Protokoll der Sitzung vom 23.01.2008

Herr Minister Laumann, Sie haben gesagt, dass Sie eine andere Rechtsauffassung haben als das Verwaltungsgericht – das mag so sein –, das Verwaltungsgericht

hat aber offensichtlich so geurteilt. Wenn Sie nachträglich eine Mitbestimmungsverfahren eingeleitet haben, die Zuordnung zum 1. Januar aber bereits vollzogen ist, dann frage ich, wie Sie eine nachträgliche Mitbestimmung, so sie denn noch halbwegs ordnungsgemäß mit den Personalräten zustande gekommen ist, einfließen lassen?

Der Landtag hat per Gesetz entschieden, und das Personal, das im Anhang des Gesetzes auch genannt ist, muss der Aufgabe folgen. Von daher ist es ganz logisch, dass die Landesregierung ein Gesetz, das der Landtag verabschiedet hat, umsetzen muss. Wenn ein gesetzlich festgelegter Personalübergang durch Beschluss des Landtages erfolgt ist, so bin ich davon ausgegangen und gehe davon aus, dass der Gesetzgeber über der Mitbestimmung liegt und dass deswegen unsere Rechtsauffassung völlig in Ordnung ist. Wir werden abwarten, wie die Oberverwaltungsgerichte in dieser Frage am Ende urteilen werden.

Das Mitbestimmungsverfahren haben wir nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf eingeleitet. Ich gehe auch nicht davon aus, dass wir in dieser Frage ein Einvernehmen mit dem Personalrat erzielen können; denn in der Tat ist das Personal mittlerweile übergeleitet. So ist es dann, wenn es dazu kommen sollte, eben eine Frage, die in einer Schiedsstelle entschieden wird. Aber, wie gesagt, die Auffassung der Landesregierung ist, dass der Gesetzgeber die Personalüberleitung bestimmt hat, und wir haben sie administriert.

Vielen Dank, Herr Minister. – Gibt es weitere Fragen? – Herr Kollege Schmeltzer, bitte schön.

Herr Minister Laumann, Sie beziehen sich darauf, dass der Landtag etwas verabschiedet hat und dies Gesetz geworden ist. Ich möchte darauf hinweisen, dass bei dem „LPV“ hinten auch ein „G“ steht, dies also ein Gesetz ist. Sie haben in Ihrer Eigenschaft als Arbeitsminister – ich lasse die parteipolitischen Funktionen außen vor – heute Morgen während der Debatte über Nokia noch einmal ganz deutlich die Mitbestimmung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herausgehoben. Wie kann es sein, dass ein Landespersonalvertretungsgesetz ausgerechnet bei Ihnen, auch als Arbeitsminister, so nachrangig untergeordnet wird, wie Sie es gerade geschildert haben, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass auch Hauptpersonalräte – ich

sage es mit meinen Worten – kraft Amtes des Arbeitsministers von Ihren Aufgaben entbunden wurden? Wie wollen Sie da noch eine Mitbestimmung gewährleisten?

In der Funktion des Ministers muss ich mich an Recht und Gesetz halten. Wenn der Gesetzgeber einen gesetzlichen Personalübergang beschließt, dann habe ich dieses auszuführen und nicht näher zu kommentieren.

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es weitere Fragen? – Nein. Damit sind wir am Ende der Beantwortung der Anfrage 160.

Wir kommen zur

Mündlichen Anfrage 162

des Abgeordnete Töns, die ebenfalls aus der letzten Fragestunde stammt und nicht mehr aufgerufen wurde.

Nicht richtig wichtig

In den letzten Tagen wurde man im Land Zeuge einer Debatte über eine von Wirtschaftsministerin Thoben geplante internationale Standortkampagne in Höhe von 10 Millionen €.

Während der Koalitionspartner sich unzureichend informiert fühlte und der Steuerzahlerbund die Mittelansätze als zu hoch kritisierte, vermehrte sich die Anzahl der Vorschläge in den Medien tagtäglich.

Welche Aufträge hat die Landesregierung im Rahmen der Standortimagekampagne vergeben?

Frau Ministerin Thoben gibt die Antwort. – Bitte schön, Frau Thoben.

