Wichtig ist, dass bei allen Planungen die Mitwirkung und Partizipation der Betroffenen gewährleistet ist. Dazu gehört auch, dass jeweils die Interessen und Bedarfslagen von besonderen Zielgruppen berücksichtigt werden. Wir wissen zum Beispiel, dass älter werdende pflegebedürftige Migrantinnen und Migranten besondere Angebote brauchen. Das ist ein Bereich, der seit Kurzem in den Kommunen entwickelt wird, auch vor dem Hintergrund, dass wir wissen, dass die Migranten nicht in ihre Herkunftsländer zurückgehen. Das gilt aber auch für Schwule und Lesben. Auch sie haben besondere Bedürfnisse, denen wir gerecht werden müssen.
Meine Damen und Herren, wir möchten, dass das Land gemeinsam mit den Kommunen einen integrierten Planungsansatz entwickelt, damit wirklich das Ziel erreicht werden kann, dass Menschen im Alter auch bei Pflegebedürftigkeit ihr Leben selbstbestimmt in Würde und in der eigenen Häuslichkeit verbringen können. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss, wo wir gemeinsam über solche Konzepte und über unseren Vorschlag diskutieren können. – Ich danke Ihnen.
trag von Bündnis 90/Die Grünen trägt die Überschrift „Leben im Alter im Wohnquartier sichern: Kurswechsel in der Altenpolitik erforderlich – Quartiersbezogene Wohn- und Pflegeangebote statt Ausbau von stationären Großeinrichtungen!“. Der Antrag fordert also einen Kurswechsel in der Altenpolitik. Dabei werden stationäre Großeinrichtungen abgelehnt. Befürwortet werden quartiersbezogene Wohn- und Pflegeangebote.
Ich frage Sie: Wer setzt sich denn heute noch für stationäre Großeinrichtungen ein? Ich kenne keine Fraktion und keinen Verband, die das tun. Wenn man den umfangreichen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen durchliest, so bezieht sich das auf eine Wirklichkeit, die längst im Wandel begriffen ist. Der Kurswechsel in der Altenpflege – gerade unter dem Aspekt des demografischen Wandels – ist in vollem Gange.
Ich möchte hier einige Maßnahmen nennen, die seitens des Landes von den verschiedenen Ministerien bereits auf den Weg gebracht wurden. Das Wohnungsbauförderungsprogramm des Ministeriums für Bauen und Verkehr hat Förderangebote ganz auf die Herausforderung des demografischen Wandels umgestellt und für Kommunen und Wohnungswirtschaft damit eine hervorragende Basis für eine kleinteilige altengerechte Quartiersentwicklung geschaffen.
Neben barrierefreien und damit altengerechten Wohnungen, die auch mit niederschwelligen Grundpauschalen für Betreuung kombiniert werden können, bietet das Land den neuen Wohntypus der Quartierwohnungen von bis zu acht Personen für ein gemeinschaftsorientiertes Wohnen mit Gemeinschaftsräumen an. Hier kann auch kleinteilig ambulante Betreuung quartiersbezogen stattfinden. Insofern wird mit diesem Förderangebot ein wesentlicher Beitrag zur Ausweitung kleinteiliger quartiersbezogener Angebote geleistet.
Es gibt weiterhin ein bindungsfreies Förderangebot zum Abbau von Barrieren im Bestand, um dem Wunsch der meisten Menschen entgegenzukommen, möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können. Darüber hinaus besteht ein Förderangebot zum quartiersorientierten Umbau bestehender Alten- und Pflegeheime mit dem Ziel der Schaffung einer Kleinteiligkeit und Nutzungsflexibilität.
Viele der im Antrag aufgelisteten Forderungen sind unter pflegepolitischen Gesichtspunkten bereits als qualitative Prämissen für die kommunale Pflegeplanung in die Regelung des Landespflegegesetzes eingegangen.
Wenn man die bereits vorgelegten Eckpunkte und die Novellierung des Heimgesetzes durch das Arbeits- und Sozialministerium in diesen Zusammenhang einbezieht, wird deutlich, dass dieses Ministerium längst die Anforderungen eines modernen Pflegegesetzes beachtet. Ich denke, dass dazu gleich von dem Minister Näheres gesagt wird. Deshalb erspare ich mir in Anbetracht der Redezeit, die mir noch bleibt, dazu noch Weiteres zu sagen.
Die neue Landesregierung hat mit der Einrichtung eines Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration einen besonderen Akzent gesetzt. Ein Schwerpunkt der Arbeit dieses Ministers bildet die Seniorenpolitik. Es ist bereits eine Reihe von Initiativen auf den Weg gebracht worden, die auch Bezug zu dem vorliegenden Antrag haben.
Ich erinnere an das geförderte Forschungs- und Entwicklungskonzept „Altengerechte Stadt“. Das Konzept „Wohn-Quartier 4“ will die Interessen und Bedürfnisse älterer Menschen für eine generationengerechte Quartiersgestaltung umsetzen mit den Aspekten Wohnumfeld, Gesundheit/Service und Pflege/Partizipation und Kommunikation/ Bildung, Kunst, Kultur.
