Wir haben regelmäßig Sitzungen des Hauptausschusses. Die Sitzungen dauern aufgrund der Bedeutung des Ausschusses länger als die anderer Fachausschüsse. Wenn Sie für Ihre Anmeldungen zur Tagesordnung diese Punkte zukünftig priorisieren, werden diese selbstverständlich einen größeren Beratungsanteil an den Tagesordnungen des Hauptausschusses in Anspruch nehmen.
Zum Inhalt: Mit dem seit Ende März vorliegenden Entwurf der Rundfunkreferenten der Staatskanzleien der deutschen Bundesländer zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird versucht, einen angemessenen Ausgleich der Interessen von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privatem Rundfunk zu schaffen sowie den Interessen und Bedenken der Verleger angemessen Rechnung zu tragen.
Letzteres ist uns in dieser Debatte ausdrücklich wichtig. Mit RTL, dem WDR, dem Deutschlandfunk, dem „Handelsblatt“ und Verlagen wie der WAZ-Gruppe und DuMont Schauberg, um nur einige zu nennen, sitzen in Nordrhein-Westfalen zahlreiche wichtige Medienplayer. In NordrheinWestfalen wohnt zugleich – wir haben über 18 Millionen Einwohner – ein bedeutender Anteil der Mediennutzer und Gebührenzahler Deutschlands.
Nordrhein-Westfalen muss bei einem die Einstimmigkeit aller Länder erfordernden Staatsvertrag von solcher medienpolitischer Relevanz und zukunftsweisenden Weichenstellungen selbstverständlich auch seine eigenen Anliegen und berechtigten Interessen sichtbar im Vertragswerk durchsetzen.
Bei aller Würdigung der Bemühungen der WDRIntendantin Monika Piel, zu Veränderungen der WDR-Binnenstruktur zu kommen und auch wichtige Themen innerhalb der ARD anzustoßen – Stichwort: Ausstieg aus dem Sponsoring und zu
künftiger Umgang mit der Quantität der Werbung -, müssen wir zugleich feststellen: Es gibt in den letzten Jahren bei vielen öffentlich-rechtlichen Sendern Entwicklungen und zumindest für die Zukunft verabredete Planungen, die sich die Politik ordnungspolitisch sehr gründlich anschauen und denen man in einigen Teilen – was OnlineExpansion angeht – auch kraftvoll und deutlich entgegentreten muss.
Der WDR-Rundfunkrat ist sich dessen bewusst, dass die Finanzierungsgrundlage des öffentlichrechtlichen Rundfunks nicht beliebig erweiterbar ist. Deshalb ist ausweislich seiner letzten aktuellen Stellungnahme vom 24. April 2008 darauf zu achten, dass für die Aufwendungen der Gebührenzahler der größtmögliche programmliche Mehrwert bereitzustellen ist.
Uns als FDP-Landtagsfraktion liegt sehr an dem Erhalt eines qualitätsvollen öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gerade deshalb muss diese Konzentration auf den eigentlichen Programmauftrag, der den öffentlich-rechtlichen Status legitimiert, wirkungsvoll erfolgen. Das Ganze muss zugleich in einem fairen medienpolitischen Ordnungsrahmen eines Medienmarktes im Umgang mit Gebührengeldern stattfinden.
Der hier diskutierte Staatsvertrag richtet sich deshalb nicht gegen, sondern an alle öffentlichrechtlichen Sender und soll durch die Schaffung eines ausgewogenen zukunftsfähigen Ordnungsrahmens seine exakte Berechtigung in einem dualen Rundfunksystem mit 584 die Vielfalt und das Gemeinwesen bereichernden privaten Fernseh- und Radiosendern und einer Fülle von Verlagen mit hochwertigen Zeitungs- und Zeitschriftenangeboten formulieren.
Hauptaufgabe der öffentlich-rechtlichen Sender muss dabei nach wie vor sein, dem Zuschauer gesellschaftlich relevante und wertvolle Inhalte qualitativ hochwertig und interessant aufbereitet nahezubringen.
Den wesentlichen Regelungen im Staatsvertragsentwurf, insbesondere zu den Bereichen Internetpräsenz und Ausbau der Digitalangebote durch ARD und ZDF, liegen folgende medienpolitische Kernfragen zugrunde:
Erstens. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk konnte früher seiner Grundversorgungspflicht mit drei Fernsehprogrammen ohne weitere private Angebote und entsprechende Offerten im Internet nachkommen. Das ist jahrzehntelang so gewesen.
