Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vor uns liegende Gesetz beraten wir nun wahrlich schon seit Monaten sehr intensiv und haben auch manch eine Diskussion im zuständigen Ausschuss geführt. Alle Inhalte sind hinreichend bekannt.
Neu ist der Entschließungsantrag der SPD, in dem eine Stiftung gefordert wird, die Frau RuffHändelkes gerade noch einmal genannt hat. Die FDP-Fraktion ist nach wie vor der Ansicht, dass diese Stiftung die zentralen Probleme des Wohnungsmarktes in keiner Weise löst. Es sind Randbereiche, wo die Stiftung eine Aufgabe übernehmen könnte. Wir suchen Lösungen und streben diese in zentralen Bereichen an. Die haben wir heute Morgen in der Aktuellen Stunde sehr ausgiebig besprochen.
Kollege Bernd Schulte hat Ihnen mitgeteilt, wie sich die 82 Millionen €, die wir entnehmen, aufteilen: Alleine 40 Millionen € werden im Bereich des Städtebaus verwandt, 20 Millionen € auch für die Haushaltskonsolidierung. Dazu stehen wir. Irgendwie müssen wir mit der Finanzlage klarkommen, die uns Rot-Grün hinterlassen hat.
Diese Abführungen sind insgesamt vertretbar, da auch in den vergangenen Jahren jeweils 50 bis 100 Millionen € des Wfa-Vermögens nicht abgerufen worden sind.
Meine Damen und Herren, jegliche Aufregung ist völlig fehl am Platze. Im Ländervergleich ist Nordrhein-Westfalen nach wie vor die Nummer 1 bei der Wohnungsbauförderung. Frau Ruff-Händelkes, bei der Wfa wird tatsächlich kein einziger begründeter Antrag abgelehnt.
Wir stimmen heute dem Gesetzesentwurf zu und müssen Ihren Entschließungsantrag, weil er aus unserer Sicht unbegründet ist, leider ablehnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute die fünfte Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes.
Wenn man sich die Änderungen in ihrer Kette in den letzten Jahren anschaut, stellt man fest, dass diese eigentlich nichts mit Wohnraumförderung zu tun hatten. Sondern es hatte etwas damit zu tun, dass Sie Überschüsse aus dem Wohnungsbauvermögen abgeschöpften und diese insofern natürlich der Wohnungsraumförderung entzogen wurden.
Ich hatte es heute Morgen schon gesagt: Fakt ist, dass dieser Wohnungsbauminister an der Stelle – jedenfalls, was den Wohnungsbau angeht – im Kabinett offensichtlich zunehmend vom Leichtgewicht zum Fliegengewicht mutiert. Das sieht man auch daran, um welche Summe es geht.
Lassen Sie mich noch einmal auf einige Spezialaspekte und auf den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion eingehen. Wir reden zu wenig darüber, dass die Verwaltungskosten, die von den Sozialmieterinnen und Sozialmietern im Zusammenhang mit dem Wfa-Vermögen letztlich über die Miete eingefordert werden – denn die zahlen diese Verwaltungskosten, immerhin im Jahr rund 150 Millionen –, jetzt zu einem erheblichen Teil als Sonderleistung zur Finanzierung des Haushaltes beitragen sollen. Das finde ich ausgesprochen fragwürdig. Ich frage mich, warum ausgerechnet die Sozialmieterinnen und Sozialmieter in dieser Art und Weise zur Sanierung des Haushaltes beitragen sollen.
Ich frage Sie erneut, ob Sie wirklich der Meinung sind, dass, wenn bei Ihren Programmen nicht so viele Förderanträge eingehen, wie man sie vielleicht erwarten könnte, es ausschließlich daran liegt, dass es keinen Bedarf gibt, oder ob es nicht eher daran liegt, wie ich glaube, dass diese Förderprogramme nicht auf die gegenwärtigen Herausforderungen ausreichend eingestellt und justiert sind. Vielleicht liegt es auch daran, dass sie nicht so ausgerichtet sind, dass gerade diejenigen, die sie bräuchten, sie mit ihrem Eigenanteil entsprechend gegenfinanzieren können.
