Protokoll der Sitzung vom 19.12.2007

(Beifall von den GRÜNEN)

Diese Entwicklung ist aber nicht nur unser oder Ihr Verdienst, sondern zum Teil auch der Verdienst anderer europäischer Länder. Ich erinnere daran, in welchen Ländern als Erstes die Rauchverbote kamen. Da haben wir mit großen Augen hingeguckt und gesagt: Boh, wäre das toll, wenn wir so etwas auch hier hinkriegen würden.

Dann gab es endlich Zahlen darüber. Es gab eine Debatte und Stimmung, die irgendwann an dem Punkt war, an dem man auch medizinisch argumentieren konnte; das wissen Sie doch genauso gut wie ich. Man konnte endlich sagen: So und so viele Tote gibt es infolge des Rauchens. Das sind die kausalen Zusammenhänge. Wir müssen anpacken, und es reicht nicht mehr, nur Verhaltensprävention zu betreiben.

Von daher fordere ich Sie auf, mit der Legendenbildung aufzuhören, irgendwer habe irgendwas irgendwann in der Vergangenheit nicht getan. Ich bin froh drum, dass es diesen Prozess gab, und ich glaube, dass viele, die gesundheitspolitisch

aktiv waren, ihren Teil dazu beigetragen haben. Es ist jedoch nicht Ihr Verdienst, und es ist auch nicht unser Versagen, dass es das früher nicht gegeben hat. Im Gegensatz zu Herrn Romberg würde ich es auch nicht der FDP vorwerfen, dass sie während 15 Jahren Mitregierung nichts getan hat. Es hat sich etwas geändert, und den Wandel nehmen wir nun wahr.

Frau Steffens, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Henke?

Bitte schön, Herr Henke.

Frau Kollegin Steffens, stört es Sie denn nicht, dass diese Debatte als eine polarisierende Debatte geführt wird? Könnten Sie sich nicht vielleicht doch dazu durchringen, zu sagen, dass auch das von der Koalition heute verabschiedete Gesetz in ganz großen Teilen den Nichtrauscherschutz in Nordrhein-Westfalen in einer bisher nicht da gewesenen Art und Weise verbessert?

Herr Henke, ich habe an ganz vielen Stellen gesagt, dass ich jeden Schritt in Richtung mehr Nichtraucherschutz gut finde. Allerdings sollten wir uns die Regelungen in den anderen Bundesländern anschauen, und vor diesem Hintergrund finde ich die nordrhein-westfälische Regelung zutiefst bedauerlich.

Aus allen Ecken des Landes erhalten wir Zuschriften. Die Menschen fragen uns, warum ihre Gesundheit hier in Nordrhein-Westfalen weniger wert sei als in Bayern. Darauf müssen wir antworten. Die Gesundheit der Menschen in NordrheinWestfalen ist nicht weniger wert als in Bayern, aber das Gesetz schützt sie weniger.

Dafür, dass überhaupt etwas umgesetzt wird, kann ich jeden loben. Ich kann jedes Bundesland der Reihe nach für das loben, was es auf den Weg gebracht hat. Es ist schade, dass wir so spät dran sind und dass wir mit unseren Regelungen zum Rauchen in Kneipen nicht zum 01. Januar an den Start gehen; das haben andere Länder geschafft. Das ist sehr bedauerlich, und auch hier muss ich wieder den Finger in die Wunde legen. Also, jeder Schritt ist gut, und es wäre noch schlimmer, wenn die FDP als Koalitionspartner weiterhin auf irgendwelche Eckkneipen- oder sonstigen blödsinnigen Regelungen bestehen

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

und „Freies Qualmen für freie Bürger“ gelten würde. Insofern ist es schön, dass man in der Koalition wenigstens ein bisschen was erreicht hat.

