Natürlich hat es mich geärgert, wenn ich im Nachtdienst über Stationen ging und ich vor Dunstschwaden überhaupt keine Patienten sehen
konnte. All das wird sich mit dem 1. Januar nächsten Jahres ändern. Diese Koalition hat ein gutes Gesetz hinbekommen.
Während der vergangenen Monate haben wir uns hier im Landtag intensiv mit der Frage beschäftigt, auf welche Weise Bürgerinnen und Bürger effektiv vor unerwünschtem Zigarettenqualm geschützt werden können. Dass das Rauchen – aktiv und passiv – die Gesundheit schädigt, müssen wir nicht noch einmal erörtern. Mittlerweile dürften sämtliche Argumente allen bekannt sein. Dennoch wurde die Diskussion bei uns wie in anderen Bundesländern zum Teil sehr kontrovers geführt. Es ging in diesem Zusammenhang um die Frage, wie weitreichend ein solcher Schutz sein muss, um positive Effekte zu erzeugen und wie man dies umsetzen kann, ohne die Rechte von Raucherinnen und Rauchern über Gebühr einzuschränken bzw. diese Personengruppe gänzlich zu diskriminieren.
Überall dort, wo der Staat in besonderer Weise Verantwortung trägt, wie etwa in Kindergarteneinrichtungen, Schulen, Hochschulen, Sportstätten, Krankenhäusern, aber auch in der öffentlichen Verwaltung, haben wir einen konsequenten Nichtraucherschutz umgesetzt. Gerade die sensiblen Bereiche sind besonders schützenswert. Ich möchte noch mal dran erinnern, dass es die FDPFraktion war, die sich des Themas sehr frühzeitig angenommen hat und schon im August 2006 ein Rauchverbot an Krankenhäusern gefordert hat.
Wir sind der Auffassung, dass Krankenhäusern als Einrichtungen des Gesundheitswesens eine Vorbildfunktion bei der Vermeidung gesundheitlicher Risiken zukommt.
Doch auch hierbei brauchen wir begrenzte Ausnahmemöglichkeiten. So kann das Rauchen im Rahmen der palliativen Versorgung von schwerkranken Menschen oder im Rahmen der Behandlung von psychischen Erkrankungen gestattet werden.
Grundsätzlich gilt – so steht es auch im Gesetzentwurf –, dass Rauchen immer dann erlaubt werden kann, wenn ein Verbot dem Therapieziel einer Person entgegensteht. Die Entscheidung obliegt im Einzelfall dem behandelnden Arzt.
Wir haben das so geregelt, dass es sich an der Lebenswirklichkeit orientiert und dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Nur so können wir erreichen, dass ein Gesetz seitens der Bürgerin
nen und Bürger auf breite Akzeptanz trifft und die Rechte von Menschen in Ausnahmesituationen gewahrt bleiben. Auch in stationären Einrichtungen der Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Wohnungslosen- und Gefährdetenhilfe haben wir die Möglichkeit zur Einrichtung von Raucherräumen zugelassen.
Aus unserer Sicht war diese Ergänzung notwendig, um in den genannten Einrichtungen, die den Lebensmittelpunkt der Bewohnerinnen und Bewohner bilden und damit die eigene Wohnung ersetzen, die gewohnte Privatautonomie auch durch die Einrichtung von Raucherräumen zu ermöglichen. Das ist angemessener Nichtraucherschutz, der nicht überzieht und für die Menschen nachvollziehbar ist.
Wir sind der Auffassung, dass uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einschließlich der Änderungen, die wir vorgenommen haben, ein guter, praxisorientierter Kompromiss gelungen ist, der im Vergleich zu anderen Bundesländern für die Gastronomie viele Freiräume zulässt und der bundesweit die liberalste Lösung darstellt.
So wird in Zukunft möglich sein, auf unbürokratische Weise abgeschlossene Raucherräume einzurichten. Dazu müssen lediglich zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Raucherraum darf in der Regel nicht größer sein als der Nichtraucherbereich, und er muss baulich abgetrennt sein. In Kneipen mit einem kleinen Thekenraum und mit einem großen Nebenraum besteht weiterhin die Möglichkeit, zum Beispiel an der Theke zu rauchen, wenn das gewünscht ist.
Das Rauchverbot greift nicht, wenn die Gaststätte im Einzelfall allein von einer geschlossenen Gesellschaft wie etwa für eine Familienfeier gebucht wird. Geraucht werden darf auch bei allen Feiern während der Karnevalszeit und im Rahmen von Brauchtumsfesten wie etwa Schützenfesten. Werden Räumlichkeiten ausschließlich von Vereinen oder Gesellschaften genutzt, um gemeinschaftlich Tabakwaren zu konsumieren, handelt es sich also um sogenannte Raucherclubs, so ist das Rauchen auch in diesen Fällen gestattet.