Die Ankündigung einer neuen Standortmarketingkampagne hat in den Medien ein vielfältiges Echo ausgelöst. Vor allem bei den Bürgerinnen und Bürgern gab es zwar vereinzelt kritische Stimmen, aber in der Summe eine überwältigende Resonanz. Uns haben direkt oder über Medien, die zu Ideenwettbewerben aufgerufen haben, mehrere Hundert Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern zu der Frage erreicht, mit welchen Themen und Attributen NordrheinWestfalen zukünftig für sich werben soll.

Das zeigt nicht nur die starke Identität der Bürgerinnen und Bürger mit diesem Land, sondern auch

das hohe Bedürfnis, sein Ansehen nach außen nachhaltig zu verbessern. Viele Menschen sind offenbar der Ansicht, Nordrhein-Westfalen sei in der Vergangenheit unter Wert verkauft worden, und möchten mit Ihren Vorschlägen dazu beitragen, dies zu ändern. Über diese Ideen freuen wir uns; denn sie zeigen, dass Nordrhein-Westfalen ein ebenso liebenswertes wie kreatives Land ist, dem auch im Ausland mehr Beachtung zukommen sollte, als dies heute der Fall ist.

Bedauerlicherweise sind in der letzten Legislaturperiode diesbezügliche Bemühungen der vormaligen Gesellschaft für Wirtschaftsförderung gescheitert. Ein Standortprofil ist nicht erfolgreich kommuniziert worden, was auch daran gelegen haben mag, dass die aus Steuermitteln finanzierten Publikationen der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mehr die Mitglieder der Landesregierung in den Mittelpunkt gestellt haben als die Leistungsstärke der heimischen Unternehmenslandschaft.

Deshalb gilt es jetzt nach der Neuorganisation der Außenwirtschaftsförderung auch beim Standortmarketing um einen Neuanfang. Dazu lässt sich der Präsident des Bundes der Steuerzahler NRW, Georg Lampen, in der „NRZ“ vom 21. November 2007 mit den Worten zitieren:

„Wir halten es für wichtig, dass Fakten zum Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen transportiert werden. … Die Bevölkerung sollte den Slogan mittragen.“

Genau das ist die Absicht der neuen Standortmarketingkampagne – nicht mehr und nicht weniger. Die genaue Ausgestaltung werden wir Fachleuten überlassen. Die Neukonzeption des Standortmarketings wird deshalb europaweit ausgeschrieben. Das Budget soll für ein wirksames Gesamtpaket eingesetzt und über mehrere Jahre verteilt werden. Die Ausschreibung wird in Kürze veröffentlicht. Entsprechend sind bisher noch keine Aufträge im Rahmen der Standortmarketingkampagne vergeben worden.

Zur Klärung eines Standortprofils, mit dem Nordrhein-Westfalen künftig im Wettbewerb auftreten soll, sind zwei Standortanalysen in Auftrag gegeben worden. Sie sind im aktuellen Jahreswirtschaftsbericht veröffentlicht worden und finden unmittelbar Eingang in das Leitbild zum Standortmarketing, das Bestandteil der Ausschreibung sein wird. Allerdings, falls Ihr Gedächtnis kurz sein sollte, Herr Töns, diese Kampagne aus dem Jahr 2001 hat damals 7 Millionen DM verschlungen. – Danke schön.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt eine Wortmeldung und die erste Frage von Herrn Kollegen Töns. Bitte schön.

Frau Ministerin, Sie neigen gerne dazu, so ein bisschen arrogant abzuschweifen und nicht bei der Sache zu bleiben. Deswegen will ich noch einmal konkret nachfragen.

(Widerspruch von der CDU)

Den Titel „Nicht richtig wichtig“ meiner Mündlichen Anfrage – bei aller Arroganz hier – habe ich gewählt, weil die Koalition der Selbstgerechten genau dieses Bild in den Medien über sich selbst verbreitet hat.

Es geht nicht um die Frage, ob Sie eine Imagekampagne machen oder nicht, sondern ich will geklärt haben, wie hoch die Kosten insgesamt sein werden: 10 Millionen, 3 Millionen, mehr, weniger?