Meine Damen und Herren, was den SPD-Antrag angeht, so ist er mir zunächst im Grunde, ähnlich wie denen, die sich in der Wohnungswirtschaft damit beschäftigen, in der Zielrichtung sympathisch.
Ich will allerdings sagen, wo ich Fragezeichen anbringen würde und mir gewünscht hätte, dass wir nicht heute durch die Situation in eine Abstimmung müssten, sondern das in einer ordentlichen Debatte im Fachausschuss noch einmal beraten könnten. Ich würde mir wünschen, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass wir wegen der Föderalismusreform als Land eine Zuständigkeit haben und in einer Situation sind, in der wir uns damit zu beschäftigen und auch Verantwortung haben, in der das Ministerium und auch das Kabinett Verantwortung haben,
dass wir da natürlich nicht die Zuständigkeiten in eine Stiftung aussondern, wo wir nur noch sehr indirekt den Zugriff haben, sondern das eigentlich beim Land behalten sollten, was jetzt als Aufgabe in dieser Klarheit erstmalig bei den Ländern liegt.
In den Zielsetzungen stimme ich mit Ihnen überein. Bei dem Instrument habe ich meine Zweifel. Ich glaube, dass das Instrument dem Gedanken geschuldet ist, man könne damit auf Dauer ein Vorgehen, wie das der Landesregierung, vermeiden, weil dies dann Vermögen in einer Stiftung ist und Derartiges nicht mehr passiert. Auf der anderen Seite haben Sie das natürlich, wenn Sie das als Ziel haben, auch gleichzeitig der eigenen Verantwortung ein Stück weit entzogen und in eine Stiftung ausgelagert.
Weil das für uns nicht in letzter Konsequenz zu Ende diskutiert ist, sollten wir uns alle einmal die Zeit nehmen und das noch in den Fachausschüssen debattieren. Deswegen werden wir uns heute der Stimme enthalten, und zwar nicht, weil wir in der Zielsetzung und in der Kritik nicht mit Ihnen übereinstimmen, sondern weil wir im Moment Zweifel haben, ob die Stiftung tatsächlich der richtige Weg ist. Wir haben versucht, den anderen Weg mit unserem Antrag zu skizzieren, nämlich den Weg, ein Wohnungsbauförderungsgesetz des Landes und damit die Wohnungsbauförderungspolitik des Landes wirklich an die Herausforderungen anzupassen, die ich gerade beschrieben habe.
Dass wir den Antrag der Regierungskoalition, dass wir die fünfte Änderung heute ablehnen, versteht sich von selbst. Sie ist ein Anschlag auf die Wohnraumförderung, sie ist dem Finanzminister geschuldet und sie hat mit Wohnraumförderung überhaupt nichts zu tun. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Becker. -Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Dr. Linssen in Vertretung für Herrn Minister Wittke das Wort. Bitte schön, Herr Minister.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Becker, ich finde es schon abenteuerlich, was Sie hier vortragen. Erinnern Sie sich vielleicht mal an Ihre eigene Zeit, und leiden Sie hier nicht unter Amnesie. Gucken Sie sich doch mal an, was der Kollege Vesper – hochgeschätzt! – 2004 gemacht hat! Gucken Sie sich doch mal an, wie das Programm in Ihrer Regierungsägide heruntergefahren wurde. Sie waren bei weit über 1 Milliarde, und Herr Vesper hat es dann heruntergefahren. Im Jahre 2004 hat er die Kompensationsmittel aus dem Landeshaushalt gestrichen. Sie sollten sich doch vielleicht noch daran erinnern, was Sie gemacht haben, bevor Sie jetzt anfangen, hier fürchterlich auf den Putz zu hauen, als wenn das Elend über die Sozialmieter ausbrechen würde. Sie wissen ganz genau, dass das nicht stimmt.
Herr Minister, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Becker?
Herr Finanzminister, schönen Dank dafür, dass Sie die Zwischenfrage genehmigen. Würden Sie mir Recht geben – da Sie das Jahr 2004 ja offensichtlich in einen Bezug zum Jahr 2008 bringen wollen –, dass das Land im Jahr 2004 im Vergleich zum Jahr 2008 8 Milliarden € weniger an Steuereinnahmen hatte und insofern das Herunterfahren um 100 Millionen € nicht vergleichbar ist mit dem Herunterfahren um über 150 Millionen in der heutigen steuerlichen Situation.
