvollzugsgesetz Schutz und Sicherheit für die Allgemeinheit.

Die Ausgestaltung des Regierungsentwurfs bietet hierfür eine gute Basis. Er berücksichtigt alle Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 31. Mai 2006 aufgestellt hat. Darüber hinaus setzt der Gesetzentwurf der Landesregierung aber auch deutliche eigene Akzente, die für andere Bundesländer ebenfalls wegweisend sind.

Auf einige zentrale Schwerpunkte des Gesetzentwurfs möchte ich eingehen:

Zum Ersten nenne ich Bildung und gezielte Entlassungsvorbereitung. Der Förderung der Erziehung im Vollzug wird ein hoher Stellenwert beigemessen. Eine frühe und klare Planung der sozialen und persönlichen Bildung sowie der schulischen und beruflichen Aus- und Weiterbildung soll den jungen Menschen realistische Perspektiven für ein Leben nach der Entlassung aufzeigen. Dies umfasst auch eine intensive Entlassungsvorbereitung einschließlich etwa notwendiger Hilfe zur Schuldenregulierung und Nachbetreuung.

Der Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Nordrhein-Westfalen, Herr Jäkel, hat den im Regierungsentwurf verankerten Erziehungsgedanken begrüßt und in der Anhörung im Landtag hierzu festgestellt:

„Die Ministerin hat sich nicht davon leiten lassen, einen härteren Vollzug in den Vordergrund ihrer Überlegungen zu stellen, sondern von dem Grundsatz ‚Sicherheit durch Erziehung’. Das befürworten wir sehr.“

Weitere wichtige Aspekte sind Gewaltprävention und sinnvolle Freizeitgestaltung. Die Gewaltprävention und damit die Sicherheit der Gefangenen sowie der Bediensteten ist ein ganz wesentlicher Punkt im Jugendstrafvollzug. Herr Friedrich Waldmann, der Leiter der Justizvollzugsanstalt Herford, hat hierzu in der Anhörung festgestellt:

„Für die Praxis enthält der Entwurf der Landesregierung klarere und eindeutigere Regelungen

im Bereich der Durchsuchung und besonderen Sicherungsmaßnahmen, bei der Anordnung der Einzelhaft und bei der Regelung des unmittelbaren Zwangs, mithin Bereiche, wo es sich um besondere Einschränkungen bei den Gefangenen handelt.“

Eine Freizeitbeschäftigung mit einem festen Sportangebot auch an den Wochenenden und Feiertagen ist neben verbesserten Besuchsmöglichkeiten eine weitere wichtige Maßnahme zu Gewaltprävention im Strafvollzug, die sich im Gesetzentwurf der Landesregierung wiederfindet.

Prof. Dr. Walkenhorst von der Universität zu Köln hat sich hierzu in der Anhörung wie folgt geäußert:

„Ich finde auch den Regierungsentwurf im Verhältnis zum Entwurf der Grünen wesentlich besser gelungen, was die Freizeitgestaltung angeht. Das ist ein Highlight, wie man es selten in Deutschland findet.“

(Monika Düker [GRÜNE]: Vielleicht sollte ich gleich auch 20 Dinge vorlesen, die unsere Auffassung stützen!)

Die Einzelunterbringung oder Unterbringung in Wohngruppen ist ebenfalls ein wichtiger Punkt im Jugendstrafvollzugsgesetz. Die angemessene Unterbringung der jungen Straftäter ist nun einmal ein weiteres wichtiges Element. Der Gesetzentwurf sieht inzwischen die zwingende Einzelunterbringung während der Ruhezeiten im geschlossenen Vollzug vor. Ausnahmen davon sind nur in den wenigen, gesetzlich abschließend genannten Fällen und nach einer verschärften vorhergehenden Verträglichkeitsprüfung möglich. Auch die Unterbringung in Wohngruppen sieht der Gesetzentwurf bei entsprechender Eignung – das ist Voraussetzung – des jungen Menschen vor.

