Protokoll der Sitzung vom 20.12.2007

Dementsprechend ist es aber auch kaum noch möglich, 40 % von einer Größe, die man nicht ermitteln kann, festzulegen und die an die Kommunen sozusagen zur Berechnung weiterzugeben.

Also wurde 2006 entschieden, auf das Solidarbeitragsausgleichsgesetz, das bis dato mit immer größer werdenden Schwierigkeiten verabschiedet wurde, zu verzichten und den Kommunen ein Stück deutsche Einheit zusätzlich aufzubürden. Auf der anderen Seite wird aber das Gemeindefinanzierungsgesetz um erhebliche Bestandteile der bisherigen Befrachtung entlastet, um eine Art Geben und Nehmen zu erreichen und es mit den Gemeinden als „gemeinsamen“ Gesetzentwurf zu verantworten.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass gerade in unserer Fraktion sehr viele mit der damaligen Situation unzufrieden waren und wir gemeinsam nach Wegen gesucht haben, diese Zahl doch noch zu ermitteln. Das war aber nicht möglich.

Jetzt verlangt das Gericht – insofern ist das eine erheblich anspruchsvollere Aufgabe –: Ihr müsst das, was damals bei der Gesetzesverabschiedung als unmöglich galt, jetzt auf irgendeinem Wege doch noch bewerkstelligen.

Wir werden uns selbstverständlich an dieses Gerichtsurteil halten und jetzt einen Weg suchen, eine solche Zahl zu ermitteln, um dann die Grundlage zu haben, eine Spitzabrechnung über die Kosten der deutschen Einheit mit den Kommunen durchzuführen. Das ist die Aufgabe, die uns gemeinsam in den nächsten Wochen bevorsteht.

Ansonsten kann ich mich auch der Freude und Zufriedenheit darüber anschließen, dass, wenn es dieses Gerichtsurteil nun schon gibt, es möglich ist, so kurzfristig Abschlagszahlungen an die Gemeinden zu beschließen und damit kurzfristig unseren Städten und Gemeinden in NordrheinWestfalen zu helfen.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Das ist ein guter Tag für die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

(Gisela Walsken [SPD]: Landtag nicht ver- gessen!)

Ich glaube, die Probleme für den Nachtragshaushalt werden wir aufgrund der bisher vorsichtigen Haushaltspolitik in den Griff bekommen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Klein. – Für die FDP erhält Frau Kollegin Freimuth das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hat Anfang der vergangenen Woche auf die Beschwerde von 21 Gemeinden hin, von denen bis auf Köln und Solingen alle abundant sind, das heißt, keine Leistungen aus dem kommunalen Finanzausgleich beziehen, die Systemumstellung bei der Beteiligung der Kommunen an den Lasten der deutschen Einheit ausdrücklich gebilligt und für rechtens erklärt.

Der Verfassungsgerichtshof hat ferner festgestellt, dass die Umstellung von einer Spitzabrechnung der Lasten hin zu einer Pauschalierung, wie sie auch in allen anderen 15 Bundesländern praktiziert wird, nicht gegen die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden verstößt. Er hat ausdrücklich erklärt, dass dem Gesetzgeber bei der Bestimmung der Pauschalen auch ein weiter Einschätzungsspielraum zusteht.

Die Änderungen des Abrechnungssystems waren notwendig geworden, da über 15 Jahre nach der Vollendung der deutschen Einheit eine zuverlässige und hinreichend genaue Abrechnung der einheitsbedingten Lasten nicht mehr oder nur noch mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich war.

Die in dem Urteil genannte Verpflichtung des Landesgesetzgebers, die tatsächliche Entwicklung der Überzahlungen des kommunalen Solidarbeitrags weiter zu beobachten und gegebenenfalls mit geeigneten Maßnahmen zu reagieren, ist neu und – ich räume ein – stellt uns vor eine große Herausforderung.