Die Programme dieses Ministeriums lassen sich vielfältig fortsetzen, die begrenzte Redezeit gestattet es mir jedoch nicht, weiter darauf einzugehen. Vielleicht gibt uns das Ministerium einmal eine Auflistung seiner Aktivitäten, damit auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfährt, was bereits alles auf den Weg gebracht worden ist.
Wir wissen, letztlich muss in den Kommunen das Richtige angepackt und umgesetzt werden. Die Kommunen haben dabei vielfach längst erkannt, dass Sie unter anderem nur dann eine Chance zur Entwicklung haben, wenn sich alle Generationen in der Kommune wohlfühlen. Viele nordrheinwestfälische Kommunen haben erkannt, dass die Älteren heute fähig und willens sind, aktiv mitzuwirken. Die Kommunen entwickeln Politik nicht für die Alten, sondern mit ihnen.
Zum Schluss möchte ich darauf hinweisen, dass der Rat meiner Stadt Rheine im letzten Jahr ein Entwicklungs- und Handlungskonzept „Rheine 2020“, das dezidiert den demografischen Wandel einbezieht und ein offenes Konzept für alle Generationen enthält, verabschiedet hat. Ich habe dieses Konzept mitgebracht. Dort steht zum Beispiel:
„Bestehende Wohngebiete sind auf gesellschaftliche Ansprüche und Nachfrage behindertengerecht sowie betreutes integriertes Wohnen und ihre Qualität inklusive des Wohnumfeldes auszurichten, um zum Beispiel ein Quartier nachhaltig stabilisieren zu können.“
Meine Redezeit ist abgelaufen, deshalb nur das Fazit. Als Fazit zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen stelle ich fest: Die Wirklichkeit ist längst weiter als der Antrag. Dieser Antrag enthält keine neuen Impulse und ist somit für die Weiterentwicklung in der Altenpolitik wenig hilfreich. Wir können aber im Ausschuss über einzelne Punkte gerne noch weiter diskutieren. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Wilp. – Wir hatten schon Sorge, dass Sie das ganze Skript vorlesen wollten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Her Wilp, wesentliche Teile des Antrags sind abgeleitet aus der Arbeit in der Enquetekommission, die im Abschlussbericht aus dem Jahr 2005 zu lesen sind.
Insofern könnte man voraussetzen, Inhalte, Forderungen und auch Feststellungen fänden in diesem Hause eine breite Mehrheit. Ich finde nicht, dass der Bericht der Enquetekommission oder die 161 Anregungen, Fragen etc. derzeit schon erfüllt sind. Es gibt landesweit einzelne Aktionen, es sind auch einzelne Aktionen von der Landesregierung im Vollzug zu melden, aber ganz klar ist, dass wir noch lange nicht so weit sind wie im Antrag gefordert oder beschrieben.
Jetzt könnte man meinen, Friede, Freude, Eierkuchen und ich würde mich jetzt wieder setzen. Nein, Frau Kollegin Asch und Frau Kollegin Steffens, man muss diesen Antrag auch im Zusammenhang mit der Pflegediskussion im AGS sehen. Auch wenn Sie den jetzt federführend in den AGFFI geben wollen, kann man das nicht einfach ausblenden.
Erstens möchte ich festhalten: Die Landesregierung hat in der letzten Plenarsitzung auf unsere Große Anfrage – wie ich finde – unzureichend geantwortet, aber sie hat für sich festgestellt, dass für sie bei den weiteren Schritten die Evaluationsergebnisse zum Landespflegegesetz wesentlich sind.
Zweitens. Die Landesregierung versucht, der Überschwemmung durch stationäre Einrichtungen Herr zu werden, indem sie die Investitionskostenverordnung geändert hat. Ob das zum Ziel führt, müssen wir sehen.
Drittens. Die Landesregierung befindet sich in der Verbändeanhörung – das muss man anerkennen – bezüglich des beispielhaften Versuchs, die Anforderungen des SGB IX, nämlich die Selbstbestimmung und die Teilhabe, in ein Gesetz zu gießen. Wir sollten abwarten, was dabei als Kabinettsentwurf herauskommt.
Viertens. Ich möchte festhalten: Meine Partei, die SPD, hat in der Vorvorwoche mit ihren Eckpunkten zu den Pflegestützpunkten einen Rahmen aufgestellt, in dem sich die Pflegestützpunkte in Nordrhein-Westfalen bewegen sollten. Das Wohn- und Teilhabegesetz sowie die Realisierung in NRW über die Pflegestützpunkte machen wesentliche Ziele der Quartiersbezogenheit aus. Deshalb kommt es im Wesentlichen darauf an, wie wir diese Diskussion gestalten.
Darum sagen wir ganz klar, man darf die Diskussion zur Pflege unabhängig von der Richtigkeit und logischen Fortführung der Forderungen aus dem Abschlussbericht der Enquetekommission nicht überfrachten.
