Protokoll der Sitzung vom 12.03.2008

Frau Freimuth, man kann auch nicht hingehen und sagen: Unsere Juristen und die Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Bochum machen das schon. – Dann ist das Kind in den Brunnen gefallen. Als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erwarten wir, dass jeder vernünftig geprüft wird, sodass die Gefahr sehr groß ist, schon vorher aufzufliegen.

(Ralf Witzel [FDP]: Was haben Sie denn zehn Jahre lang gemacht?)

Deshalb brauchen wir Betriebsprüfer und Steuerfahnder und keinen Abbau. Sie müssen zusätzlich einstellen, meine Damen und Herren. – Vielen Dank.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Groth. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/6293 an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für diese Überweisung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

5 Gesetz über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2007 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2007)

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 14/5830

Änderungsantrag

der Fraktion der SPD und

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/6387

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses

Drucksache 14/6345

Entschließungsantrag

der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP

Drucksache 14/6399

zweite Lesung

dritte Lesung

In Verbindung mit:

Gesetz über die Leistung von Abschlägen im Rahmen der Feinabstimmung der Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden an den finanziellen Belastungen des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund der Deutschen Einheit

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 14/5840

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses

Drucksachen 14/6346 und 14/6381

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion Herrn Kollegen Klein das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das, was wir als Paket „Zweiter Nachtrag sowie Feinabstimmungsgesetz“ zu beschließen haben, ist eine gute Nachricht sowohl für das Land Nordrhein-Westfalen wie auch für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Die Landesregierung hat nun wirklich schnell gehandelt. Nur eine Woche nach dem entsprechenden Urteil wurden dem Parlament bereits beide Gesetzentwürfe zugeleitet und eingebracht. Den Kommunen werden damit ganz schnell Abschläge auf die nach Meinung des Gerichts überzahlten Beträge zur Verfügung gestellt. Dafür legen wir jetzt gleich mit der Verabschiedung des zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan 2007 die entsprechende Grundlage.

Gleichzeitig ist es aber auch eine sehr gute Nachricht für uns alle im Land. Denn mit der weiteren Reduzierung der Nettokreditaufnahme für das vergangene Jahr auf nur noch 1,8 Milliarden € ist es einfach eine großartige Nachricht auf dem Wege zu etwas mehr Generationengerechtigkeit, zumal die Versorgungslücke, also die Differenz zwischen den Rücklagen auf der einen Seite und den Pensionszusagen auf der anderen Seite, die aus den vergangenen Jahrzehnten nach wie vor zwar viel zu groß ist, jetzt aber ein kleines bisschen weiter reduziert werden kann.

Dank konservativer Haushaltsplanung in den vergangenen zwei, drei Jahren, vor allen Dingen im vergangenen Jahr, konnten wir als Koalitionsfrak

tionen im Vergleich zu dem eingebrachten Gesetzentwurf sogar noch einmal 150 Millionen € zusätzlich für die Kommunen sozusagen obendrauf packen, also jetzt insgesamt 650 Millionen € für die Zahlung an die Kommunen vorsehen: eine gute Nachricht für Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

Ursprünglich wollte der Innenminister diese Abschläge nur auf der Basis der Schlüsselzuweisungen an die Kommunen verteilen. Die Folge wäre gewesen, dass gerade viele von denen, die überproportional viel erhöhte Gewerbesteuerumlage bezahlt haben, dabei ganz leer ausgegangen wären.

Richtiger ist es, so zu verfahren, wie jetzt von den Koalitionsfraktionen beschlossen, nämlich diese Abschläge – wie im Übrigen im GFG insgesamt üblich – sowohl als zusätzliche Schlüsselzuweisungen wie auch als zusätzliche Investitionspauschale zu verteilen, und zwar in dem üblichen Verteilungsmaßstab 87 % für die Schlüsselzuweisungen und 13 % für die Investitionspauschale.

Das bedeutet, dass alle Kommunen, und zwar auch die abundanten, davon partizipieren und dass damit die Gerechtigkeit etwas größer wird. Genau das wird auch vom Landkreistag begrüßt. In seiner schriftlichen Stellungnahme heißt es wörtlich – ich zitiere –:

„Für diese Kommunen ergibt sich durch den Änderungsantrag sicherlich eine Verbesserung im Verhältnis zum Regierungsentwurf.“

So weit das Zitat.

Die Zahlung dieser Abschläge, auch für das Jahr 2008, ist unserer Ansicht nach verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Im Rahmen einer sorgfältigen Abwägung haben wir uns der Rechtsauffassung des vorgelegten Gutachtens von Herrn Prof. Wernsmann und nicht der entsprechenden Expertise des Gutachterdienstes angeschlossen.

Ich will mich jetzt im Wesentlichen auf zwei verfassungsrechtliche Fragestellungen konzentrieren, wo wir alle Bedenken ausgeräumt sehen.

Das ist zum einen der Grundsatz der Jährlichkeit in Verbindung mit dem Grundsatz Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, Art. 81 Abs. 2 und 3 unserer Landesverfassung. Die Grundaussage des Jährlichkeitsprinzips ist, dass der Haushaltsplan periodisch wiederkehrend festzustellen und nach Jahren zu trennen ist. Die Grenzen des Haushaltsjahres dürfen dabei nicht überschritten werden. Jährlichkeit und Haushaltswahrheit und -klarheit ergänzen sich.

(Ewald Groth [GRÜNE]: Eben!)

Es gilt: Ein Stammhaushalt ist nur dann vollständig, wenn er alle Einnahmen und Ausgaben für das jeweilige Haushaltsjahr enthält.

Wir sehen gegen diese vorstehenden Grundsätze keinerlei Verstöße, denn das Verfassungsgericht hat der Landesregierung und uns hier im Parlament ins Stammbuch geschrieben, den für 2006 festgestellten Verfassungsverstoß spätestens bis 2008 zu beheben.

(Zuruf von Ewald Groth [GRÜNE])

Bei der Lösung der vom Verfassungsgericht aufgegebenen Aufgabe kommt es dann auf das Zusammenspiel von Fachgesetz einerseits und Haushalt auf der anderen Seite an.

Die von uns vorgenommene zeitliche Zuordnung im Fachgesetz, also in diesem genannten Feinabstimmungsgesetz, ist eben nicht willkürlich. Unser Vorgehen verfolgt einen sachlichen Grund. Regierung und Regierungsfraktionen haben nach Auswertung dieses Urteils entschieden, schnell zu reagieren, und zwar nicht nur für das Jahr 2006, sondern gleichfalls für die Jahre 2007 und 2008, für die das gleiche vom Gericht kritisierte Aufstellungsprinzip geherrscht hat.

Zu berücksichtigen ist auch das Wesen von Abschlagszahlungen. Der kritisierte Abschlag soll nicht im Haushalt 2008, sondern im Haushalt 2007 für das Jahr 2008 gezahlt werden. Im Rahmen eines Abschlagsgesetzes wird das später einmal entsprechend der endgültigen, vorhin vom Finanzminister angekündigten Berechnungen ausgeglichen.