In dem Urteil geht der Verfassungsgerichtshof davon aus, dass das Land gehalten sei, eine bundesrechtlich vorgegebene Obergrenze der Beteiligung der Kommunen an den Einheitslasten in Höhe von ungefähr 40 % auch einzuhalten. Das Gericht geht für 2006 von einer signifikanten Überzahlung aus und beziffert diese, das Vorbringen der Beschwerdeführer aufgreifend, mit einem Betrag von 450 Millionen €.

(Ewald Groth [GRÜNE]: Hört, hört!)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen das Urteil sehr ernst, wie wir Verfassungsgerichtsurteile insgesamt ernst nehmen. Spekulationen, dass das Land auf diese Weise versucht habe, sich auf Kosten der Kommunen zu sanieren, weise ich allerdings in aller Ausdrücklichkeit und Schärfe zurück.

(Frank Sichau [SPD]: Das hat Herr Engel so hier im Hause gesagt!)

Wir unterstützen die Absicht der Landesregierung, den Kommunen so schnell wie möglich und völlig unbürokratisch einen Abschlag auf ihnen zustehende Landesmittel zukommen zu lassen. Es ist eine beachtliche Leistung, innerhalb von nur einer Woche in enger Abstimmung von Innen- und Finanzministerium einen Nachtragshaushalt aufzustellen und in den Landtag einzubringen, mit dem ein Gesamtbetrag von 500 Millionen € für zwei Jahre den Kommunen zur Verfügung gestellt werden soll. Damit geht die Landesregierung auch

noch über die vom Gericht zunächst angesetzten 450 Millionen € hinaus.

(Zuruf von Horst Becker [GRÜNE])

Meine Damen und Herren, in Richtung der Kommunen werbe ich um Verständnis dafür, dass eine genaue Abrechnung der ihnen zustehenden Landesmittel erst nach einer genauen Auswertung des Urteils möglich ist. Wir alle wissen, dass man nicht nur nach den Leitsätzen eines Urteils gehen soll, sondern dass man insbesondere dann, wenn eine detaillierte Abrechnung gefordert wird, diese Urteilsbegründung im Detail auswerten muss.

Meine Damen und Herren, für die aufwendigen Berechnungen werden genaue Zahlbeträge zu ermitteln sein. Wenn dies geschehen ist, dann erwarten wir allerdings auch umgehend eine Gesetzesinitiative der Landesregierung, die diesen Ergebnissen Rechnung trägt.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr zu begrüßen ist an dem vorgelegten Gesetz die Tatsache, dass die Gemeinden verpflichtet werden, diese für die meisten Gemeinden eher unerwarteten Mittel, die im Übrigen auch nicht umlagepflichtig sind, prioritär dafür zu verwenden, ihre Kassenkredite zurückzuführen.

Damit wird dann auch dem Ansinnen des Kollegen Jäger – auch heute hat der eine oder andere Redner in der Haushaltsdebatte auf die Situation der Kommunen im Hinblick auf die Kassenkredite hingewiesen – Rechnung getragen. Der Kollege Jäger und andere hatten die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen dazu aufgefordert, die Verantwortung für die extrem hohen Kassenkredite einzugestehen.

Meine Damen und Herren, noch ein paar Worte zum Landeshaushalt 2007. Es macht sich bezahlt, dass der Finanzminister – damit komme ich zum Schluss, Herr Präsident – die Einnahmen und Ausgaben vorsichtig kalkuliert hat. Es macht sich auch bezahlt, dass die Menschen in unserem Land den Aufschwung erwirtschaftet und erarbeitet haben. Denn so können wir dem Anspruch der Kommunen schnell und unbürokratisch entgegenkommen und gleichzeitig eine unvorhergesehene Aufnahme neuer Schulden vermeiden.

Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich mir auch sehr gewünscht hätte, die Steuermehreinnahmen, die wir nun tatsächlich verzeichnen können, für unsere haushaltspolitischen Konzeptionen der Haushaltskonsolidierung und der Absenkung der Nettokreditaufnahme einzusetzen. Das wäre sicherlich im Interesse nachfolgender Generationen wünschenswert gewesen.

Frau Kollegin.

Aber so ist es ein gangbarer Weg. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für Bündnis 90/Die Grünen sind Sie jetzt an der Reihe, Herr Becker. Bitte schön.

Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Finanzminister! Es ist schon spannend, immer wieder zu beobachten, wie Niederlagen zu Siegen umgedeutet werden. Sicherlich ist es richtig, dass in Bezug auf die Frage der horizontalen Problematik, also des Ausgleiches der abundanten Städte und Gemeinden gegenüber den anderen, das Gericht gesagt hat: Der horizontale Ausgleich ist in Ordnung. Die Grundsystematik ist in Ordnung. Das hat auch nie jemand bestritten.

(Zuruf von Minister Dr. Helmut Linssen)

Jedenfalls von uns wurde das nie bestritten. Schauen Sie sich noch einmal die gesamte Debatte zum GFG 2006 an! Da wurde im Gegenteil ausdrücklich von mir bestätigt, dass das eine Systematik ist, die auch in anderen Bundesländern so angewandt wird.

Der spannende Punkt ist aber, wie Sie von der Systematik her vorgegangen sind, um eine Überzahlung der Kommunen zu erreichen. Ich schreibe es Ihnen gerne noch einmal ins Stammbuch; und da ist überhaupt nichts mit weihnachtlicher Stimmung. Obgleich Sie sich selber als vorsichtigen Kaufmann generieren, haben Sie das, was Sie als Vorsorge bezeichnen, einseitig als Vorsorgelast den Kommunen zugeordnet. Das heißt, die Last für die Vorsorge haben die Kommunen getragen, weil sie in der Systematik überzahlt haben.

Nun hätte man es auch noch hinbekommen können, wenn man das gemacht hätte, was ursprünglich in den Anhörungen seinerzeit versprochen worden ist, nämlich am Ende eines Jahres zu kontrollieren, ob die 40 %, die bundeseinheitlich vorgegeben sind, durch die Kommunen wesentlich überschritten wurden oder nicht.

(Beifall von den GRÜNEN und Frank Sichau [SPD])

An der Stelle, Herr Finanzminister, wird es spannend und interessant. Ich habe dazu vor einiger

Zeit eine Anfrage gestellt. Diese Anfrage mit vielen detaillierten Fragen, die wir seinerzeit eingebracht haben, wurde de facto überhaupt nicht beantwortet. Eine dieser sogenannten Antworten möchte ich gerne zitieren:

„Eine etwaige Überzahlung der Kommunen wurde pauschal durch eine Anpassung des Verbundsatzes abgegolten. Ein jährlicher Systemvergleich ist mit vielen Unsicherheiten behaftet und kann deshalb nicht mehr verlässlich durchgeführt werden.“

Das heißt, Sie haben es von vornherein darauf angelegt, am Ende nicht mehr sauber überprüfen zu wollen und auch nicht zu können, ob die Kommunen überzahlt haben oder nicht.

Und das ist der Vorwurf an Sie: nicht, dass Sie pauschalisiert vorgegangen sind,

(Zuruf von Minister Dr. Helmut Linssen)

nicht, dass Sie horizontal so vorgegangen sind wie in anderen Bundesländern, sondern dass Sie es von der Systematik darauf angelegt haben, dass die Lasten der Vorsorge allein von den Kommunen getragen werden. Am Ende wollen Sie gar nicht mehr hinschauen, ob die Kommunen deutlich überzahlt haben.

(Beifall von den GRÜNEN und Frank Sichau [SPD])

Meine Damen und Herren, das geht weiter. Da wird es ganz spannend. Wenn wir uns den Nachtragshaushalt anschauen, finden wir – ich habe es vorhin Politik nach Kassenlage genannt –: 280 Millionen € für 2006 statt 450 Millionen € und dann noch einmal 220 Millionen € für 2007.

Frau Freimuth – ich sehe Sie im Moment nicht –, Sie sagen, man habe sogar noch mehr gezahlt, als nach dem Urteil des Gerichts hätte gezahlt werden müssen. – Das ist lächerlich!

(Beifall von Frank Sichau [SPD])

Jeder kundige Thebaner weiß, dass es 2007 noch einmal deutlich über die 450 Millionen € hinausgeht.