Aus diesem Grunde, meine Damen und Herren, werden wir in der anstehenden Diskussion sehr wohl darauf achten, wann und zu welcher Zeit wir was diskutieren. Außerdem werden wir die beiden vorgenannten Punkte nicht infrage stellen, indem wir die Diskussion überfrachten.
Klar ist darüber hinaus, dass wir zwei wesentliche Faktoren berücksichtigen, wie Quartiersbezogenheit realisiert wird. Dabei geht es zunächst um die Pflegestützpunkte und um die zukünftige Bedarfsplanung, die sie richtigerweise einfordern und in dem vor vierzehn Tagen diskutierten Antrag deutlich gemacht haben. Dieser Frage werden wir uns spätestens nach der Evaluierung des Landespflegegesetzes stellen. Wir werden dort irgendetwas machen müssen. Das muss zum richtigen Zeitpunkt geschehen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kollegen! Die zentrale Frage im Antrag lautet, wie die Kommunen für den zunehmenden demografischen Wandel fit gemacht werden. Der Antrag liest sich wie ein Handlungsleitfaden für die Kommunen, wie künftig Stadt- und Sozialplanung erfolgen sollen. Der demografische Wandel wirkt sich aber regional sehr unterschiedlich aus. Daher wird es kein Pauschalrezept für die künftige Stadt- und Sozialplanung für jede einzelne Stadt und Gemeinde geben können. Besonders ländliche Bereiche werden von den Grünen vernachlässigt.
Die Antragsforderungen an die Landesregierung gehen sehr weit, lassen den Städten und Gemeinden kaum eigenständigen Spielraum für künftige Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt. Insgesamt erweckt der Antrag den Eindruck, als habe die Landesregierung noch keinerlei Vorbereitungen für den demografischen Wandel getroffen. Aber die Landesregierung ist seit ihrem Regierungsantritt sehr aktiv geworden, um die Städte und Gemeinden bei den Auswirkungen des demografischen Wandels zu unterstützen.
Als Beispiel möchte ich die Wohnungspolitik ansprechen: Seit 2006 wird die Wohnraumförderpolitik bedarfsgerecht verändert. So steht die Förderung seniorengerechten Wohnens für die älteren und vor allem pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt. Im Wohnungsbestand wird seitdem die Barrierefreiheit gefördert. Mit der Kampagne „Du bist das Maß aller Dinge“ wirbt unser Bauminister seit Anfang 2008 für ein barrierefreies Wohnen. Gerade barrierefreie Wohnungen haben den Vorzug, dass sie flexibler und langfristig – selbst im Falle von Krankheit und Gebrechlichkeit – von ihren Bewohner genutzt werden können. Denn auch wir wollen, dass Bewohner so lange wie möglich in den eigenen vertrauten Wänden leben können, wie sie sich das auch wünschen.
Wir werden zügig das Gesetz über die Immobilien- und Standortgemeinschaften auf den Weg bringen. Im Bereich der Wohnquartiere sollen zunächst Modellversuche laufen, um herauszufinden, wie das Nachbarschaftssystem und soziale Netze verbessert werden können.
Die Landesregierung soll nach dem Willen der Grünen gemeinsam mit den Kommunen einen integrierten Pflegeansatz entwickeln. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Sozialministerium bereits Empfehlungen zur praktischen Umsetzung
der kommunalen Pflegeplanung herausgegeben hat. Im Vorwort wird betont, dass die Kompetenz und die Bereitschaft zur Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur in den Städten und Gemeinden sehr groß sind. Die Empfehlungen zur kommunalen Pflegeplanung sind kein zusätzliches abzuarbeitendes bürokratisches Verwaltungsinstrument. Sie bieten stattdessen Orientierung und Anregung für die Weiterentwicklung der pflegerischen Angebote.
Hinzu kommt eine weitere Maßnahme der Landesregierung, die belegt, dass wir längst aktiv an einem Paradigmenwechsel des pflegerischen Angebots arbeiten. Im Antrag der Grünen wird der weitere Ausbau stationärer Großeinrichtungen befürchtet. Den wollen auch wir nicht, denn das Leben in anonymen Sondereinrichtungen entspricht nicht unseren Vorstellungen von einem selbstbestimmten Leben, das es auch bei pflegebedürftigen Menschen zu fördern gilt.
Anders als die Grünen halten wir jedenfalls den völligen Verzicht auf stationäre Einrichtungen angesichts der zunehmenden Alterung der Gesellschaft, in der immer mehr Menschen alleine leben, zwar für wünschenswert, aber doch eher unrealistisch.
Wir treten dafür ein, dass eine andere Philosophie der stationären Pflege gelebt werden kann, die möglichst wenig an ein klassisches Heim erinnert. Unser Ziel ist es, dass die wohnlichen Bedürfnisse der Menschen im Mittelpunkt stehen, nicht die technisch-organisatorischen Abläufe.
Außerdem wird es mehr Rechtssicherheit für neue Wohnformen im Alter geben, die wir ausdrücklich unterstützen. Das neue NRW-Wohn- und Teilhabegesetz, das seinen Namen aus diesem guten Grund trägt, wird diesen Wandel positiv beeinflussen. – Danke schön.