Die hinreichende Qualifikation der Vollzugsbediensteten ist ein weiterer Eckpfeiler des neuen Jugendstrafvollzugsgesetzes. Jugendstrafvollzug kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Vollzugsbediensteten über die notwendigen speziellen pädagogischen Kenntnisse für die Arbeit im Jugendstrafvollzug verfügen. Unerlässlich ist zudem eine stetige gezielte Fortbildung.

Positiv hervorzuheben ist außerdem das im Jugendstrafvollzugsgesetz verankerte Ziel eines konsequenten Vorgehens gegen Drogen bei umfassender Beratung und Behandlung von Abhängigen. Auch die im Gesetz vorgesehene Nachsorge wurde in der Anhörung als ausgezeichnet bewertet – so Prof. Dr. Walkenhorst.

Der Gesetzentwurf der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bleibt dagegen in entscheidenden Punkten deutlich hinter dem Regierungsentwurf zurück. Wie in der Anhörung ausgeführt wurde, ist dieser Entwurf zudem an mehreren Stellen rechtlich zweifelhaft.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist von seiner Konzeption, aber auch von der handwerklichen Ausgestaltung her überzeugender. Er ist Hand in Hand mit den von der Landesregierung bereits getroffenen Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der Jugendkriminalität zu sehen.

Mit dem Erhalt von 124 von unter Rot-Grün bereits gestrichenen Stellen sowie der Schaffung von 330 zusätzlichen Stellen erreichen wir eine deutliche Verbesserung der personellen Situation in den Justizvollzugsanstalten.

(Beifall von der CDU)

Bis zum Jahre 2010 werden zudem 740 neue Haftplätze im Jugendstrafvollzug entstehen. Noch vor der Landtagswahl 2005 wollte die ehemalige rot-grüne Landesregierung hingegen 300 Stellen im Jugendstrafvollzug kürzen.

Die Überlegungen zum neuen Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen finden bundesweit Anerkennung. Beispielsweise heißt es in einer Pressemeldung des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands vom 10. November 2007 anlässlich einer Bundeshauptvorstandssitzung dieses Verbandes in Thüringen – ich zitiere –:

„Die derzeitigen vollzugspolitischen Aktivitäten in NRW, einhergehend mit einem konsequenten, auf Resozialisierung bezogenen eigenen Jugendstrafvollzugsgesetz, … wurden von allen Teilnehmern gewürdigt und als Wegweiser auch für andere Landesregierungen gesehen.“

Anstaltsleiter, Justizvollzugsbedienstete und Vertreter der Wissenschaft haben den Regierungsentwurf positiv bewertet.

Zusammenfassend und abschließend kann festgehalten werden: Anstaltsleiter, Justizvollzugsbedienstete und Vertreter der Wissenschaft loben den Gesetzentwurf der Landesregierung. Das Votum der Praktiker des Jugendvollzuges ist damit eindeutig: Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist gut – und zugleich besser als andere.

Daher stimmen wir ihm heute zu. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir die Grundlagen für einen modernen, verantwortungsvollen und konsequenten Jugendvollzug in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Giebels. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Frau Kollegin Ruff-Händelkes das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung wird, wie Herr Giebels gerade ausgeführt hat, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt. Das wird von der SPD-Fraktion ganz ausdrücklich begrüßt.

Die Anforderungen an ein solches Gesetz werden hier aber nicht vollständig umgesetzt. Nach unserer Auffassung fehlt es in wesentlichen Punkten an Konkretisierungen. So macht das Gesetz keine Angaben zur Größe einer Justizvollzugsanstalt und zur Größe von Wohngruppen. Aus diesem Grund bringen wir heute einen Entschließungsantrag ein.

Wenn der Gesetzgeber einen wegweisenden, vorbildlichen Jugendstrafvollzug gestalten will, muss er doch den Mut haben, konkret und konsequent Vorgaben und Richtlinien festzuschreiben, Frau Ministerin. Uns treibt die Sorge bezüglich der Unklarheiten in Ihrem Gesetzentwurf um. Damit sind wir nicht alleine, wie die Anhörung am 12. September 2007 bewiesen hat. Im Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen und auch unserem Eckpunktepapier haben Sie Konkreteres gefunden.

