Nach Abs. 2 des genannten Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der namentlichen Abstimmung. Wir zählen jetzt die Stimmen aus und werden dann sehen, welches Ergebnis uns vorgelegt wird.
Damit wir uns ein bisschen die Zeit vertreiben, möchte ich gerne kurz sagen, wie es weitergeht. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, TOP 4 im nächsten Monat zu behandeln. Insofern werden wir nach der noch folgenden zweiten Abstimmung, die nach dieser Auszählung beginnt, zu TOP 5 – Fragestunde – kommen. Außerdem haben sich die Fraktionen darauf verständigt, auch TOP 6 – Neue Energie für unsere Hochschulen – auf den nächsten Monat zu verschieben. TOP 7 – Ruhrgebiet vor dem Finanzkollaps? –, eine Große Anfrage, geht ebenfalls ins nächste Plenum. Damit stehen die Punkte 4, 6 und 7 nicht mehr auf der heutigen Tagesordnung und sind vertagt. Nach der Fragestunde geht es also weiter mit TOP 8 – Forschungsland NRW muss wieder gestärkt und international sichtbar werden.
Wir haben jetzt 16:28 Uhr. Nach unserem alten Zeitplan wären wir jetzt erst bei etwa 14 Uhr. Damit sind wir unserer Zeit weit voraus. Ich möchte den Fraktionsgeschäftsführern dafür danken, dass sie das gemeinsam vereinbaren konnten.
Damit es nicht langweilig wird, vermelde ich noch eine freudige Botschaft: TOP 9 – Potentiale der Stammzellforschung weiter verantwortungsvoll nutzen – soll ohne Debatte abgestimmt werden. Damit fällt auch dieser Punkt aus der heutigen Beratungszeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung vor: 158 Kolleginnen und Kollegen haben mit Ja gestimmt, elf Kolleginnen und Kollegen mit Nein, und vier Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 14/5961 angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion Drucksache 14/6060. Wer ist für diesen Entschließungsantrag? Die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? – Die CDU-Fraktion, die FDP-Fraktion, die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Sagel. – Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.
Wie ich Ihnen eben mitgeteilt habe, wird dieser Tagesordnungspunkt auf die Plenarwoche im Februar vertagt.
Mit der Drucksache 14/6020 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 159, 160, 162 und 163 aus der letzten Fragestunde sowie die Mündlichen Anfragen 166 bis 172 vor.
Welche Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte) haben dem Zuordnungsplan der Landesregierung für die Versetzung von Personal aus den Versorgungsämtern verbindlich bis einschließlich 26.11.2007 zugestimmt? (Bitte einzeln aufführen.)
her noch nicht unterschrieben haben. Wir haben die Zustimmung außer von Remscheid, Solingen, Wuppertal, Köln, Bonn, Essen, Mülheim, Krefeld und Bielefeld. Alle anderen kommunalen Gebietskörperschaften haben mittlerweile den Zuordnungsplan unterschrieben.
Zunächst einmal bitte ich, präzise die Frage zu beantworten – so wie Sie dort steht –, nämlich welche Gebietskörperschaften zum 26.11.2007 unterschrieben hatten.
Bis zum 26. November 2007 hatten kein Kreis und keine kreisfreie Stadt dem Zuordnungsplan verbindlich zugestimmt. Bis jetzt haben, bis auf die neun, die ich genannt habe, alle zugestimmt. Damit ist Ihre Frage sehr präzise beantwortet.
Herr Minister, ich möchte von Ihnen wissen: An welchen Sachfragen mangelt die Zustimmung der nicht unerheblichen Anzahl von Städten und Kreisen jetzt noch? Im Wesentlichen haben ja kreisfreie Städte nicht zugestimmt.
Das ist vor allem eine Kostenfrage. Es ist auch so, dass selbst in diesen Gemeinden die Aufgaben mittlerweile von den Kreisen übernommen worden sind, administriert werden und auch das Personal übernommen wurde.
Gibt es weitere Fragen? – Ich sehe niemanden, der sich zu Wort meldet. Vielen Dank. Ich danke Herrn Laumann für die Beantwortung.
schlossen, dass der infolge der gesetzlich vorgegebenen Auflösung der Versorgungsämter erforderliche Zuordnungs- und Sozialplan mitbestimmungspflichtig ist.
Welche politischen und organisatorischen Konsequenzen befürchtete die Landesregierung durch den § 72 Abs. 2 Nr. 5 Landespersonalvertretungsgesetzes, sodass sie sich veranlasst sah, die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten auszuhebeln?
Das Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in NordrheinWestfalen enthält eine klare Aussage. Die Beschäftigten gehen kraft Gesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2008 auf die kommunalen Gebietskörperschaften über.
Der gesetzliche Personalübergang wird durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorbereitet. Damit hat der Gesetzgeber die Landesregierung beauftragt, kein Mitbestimmungsverfahren durchzuführen. Gegen die anderslautenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 16. November und 13. Dezember hat das Ministerium deshalb Rechtsmittel eingelegt.
Die Landesregierung ist nach wie vor der Auffassung, dass die Reform keine Rationalisierungsmaßnahme und damit der Zuordnungsplan auch kein Sozialplan ist. Gleichwohl ist der einstweiligen Verfügung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf gefolgt und das Mitbestimmungsverfahren nach dem Landespersonalvertretungsgesetz eingeleitet worden.
Ferner hat mich die Landesregierung aufgefordert, den Zuordnungsplan gemäß § 66 Abs. 3 des LPVG vorläufig in Kraft zu setzen. Das Mitbestimmungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Im gesamten Verfahren der Reform der Versorgungsverwaltung war der Hauptpersonalrat im Wege der vertrauensvollen Zusammenarbeit über den jeweiligen Sachstand informiert. Der Zuordnungsplan wurde dem Hauptpersonalrat zeitgleich mit den Beschäftigten zur Verfügung gestellt.
Herr Minister Laumann, Sie haben gesagt, dass Sie eine andere Rechtsauffassung haben als das Verwaltungsgericht – das mag so sein –, das Verwaltungsgericht