Ich sage allerdings auch: Bei einem solchen Punkt dürfte für Sie als Mediziner doch nicht so etwas wie ein Koalitionszwang gelten. Hier steht doch das Gewissen im Vordergrund. Eigentlich hätten Sie hier darauf bestehen müssen, dass der Nichtraucherschutz – und wie weit man in diesem Bereich geht – eine Gewissensfrage ist. Denn jeder, der hier heute die Hand hebt, ist mit seiner Zustimmung dafür verantwortlich, dass an den Stellen, wo das Rauchverbot nicht gilt, Menschen in diesem Land weiterhin gesundheitlich belastet werden. Sie sind dafür mit verantwortlich, dass in Hinterzimmern, bei Brauchtumsfeiern und bei sonstigen Anlässen Menschen wider ihrem Willen zugequalmt werden. Dafür sind Sie verantwortlich, und deswegen hätte ich mir an dieser Stelle eine Gewissensentscheidung gewünscht.

Ich denke, wenn Sie die Freiheit gehabt hätten, hätten Sie eher einem anderen Gesetzentwurf – ob unserem oder dem der SPD-Fraktion, weiß ich nicht – zugestimmt. Aber Sie hätten nicht so gerne der Variante, die Ihnen jetzt mit Rauchen, Rauchverbot – also „Nichtraucherinnenschutz light“ – auf dem Tisch liegt, zugestimmt.

Wir können dem Entwurf nicht zustimmen – nicht nur, weil er uns nicht weit genug geht, sondern auch, weil der Gesetzentwurf an anderen Punkten unheimlich rechtsunsicher ist. Schauen Sie sich die Stellungnahmen der Anwälte an, die sich auch in anderen Bundesländern mit Varianten des Nichtraucherschutzes beschäftigen. Durchgängig finden Sie folgende Position: Grundsätzlich kann der Staat das Rauchen verbieten; er kann also auch das Rauchen in Gaststätten verbieten. Er kann jedoch nicht mit irgendwelchen Hinterzimmer-Lösungen in die Entscheidung der Kneipen eingreifen und die kleinen Kneipen wirtschaftlich ruinieren, weil sie keine Möglichkeit haben, Raucherzimmer einzurichten, bzw. den großen Kneipen mit einer Ausnahmegenehmigung gestatten, Raucherzimmer einzurichten. In den Stellungnahmen der Juristen dazu heißt es: Wirtschaftlich betrachtet ist das so nicht akzeptabel, und es wird beklagt werden.

Ich denke, das ist auch das Kalkül der FDPFraktion: Hier wird ein schlechter Gesetzentwurf, der rechtlich umstritten ist, eingebracht, damit er dann über den Rechtsweg zu Fall gebracht wird. Ich wünschte mir, dass Sie sagen würden: Wenn der Gesetzentwurf kippt, dann übernehmen wir

beispielsweise den von Bayern. – Ich wünsche mir, dass Sie hier eine klare Position beziehen, damit es zu einer Lösung kommt.

Ich finde es fatal, dass dieser Gesetzentwurf Brauchtumsfeiern, Klubregelungen, also viele dieser Schlupflöcher, enthält. Denn einige Vertreter aus der Gastronomie haben schon angekündigt, dass sie dann jede Veranstaltung als Klubveranstaltung abhalten würden. Sie würden dann an jedem Tag Klubveranstaltungen durchführen, und damit würden sie sozusagen auf dem kalten Weg das Dauerrauchen in ihren Unternehmen zulassen. Das finde ich fatal und inakzeptabel.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Gerade kam der Vorwurf, wir hätten etwas abgeschrieben. Ja, wir haben den Gesetzentwurf eines anderes Bundeslandes, der von einer SPD-CSUGrünen-Mehrheit beschlossen worden ist, übernommen. Daraus haben wir auch nie einen Hehl gemacht. Wir haben immer gesagt: Wir wollen dem Beispiel von Bayern folgen und diesen Antrag so übernehmen, weil wir ihn für richtig halten. Wir grüne Abgeordnete, die hier in diesem Parlament in Nordrhein-Westfalen verantwortlich sind, halten diesen Entwurf für richtig, weitgehend und gut. Wir haben ihn deswegen übernommen. Das haben wir auch immer so gesagt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir als Parlamentarier wären doch auch dumm, wenn wir sagen würden: Das, was in einem anderen Bundesland von einer solch breiten Mehrheit beschlossen wird, können wir nicht zum Antrag erheben und zum Gegenstand der Beratung machen.