Mit der Innovationsklausel wird die Möglichkeit geschaffen, den technischen Fortschritt beim Nichtraucherschutz zu nutzen. Welche Lösungen und technische Vorkehrungen geeignet sind, einen effektiven Schutz vor Passivrauchen zu gewährleisten, wird das Ministerium in einer Rechtsverordnung regeln.
Wer sich gegen solch differenzierte Lösungsmöglichkeit ausspricht, wie SPD und Grüne es tun, gefährdet einen gesellschaftlichen Konsens. Die Grünen wollen Raucherräume in Kliniken; die SPD will Raucherräume in Altenheimen. Beide kämpfen aber gegen Raucherräume in Kneipen. Die Güte einer Nichtraucherschutzgesetzgebung erkennt man doch nicht an einer Regelung in einer Kneipe, sondern an den Regelungen in besonders schützenswerten Bereichen!
Wir haben für die Krankenhäuser einen bessern Nichtraucherschutz als die gelobten Bayern. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich dafür aussprechen, dass wir flankierend zum Gesetz in Zukunft auch auf Prävention zum Beispiel durch Aufklärung setzen.
Frau Kollegin Meurer, Folgendes sage ich bewusst als Suchttherapeut, der mit suchtkranken Menschen arbeitet und weiß, dass Verbote allein eben keine Verhaltensänderung zustande bringen, sondern dass man Menschen natürlich positiv motivieren und die Rahmenbedingungen verbessern muss: Verbote allein sind der falsche Weg!
Die Zahl der Tabakkonsumenten ist rückläufig, insbesondere bei Jugendlichen. Das ist wirklich gut und erfreulich. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat für die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen bestätigt, dass der Anteil der Konsumenten innerhalb von sechs Jahren von 28 auf 18 % zurückgegangen ist. Daher lohnt es sich, den Weg der Aufklärung in NRW konsequent weiterzugehen. Denn ein Mensch, der erst gar nicht mit dem Rauchen anfängt, kann auch keine Mitmenschen schädigen.
Die heutige Verabschiedung des Nichtraucherschutzgesetzes ist ein Meilenstein für den konsequenten Nichtraucherschutz in NRW. Das ehemalige Kräfteverhältnis, bei dem Raucher teils rücksichtslos den Ton angaben, ist mit unserem Nichtraucherschutzgesetz endgültig zugunsten der Nichtraucher in NRW zurechtgerückt worden. Und das ist gut so.
Ich komme auf den bayerischen Entwurf zu sprechen, den die Grünen als ihren Entwurf eingebracht haben, nämlich den Entwurf der dortigen CSU-Landesregierung.
weil es in diesem Bereich die Menschen eben nicht mitnimmt. Selbst der Grünen-Fraktionschef Sepp Dürr hat dieser Regelung nicht zugestimmt, die Sie nun hier eingebracht haben. Erklären Sie das einmal, Frau Steffens!
Ein Meilenstein für NRW! Wir nehmen die Leute mit und werden damit ganz viel in diesem Land erreichen. Wir haben viel mehr umgesetzt, als Sie in 39 Jahren SPD-Regierung jemals erdacht haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Romberg, nur damit das nicht so im Raum stehen bleibt: Von den 39 Jahren, die Sie gerade der SPD vorgeworfen haben, hat Ihre Fraktion 15 Jahre mitregiert und kein Nichtraucherschutzgesetz gemacht.
Nur, damit das klar ist! Auch Sie haben 15 von 39 Jahren in diesem Land versagt und nichts für den Nichtraucherschutz getan. Machen sie mal ein bisschen halblang.
Das hatten wir eben auch schon bei Herrn Henke. Deswegen habe ich die Zwischenfrage gestellt. Jeder war irgendwo irgendwann an der Regierung, aber bisher hat das keiner gemacht.
Ich habe das bei einer der ersten Plenardebatten, als wir den ersten Antrag zum Nichtraucherschutz eingebracht haben, schon einmal gesagt. Vor sechs Jahren war ich mit meinem zweiten Sohn David schwanger. Damals habe ich in diesem Landtag für eine Kollegin oder für einen Kollegen eine Ausschussvertretung gemacht. Als ich damals in diese Ausschusssitzung kam, musste ich feststellen, dass in diesem Ausschuss massiv geraucht wurde.
Dann habe ich als Erstes darum gebeten, ob man denn nicht mit dem Rauchen aufhören und Rücksicht auf mich nehmen könne. Von einigen Vertretern aus Ihrer Fraktion kam die Anmerkung: Wenn es mich stören würde, dass in diesem Ausschuss geraucht würde, bräuchte ich doch nicht die Vertretung zu machen.
Das sage ich, um deutlich zu machen, wie die gesellschaftliche Stimmung bezüglich des Nichtraucherschutzes noch vor sechs Jahren war. Da waren wir ganz woanders als heute. Damals war Rauchen normal und chic. Werbung fand in einem ganz anderen Maße statt. Wir verzeichnen seitdem eine gesellschaftliche Entwicklung, um die ich wirklich froh bin.