gungsrücklage zur Sicherung der Finanzierung der Beamtenpensionen haben wir gezeigt, dass uns die Nachhaltigkeit der Beamtenversorgung am Herzen liegt. Das sind Rücklagen, die Sie von Rotgrün in der Vergangenheit einfach ausgesetzt haben, um Ihren aus dem Ruder gelaufenen Haushalt halbwegs wieder einzufangen.
Wir betonen an dieser Stelle ausdrücklich, dass es 2009 keine unterschiedliche Behandlung der Tarifbeschäftigten einerseits und der Beamten andererseits mehr geben wird. Darauf können sich die Beamten in Nordrhein-Westfalen verlassen.
Wenn die Opposition nun hingeht und verlangt, die Besoldungserhöhung auf den 1. Januar 2008 vorzuziehen, so ist das mehr als nur halbherzig. SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben keine Änderungsanträge zum gerade verabschiedeten Haushalt 2008 gestellt, um den Erhöhungsbetrag in den Haushalt einzustellen – geschweige denn, dass sie Deckungsvorschläge zur Finanzierung unterbreitet haben. Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie streuen den Menschen Sand in die Augen. Ihr Problem ist nur, dass es jeder merkt. Die Beamten wissen nur zu genau, dass die größte Sparorgie im Bereich der Beamtenschaft unter rot-grüner Verantwortung geschah.
Es ist auch alles andere als redlich, wenn Frau Walsken von der SPD sich in einer Pressekonferenz zum Landeshaushalt darüber beklagt, dass die Personalausgaben, wie es heißt, erneut um 327 Millionen € steigen. Wie wollen Sie denn Besoldungserhöhungen durchführen und bezahlen, ohne das Ausgabenbudget zu erhöhen?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch im Vergleich mit anderen Bundesländern braucht sich Nordrhein-Westfalen keineswegs zu verstecken. Die Besoldungserhöhung liegt sogar leicht über dem Durchschnitt anderer Bundesländer. Schaut man sich zum Beispiel die Besoldungserhöhung in Rheinland-Pfalz an, wo die SPD mit absoluter Mehrheit regiert, so können sich unsere Beamten nur glücklich schätzen, in NordrheinWestfalen zu arbeiten. Die Regierung unter dem SPD-Vorsitzenden Beck erhöht die Bezüge nur zwischen 0,5 und 1,7 %. Das ist im Vergleich zu unseren 2,9 % regelrecht mickrig.
Mehr sei angesichts der Haushaltslage nicht drin, hat die Regierung Beck verkündet. Ist das etwa in Nordrhein-Westfalen anders? Ich fordere Sie auf, den Menschen in unserem Bundesland die Wahrheit zu sagen und nicht durch Scheinanträge Begehrlichkeiten zu wecken, die auch Sie nicht erfüllen können. – Herzlichen Dank und frohe Weihnachten.
Vielen Dank, Herr Kollege Möbius. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Trampe-Brinkmann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mit seiner Rede zur Einbringung des Haushaltes am 22. August 2007 sagte der Finanzminister – ich darf ihn zitieren –: „Sie“ – also die Beamtinnen und Beamten – „haben in den letzten Jahren in erheblichem Maße Konsolidierungslasten getragen.“
Herr Minister, ich finde es gut, dass Sie mit dieser Aussage die von den Beamten geschuldete Treuepflicht lobend erwähnen. Im nächsten Satz – und ich zitiere erneut – führen Sie aus:
„Eine weitere Abkopplung von der Lohn- und Gehaltsentwicklung in unserem Land ist nicht verantwortbar und kommt deshalb für die Landesregierung auch nicht infrage.“
Sehr geehrter Herr Minister! Wenn Sie nun heute mit diesem Gesetzentwurf die Besoldungserhöhung für die Beamten zum 1. Juli 2008 beschließen wollen, so bin ich mir sicher, dass dies im Kontext Ihrer Zitate wohl ein Paradoxon ist und die Kolleginnen und Kollegen dies als schallende Ohrfeige empfinden.
