Was passiert in der Anhörung, die dann am 17. Oktober stattfindet? Kollege Remmel und ich haben damals für unsere beiden Fraktionen feststellen müssen: Die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung waren in der Anhörung nicht redeberechtigt. Das ist doch der Punkt!
Was wir Ihnen auch nicht durchgehen lassen, sind die Angriffe, die Sie auf die Bezirksregierung starten.
Sie haben mehrfach kritisch ausgeführt, dass Sie das Verhalten des Regierungspräsidenten, der Bezirksregierung für falsch halten.
Ich finde es ja toll, dass Sie darauf stolz sind. Dann müssen Sie es nur mal deutlich machen. Im Augenblick entsteht ein anderer Eindruck. Der Kollege Lienenkämper hat in seiner Einführungsrede deutliche Kritik am Regierungspräsidenten, an der Bezirksregierung geäußert. Wenn das so ist, dann müssen Sie als Landesregierung sich in das Verfahren einklinken. Das haben Sie bisher aber an keiner Stelle getan. Sie haben sich die Vorwürfe der CDU-geführten Kommunen anhören müssen, dass sie in dem Verfahren nicht ausreichend beteiligt gewesen sind. Es gab dort keinerlei Handlungen und Reaktionen der Landesregierung.
Das steht – wir haben ja heute über Industriepolitik am Beispiel Nokia diskutiert – für Ihre Auffassung von Industriepolitik. Industriepolitik, wie wir sie verstehen, hat etwas mit einer aktiven, mit einer gestaltenden, mit einer mitnehmenden Industriepolitik zu tun.
Das, was Sie machen, ist entweder schreien – das können Sie gut – oder ansonsten eine passive, teilnahmslose Industriepolitik, die die Menschen nicht mitnimmt, meine Damen und Herren.
Auch die hehren Worte vom Industriestandort, vom Chemiestandort helfen nicht weiter, wenn Sie, Frau Ministerin Thoben – ich appelliere jetzt wirklich dringlich an Sie –, in dieser Plenardebatte keine deutlichen Hinweise geben können, die der Untermauerung der Allgemeinwohlorientiertheit dienen. Wir wissen aus anderen Verfahren, wie wichtig und entscheidend dieser Punkt gerade für die gerichtliche Beurteilung ist. Sie haben verdammt noch mal die Pflicht und die Verantwortung, das heute zu tun! Ansonsten dürfen Sie sich nicht wundern, wenn im Verfahren etwas anderes herauskommt, als Sie wollen.
Wir unterstellen Ihnen nicht, dass Sie nicht gemeinsam mit uns der Auffassung sind, dass es sich um ein vernünftiges und sinnvolles industriepolitisches Vorhaben handelt. Aber aufgrund der Einlassungen, die Sie an anderer Stelle und auch heute nicht getan haben, müssen Sie sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen, dass Sie keinen aktiven Beitrag zum Erhalt des Chemiestandortes und zur Umsetzung der CO-Pipeline geleistet haben und absehbar auch nicht leisten werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hinsichtlich der wirtschaftsstrukturellen Bedeutung der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen haben Frau Ministerin Thoben wie auch Kollege Lienenkämper und ich vor einiger Zeit hinreichend Aussagen gemacht.
Vernetzung, gewerbliche Arbeitsplätze, Forschung, Anlagenbau, Cluster Chemie: Haben wir heute Morgen nicht über Nokia geredet? Haben wir heute Morgen nicht über die Probleme des Wirtschaftsstandortes geredet?
Meine Damen und Herren, wie muss man die Bedeutung des Allgemeinwohls für die Stärkung des Chemiestandortes Nordrhein-Westfalen noch mehr hervorheben als durch die Diskussion heute Morgen? Haben wir nicht Schenker im Raum stehen? Haben wir nicht Feinstaub, Umweltzonen, Emission Trading mit Riesenproblemen für Kraftwerke und Zementindustrie im Raum stehen? Hier ist die Möglichkeit, einen starken Standort zu stärken. Das ist Allgemeinwohl. Davon sind wir überzeugt.
