Protokoll der Sitzung vom 19.12.2007

In Verbindung mit:

Gesetz zur Einführung des Wahlalters 16 bei Landtagswahlen

Gesetzentwurf

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/4867

Änderungsantrag

der Fraktion der CDU,

der Fraktion der SPD,

der Fraktion der FDP und

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/5842

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 14/5694

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und gebe Frau von Boeselager von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landeswahlgesetzes, ein Gesetz, das uns sehr stark tangiert. Zum Ende dieses Jahres bringen wir damit ein zentrales Gesetzesvorhaben, das auch Bestandteil des Koalitionsvertrags zwischen CDU und FDP ist, nach intensiven Abstimmungsprozessen und Diskussionen zu einem guten Abschluss.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll ein Zweistimmensystem nach dem Muster des Bundeswahlgesetzes eingeführt werden. Darüber hinaus sind die folgenden Neuerungen zentral für uns:

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht die Einführung des Divisorverfahrens mit Standardrundung vor. Das Divisorverfahren führt bei der Berechnung der Sitze zu einer besseren Verteilungsgerechtigkeit – so hoffen wir zumindest – als das bisherige Berechnungssystem nach Hare/Niemeyer.

Ausdrücklich statuiert werden ein bisher nur implizit geltendes Verbot von Listenverbindungen und ein Verbot der Aufstellung von anderen Parteien angehörenden Bewerberinnen oder Bewerbern. Die Wahlberechtigten können auf diese Weise klar erkennen, welche Parteien und parteipolitischen Zielsetzungen zur Auswahl stehen. Außerdem sollen Parteien zur Wahrung des Homogenitätsgebots und zur Vermeidung verdeckter gemeinsamer Wahlvorschläge keine Bewerberinnen und Bewerber aufstellen dürfen, die einer anderen Partei angehören. Normalerweise passiert das ohnehin sehr selten.

Es freut meine Fraktion und mich sehr, dass wir bei dem wichtigen Thema des Landeswahlgesetzes doch noch zu einer gemeinsamen interfraktionellen Verbesserung des Gesetzentwurfs gekommen sind. Der entsprechende Änderungsantrag liegt Ihnen vor. Ich finde das gut, weil dieses Gesetz, wenn es schon geändert wird, einvernehmlich geändert werden sollte.

Bei der Änderung geht es vor allen Dingen um zwei Themen:

Erstens. Es wird klargestellt, dass die Berufung von Mitgliedern des Landtags zu Beisitzern des Landeswahlausschusses und die Benennung von Mitgliedern des Landtags als Stellvertreter nicht eingeschränkt werden.

Die zweite Änderung sieht die Streichung der mit dem Gesetzentwurf vorgesehenen Einführung einer Ersatzbewerberregelung vor. Im Sinne der

Harmonisierung des Wahlrechts macht die Streichung der Ersatzbewerberregelung – so denken wir alle – Sinn. So sieht der beim Deutschen Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf zum Bundeswahlgesetz beispielsweise ebenfalls keine Ersatzbewerberregelung vor. In der Expertenanhörung des Hauptausschusses ist zu dieser Ersatzbewerberregelung darüber hinaus ausgeführt worden, dass die Regelung sehr aufwendig erscheine und es bislang sehr selten passiert sei, dass man davon hätte Gebrauch machen müssen.

Ich bitte Sie alle um die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung unter Berücksichtigung der interfraktionellen Änderungen.

Zu dem Wahlgang, der alle fünf Jahre ansteht, war noch der Wunsch vorhanden, dass nach Möglichkeit vielleicht schon ab 16 Jahren gewählt werden kann. Zu dieser Lösung konnten wir uns allerdings nicht durchringen, weil wir der Meinung sind, dass das Interesse der 16- bis 18-Jährigen noch nicht in solcher Weise vorhanden ist, und dass wir den jungen Leuten schon auf kommunaler Ebene die Möglichkeit geben, sich einzubringen, damit sie sich allmählich an die politischen Abläufe gewöhnen können.

Ich erinnere auch noch einmal an die Stellungnahme 14/1330 des Vertreters von Mehr Demokratie e. V. in unserer Anhörung des Hauptausschusses. Auf die Frage, ob das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt werden sollte, wird in der Stellungnahme ausgeführt, das sei in den Reihen von Mehr Demokratie sehr umstritten. In der Stellungnahme steht weiter:

„Nach Auffassung des Autors ist dieser Schritt sicher nicht der wichtigste, um Jugendliche für politische Fragen zu interessieren oder gar zu begeistern.“

Ich bitte Sie, dass wir heute endlich darüber abstimmen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Frau von Boeselager. – Für die SPD-Fraktion spricht der Kollege Kuschke.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Angesichts der Einigung der Fraktionen, die meine Vorrednerin bereits erwähnt hat, will ich mich auf drei Anmerkungen beschränken.

Erste Anmerkung: Entscheidend dafür, ob wir in der Tradition des nordrhein-westfälischen Land

tags bleiben und zu einvernehmlichen Lösungen kommen, war die Frage der Einführung der Zweitstimme und entsprechender Regelungen. Darüber könnte man jetzt abend- und morgenfüllend diskutieren. Das tun wir heute Abend aus einer Reihe von Gründen nicht.