Wenn Sie also auf die Treuepflicht der Beamtinnen und Beamten bauen, sind diese aber auch berechtigt, die Fürsorgepflicht, die Sie als Minister tragen, einzufordern, die Sie aber sträflich vernachlässigen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in der öffentlichen Anhörung des Unterausschusses „Personal“ am 26. November dieses Jahres forderten alle Sachverständigen die Landesregierung auf, die geplante Verschiebung der Besoldungsanpassung zurückzunehmen und die Beamtinnen und
Es war schon eine ganz besondere Erfahrung, dass nicht nur die Gewerkschaften, sondern auch die kommunalen Spitzenverbände sich einstimmig für die Besoldungsanpassung zum 1. Januar ausgesprochen haben. Ich brauche an dieser Stelle auch nicht zu wiederholen, wie Sie mit Ihren Wahlversprechen und mit Ihren Aussagen in der letzten Legislaturperiode bei dieser Anhörung konfrontiert wurden.
„Beamte und Versorgungsempfänger haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Anpassung ihrer Bezüge entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung.“
Wie der Gutachterdienst dieses Hauses festgestellt hat, lägen die Beamtenbezüge insgesamt seit 2005 heute um 600 Millionen € höher, wenn Sie eine Besoldungserhöhung nur um die Preissteigerungsrate vorgenommen hätten. Die heutige Verschiebung der Anpassung verschlechtert das Ergebnis für die Beamtinnen und Beamte noch einmal um 200 Millionen € jährlich.
Vor dem Hintergrund, dass Nordrhein-Westfalen alleine in diesem Jahr mehrere Milliarden Steuermehreinnahmen verbuchen kann, bedeutet dies, dass Sie mit diesem Gesetz einen eklatanten Vertrauensbruch und meiner Ansicht nach auch einen eklatanten Verfassungsbruch vornehmen. Gerade deswegen kann ich und können die Beamtinnen und Beamten den Einlassungen der Koalitionsfraktionen, hier gerade wiederholt von Herrn Möbius, keinen Glauben schenken, dass 2009 die Besoldungsschere zwischen den tariflich Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und den Beamten wieder geschlossen wird.
Ja, man wird sich daran erinnern; so kurzlebig ist das nicht. Ich bin relativ sicher, dass Sie am 23. Mai 2010 für Ihre Politik auch von den Beamtinnen und Beamten das entsprechende Ergebnis erhalten werden.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion fordert Sie mit unserem Antrag zusätzlich nochmals auf, Ihren restriktiven Umgang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 2004 endlich aufzugeben und die bei den Verwaltungsgerichten anhängigen 700 Verfahren schnellstmöglich zu beenden. Bisher haben alle verbeamteten Kläger gewonnen. Es wäre damit an der Zeit, Beamtinnen und Beamte mit Familien rückwirkend verfassungskonform zu besolden.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend möchte ich Sie nur noch einmal auffordern: Kommen Sie Ihrer Fürsorgepflicht nach! Erhöhen Sie die Bezüge zum 01.01.2008! Und stimmen Sie unserem Antrag zu! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Bezüge der Beamtinnen und Beamten im Dienste des Landes NordrheinWestfalen ab dem 1. Juli 2008 um 2,9 % angehoben werden. Es handelt sich dabei um die erste lineare Besoldungserhöhung seit dem Jahr 2004; damals waren es lediglich 1 %.
In den vergangenen Tagen und Wochen haben mich und meine Fraktion – wie wahrscheinlich auch alle anderen Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus – viele Zuschriften von Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen erreicht, in denen diese ihren Unmut über die ihrer Meinung nach zum einen zu gering ausfallende und zum anderen natürlich auch zu späte Besoldungsanpassung zum Ausdruck bringen. Nach meinem Eindruck ist die zeitliche Verschiebung dabei der Kritikpunkt, der am schwersten wiegt und der vielerorts auf massives Unverständnis stößt.