Lieber Herr Becker, Sie wissen ganz genau, dass wir jedes Jahr 50 Millionen bis 100 Millionen € übergehalten haben, weil die Gelder nicht abfließen. Ich erinnere mich noch daran, wie ich Sie, als ich in der Opposition war, als Regierung permanent ermahnt
habe, doch bitte nicht im November das Fieber ausbrechen zu lassen und die Gelder über das Land zu verteilen, weil Sie sie bis dahin nicht losgeworden sind.
Machen Sie uns hier doch nicht vor, als würden wir irgendetwas versäumen. Kein Sozialmieter leidet unter dem, was diese Landesregierung macht. Damit das klar ist.
Sie tragen vor, die Abschöpfung des Wfa-Ertrages sei ein erneuter massiver Eingriff in das Landeswohnungsvermögen. Die Folge sei ein schleichender Wertverlust, der die Haftkapitalfunktion des Vermögens für die NRW.Bank infrage stellt.
Richtig ist, Herr Becker – und das wissen Sie; deshalb regt mich das auch auf, was Sie hier vortragen –: Mit dieser Landesregierung hat es nicht den geringsten Eingriff in das Landeswohnungsbauvermögen gegeben.
Ebenso richtig ist: Mit dem heute zu verabschiedenden Fünften Änderungsgesetz ermöglichen wir in den kommenden Jahren die Gegenfinanzierung wichtiger Stadtentwicklungsprojekte mit Landesmitteln in Höhe von jährlich 40 Millionen €.
Außerdem erzielen wir einen Konsolidierungsbeitrag zum Abbau der Neuverschuldung um jährlich 20 Millionen €. Ich vermute, dass Sie das ärgert,
weil wir natürlich etwas sorgfältiger mit den Finanzen umgehen als Sie zu Ihrer Zeit. Wir konsolidieren den Haushalt und trotzdem leidet keiner in Sachen Wohnungsbauvermögen. Damit das klar ist.
Wer so etwas kritisiert, Herr Becker, dem muss ich unterstellen, dass er relativ wenig Ahnung von Konsolidierung von Haushalten hat, ja.
Denn was gibt es Schöneres, als wenn Sie 20 Millionen € in den Landeshaushalt einstellen und zur Konsolidierung benutzen können und keiner merkt es? Jedenfalls leidet keiner darunter. Es merken all diejenigen, die an Konsolidierungspolitik interessiert sind. Und das haben wir bei Ihnen sträflich vermisst.
zeitlich begrenzte Abschöpfung aus dem jährlichen Gewinn der Wohnungsbauförderungsanstalt. Es ist – das will ich auch gerne unterstreichen – kein Eingriff in das Landeswohnungsbauvermögen.
Sie brauchen sich auch keine Sorgen um die Haftkapitalfunktion des Vermögens zu machen. Die Krokodilstränen sind wirklich vergebens, zumal die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die BaFin, erst kürzlich die Werthaltigkeit des Vermögens mehr als deutlich bestätigt hat. Natürlich darf man nicht an das Vermögen herangehen. Aber Sie können Erträge abschöpfen, oder Sie können sie so gut verwenden, wie der Wohnungsbauminister das macht, indem er 40 Millionen € für die Städtebauförderung abzweigt.
Mit dem Abschöpfen des Wfa-Ertrages – so sagen Sie – werde eine aktive Wohnungspolitik des Landes untergraben, und die zur Verfügung gestellten Förderprogramme reichten nicht aus, um die wichtigen wohnungspolitischen Aufgaben zu bewältigen. – Sie wissen auch: Das hat mit der Realität in Nordrhein-Westfalen überhaupt nichts zu tun, Herr Becker. Fakt ist: Bislang ist noch kein einziger Antrag auf Wohnungsbauförderung wegen Geldmangels abgelehnt worden. Und dies wird auch in Zukunft so bleiben.