Protokoll der Sitzung vom 17.04.2008

(Dr. Karsten Rudolph [SPD]: Och!)

Der Innenminister hat für die Landesregierung zu beiden zitierten Fällen gegenüber dem Innenausschuss bereits ausführlich schriftlich Stellung genommen. Er hat darin die zur sachgerechten Beurteilung notwendigen ergänzenden Informationen gegeben. Im vorliegenden Antrag werden solche Informationen weggelassen, die nicht in das im Antrag bewusst verzeichnete Bild einer angeblich gnadenlosen Abschiebungspraxis passen.

Meine Damen und Herren, die Ausländerbehörden haben die schwierige Aufgabe, das Ausländerrecht bei Personen durchzusetzen, die sich hier unrechtmäßig aufhalten und bei denen alle rechtlichen Möglichkeiten für einen weiteren Aufenthalt geprüft und verneint worden sind.

Zur Durchsetzung der Ausreisepflicht normiert § 58 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ausdrücklich eine zwingende Rechtspflicht der Ausländerbehörde. Selbstverständlich muss eine Ausländerbehörde, wenn sie dieser Pflichtaufgabe nachkommt, mögliche Gesundheitsgefahren für den Betroffenen im Blick haben; und das hat sie auch.

Auch insoweit macht das Bundesrecht klare Vorgaben und sieht eine strikte Aufgabenverteilung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der Ausländerbehörde vor. Das ist hier gerade in der Diskussion durch die Beiträge der Vertreterinnen der Opposition mal wieder durcheinander gegangen. Deshalb hier noch einmal:

Nach Stellung eines Asylantrages – und das ist in der Praxis der Regelfall – ist es die gesetzliche Aufgabe des Bundesamtes, in diesem Verfahren auch der Frage nachzugehen, ob ein Abschiebungsverbot vorliegt. Dazu gehört die Prüfung, ob für den Betroffenen im Zielstaat eine konkrete und erhebliche Gefahr für Gesundheit oder Leben zum Beispiel deshalb droht, weil im Heimatland notwendige Behandlungsmöglichkeiten für eine Krankheit fehlen. Das Bundesamt hat dies zu prüfen. Daran sind die Ausländerbehörden gebunden.

In den Aufgabenbereich der Ausländerbehörden fällt allein die Bewertung, ob wegen der aus dem Grundgesetz folgenden Schutzpflichten ein Vollstreckungshindernis angenommen werden muss, weil durch den Vorgang der Abschiebung eine erhebliche Gesundheitsgefährdung oder gar Le

bensgefahr bis zur Ankunft und Überantwortung im Zielstaat drohen könnte.

Diese Rechtslage, meine Damen und Herren, folgt übrigens aus dem von der rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachten Zuwanderungsgesetz.

Die kommunalen Ausländerbehörden müssen ihr Vorgehen an den gesetzlichen Vorgaben und den sie konkretisierenden Anforderungen der Rechtsprechung ausrichten.

Der Rechtsstaat, meine Damen und Herren, bewährt sich dabei auch in der Gleichbehandlung der von einer gesetzlichen Pflicht Betroffenen. Mögliche Gefahren auch gesundheitlicher Art werden in den asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren umfassend geprüft. Die behördlichen Entscheidungen werden von unabhängigen Gerichten kontrolliert. Daneben sind mit der Härtefallkommission und dem Petitionsrecht weitere Überprüfungsinstrumente vorhanden, von denen umfänglich Gebrauch gemacht wird.

Meine Damen und Herren, selbstverständlich stellt jeder Abschiebevorgang eine ganz erhebliche psychische Belastung dar, aber nicht jede körperliche oder psychische Erkrankung kann automatisch ein Vollstreckungshindernis begründen. Durch die Rechtsprechung insbesondere des Oberverwaltungsgerichts Münster sind die Anforderungen insoweit weitgehend geklärt. Dazu gehört auch die Möglichkeit, durch ärztliche Begleitung und andere Vorsorgemaßnahmen etwaige Gefahren bei einer Rückführung auszuschließen.