Für nicht ausreichend halte ich allerdings die Begründung, die im Gesetzentwurf selbst genannt wird. Im Gesetzentwurf heißt es nämlich:

„Das Zweistimmensystem gibt Wahlvorschlagsträgern und Wahlberechtigten gegenüber dem Einstimmensystem mehr wahldemokratische Entscheidungsoptionen.“

Es heißt nicht „demokratische Optionen“, sondern „wahldemokratische Entscheidungsoptionen“. Wenn man dieser Logik folgt, die eine etwas schwierige Logik ist, könnte man sagen: Noch besser ist die Einführung eines Dreistimmensystems oder eines Vierstimmensystems. Ich will damit deutlich machen, dass diese Argumentation auf wackeligen Füßen steht. Natürlich können Sie, Frau Kollegin, auf das Bundeswahlrecht und auf andere Bundesländer verweisen. Das hat sich dort durchgesetzt. Ob das zu mehr Demokratie und mehr demokratischer Beteiligung geführt hat, steht allerdings auf einem anderen Blatt und ist nicht messbar.

Zweite Anmerkung: Wenn Sie aber so argumentieren, Frau Kollegin, meine Damen und Herren, dann wäre es nur richtig gewesen – ich gucke auch in Richtung des Innenministers –, wenn Sie dann bei der Frage der Einführung des Wahlalters 16 bei Landtagswahlen mitgemacht hätten. Sie attestieren nämlich bei der Änderung des Landeswahlgesetzes: Dort bekommt man mehr wahldemokratische Entscheidungsoptionen. Die Jugendlichen unter 18 Jahren haben bei der Landtagswahl überhaupt keine Optionen. Sie können und sie dürfen nämlich nicht wählen.

Mich hat auch nicht überzeugt, was ich in einem Interview des Kollegen Jostmeier habe lesen können. Wenn ich mich recht erinnere, war es in den „Westfälischen Nachrichten“. Dort hat Herr Jostmeier die alte Argumentation vertreten: Bei Kommunalwahlen sei das etwas anderes. Da gehe es ja um die Frage, ob ein Schwimmbad an einer bestimmten Stelle geschlossen oder neu errichtet werden solle.

Da kann ich nur fragen: Worum geht es denn bei der Landtagswahl? Bei der Landtagswahl geht es um die Frage, ob es vor Ort ausreichend Schulen, Lehrer, Lehrerinnen und Jugendzentren gibt und all das, was dazugehört.

(Beifall von der SPD)

Das sind also Sachverhalte, über die junge Menschen genauso entscheiden können. Sie haben auch, wie wir finden, einen Anspruch darauf, dabei vernünftig mitwirken zu können.

Meine dritte Anmerkung geht in Richtung des Herrn Innenministers Dr. Wolf. Auf der ersten Seite des Gesetzentwurfs wird maßgeblich abgestellt auf die Frage der Änderung der Ersatzbewerberregelung. Da kann ich nur darum bitten, dass wir bei solchen Gesetzentwürfen demnächst mit einer größeren Sorgfalt arbeiten. Das muss schlichtweg auch einmal durchdacht werden, wozu denn solche Regelungen führen. Wenn man – wie in der Expertenanhörung richtigerweise formuliert worden ist – gesagt hätte, dann darf man nicht nur einen halben, sondern den gesamten Schritt gehen und die Ersatzbewerberregelung nicht nur bis zum Wahltag vorsehen, sondern darüber hinaus, dann hätte das natürlich Konsequenzen gehabt, die man sich möglicherweise in den großen Volksparteien etwas eher vorstellen kann, nämlich dass man zu einem mehr oder weniger Huckepackverfahren bei der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten kommt.

Es ist uns ja Gott sei Dank gelungen, Frau Kollegin, dass in den beiden großen Parteien, insbesondere auch bei Ihnen, die Bereitschaft zum Nachdenken über diese Folgerungen gewachsen ist. Das hätte man vermeiden können, wenn man diese Frage überhaupt erst hätte diskutieren können.

Sie haben jetzt zum einen gleich die Chance, meine Damen und Herren, in der Tradition des nordrhein-westfälischen Landtags zu bleiben, was die Veränderungen beim Landeswahlrecht anbelangt. Wir haben zum anderen aber auch die große Chance – ich sage das ganz deutlich –, heute einen historischen Schritt zu tun und das Landeswahlgesetz über eine Verfassungsänderung so zu ändern, dass wir auch 16-Jährigen in diesem Land, die politisch doch weiß Gott mündig sind, zu einem Wahlrecht verhelfen. Schauen wir mal, wie das gleich ausgeht. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Herr Kuschke. – Für die FDP-Fraktion spricht nun der Kollege Witzel.

(Zuruf von der SPD: Ist der schon wahlbe- rechtigt? – Weiterer Zuruf von der SPD: Lei- der!)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es freut uns, dass wir heute zu einem guten Abschluss kommen, was die Wahlrechtsnovelle angeht. Wir haben bereits vor einigen Monaten eine grundlegende Modernisierung des Kommunalwahlrechts vorgenommen. Deshalb ist das heute ein guter Abschluss, dies auch im Bereich des Landtagswahlrechts zu tun.

(Lachen von der SPD)

In der Sache ist das neue Landeswahlrecht auch gut und unterstützenswert, da das Zweistimmenwahlrecht den Wählern eine bessere Differenzierung hinsichtlich der individuellen Personenwahl und der generellen Wahl einer Partei oder Wählergruppe ermöglicht. Auch die Parteien haben diesbezüglich mehr Flexibilität hinsichtlich der Aufstellung von Kandidaten in den unterschiedlichen Wahlkreisen.