Wir erkennen natürlich Entwicklungsnotwendigkeiten in Abhängigkeit von technologischer Innovation und geändertem Nutzerverhalten. Aber es bedarf heute in einem dualen Rundfunksystem neben Hunderten von privaten Sendern und tatsächlich flächendeckend in ganz Deutschland 22 problemlos zu empfangenden öffentlich-rechtlichen Fernsehprogrammen, mehr als 80 Radioprogrammen und einem umfassenden Angebot im Internet nicht mehr den Anforderungen zur Herstellung von Vielfalt, wie das noch vor zwei Jahrzehnten der Fall war.
Wir als FDP-Landtagsfraktion meinen deshalb, dass klare Grenzen und eine Konzentration auf das Wesentliche und die Kernaufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks notwendig sind und deshalb zu Recht dieser Staatsvertrag im Konzert der Länder genau dieses Spannungsfeld und diesen Fragekomplex auch thematisiert.
Wir brauchen einen qualitätsvollen öffentlichrechtlichen Rundfunk genau für die Aufgabe der Grundversorgung. Diese gestaltet sich unter völlig anderen Voraussetzungen heute aber anders als vor einigen Jahren.
Zweitens. Wir müssen uns mit der Frage auseinandersetzen, wie verhindert wird, dass trotz oder gerade aufgrund der Masse öffentlich-rechtlicher Fernsehprogramme aus den Vollprogrammen ARD und ZDF immer mehr für den Grundversorgungsauftrag existenzielle Programminhalte wie Kultur, Sport und Nachrichten in Zusatz- und Spartenkanäle ausgelagert werden. Das kann nicht unser Ziel für einen qualitätsvollen öffentlichrechtlichen Rundfunk sein. Kultur muss im regulären Vollprogramm stattfinden und darf nicht in Spartenkanäle abgeschoben werden.
Sollen zukünftig auf den Digitalkanälen weiter moderationsfrei nach einem bestimmten Sendeschema – zumeist kostengünstig – Wiederholungen laufen, oder dulden wir künftig auch den offen anvisierten teuren und gebührentreibenden Ausbau solcher Sender zu aufwendigen Nachrichten-, Kultur- und Jugendsendern mit der Folge, dass diese Inhalte vermehrt aus dem Vollprogramm verschwinden und die dort entstehenden Lücken mit teurer aber oftmals schlecht – auch von Privaten – kopierten Quotenflops ausgestaltet werden?
Ein qualitätsvoller öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss mehr bieten, als es rein unter Werbegesichtspunkten bestimmte private Anbieter gegenwärtig tun und tun können.
Insofern müssen wir die Entscheidungen der KEF als Landesgesetzgeber im Auge behalten, zugleich aber als Politik im Rahmen dessen, was uns das Bundesverfassungsgericht vorgibt, sicherstellen, dass es nicht zu einer unnötigen Gebührenexplosion zulasten der Bevölkerung kommt. Deshalb müssen wir zu einer maßvollen und sachgerechten Ausgestaltung des öffentlichrechtlichen Programmauftrags kommen. Angesichts neuer Herausforderungen und technischer Innovationen im Medienbereich im Rahmen dieser Rundfunkstaatsvertragsnovelle müssen wir genau dieses Spannungsfeld neu justieren und definieren. Wir müssen das ordnungspolitisch in dem Rahmen eines insgesamt fairen Medienmarktes tun, in dem private Rundfunkanstalten genauso wie private Zeitungsverlage mit ihren berechtigten Interessen und ihrer fairen Position im Markt genauso berücksichtigt werden wie die Anliegen eines qualitätsvollen Programmangebots im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Dieser Zielsetzung sehen wir uns in den weiteren Beratungen auch des Rundfunkänderungsstaatsvertrags verpflichtet und möchten mit Ihnen gerne bei der bereits für übernächste Woche terminierten Sondersitzung diese Inhalte im Detail vertiefen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich herzlich bei der SPD-Fraktion für die Beantragung der Aktuellen Stunde bedanken. Das bietet die gute Möglichkeit, das Thema in der Vollversammlung aufzuarbeiten, da – wie mir berichtet wurde – in der letzten Hauptausschusssitzung die Zeit nicht gereicht hat und wir sowieso – Kollege Eumann hat es zu Recht angesprochen – in der misslichen Lage sind, dass wir im Hauptausschuss zu viele wichtige Themen haben, als dass wir sie alle gründlich genug bearbeiten könnten.