Dass auch in den beiden Fällen, die der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Anlass für den zu beratenden Antrag gaben, derartige absichernde Maßnahmen einschließlich Arztbegleitung vorgesehen wurden, gehört zu den Informationen des Innenministers, die im Antrag verschwiegen werden.

Zum Umgang mit körperlich oder psychisch erkrankten Personen, die in ihre Heimatländer zurückgeführt werden müssen, hat NordrheinWestfalen im Übrigen Standards gesetzt, die bundesweit mustergültig und führend sind.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Aber nicht eingehal- ten werden!)

Diese werden auch eingehalten.

(Monika Düker [GRÜNE]: Aber die Praxis sieht anders aus!)

Meine Damen und Herren, selbstverständlich müssen zur Überprüfung der Reisefähigkeit er

stellte ärztliche Gutachten einen engen zeitlichen Bezug zur anstehenden Rückführung aufweisen. Ob es zur Beurteilung der Heranziehung von fachärztlichem Sachverstand bedarf, ist eine Frage des Einzelfalls. Die Ausländerbehörden prüfen unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Untersuchungen und der konkreten Einzelfallumstände, welcher Arzt mit der Untersuchung zu beauftragen ist.

Auch zur Qualifikation eines eingeschalteten Arztes liegen eindeutige Aussagen der Rechtsprechung vor. Das Oberverwaltungsgericht Münster sieht für die Praxis den Informations- und Kriterienkatalog, der etwas anderes ist als die hier erwähnte Checkliste, ausdrücklich als sachverständige Konkretisierung an. Der Katalog stellt sicher, dass die Ausländerbehörden ihre gesetzlichen Pflichten unter Wahrung der humanitären Belange des betroffenen Ausländers wahrnehmen.

Der Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geht an den Realitäten der Rückführungspraxis in Nordrhein-Westfalen vorbei. Er ist und bleibt abzulehnen.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Herr Dr. Rudolph das Wort.

(Günter Garbrecht [SPD]: Hau rein, Herr Doktor!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Auch ich habe manchmal Kritik an Anträgen der Grünen. Das ist nur natürlich. Aber wenn es einen grünen Antrag gibt, der seit Längerem einmal nicht an der Realität vorbeigeht, sondern mit der Lebenswirklichkeit und Erfahrung, die auch meine Kollegin Frau Schneppe aus Krefeld vorgetragen hat, etwas zu tun hat, ist es in der Tat dieser Antrag. Solche Berichte könnte Ihnen nicht nur Frau Kollegin Schneppe geben, sondern auch noch andere Abgeordnete aus dem Haus.

Das, was wir beim WDR gesehen haben, ist wohl keine Erfindung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern ein ernst zu nehmendes Problem, gut recherchiert und nachgewiesen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Was mich allmählich an der Debatte aufregt, ist Ihr permanenter Versuch, an der Sache vorbeizureden und vorbeizuschreiben.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Wir als SPD-Fraktion hatten um Aufnahme eines solches Punktes in die Tagesordnung der Innenausschusssitzung gebeten. Wenn wir dann einem schriftlichen Bericht bekommen, in dem haarklein bestimmte Asylverfahren von A., F. und wem auch immer nachvollzogen werden, ist das an der Sache vorbei. Wir wollen nicht wissen, welche betroffene Person welchen Lebensweg und Weg von irgendeinem Erdteil nach Deutschland zurückgelegt hat.

Die Frage, die im Raum steht und der Sie als Regierung nachgehen müssten, lautet: Gibt es mindestens einen Arzt in Nordrhein-Westfalen, der mehrfach damit aufgefallen ist, bestimmten Ausländerbehörden sehr kostengünstig Gutachten zu bieten, die man durchaus auch als Gefälligkeitsgutachten begreifen kann?

(Beifall von SPD und GRÜNEN – Günter Garbrecht [SPD]: Sehr gut! Das ist der Fall!)

An der Stelle reden wir doch gar nicht konträr über eine Rechtslage oder Gerichtsurteile, sondern wir reden darüber, ob es möglich ist, dass Ärzte und Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen die Gesetzes- und Rechtslage sowie die Urteile der Gerichte konterkarieren,

(Günter Garbrecht [SPD]: Beugen!)

sie systematisch unterlaufen und sich die Ärzte diese Leistung bezahlen lassen. Das ist der Punkt.

