Wenn Sie die Lokalzeitungen lesen, merken Sie schon überall, wie die Jugendhilfeausschüsse mit dem neuen Gesetz umgehen. Wir werden überall erleben, dass es jetzt überall gute und maßgeschneiderte Lösungen gibt, die es in diesem Umfang vorher nicht gegeben hat.
Die Zahl der U3-Plätze steigt im nächsten Jahr von 16.000 auf 34.000. Das wird das KiBiz ganz sicher bringen. Die Steigerung wird sich fortsetzen, bis wir zum Kindergartenjahr 2010/2011 den Rechtsanspruch für Zweijährige einlösen.
Frau Kollegin Asch kann ich zum Ende auch beruhigen. Die Verfahrensordnung wird in diesem Jahr im letzten Gesetzblatt des Landes veröffentlicht, wie es angekündigt war. Sie ist – erneut im Konsens mit allen Beteiligten – erarbeitet worden. Sie konnten ihre Wünsche einbringen und haben in den letzten Wochen sehr konstruktiv dazu beigetragen, dass diese Verordnung fertig geworden ist. Wie es verabredet war, wird sie im Dezember noch im Veröffentlichungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
Tut mir leid, Frau Kollegin. Vielleicht hätte ich doch dazwischen gehen müssen. Ich versuche aber immer, den Redner seinen jeweiligen Gedanken zu Ende ausführen zu lassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Wir sind am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat hat uns die Überweisung des Antrags Drucksache 14/5577 an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration – federführend –, den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den Ausschuss für Frauenpolitik sowie den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie empfohlen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wenn Sie dieser Überweisungsempfehlung folgen möchten, darf ich Sie bitten, die Hand zu heben. – Gegen
stimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisungsempfehlung mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen.
5 Allgemeinverbindlicher Mindestlohn für Briefdienstleistungen muss sein – Bundesrat muss seiner Verantwortung gerecht werden
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Steffens das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben die Situation, dass sich im Bund die CDU/CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion entschieden haben, die Postdienstleistungen in das Entsendegesetz mit aufzunehmen. Damit wird der bestehende ausverhandelte Tariflohn für allgemeinverbindlich erklärt.
Das ist für uns kein Schritt – das will ich noch einmal deutlich machen –, der die Diskussion um einen generellen Mindestlohn überflüssig macht. Wir werden – unabhängig von dieser branchenspezifischen Lösung – einen generellen Mindestlohn für alle brauchen. Denn wenn man sich die Zahlen anschaut – das habe ich eben in der anderen Debatte schon gesagt –, wie viele Menschen mittlerweile darauf angewiesen sind, zu ihrer Vollzeitbeschäftigung ergänzende Hartz-IV-Leistungen zu bekommen, weil ihr Stundenlohn so niedrig ist, dass sie sich nicht alleine von ihrer Vollzeitarbeit ernähren können, ist klar: Wir brauchen eine generelle Lösung, die auch für die Branchen gilt, für die es bisher keine Lösung gibt. Trotzdem ist es ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Diesen Weg haben wir in Nordrhein-Westfalen mit Minister Laumann, der das mit anderen Branchen schon abgefeiert hat, hinter uns. Wir haben die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge in NRW in einer gerade erschienenen Informationsbroschüre des Ministeriums aufgelistet bekommen: Bandweberei; Gebäudereinigerhandwerk sowie Gaststätten- und Hotelgewerbe – mit eini
gen Ausnahmen –; Wach- und Sicherheitsgewerbe. Im Bundesgesetz, im Entsendegesetz stehen: Baugewerbe, Dachdecker, Maler und Lackierer, Abbruchgewerbe, Elektrohandwerk. Wir haben also für viele Branchen diese Lösung.