Das können Sie doch dem Haushalt entnehmen. Im Haushalt stehen Barmittel für das Jahr 2008 von 3 Millionen €. In unseren mittelfristigen Vorgaben, die wir nach innen festgelegt haben – so etwas macht man nicht für ein Jahr –, ist die Kampagne noch für zwei weitere Jahre geplant.

Gibt es weitere Fragen? – Herr Töns mit seiner zweiten Frage. Bitte schön.

Bedeutet das, dass für die Folgejahre Mittel in gleicher Höhe in den Haushalt eingestellt werden?

Das möchten wir. Aber da das Parlament bei so etwas besonders gerne mitredet, ist es wie immer so geplant, dass das Gegenstand der Haushaltsberatung sein wird.

Ich habe Ihnen nur gesagt, wir haben uns politisch vorgenommen, das für die nächsten Jahre in vergleichbarer Höhe einzustellen. Aber da es keine Verpflichtungsermächtigung gibt, ist das Gegenstand der Haushaltsberatungen der kommenden Jahre.

Herr Kuschke, bitte.

Frau Ministerin Thoben, ich habe Ihren Hinweis, dass das Parlament

gerne über so etwas mitredet, nicht als negativ empfunden. So haben Sie es nicht gemeint.

(Ministerin Christa Thoben: Eben!)

Ja, richtig. – Kann ich daraus schließen, dass Sie dem Parlament oder dem zuständigen Landtagsausschuss etwa Mitte dieses Jahres einen ausführlichen Bericht über den bisherigen Ablauf der Imagekampagne geben werden, sodass das Hohe Haus in der Lage ist, darüber zu entscheiden, ob die entsprechenden Haushaltsmittel auch in den kommenden Jahren fließen sollen?

Ich weiß jetzt nicht, ob das bis Mitte des Jahres der Fall ist, weil die Ausschreibung im Februar erfolgt. Danach muss bewertet werden, und anschließend werden wir die ersten Maßnahmen ergreifen. Aber mit der Präzision, die Sie damals Ihrer Kampagne zugrunde gelegt haben, werde ich dem Parlament zeitnah berichten.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt eine weitere Frage zu der Mündlichen Anfrage. Bitte schön, Frau Löhrmann.

Frau Ministerin Thoben, Sie haben eben den Haushaltsvorbehalt für die Folgejahre zu Recht zugestanden und eingeräumt. Was wäre, wenn es der Haushaltsgesetzgeber mit dieser einmaligen Etatisierung in diesem Haushaltsjahr belässt? Was heißt das für den von Ihnen geplanten Prozess?

Das wäre sehr nachteilig für den Prozess, weil man eine Standortkampagne nicht für ein Jahr macht. Aber da es einem passieren kann – wir sind offen genug, wir hoffen, dass uns das nicht passiert –, dass so etwas nicht so überzeugend ist oder dass man sehr begeistert ist und sagt: „Das wollen wir selbstverständlich weitermachen“, wird es bei den nächsten Haushaltsberatungen angesichts der Erfahrung, die man gemacht hat, Überlegungen geben, weiterzumachen oder nicht.

Es geht nicht darum, Fähnchen oder Taschenkalender zu drucken, aber zum Beispiel darum, in welcher Form wir bei Auslandsauftritten mit Informationen über unser Land dastehen, und wie wir es überhaupt vorzeigen wollen. Wenn Sie einmal – das werden Sie auch schon erlebt haben – ein andres Land nehmen, und sei es ein Teilstaat in den USA, und sehen, auf welche Art und Weise die ihr Land vorstellen, wenn die uns hier besu

chen, sieht das, was wir bisher bieten, ziemlich jämmerlich aus. Das haben wir als Land nicht nötig. – Übrigens geht es nicht um Hochglanzbroschüren über die Riege des Kabinetts. Die haben wir hier.

(Ministerin Christa Thoben hält eine Hoch- glanzbroschüre hoch.)

Es gibt eine weitere Frage von Frau Kollegin Schäfer. Bitte schön, Frau Schäfer.

Frau Ministerin, es interessiert mich, ob diese Ausschreibung europaweit erfolgen muss.

Ja, das hatte ich gesagt.

(Ute Schäfer [SPD]: Entschuldigung, das ha- be ich nicht mitbekommen!)