Deshalb nehme ich es natürlich ernst, wenn Sie mir sagen, es würde dadurch nicht besser; das war Ihre Zwischenbemerkung. Herzlichen Dank dafür.
Der Familienzuschlag für Beamtenfamilien mit drei und mehr Kindern ist auch erwähnenswert. Ich betone, dass wir den Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind zum 1. Januar 2007 um 50 € auf 280 € monatlich erhöhen.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1998 entschieden, dass der bisherige Familienzuschlag mit dem beamtenrechtlichen Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation nicht mehr vereinbar sei. Für Besoldungsgesetze war aber bis 2006 der Bundesgesetzgeber zuständig. Er hat das nicht geregelt. Deshalb machen wir es jetzt, da wir das dank der Föderalismusreform auch tun dürfen.
Meine Damen und Herren, unsere rechtstaatlichen Grundprinzipien geben uns aber nur eine Rechtsgrundlage für Fälle, in denen keine Bestandskraft eingetreten ist; das möchte ich ausdrücklich erwähnen. Die Fälle lösen wir unbürokratisch über Prozessvergleiche.
Denjenigen, die seinerzeit nicht gegen ihre Bescheide vorgegangen sind, können wir für die Vorjahre auch keine Erhöhung zukommen lassen. Es gibt keine ausreichende gesetzliche Grundlage, um rechtswegunabhängig rückwirkend auf alte bestandskräftige Verfahren Einfluss zu nehmen, insbesondere nicht für Zeiträume, in denen uns noch nicht einmal die Gesetzgebungskompetenz zustand.
Meine Damen und Herren, mit der Erhöhung um 50 € monatlich werden wir deutlich über dem höchstrichterlich festgelegten Richtwert der Alimentation für kinderreiche Beamtenfamilien liegen. Die Landesregierung hatte sich zum Ziel gesetzt, mehr für die Familien und Kinder zu tun.
Und ich möchte auch erwähnen: Wir sind bei diesem Thema Vorreiter. Wenn Sie es nicht erwähnen, muss ich es erwähnen, Herr Jäger. Als eines der ersten Länder und noch vor dem Bund schaffen wir verfassungskonforme Verhältnisse. – Herzlichen Dank für Ihre positive Begleitung dieses Gesetzes.
Wir kommen zur Abstimmung erstens über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5198. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wer ist für diese Annahme? – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist Ziffer 1 der Beschlussempfehlung Drucksache 14/5804 mit den Mehrheitsstimmen angenommen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde damit in zweiter Lesung verabschiedet.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung, den Inhalt des Antrages der Fraktion der SPD Drucksache 14/4253 abzulehnen. Wer ist für diese Ablehnung? – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Niemand. – Damit ist Ziffer 2 der Beschlussempfehlung Drucksache 14/5804 angenommen und der Antrag der SPDFraktion abgelehnt.
Ich eröffne die Beratung und erteile das Wort der Frau Abgeordneten Asch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön, Frau Asch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für heute ist das der letzte Tagesordnungspunkt auf unserer Beratungsagenda. Ich bitte Sie, den Saal leise zu verlassen, damit die Frau Kollegin jetzt in Ruhe das Wort ergreifen und ihre Rede an die verbliebenen Kolleginnen und Kollegen richten kann. Bitte schön, Frau Asch.
Danke schön, Herr Präsident. – In der Tat: Das ist der letzte Antrag und der letzte Tagesordnungspunkt, den wir in diesem Jahr beraten. Ich glaube, kurz vor Weihnachten steht es uns gut an, uns mit einem Thema zu beschäftigen, das wir alle am Heiligen Abend wahrscheinlich von der Kanzel hören. Aber wir sollten uns auch im politischen Raum damit beschäftigen.
Es gibt nämlich viele Menschen auf dieser Welt, denen es an Weihnachten, aber auch sonst nicht so gut geht. Sie haben kein Essen und Trinken in reichem Maße und können auch nicht auf gute soziale Bedingungen vertrauen. Wir wenden uns heute einem Thema zu, das insbesondere die Kinder betrifft. Denn wir wissen, dass weltweit Millionen Kinder unter sehr unerträglichen Bedingungen ihren eigenen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt ihrer Familien unter oftmals sehr schweren und menschenunwürdigen Bedingungen verdienen müssen.
Aber noch schlimmer – ich weiß nicht, wer von Ihnen am Montagabend in den „Tagesthemen“ das Feature gesehen hat –: Allein in Indien gibt es schätzungsweise 10 Millionen Kinder, die in Sklavenarbeit fern von ihren Familien von ausbeuterischen Unternehmern gezwungen werden, für den Profit von Unternehmen zu schuften.
Meine Damen und Herren, diese Zustände in der globalisierten Welt berühren uns. Denn sie hängen unmittelbar mit unserem Konsumverhalten zusammen. Wir sind durch unseren Konsum auch an solchen Bedingungen beteiligt.
Das heißt auch, dass wir nicht ohnmächtig zusehen dürfen. Wir können vielmehr durch unser Verhalten dazu beitragen, dass dieser Ausbeutung der wirtschaftliche Boden entzogen wird.
Deshalb legen wir Ihnen heute diesen Antrag vor. Es ist übrigens ein Antrag, der wortgleich von allen Fraktionen im Bayerischen Landtag eingebracht und dort auch von allen Fraktionen verabschiedet wurde.