Im OVG-Beschluss ist deutlich gesagt worden, dass nur eine prinzipielle Anerkennung der Gemeinnützigkeit und der Möglichkeit der Enteignung für ein noch im Einzelnen zu prüfendes Vorhaben erfolgt. Diesen Anforderungen habe der Planfeststellungsbeschluss nicht Genüge getan. – Also ist das der Punkt, wo nachgearbeitet werden muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, es mag einigen von Ihnen unbekannt sein: Der Regierungspräsident bzw. die Bezirksregierung ist Teil der allgemeinen Landesverwaltung. Der Regierungspräsident ist der alleinige Vertreter der Landesregierung in seinem Bezirk. Der Regierungspräsident ist Landesregierung, und das Ministerium ist Aufsichtsbehörde, Steuerungsbehörde. Das ist eine Einheit. Fragen Sie bitte einmal Herrn Dr. Behrens, fragen Sie bitte Herrn Kuschke!
Vielen Dank, Herr Kollege. Nur noch einmal zur Klarstellung: Wir kennen den Text aus der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes, worin eindeutig gesagt wird – ich darf zitieren –, gegen den Planfeststellungsbeschluss bestünden Bedenken, und so weiter, und dann wird die seitens des Unternehmens nicht ausreichende Untermauerung des Wohles der Allgemeinheit angesprochen.
Meine Frage an Sie betrifft die Formulierung, gegen den Planfeststellungsbeschluss bestünden Bedenken. – Der Planfeststellungsbeschluss steht. Wer ist denn nach Ihrer Auffassung jetzt in der Lage, sozusagen „nachzubessern“ und diesen Planfeststellungsbeschluss zu erweitern? Wer soll das denn tun? Der Regierungspräsident, die Bezirksregierung kann das doch gar nicht.
Erstens ist sicherlich richtig, dass die planfeststellende Behörde, der Regierungspräsident, unter Kenntnisnahme auch der Aussagen von Bayer und der der Landesregierung gegebenen wirtschaftsstrukturellen Rahmenbedingungen eine Bewertung der regionalpolitischen, wirtschaftsstrukturellen Bedeutung und damit des Allgemeinwohls vorzunehmen hat, um im Sinne der Planheilung im Hauptverfahren zu einer Verbesserung, zu einer größeren …
Ach, Frau Kollegin, Sie haben so viele Pirouetten gedreht! Deswegen ist es völlig überflüssig, dass Sie hier herumbrüllen!
Herr Kollege, der nächste Punkt, den Sie genannt hatten: Sie hatten gesagt, ich würde zur Salzsäure erstarren. – Herr Kollege Kuschke, dies ist ein Kompliment, das ich gerne entgegennehme. Salz ist aufgrund des engen Elektronengitters ein Sicherheitsfaktor. Sonst würden wir nicht Kernkraftrückstände, Sonderabfall und Gas darin speichern. Ich stehe dafür und freue mich, dass Sie dies erkannt haben. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon wirklich ein lustiges Schauspiel, was hier heute von den beiden großen Fraktionen abgeliefert wird. Die einen werfen den anderen Heuchelei vor. Die anderen werfen den einen Eierei vor. Beides stimmt letztlich; das muss man so sagen.
Es gibt natürlich bei der CDU Widerstände vor Ort, ähnlich wie es im Übrigen bei der SPD auch der Fall ist. Deswegen wird natürlich hier herumgeeiert. Wenn sich die CDU hier hinstellt und sagt „Wir haben eine klare Linie und ziehen das durch“, ist das okay, aber vor Ort sieht das natürlich ganz anders aus. Der Kreistag Mettmann hat zum Beispiel dagegen gestimmt. Einzelne Bürgermeister der CDU sind völlig dagegen, einzelne Abgeordnete der CDU auch. Das ist doch die Realität. Von daher kann man nur sehen: Das ist ein Schauspiel, was hier abgeliefert wird. Keiner will den Schwarzen Peter haben.