Das Petitum der Opposition geht dahin, politisch zu verabreden, dass Sie dem nachgehen. In allen anderen Punkten stimmen wir Ihnen doch völlig zu. Es gibt keinen Streit über die entsprechenden Urteile, die Rechtslage oder den Kriterienkatalog.

Ich kann allerdings nicht ein Mindestmaß an Problembewusstsein dieser Landesregierung erkennen, den Vorwürfen erneut nachzugehen. Sie haben diesen Vorwurf bis heute nicht wirklich auch nur unter einem Aspekt sachlich ernsthaft entkräften können, sondern erwecken – jetzt schon über Wochen – permanent den Eindruck, dass Sie bewusst an der Sache vorbeireden, weil Sie sich für die Dinge, die passieren, in Wirklichkeit nicht interessieren.

Sie interpretieren zwar die Rechtslage, interessieren sich aber nicht für die Menschen und das Zusammenleben der Menschen in unserem Land. Das ist das Problem, das wir mit Ihnen haben. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Rudolph. – Jetzt hat noch einmal Frau Beer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss wirklich sagen: Das, was ich aus den Regierungsfraktionen und auch von der Frau Ministerin in Vertretung und mit dem Konzept des Innenministers gehört habe, ist an Zynismus und Ignoranz kaum noch zu überbieten.

(Beifall von GRÜNEN und SPD – Christian Lindner [FDP]: Unverschämtheit! – Günter Garbrecht [SPD]: Was ist daran unver- schämt?)

Ich werbe dringend dafür, dass all diejenigen, die sich aus Ihren Fraktionen hier und heute zu Wort gemeldet haben, für den Rest der Legislatur verpflichtet werden, im Petitionsausschuss Dienst zu tun, aber nicht unbegleitet, um wirklich die Realität in diesem Land zu sehen. Es sind zwar nicht die Ausländerbehörden, aber es gibt Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen, die so verfahren und sich Gutachter bestellen, weil ihnen z. B. die Gutachten der Fachkliniken nicht passen. Das können wir im Petitionsausschuss erleben.

Es sind genau diese Fälle, die wir aufgreifen wollen und bei denen wir mahnen, dass wir eine Positivliste brauchen. Wenn es Widerstreit über medizinische Gutachten gibt, dann sollen sie einer anderen Instanz vorgelegt und soll das Ganze dort geklärt werden. Es kann aber nicht das Praxis sein, was wir bisher tagtäglich erleben.

Wenn das alles so toll und in Ordnung wäre in diesem Land, Frau Müller-Piepenkötter, hätte der Fall Rustemi niemals stattfinden dürfen.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Der Petitionsausschuss musste eineinhalb Jahre daran arbeiten, um diese Familie wieder nach Nordrhein-Westfalen zurückzuholen.

Ich gebe Ihnen gerne ein Beispiel – ganz klar nicht aus Petitionsakten – von einem Arzt, der mir aber auch in Petitionsangelegenheiten immer wieder begegnet und in den Raum stellt, ob die Psychose einer Frau, die vergewaltigt worden ist und daraufhin unter schweren psychischen Störungen leidet, vielleicht situationsbedingt hysterisch verfärbt sei. Er führt dazu aus: Das ist ein Faktum, das uns im Kulturkreis der Roma immer wieder begegnet.

Das ist blanker Zynismus, das ist sogar Rassismus, wenn man es auf den Punkt bringen will.

(Frank Sichau [SPD]: Rassismus!)

Ich will noch weiter ausführen: Dieser Arzt zieht auch in Zweifel, ob die erwähnten Vergewaltigungen für die Entwicklung einer posttraumatischen Belastungsstörung überhaupt eine Rolle gespielt haben und tatsächlich stattgefunden haben. – Das ist das, was wir hier auf den Punkt bringen. Dem sollten Sie sich stellen. Angesichts der Dramatik der Dinge, die wir vorfinden, empfinde ich Ihre Äußerungen als inakzeptabel und zynisch.