Bedauerlicherweise haben Sie die bei der soeben genannten Anhörung unterbreiteten Anregungen bis heute nicht aufgenommen. Das ist sehr schade. Daher werde ich die Gelegenheit nutzen, heute über vier Themenbereiche – die entsprechenden Änderungsanträge liegen Ihnen vor – zu sprechen.

Erstens: das Überbrückungsgeld. Wir wollen erreichen, dass das Geld, das die Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt erarbeitet haben, nicht gepfändet werden kann. Dieses sogenannte Überbrückungsgeld soll nach unserem Willen den Lebensunterhalt des Gefangenen und seiner Angehörigen nach der Entlassung sichern. Das kann natürlich nur funktionieren, wenn es vor der Pfändung geschützt ist. Wir wissen alle, dass dieses Geld die Wiedereingliederung, die uns allen wichtig ist, erleichtert. Wir hoffen, dadurch auch die Rückfallquoten reduzieren zu können.

(Beifall von der SPD)

Dazu ein praktisches Beispiel: Der Gefangene hat es dann nicht nötig, in der ersten oder zweiten Woche einen Diebstahl auszuüben, um wieder an schnelles Geld zu kommen. – Meine Damen und Herren, wir sollten jede Chance nutzen, um so etwas zu verhindern.

Zweitens: die Größe von Wohngruppen und Justizvollzugsanstalten. Meine Damen und Herren, drei Sachverständige haben sich sehr eindeutig zu den Formulierungen der Landesregierung geäußert. Dr. Pollähne formulierte beispielsweise:

„Die Aussagen … zum Wohngruppenvollzug sind unzureichend, bleiben vage und stark relativierend.“

Auch Dr. Putzke bewertet den Entwurf zu diesem Thema als zu vage. Prof. Walter hält die getätigten Aussagen für unverbindlich.

Im Gesetzentwurf steht in § 25 – Unterbringung der Gefangenen – in Abs. 4:

„Geeignete Gefangene werden regelmäßig in Wohngruppen untergebracht.“

Konkret ist anders. Selbstverständlich wissen wir, dass vieles in der Wohngruppenkonzeption von der jeweiligen JVA abhängt, aber eine Obergrenze, meine Damen und Herren, liebe Ministerin, muss es doch schon geben.

Frau Schiewe von ver.di empfahl Wohngruppenvollzug mit maximal 16 Plätzen als Regelform. Prof. Dr. Walkenhorst – Herr Giebels, den haben Sie gerade auch zitiert, deswegen freut es mich, dass ich das auch tun kann – hält acht bis zwölf Jugendliche bei zwei Betreuern für optimal. Für uns liegt die Obergrenze bei 20 Plätzen, also, ich denke einmal, im mittleren Bereich.

Mit Ihrem ungenauen Gesetzentwurf drohen uns aber vielleicht wirklich Gruppen mit 30 und 40 Plätzen. Das kann einfach nicht gewollt sein. Prof. Dr. Walkenhorst – ich muss ihn noch einmal erwähnen – bezeichnete diese Größenordnung einer Wohngruppe als „lebensgefährlichen Etikettenschwindel“.

Nun, meine Damen und Herren, zur Größe der Justizvollzugsanstalten: Der erzieherische Rahmen im Jugendstrafvollzug wird maßgeblich von der Gesamtgröße der Einrichtung bestimmt. Die Anstalt sollte doch so groß sein, dass der Leiter einer Einrichtung die Möglichkeit hat, seine Schützlinge zu kennen. Dr. Pollähne weist auf eine Empfehlung der Fachwelt hin. Er sagt: 250 maximal, aber am besten 200 bis 250 Personen in einer Einrichtung.

Da wir aber um die schwierige Situation wissen, empfehlen wir mit unserem Entschließungsantrag eine Obergrenze von 300 Plätzen.