Die Quittung ist gekommen. Es gab eine große Demonstration in einem Filmtheater hier nebenan. Das war die größte in der Bundesrepublik nach dem Krieg, und dort wurde noch einmal dargestellt, dass Sie etwas versprochen und nicht gehalten haben.
Wir haben zum Warnschussarrest diskutiert – nicht allein hier in Düsseldorf, sondern auch in Berlin. Dabei ist herausgekommen, dass alle Fachleute dieses Mittel für untauglich halten, zumindest seine Tauglichkeit bezweifeln.
Das ist so. Schauen Sie sich doch an, Herr Dr. Orth – Sie waren doch in Berlin –, was die Experten dazu gesagt haben, und zwar sehr dezidiert. Sie haben dann noch gesagt, dass das die Krone des Ganzen war. Wenn man es nun gegen alle Bedenken machen würde, dann wäre man nicht sicher, dass dieser Warnschussarrest auch zielgerichtet eingesetzt würde. – Das war sozusagen die Spitze der Gegenargumentation. Ich darf das in Erinnerung rufen.
Aber das Ganze ist auch gar nicht diskussionsfähig, weil es dafür keine Kapazitäten gibt, auch wenn Frau Müller-Piepenkötter sagt, sie habe für den Arrest Gerresheim ans Netz gebracht. – Das war gut und richtig; das will ich überhaupt nicht bestreiten. Sie müssen dann aber auch den anderen Teil nennen, nämlich den, dass dadurch Plät
ze im Erwachsenenvollzug weggefallen sind, die Ihnen heute bitter fehlen, was Sie hier auch beklagen. Dies muss man natürlich hinzufügen.
Dann geht es munter weiter mit der Zusammenlegung von Amtsgerichten. Wir haben hier darüber diskutiert. Wir haben im Rechtsausschuss nachgefragt: Was sind die finanzwirtschaftlichen Folgerungen? Die Berechnung ist angekündigt worden, ist aber bis heute noch nicht eingegangen. Es gibt keine belastbaren finanzwirtschaftlichen Zahlen.
Eine Zahl ist allerdings beispielhaft klar: Die Zusammenlegung der Amtsgerichte in Herne, sprich Herne-Mitte und Herne-Wanne, wird zusätzlich 300.000 € kosten. Das ist Konsolidierung der negativen Art. Dort werden Strukturen zerschlagen, die gut und richtig sind. Dafür nimmt man dann noch Mehrkosten in Kauf. Das ist für uns nicht in Ordnung.
Wir haben zusammen mit den Grünen einen Änderungsantrag inklusive Deckung gestellt. Es geht uns um die Aufstockung von Mitteln für die externe Suchtberatung. Auch wenn Sie immer wieder das Gegenteil beteuern: Sie waren diejenigen, die diese Suchtberatung zurückgefahren haben. Allerdings haben Sie dann wieder Aufstockungen vorgenommen – das bestreitet niemand –, nur der alte Stand ist längst nicht erreicht.
Ja, da wollen wir die Rechnung noch genauer sehen, was die Stellen betrifft. Sie rechnen immer nach dem Motto: Wir haben mehr Stunden.
Ich gehe gleich gerne noch auf Ihre Zwischenbemerkung ein. Aber was die Stellen betrifft, ist das nicht der Fall. Hier muss man weiter aufforsten, denn das ist ein sehr wirksames Mittel gegen den Belegungsdruck in Justizvollzugsanstalten.
Jetzt noch etwas, Frau Müller-Piepenkötter, zu Ihrer Zwischenbemerkung. Sie geben jetzt Stundensätze für die Gespräche mit Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten, aber der Vor- und Nachlauf dieser Arbeit – es müssen Berichte geschrieben werden, Leute müssen dort hinkommen –
es sei denn, Sie würden das als Fallpauschale bezeichnen. Das müsste man allerdings auch so tun. Denn wenn ich Stundenverrechnungssätze habe, dann muss ich das auch realistisch einschätzen oder ich muss das entsprechend präzise benennen.
Wir haben – das will ich an dieser Stelle noch erwähnen – über die Größe von Jugendjustizvollzugsanstalten gesprochen. Auch in einer Haushaltsdebatte darf es nicht fehlen, weil Mietmittel dafür eingesetzt und verausgabt werden, dass wir nach wie vor die Erweiterung der Justizvollzugsanstalt in Heinsberg für zu weitgehend halten. Es ist gut, dass Sie in Wuppertal eine Justizvollzugsanstalt für männliche Jugendliche errichten wollen, aber auch diese ist mit 500 Plätzen nach unserer Auffassung zu groß.
Allerdings begrüßen wir – das muss man bei einer differenzierteren Betrachtungsweise natürlich dazusagen –, dass die Trennung des Vollzugs erfolgen wird, dass in Wuppertal dann Jugendliche in U- und Strafhaft sind, die ansonsten auch in Erwachsenenvollzugsanstalten wie Köln oder Wuppertal untergebracht sind, was zumindest Probleme mit den entsprechenden Gesetzen bereiten kann.
Es ist – das wiederhole ich noch einmal – auch nicht hinnehmbar, dass jugendliche weibliche Strafgefangene in der großen JVA Köln sind. Da ist eine eigenständige JVA erforderlich. Aber das geht natürlich über den Haushaltsplan für 2008 hinaus.
