Ganz schlimm wird es aber, wenn Sie hier auch noch einfach falsche Dinge behaupten, meine Damen und Herren. Sie reden von einer massiven Unterrichtsbelastung gerade der Kleinen in den
Klassen 5 und 6. Haben Sie eigentlich schon einmal die Stundentafeln der Klassen 5 und 6 gesehen? Da stehen 30 Stunden. Im verkürzten Bildungsgang sind es jetzt 32 Stunden. Es kann also nicht an der Wochenstundenzahl liegen.
Und übrigens: In diesem Zusammenhang darf ich einige Sätze aus der Information der Landeselternschaft der Gymnasien zitieren, die ganz aktuell aus dem Februar dieses Jahres datiert. In dem Aufsatz auf Seite 5 „Fakten statt Mythen“ heißt es über die Schulzeitverkürzung in NordrheinWestfalen – ich darf mit Ihrer Erlaubnis zitieren; hören Sie bitte gut zu –:
Nicht zuletzt auf Drängen der Landeselternschaft und des Philologenverbandes hat die jetzige Landesregierung das Stundenvolumen von 158 in der gesamten Sekundarstufe I um fünf Wochenstunden auf 163 erhöht. Gerade leistungsschwache Schüler sind auf Unterricht und Förderung angewiesen. Damit nicht privater Nachhilfeunterricht diese Aufgabe übernimmt, sind diese fünf zusätzlichen Stunden explizit zur individuellen Förderung und zum Ausgleich von Defiziten bei Schülern bestimmt. Sie müssen nicht allen Schülern erteilt werden. Somit wird die langjährige Forderung der Eltern nach individueller Förderung der Schüler erstmalig auch in der Stundentafel berücksichtigt.
Die zweite Neuerung der Stundentafel ist die Vorgabe von Stundenkontingenten für die Klassen 5 und 6 sowie 7 bis 9. Über deren konkrete Verteilung auf die Halb- und Schuljahre entscheidet die jeweilige Schule. Teilt ein Gymnasium das Mindeststundenkontingent für die Erprobungsstufe genau hälftig auf die beiden Schuljahre auf, so hat ein Schüler nicht mehr als 29 Fachstunden in der Woche. Die Stundentafel schreibt 30 bis 33 vor. Diese Vorgabe sollte durch zusätzlichen Förderunterricht ohne Lernprogression und zusätzliche Hausaufgaben für Schüler erfüllt werden.
Das schreiben nicht die CDU und nicht die FDP; das schreibt die Landeselternschaft der Gymnasien, meine Damen und Herren.
Darum ist es wirklich wichtig, einen großen Konsens darüber zu haben, dass die Schulzeitverkürzung im Grunde richtig und wichtig ist. Um es klar zu sagen: Die Diskussion um die verkürzte Schulzeit hat ihren Ursprung nicht in NordrheinWestfalen. Aber hierbei hilft ein Blick auf andere Bundesländer nicht.
Wenn Sie nicht bereit sind, das zur Kenntnis zu nehmen, ist Ihnen nicht zu helfen. Sie wissen genau, Frau Kraft: Die Landeselternschaft der Gymnasien, der Philologenverband und die beiden Direktorenvereinigungen der Gymnasien haben noch Ende Januar gemeinsam mit dem Schulministerium ein Maßnahmenpaket abgesprochen,
(Hannelore Kraft [SPD]: Welches denn? Was kommt denn in der Schule davon an? Was sagen Sie dazu? – Zuruf von Ute Schäfer [SPD])
In der fünften und sechsten Klasse darf höchstens einmal in der Woche am Nachmittag unterrichtet werden, in der siebten und achten Klasse höchstens zweimal. Und wenn an einem Nachmittag Unterricht stattfindet, sollten keine Hausaufgaben für den Folgetag aufgegeben werden.
Meine Damen und Herren, es gibt einen entscheidenden Unterschied zu den anderen Ländern: Es gibt eben einen großen Konsens zwischen Lehrern, Eltern und der Landesregierung.
Das ist in anderen Bereichen nicht der Fall. Es gibt einen großen Konsens darüber, dass die dreijährige Oberstufe richtig ist. Es gibt einen großen Konsens darüber, dass 265 Wochenstunden richtig sind. Es besteht auch ein großer Konsens darüber, eine Präzisierung der neuen, auf die Schul
zeitverkürzung bezogenen Kernlehrpläne vorzunehmen und auch deutlich zu machen, welche Unterrichtsinhalte künftig verzichtbar sind.
Übrigens waren – das wissen Sie auch – an der Arbeit an den Kernlehrplänen wie üblich Lehrplankommissionen erfahrener Gymnasialpädagogen beteiligt. Vor Veröffentlichung erfolgte selbstverständlich eine Beteiligung der Lehrer- und Elternverbände. Sie wissen genau, dass bereits seit dem 1. August 2007 eine generelle Verschlankung der Lehrpläne stattgefunden hat und bei den Schulen bekannt ist.
Fakt ist außerdem – nehmen Sie das auch zur Kenntnis –, dass ein Teil des Unterrichtsstoffes von der Mittelstufe in die Oberstufe verlagert worden ist. Das heißt, die Schulzeitverkürzung erstreckt sich letztlich auf den ganzen Bildungsgang. Es gibt auch einen großen Konsens darüber, dass das Thema Ganztagsschulangebote noch konkreter angegangen wird.
Meine Damen und Herren, was gibt es für die Politik einer Landesregierung Besseres, als dass eigene Beschlüsse und Vorgaben durch den Beschluss der KMK geradezu hundertprozentig bestätigt wurden? Ja, meine Damen und Herren, wir haben die Inhalte der Lehrpläne angepasst. Ja, es werden fünf Wochenstunden für Wahlunterricht, Projektarbeit und anderes ausgewiesen. Ja, die Schulen bekommen Unterstützung bei den Hausaufgaben und bei der Gestaltung des Schulalltags. Ist Ihnen eigentlich nicht bekannt, dass zu diesem Schuljahr mehr als 2.000 13-plusGruppen an weiterführenden Schulen eingerichtet worden sind und alle gestellten Anträge bewilligt wurden? Im Vergleich zum Vorjahr sind das fast 330 Gruppen oder 20 % mehr.
Von gut 600 Gymnasien haben übrigens etwa 200 von diesem Angebot Gebrauch gemacht, also etwa ein Drittel.
Meine Damen und Herren, ich frage Sie auch, wenn Sie etwas anderes vorschlagen: Sollen wir uns aus der KMK-Vereinbarung ausschließen?
Sollen wir Nordrhein-Westfalen, wie Sie es mit Ihrem Plan wollten, ins Abseits stellen? – Wir gehen diesen Weg sehr konsequent, und zwar gemeinsam!
Unsere Lehrerinnen und Lehrer machen sehr gute Arbeit. Sie verdienen unser aller Unterstützung. Mit falschen und verkürzten Informationen, wie sie von Ihnen kommen, meine Damen und Herren, ist keinem einzigen Schüler und keiner einzigen Schülerin in unserem Land gedient. Tatsache ist: Die Hausaufgaben sind gemacht.
Das sind wir unseren Kindern und auch unseren Lehrerinnen und Lehrer schuldig, damit diese Reform zum Erfolg wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das, worüber sich die Oppositionsfraktionen ausjammern, ist in den neuen Bundesländern seit Jahren gang und gäbe.