Es war schon sinnvoll, für ein landespolitisches Hoheitsthema wie der Medienpolitik einen eigenen Ausschuss zu haben. So ist es bei der Kultur auch. Analog müsste man dazu kommen, dass wir zumindest einen Kultur- und Medienausschuss einrichten, wie es zum Beispiel in Berlin der Fall ist, oder sogar wieder einen eigenen Medienausschuss. Das Thema ist eigentlich zu wichtig, um es nur en passant zu behandeln. Deshalb bedan
Darüber hinaus ist es schon verblüffend, dass zwei ehemalige sowie der gegenwärtige medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion in den Bänken sitzen und die Sprecherin des Ausschusses die Rede hält, was sie ehrt und auch richtig ist. Aber die Experten, die in der Fraktion für das Thema zuständig sind, halten sich vornehm zurück. Möglicherweise gibt es in der zweiten Runde noch einen Aufschlag, damit wir auch in diesen Genuss kommen.
Es ist natürlich auch interessant zu beobachten, wie stark das, was uns der Kollege von der FDPFraktion zu diesem Thema vorgetragen hat, von dem abweicht, was wir in dem an sich nicht zu beanstandenden Bericht der Landesregierung zur Kenntnis nehmen konnten.
Die Staatskanzlei hat aufgeschrieben, wie sie sich in etwa zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag positioniert. Ein paar Dinge sind noch offen, wie Herr Kollege Eumann angesprochen hat. Aber es gibt eine Reihe von Hinweisen, die deutlich machen, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch vonseiten der Staatskanzlei eingeräumt wird, was ihm auch aus Sicht meiner Fraktion zusteht: der immer wieder bundesverfassungsgerichtlich festgestellte Rang, den der öffentlichrechtliche Rundfunk hat –
auch im dualen System, Herr Witzel. Das duale System ist nur zustande gekommen, weil wir dem bestehenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein zweites System zur Seite gestellt haben, was dem politischen Willen in den 80er-Jahren entsprach. Es bedeutet aber nicht, dass beide automatisch in Bezug auf das gleich sind, was wir für dieses Land für politisch richtig halten.
Zum Public-Value sage ich auch den Kollegen des privaten Rundfunks immer wieder: Weil Medien keine Ware sind, sondern etwas, das die Gesellschaft zu prägen vermag, müsstet ihr euch auch einem Public-Value-Test stellen. Er kann sich nicht nur daraus ergeben, wie viele Werbeeinnahmen ich habe und ob sich mein Unternehmen RTL rechnet. Natürlich ist auch dort die Frage zu stellen: Bin ich mit meinem Unternehmen gesellschaftlich verantwortlich tätig?
Das wird ein bisschen von den Landesmedienanstalten kontrolliert. Allerdings kennen wir eine Reihe von Ausfällen; denken Sie an die Show, in der die Leute Tiere im Urwald essen müssen. Es gibt schon Dinge, bei denen sich unsereiner fragt, ob das der Public-Value ist, den diese Gesellschaft für ihre künftige Entwicklung braucht.
Mein Problem, das ich mit dieser Art von Angeboten habe, kann ich inzwischen leider zum Teil auch auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk übertragen.
Sagen Sie nicht so schnell Ja, Herr Witzel. – Denken Sie an den letzten Vorschlag, der im ZDF diskutiert worden ist, die sogenannte PolitikerCasting-Show. Der Schwachsinn treibt Blüten, wenn ich das einmal so deutlich sagen darf, die letztlich nur noch der Quote geschuldet sind
und eben nicht mehr dem Anspruch, den wir an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben. Ich sage Ihnen voraus: Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk so weitermacht, wird die Quote nicht mehr jeden Morgen heiß ersehnt sein, sondern zum Killer dessen werden, was geboten wird.
Darin sehe ich ein Problem. Der öffentlichrechtliche Rundfunk muss sich meiner Meinung nach deutlich von dem Angebot der Privaten abheben. Das gilt auch in der Werbefrage. Wir sind für einen sehr restriktiven, wenn möglich werbefreien öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Wir Grünen haben dazu am 5. April auf Bundesebene in Berlin ein Papier beschlossen, nach dem wir einen Zwischenschritt eingebaut haben. Denn man muss die Sache realistisch sehen: Wer einen werbefreien öffentlich-rechtlichen Rundfunk fordert, fordert automatisch eine Erhöhung der Gebühr.
Deshalb wird man sehr genau abwägen müssen. Die Intendantin des Westdeutschen Rundfunks hat darauf hingewiesen, dass das Thema Sponsoring nach 20 Uhr sensibel ist. Im Moment gibt es noch keine Übereinstimmung in den verschiede
nen Gremien, insbesondere zwischen den Intendanten der ARD. Dass man wieder davon wegkommen muss, dass Krombacher den „Tatort“ sponsert, ist im politischen Raum allgemeiner Konsens, wie ich glaube.
In Bezug auf den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag möchte ich noch auf zwei Punkte eingehen. Aus Sicht der Nutzer und Nutzerinnen – Frauen und Männern sehen ja gemeinsam ins Internet –