Wir haben zumindest die Hoffnung oder – besser – wir wagen es, zu bitten, den einzigen Änderungsantrag, den wir hier gestellt haben, zu unterstützen. Ansonsten – ich habe das auch schon im Rechtsausschuss ausgeführt – ist der Haushaltsplan für uns nicht zustimmungsfähig. Denn – damit kehre ich zum Eingang meiner Rede zurück – darin steht nicht, was Sie 2005 versprochen haben. Das muss deutlich sein. Deswegen habe ich das hier ganz klar gesagt. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
zelplans 04 für den Landeshaushalt hat uns die Landesregierung eine solide Vorlage geliefert, die trotz der fortbestehenden Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung deutliche politische Schwerpunkte setzt und die Funktionsfähigkeit der Justiz gewährleistet.
Lassen Sie mich zunächst den Bereich des Justizvollzugs ansprechen. Die Landesregierung hat hier bereits wichtige und notwendige Maßnahmen ergriffen, um die angespannte Belegungssituation im Justizvollzug nachhaltig zu verbessern. Diese Maßnahmen waren überfällig, da sie in Zeiten der rot-grünen Landesregierung trotz Kenntnis der Umstände unterblieben.
Ich möchte an dieser Stelle nochmals ausdrücklich daran erinnern, dass die ehemalige rot-grüne Landesregierung noch vor der Landtagswahl 2005 300 Stellen im Justizstrafvollzug kürzen wollte. Aber an derartige Kürzungspläne möchten Sie natürlich heute nicht mehr erinnert werden. Das haben wir heute bereits auch bei der Beratung anderer Einzelpläne erlebt.
Bis zum Jahr 2010 werden in NordrheinWestfalen 740 neue Haftplätze im Jugendstrafvollzug geschaffen. Wir setzen damit die bereits im laufenden Haushaltsjahr eingeleiteten Maßnahmen zur Stärkung des Justizvollzugs und besonders des Jugendstrafvollzugs konsequent fort. In der Justizvollzugsanstalt Büren werden 150 Haftplätze und durch die Erweiterung der Justizvollzugsanstalt Heinsberg weitere 250 Plätze geschaffen. Diesen Weg werden wir weiter beschreiten. Allein in der geplanten Jugendstrafvollzugsanstalt in Wuppertal-Ronsdorf werden zukünftig 500 neue Haftplätze geschaffen.
Der personelle Mehrbedarf, der mit der Errichtung zusätzlicher Haftplätze entsteht, wird durch die Schaffung neuer Stellen aufgefangen. Zweihundert Stellen entfallen dabei auf den Allgemeinen Vollzugsdienst und den Werkdienst und weitere 50 Stellen auf die Verwaltung sowie die Fachdienste.
In den letzten Jahren der rot-grünen Vorgängerregierung wurde in der Justiz nicht nur Personal abgebaut, sondern trotz Kenntnis der sich abzeichnenden Personalentwicklung insbesondere für den Justizvollzug auch unter Bedarf ausgebildet. Mit den neuen Mehrheiten und einer neuen Stellenoffensive wird nun auch dieses Problem angepackt.
Zusammen mit dem erst kürzlich in diesem Haus verabschiedeten Jugendstrafvollzugsgesetz, einem der zentralen Gesetzgebungsvorhaben dieser Legislaturperiode, ist dies ein wichtiger Bestandteil zur wirksamen Bekämpfung der Jugendkriminalität und zu einer Entspannung der Belegsituation in den Vollzugseinrichtungen.
Auch im übrigen Sachhaushalt sind zusätzliche Gelder vorgesehen. So werden zum Beispiel die Ansätze für Auslagen in Rechtssachen um über 44 Millionen € sowie der Ansatz für Vergütungen der Berufsbetreuer um 15 Millionen € erhöht. Auch für weitere Investitionen sind Mehrausgaben im Landeshaushalt vorgesehen, so zum Beispiel für die neue Ausstattung von Werkbetrieben und die bessere Ausstattung von Hafträumen insgesamt 5,7 Millionen €.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Fortschreibung der Entbürokratisierung. Die Verwaltung soll effizienter arbeiten, und die Jugendstrafvollzugsanstalten sollen gestärkt werden. Das Landesjustizvollzugsamt wird aufgelöst.
Einen weiteren wichtigen Baustein im kommenden Haushaltsjahr stellt im Bereich der Investitionsmittel die sogenannte IT-Zentralisierung dar. Hiermit soll die Prozess- und Serviceorientierung verbessert werden und der wachsenden Bedeutung des elektronischen Rechtsverkehrs Rechnung getragen werden.
In der Justizverwaltung nicht mehr benötigtes Personal wird in den Kernbereichen Rechtspflege, Strafverfolgung und vor allem Justizvollzug eingesetzt.
Darüber hinaus arbeitet die Landesregierung auch im Bereich der Justiz daran, die Finanzbelastungen des Landes durch Bundesgesetze zu mindern.
Mit diesem Justizhaushalt wird ein vernünftiger Weg eingeschlagen und ein tragbarer Kompromiss zwischen Haushaltskonsolidierung auf der einen und notwendiger fachpolitischer Schwerpunktsetzung auf der anderen Seite gefunden.
Das Volumen des Justizhaushalts beträgt auf der Ausgabenseite über 3,3 Milliarden €, denen auf der Einnahmenseite rund 1,1 Milliarden € gegenüberstehen.
Mit über 6,5 % des Gesamthaushalts nimmt der Anteil der Justizausgaben des Landes einen der vorderen Plätze ein. Auch im Vergleich mit anderen Landeshaushalten belegt die nordrheinwestfälische Justiz damit einen Spitzenplatz. Hieraus wird deutlich, dass der Justiz in unserem