Das Saarland ist gefolgt, und auch dort haben alle Fraktionen diesem wortgleichen Antrag zugestimmt.
Mit diesem Antrag haben sich alle Fraktionen darauf verständigt, dass auch die Landesebene in dieser Frage Verantwortung übernehmen muss. Es reicht nicht, immer nur auf die EU oder auf den Bund zu verweisen. Es geht darum, dass wir unsere Landesregierung und den Landtag dazu auffordern, im eigenen Beschaffungswesen und im Beschaffungswesen der nachgeordneten Behörden darauf zu achten, dass nicht Produkte erworben werden, die in ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt werden.
Für diese Garantie gibt es Warenzeichen und Labels, welche uns zeigen, dass die Produktionsbedingungen in Ordnung sind. Wir möchten also mit diesem Antrag dem Beispiel aus Bayern – das tun wir ja nicht so oft – und dem Saarland folgen und uns hier als Landtag und die Landesregierung verpflichten, auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verzichten.
Ich finde dies wichtig. Denn eigentlich könnte man sagen: Nun, es ist ja nicht das große Volumen, das hier beschafft wird, und das spielt keine Rolle. – Letztendlich geht es darum, ein Zeichen zu setzen und nicht nur von den Verbraucherinnen und Verbrauchen sowie den Unternehmen im Lande zu verlangen, dass sie auf solche Produkte verzichten. Es geht also darum, dass wir zeigen, dass auch wir hier anfangen und ernst nehmen, was wir von anderen fordern. Deshalb verpflichten wir uns selbst und die Landesregierung.
Ich würde mich sehr freuen – nicht nur, weil Weihnachten ist –, wenn wir diesem bayerischen und saarländischen Beispiel gemeinsam folgen könnten und wenn Sie diesem Antrag zustimmen würden. Das wäre ein sehr gutes Signal, das wir geben würden. Wir wären ein sehr gutes Vorbild für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Unternehmen im Land.
Ich wünsche Ihnen an dieser Stelle fröhliche Weihnachten und schöne Feiertage. Genießen Sie die politikfreie Zeit. Halten Sie sich diese Zeit auch politikfrei. Wir sehen uns hoffentlich gut erholt im nächsten Jahr wieder.
Vielen Dank, Frau Kollegin Asch. – Als nächster Redner hat der Kollege Bollenbach für die Fraktion der CDU das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir debattieren hier heute zu vorweihnachtlicher Stunde einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Themenkomplex Kinderarbeit, der auf den ersten Blick durchaus vernünftige Ansätze zu beinhalten scheint. Auf den zweiten Blick sieht die Sache dann schon anders aus. Dies möchte ich hier in der nötigen Kürze darlegen.
In ihrem Antrag fordern die Grünen die Landesregierung dazu auf, dass sich diese in ihrem Zuständigkeitsbereich den Bemühungen zur Eindämmung ausbeuterischer Kinderarbeit anschließen solle. Bei der Beschaffung und der Vergabe von Aufträgen sollten zukünftig entsprechende Produkte ausgeschlossen werden. Hierzu gelte es, die rechtlichen Grundlagen für die Vergabe öffentlicher Aufträge und der öffentlichen Beschaffung zu modifizieren und die Beschaffungs- und Vergabepraxis in den Landesbehörden zu ändern. Außerdem solle die Öffentlichkeit über die Notwendigkeit und die Möglichkeiten zum Schutz vor ausbeuterischer Kinderarbeit informiert und dafür sensibilisiert werden.
So ist die für Kinderarbeit tendenziell anfällige Produktpalette erstens durchaus überschaubar und spielt zweitens bei der unmittelbaren Landesbeschaffung nur eine untergeordnete Rolle. Hinzu kommt, dass wir selbstverständlich davon ausgehen, dass die Landesregierung bei der Vergabe- und Beschaffungspraxis auf Produkte verzichtet, die unter wissentlicher Anwendung von Kinderarbeit erstellt wurden. Hierzu bedarf es aus unserer Sicht keines Antrags. Das ist für uns schlicht und ergreifend selbstredend.
Des Weiteren ist der Verzicht auf ausbeuterische Kinderarbeit in der Praxis nur äußerst schwer überprüfbar.
Darüber hinaus besteht bereits gegenwärtig die Möglichkeit, dass Maßnahmen zum Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Rahmen des geltenden Vergaberechts umgesetzt werden.
Was die Frage der Öffentlichkeitsarbeit anbelangt, möchte ich einen Sachverhalt in Erinnerung rufen. – Bereits am 14. Juni 2007 haben wir hier im Plenum einen Antrag der SPD-Fraktion zum Themenfeld des fairen Handels und des fairen Sports debattiert. Auch in diesem Kontext spielte das Problem der Kinderarbeit eine Rolle.
Mein Kollege Müller hat für meine Fraktion damals klargemacht, dass der Antrag der SPD-Fraktion nicht zustimmungsfähig ist, weil er lediglich Dinge thematisiert, die in Nordrhein-Westfalen ohnehin schon gängige Praxis sind. So hat beispielsweise ein breit angelegtes Bündnis aus Parlament, Landesregierung, den evangelischen Kirchen, Nichtregierungsorganisationen und dem Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen die Zeit vor und während der Fußballweltmeisterschaft erfolgreich genutzt, um unter dem Motto „Bringt faire Bälle ins Spiel“ auf die Idee des fairen Handels im Sportbereich aufmerksam zu machen.