Da mit dem Postgewerbe nichts Neues mit einer komplett anderen Dimension auf den Tisch kommt, haben wir es sehr begrüßt, dass diese Diskussion nicht nur auf Bundesebene auf positive Resonanz gestoßen ist, sondern dass sich auch Minister Laumann hier in NordrheinWestfalen im Plenum schon im September offen dazu verhalten und gesagt hat: Er will diesen Weg, er will diese Allgemeinverbindlichkeitserklärung für das Postgewerbe und hält dies für einen Schritt in die richtige Richtung. Seit der Entscheidung des Kabinetts auf Bundesebene hat er auch mehrfach angekündigt, dass Nordrhein-Westfalen diesen Weg mitgehen wird.
Seit einigen Tagen haben wir eine neue Situation. Die FDP in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sagt: Nein, wir machen das nicht mit. – Deshalb soll eine Entscheidung getroffen werden, dass sich Nordrhein-Westfalen als größtes Bundesland im Bundesrat in dieser wichtigen Frage enthalten soll. Wir finden das absolut inakzeptabel. Deshalb möchten wir, dass der Landtag heute noch einmal über diese Frage diskutiert und wir gemeinsam als Landtag das Kabinett, das Ministerium auffordern, dass NordrheinWestfalen im Bundesrat klar und deutlich die Zustimmung erteilt. Denn ich kann mich nur der Formulierung anschließen: Mein Postzusteller soll von seinem Lohn leben können.
Wenn ich mir anschaue, welche Post ich zum Teil bekomme – auch vom Ministerium, von PIN zugestellt –, möchte ich, dass diese Postzusteller von ihrem Gehalt leben können. Ich finde es inakzeptabel, dass wir mittlerweile Postzusteller haben, die davon leben können, und andere, die trotz ihres Jobs Hartz-IV-Leistungen beantragen müssen.
Ja, haben wir auch gehabt. – Aber in jeder Koalition gibt es Knackpunkte, die von ihrer Dimension und ihrer Bedeutung die eigene Glaubwürdigkeit berühren. Da kann man nicht als Tiger starten und als Bettvorleger landen. Wenn man CDAVorsitzender und Arbeitsminister in Nordrhein
Westfalen ist und an jeder Stelle erklärt, wie wichtig das ist und dass man jede Möglichkeit unterhalb eines Mindestlohns nutzen muss – Entsendegesetz, Allgemeinverbindlichkeitserklärung –, kann man nicht weiter erhobenen Hauptes durch das Land ziehen, solche Parolen vertreten und gleichzeitig im Bundesrat bei Enthaltung die Hand heben.
Das kann nicht sein; das darf nicht sein. Das gefährdet nicht nur Ihre Glaubwürdigkeit, sondern auch die des Landes Nordrhein-Westfalen. Deswegen appelliere ich nicht nur an Sie, sondern auch an die Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion, erstens Ihnen hier und heute zu ermöglichen, weiter erhobenen Hauptes durch das Land zu gehen, und zweitens den Postzustellern und Postzustellerinnen in diesem Land die Möglichkeit zu geben zu sagen, dass sich auch ihr Bundesland für ihre Interessen eingesetzt hat und sie nicht nur durch die Gnade anderer Bundesländer einen akzeptablen Lohn bekommen. Alles andere wäre für Nordrhein-Westfalen ein Armutszeugnis.
Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU Kollege Kleff das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Frau Steffens, ich habe den Eindruck, dass die Grünen nun den Sandkasten für ihre Spielchen gefunden haben. Und, Herr Schmeltzer, die SPD gesellt sich mit ihrem Entschließungsantrag dazu. Aber ich sage Ihnen: So einfach geht das nicht.
Zunächst sage ich Ihnen, was Sie eigentlich hören wollen: Ja, es gibt zwischen CDU und FDP unterschiedliche Sichtweisen über die Anwendung des Entsendegesetzes bezogen auf den Postmindestlohn.
Vorweg stelle ich aber fest, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer in dieser Legislaturperiode des Bundestages allein bei Beitragszahlungen zur Arbeitslosenversicherung um 25 Milliarden € entlastet werden. So viel zu brutto und netto in Deutschland! Auch das muss man zur Kenntnis nehmen, selbst wenn es nicht in das Kalkül passt.
Es gibt parteiübergreifend unterschiedliche Auffassungen über die Höhe der für die Briefdienstleister vereinbarten Löhne.