Es ist zugegebenermaßen nicht leicht nachzuvollziehen und auch nicht leicht vermittelbar zu erklären, warum Beschäftigte, die oftmals die gleiche Tätigkeit ausüben, in dem einen Fall zum 1. Januar und in einem anderen Fall erst zum 1. Juli 2008 eine Gehaltserhöhung bekommen, also warum sie unterschiedlich entlohnt werden.
Ich habe Verständnis für die vorgebrachten Positionen. Ich möchte an dieser Stelle insbesondere den Beamtinnen und Beamten meine Beweggründe schildern, warum ich die Gewichtung im Ergebnis so vorgenommen habe.
Die getroffene Entscheidung, diese Besoldungserhöhung erst zur Mitte des kommenden Jahres vorzunehmen, stellt einen Kompromiss dar. Vor einigen Monaten hätte ich sogar fast überhaupt nicht in Aussicht stellen können, dass wir tatsächlich eine lineare Anpassung hinbekommen, und hätte die Frage gestellt, ob man nicht wie in den vergangenen Jahren wieder Einmalzahlungen zur Anwendung bringen muss.
Immerhin freue ich mich darüber, dass wir diese 2,9 % Besoldungsanpassung mit dem Haushalt 2008 ermöglichen können. Aber es galt abzuwägen zwischen dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Beamtinnen und Beamten auf eine angemessene Alimentation, der dringenden Notwendigkeit zur Konsolidierung der Landesfinanzen und – ich sage das ausdrücklich – und der Investition in die Chancen nachfolgender Generationen, nämlich in die Bildung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.
Wie wir schon bei anderen Tagesordnungspunkten, insbesondere beim Haushalt für das Jahr 2008, diskutieren konnten, genießen aus Sicht der FDP-Fraktion die Konsolidierung des Haushalts und die Investition in die Bildung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen sowie die Innovationskraft unseres Landes oberste Priorität. Daher können wir zwangsläufig – das ist so, wenn man Prioritäten setzt – nicht alle wünschenswerten Anforderungen und Bitten befriedigen und erfüllen.
Ich möchte an dieser Stelle die Beamtinnen und Beamten um ihr Verständnis bitten, dass ich diese Entscheidung so treffe, dass ich diese Entscheidung im Interesse unser aller Kinder und Enkel so treffe, auch der Kinder von Beamtinnen und Beamten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen mit der avisierten Besoldungserhöhung – das ist an dieser Stelle auch lobend zu erwähnen – den Anschluss an die Entwicklung der allgemeinen Lohn- und Einkommensentwicklung suchen. Uns ist klar, dass die Beamtinnen und Beamten angemessen alimentiert werden müssen. Es gibt ein Gutachten des Deutschen Richterbundes, der viele Hinweise enthält, die ich auch bei weiteren Besoldungsanpassungen gerne detailliert prüfen will.
Meine Damen und Herren, es ist nicht lauter, auf der einen Seite den Anstieg der Personalausgaben im Landeshaushalt zu beklagen, wie das in verschiedenen Äußerungen der Kollegen der Opposition gemacht worden ist, aber gleichzeitig keine Vorschläge vorzulegen, wie solche Personalausgabenanstiege seriös gehandelt werden können. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn Sie in der Vergangenheit durch eine Beschränkung des Landes auf seine Kernaufgaben dafür Sorge getragen hätten, dass wir eine angemessene Zahl von Beamtinnen und Beamten gehabt hätten und die von Ihnen ausgebrachten kw-Vermerke tatsächlich realisiert worden wären.
Wir messen den Interessen der Beamtinnen und Beamten ein hohes Gewicht bei. Wir schätzen auch ihre Leistungen, die sie für das Gemeinwohl und für unser Land Nordrhein-Westfalen erbracht haben. Es tut mir leid, dass wir Sie mit dem Haushalt 2008 und diesem Gesetz noch einmal in besonderer Weise bei den verantwortungsvollen Aufgaben der Konsolidierung und der Investition in die Bildung unserer Kinder heranziehen müssen. Aber ich halte es aus den geschilderten Gründen für unumgänglich. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.