Nein, es wäre sogar erstrebenswert, wenn wir bundesweit einheitliche Regelungen hätten, wenn also in jedem Bundesland das gleiche Nichtraucherschutzgesetz gelten würde. Es wurde sogar einmal vom Ministerpräsidenten in den Ministerpräsidentenrunden das Anliegen geäußert, dass in allen Bundesländern die gleichen Lebensbedingungen herrschen sollten. Das haben die Ministerpräsidenten nicht hingekriegt. Daher haben wir gedacht, dass man langsam anfängt und vielleicht erst einmal in mehreren Bundesländern den gleichen Entwurf einbringt.

Die bayerischen Kolleginnen und Kollegen haben mit Brauchtum wohl sehr viel mehr Erfahrungen als wir hier in Nordrhein-Westfalen. Sie hingegen lassen für die Brauchtumspflege keine Ausnahmen zu. Ich glaube nicht, dass dadurch der soziale oder irgendein anderer Frieden gestört wird. Es werden aber die Menschen geschützt.

Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Ich finde es zutiefst bedauerlich, dass den Menschen der Schutz, der ihnen in Bayern zuteil wird, hier in Nordrhein-Westfalen nicht gewährt wird. Dass dies lediglich wegen einer eckkneipenfanatischen Truppe geschieht, finde ich sehr problematisch.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Ich bedaure zutiefst, dass Sie das hier nicht zu einer Gewissensentscheidung gemacht haben, sondern dass Sie irgendeinem Koalitionszwang folgen, der gegen die Interessen der Menschen in Nordrhein-Westfalen verstößt.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Meine sehr verehrten Damen und Herrn, als nächstem Redner erteile ich Herrn Minister Laumann für die Landesregierung das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz der Nichtraucher hat die beiden Koalitionsfraktionen, die Landesregierung, aber sicherlich auch die SPD und die Grünen viele Wochen und Monate im nordrhein-westfälischen Landtag beschäftigt, genauso wie dies ein Thema ist, das sehr breit in der Öffentlichkeit diskutiert wird – und das zu Recht.

Für die Gesundheit der Menschen ist ein effektiver Nichtraucherschutz unerlässlich. Menschen, die nicht rauchen, vor allen Dingen aber unsere Ungeborenen, unsere Kinder und Jugendlichen müssen besser vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden. Tabakrauch ist für viele Menschen nicht nur eine Belästigung oder ein schlechter Geruch, er ist – das ist unstreitig – auch eine Gesundheitsgefährdung.

Notwendig ist deshalb auch bei uns in Deutschland ein umfassender Nichtraucherschutz, der nun einmal durch die Bundesländer geregelt werden muss. Dies gilt vor allen Dingen in Kindertagesstätten und im Schulbereich, aber auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens oder zum Beispiel in Diskotheken.

Alle drei Gesetzentwürfe zielen grundsätzlich in diese Richtung. Ich rufe die wichtigsten Regelungsbereiche in Erinnerung: Der Gesetzentwurf der Landesregierung trägt dem besonderen Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen Rechnung. Es wird ein generelles Rauchverbot auf dem gesamten Grundstück von Bildungs- und

Erziehungseinrichtungen geben. Ausnahmen sind im Rahmen von Schulveranstaltungen nicht möglich. Damit sind auch Raucherecken auf Schulhöfen tabu.

Grundsätzlich wird in allen öffentlichen Einrichtungen ein generelles Rauchverbot gelten. Geraucht werden darf nur noch in abgetrennten Raucherräumen.