Ich bin den Grünen dankbar, dass sie diesen Antrag gestellt haben, weil er in der Sache klar ist. Ich werde mich ihm anschließen. Wir haben da eine klare Haltung: Wir wollen dieses Projekt nicht. Dieser Pipelinebau muss beendet werden;
denn die Risiken für die Gesundheit der Anwohner und für die Bevölkerung sind nicht zu verantworten. Der angebliche Nutzen für das Allgemeinwohl, von dem Bayer redet, ist nicht nachzuvollziehen. Das ist auch eine wesentliche Kritik in dem Gerichtsurteil, das in meiner Heimatstadt Münster vom Oberverwaltungsgericht ergangen ist, dass nämlich in vielfältiger Hinsicht, was die Risiken angeht, geschlampt worden ist.
Das sollten CDU und FDP auch anerkennen, die jetzt im Umweltausschuss gegen die Aufhebung der Enteignung gestimmt haben. Aber auch die SPD sollte sich noch einmal überlegen, was sie da eigentlich macht; denn dieser Zickzackkurs ist wirklich unerträglich. So geht das nicht, Herr Römer, wie Sie das hier im Landtag machen. Die Leute sind nicht blöd; die kapieren schon, was Sie hier für eine Position einnehmen. Sie sollten endlich klar sagen, was Sie wollen. Die SPD muss das tun, und die CDU sollte das jetzt auch endlich tun. Es ist tatsächlich eine Eierei, die immer unerträglicher wird.
mit ihrem gefährlichen Giftgas bleibt ein tödliches Risiko. Wenn es zu einem Teilbruch oder sogar zu einem Vollbruch kommt, ist das ein nicht mehr beherrschbarer GAU.
Wenn jetzt mit den Menschen in den Gefahrenzonen der CO-Pipeline geredet werden soll und auch Bayer denen das schmackhaft machen soll, dann kann ich nur sagen: Das Ganze hat einen schalen Beigeschmack. Man kann die Leute davon nicht überzeugen und man kann sie auch nicht dazu überreden, das jetzt gut zu finden. Denn es bleibt ein erhebliches Restrisiko.
Von daher ist ganz klar: Man muss andere Produktionen wählen. Man kann auch andere Wege beschreiten. Wo ein Wille, da auch ein Weg. Bayer weiß das auch. Aber dazu müssten Sie hier tatsächlich einmal eine klare Haltung einnehmen. Diese Eierei, die Sie im Moment hier machen, ist unerträglich.
Ich kann nur im Sinne dessen, was auch die Grünen gesagt haben, feststellen: Man muss diesen Pipelinebau beenden. Der entsprechende Antrag liegt vor. Stimmen Sie dem zu! Dann haben wir hier eine klare Haltung, und dann ist auch klar, was die Menschen erwarten können. Das, was hier im Moment getrieben wird, ist wirklich unerträglich. Es ist nur ein Schauspiel und dieses Parlaments auch nicht würdig.
Danke schön, Herr Sagel. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Beratung geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat gemäß § 43 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu dem Gesetzentwurf Drucksache 14/5025 beantragt. Wir stimmen aber nicht über den Gesetzentwurf, sondern über die Beschlussempfehlung Drucksache 14/5961 ab, die der Ausschuss zu diesem Gesetzentwurf abgegeben hat.
Ich gebe noch bekannt, dass es zu dieser Abstimmung eine Persönliche Erklärung nach § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages von vier Abgeordneten der CDU gibt: vom Kollegen Clauser, vom Kollegen Dr. Droste, vom Kollegen Harald Giebels und vom Kollegen Marc Ratajczak. Sie wird dem Protokoll hinzugefügt. (Siehe Anlage 1)
Nach Abs. 2 des genannten Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.