In den Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern darf künftig nicht mehr geraucht werden. Dort müssen die Raucher ins Freie gehen. In Gesundheitseinrichtungen werden auch keine Raucherräume mehr zugelassen. In besonderen Fällen sind allerdings – etwa auf Palliativstationen – Ausnahmen möglich. So können zum Beispiel aus therapeutischen oder psychiatrischen Gründen in den Gesundheits- und Sozialeinrichtungen des Landes Rauchverbote gelockert werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, besonders intensiv wurde in der Öffentlichkeit der Nichtraucherschutz in Gaststätten diskutiert. Klar ist: Die Mehrheit der Menschen will Rauchverbote auch in Gaststätten. In Gaststätten – egal ob Schankwirtschaft oder Restaurant – soll künftig ein generelles Rauchverbot gelten. Geraucht darf lediglich noch in einem abgetrennten, geschlossenen Raum, der nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche in Anspruch nimmt, im Klartext: in einem kleineren abgetrennten Raum.

Ich sehe durchaus, dass es gerade kleineren Betrieben nicht immer möglich sein wird, solche Nebenräume einzurichten. Der Gesundheitsschutz der Nichtraucher muss aber den Vorrang vor dem Recht des Rauchers haben, Tabak zu konsumieren. Ich halte es auch für zumutbar, dass Raucher die Gaststätte verlassen, um im Freien zu rauchen.

Überall, wo Rauchverbote bestehen – dies gilt gerade für Gaststätten –, ist darauf durch eine Beschilderung deutlich hinzuweisen. Sie alle kennen das Symbol der durchgestrichenen Zigarette im roten Kreis.

Gelegentlich höre ich Befürchtungen, es werde wegen der gesetzlichen Regelungen große Konflikte in der Bevölkerung geben. Das sehe ich nicht so. Die neuen Regelungen werden auf einen breiten Konsens bei den Menschen stoßen. Auch aus anderen europäischen Staaten wird von einer hohen Akzeptanz der dortigen Gesetze zum Nichtraucherschutz berichtet.

Dennoch bedarf es auch ordnungsrechtlicher Instrumente. So sind für die Durchsetzung der Einhaltung der Rauchverbote die Inhaber des soge

nannten Hausrechts zuständig. Ordnungswidrigkeiten sollen von den örtlichen Ordnungsbehörden geahndet werden und können nach dem Ordnungsrecht mit Geldbußen von 5 bis 1.000 € belegt werden. Die für die Kommunen entstehenden Aufgaben der Kontrolle und der Ahndung von Verstößen werden voraussichtlich keine wesentlichen Kostenbelastungen nach sich ziehen.

Wir betreten mit diesem Gesetz Neuland. Die Auswirkungen werden deshalb nach einem Erfahrungszeitraum von drei Jahren überprüft. Sollte es sich als notwendig erweisen, kann dann nachgebessert werden.

Ein konsequenter Nichtraucherschutz ist schon seit vielen Jahren überfällig. Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung wird dieser ausgewogen gewährleistet. Durch die Vorschriften soll nicht dem erwachsenen Raucher die Zigarette verboten werden. Zentrales Ziel ist der Schutz der Nichtraucher, vor allen Dingen der Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Ich bin mir sicher, dass wir uns darüber einig sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sowohl die SPD als auch die Grünen haben eigene Gesetzentwürfe vorgelegt. Diese sind für mich so nicht akzeptabel.

Der SPD-Gesetzentwurf ist undifferenziert und spart wichtige Regelungsbereiche aus. Er enthält als Art. 2 ein Landesgaststättengesetz, das lediglich Bundesrecht abschreibt. Vor dem Hintergrund der Föderalismusreform kann das bei einem so wichtigen neuen Landesgesetz keine sinnvolle Alternative sein.

Der Gesetzentwurf der Grünen orientiert sich in Aufbau und Inhalt überwiegend am Entwurf des Nichtraucherschutzgesetzes von Bayern. Einige Passagen sind an den Entwurf der NRWLandesregierung angelehnt, es werden aber auch zusätzliche Forderungen erhoben. Einige Beispiele möchte ich nennen:

Einkaufszentren, in denen sich Einrichtungen zur Kinderbetreuung befinden, sollen rauchfrei werden.

Das Rauchverbot soll weiter ausgedehnt werden auf Kinderspielplätze und auf Sporteinrichtungen, unabhängig davon, ob sie öffentlich zugänglich sind oder nur von Mitgliedern benutzt werden.