An der Stelle, an der Herr Stockinger publiziert hat, habe ich einen Beitrag für die SPD veröffentlicht. Sie haben noch nicht publiziert. Ich bin auf Ihren Beitrag sehr gespannt.
Sie haben jetzt die Gelegenheit, das zu tun. Die Debatte wird geführt. Ich sage ausdrücklich: Die SPD ist bereit, einen medienpolitischen Konsens in dieser Frage für Nordrhein-Westfalen mitzugestalten.
Es liegt an Ihnen, dieses Angebot anzunehmen. Die Aktuelle Stunde bietet Ihnen hierfür eine erste Gelegenheit. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Leider wissen wir nicht, was die SPD will, Herr Eumann. Wirklich fatal ist, dass Sie als medienpolitischer Sprecher immer nur Fragen stellen, aber uns keine Antworten geben.
(Marc Jan Eumann [SPD] fasst sich an den Kopf. – Zuruf von der SPD: Das müssen Sie schon selber tun! Wofür sind Sie denn in der Regierung?)
Sie sagen zwar auf der einen Seite, wir hätten Konsens in weiten Bereichen, aber wie sehen auf der anderen Seite denn Ihre Antworten aus?
In der Hauptausschusssitzung am 8. Mai haben wir Ihnen angeboten, eine Sondersitzung speziell zu diesem Staatsvertrag durchzuführen.
Die Landesregierung hat mit Vorlage 14/1782 einen ausführlichen Sachstandsbericht abgegeben. In der Tat: Die Beratungen sind spannend und werden von den Betroffenen in der Öffentlichkeit mit sehr großem Engagement begleitet. Das Ergebnis wird aus meiner Sicht, Kolleginnen und Kollegen, ein Kompromiss sein.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich davor warnen, hinter den Vorgaben, die Deutschland mit der EU-Kommission getroffen hat, zurückzubleiben. Das birgt die Gefahr in sich, dass Brüssel das gesamte Werk unter Umständen nicht akzeptiert. Kurzfristig hätte das zur Folge, dass Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren mit Strafzahlungen riskiert. Wer will das schon?
Ohne eine vernünftige Balance im dualen System fielen wahrscheinlich neue Wettbewerbsbeschwerden an. Am Ende könnte eine europäische Entscheidung zum deutschen Rundfunksystem gerade die Kompetenz der deutschen Bundesländer infrage stellen; denn in den anderen europäischen Ländern gibt es dieses föderalistische System nicht.
Ganz nachdrücklich bin ich aber der Auffassung, dass deutsche Rundfunkpolitik Länderangelegenheit bleiben soll. Im Rahmen des Beihilfekompromisses hat die Bundesrepublik Deutschland der Europäischen Kommission im Wesentlichen Folgendes zugesagt, den Auftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks präzise zu beschreiben, für neue Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender ein Prüfverfahren einzuführen, eine klare Grenzziehung zwischen Auftrag und kommerziellen Aktivitäten vorzunehmen, hinreichende Transparenz bei der Finanzierung des öffentlichen Auftrags, aber auch für kommerzielle Aktivitäten zu schaffen und dafür zu sorgen, dass durch entsprechende Prüfkompetenzen eine Wettbewerbsverzerrung durch Quersubventionierung spezieller Angebote verhindert wird.
Im Rahmen der Umsetzung dieser Zusagen gibt es mehrere Problemfelder in der Diskussion zwischen den Bundesländern, die weiter bearbeitet werden müssen. Am 22. Mai – das wissen Sie – setzt die Rundfunkkommission der Länder diese Beratungen fort.
Wichtig ist, dass wir uns die zentralen Punkte des Entwurfs noch mal vornehmen. Die Definition stellt einen engeren Rundfunkbegriff dar, als dies das Bundesverfassungsgericht und das EUGemeinschaftsrecht vorsahen.
Weiterhin muss eine zeitliche, inhaltliche und strukturelle Beschreibung der künftigen Onlineangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegeben werden. Vorgeschlagen ist bislang, Sendungen nach Ausstrahlung auf Abruf bis zu sieben Tage im Netz vorzuhalten. Dieser Zeitpunkt wird heftig diskutiert. Doch nach meiner Kenntnis war für die EU-Kommission bereits fraglich, ob ein Abrufangebot generell eine deutliche Überschreitung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags darstellt.
Selbstverständlich können die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weiterhin über diese Frist hinaus ihre Sendungen zu Marktpreisen anbieten. Für Archive mit zeit- und kulturgeschichtlichen Inhalten könnte es eine Sonderregelung geben.
Umstritten ist auch die im Entwurf vorgeschlagene Formulierung: „Elektronische Presse findet nicht statt“. Denn fraglich ist, ob die öffentlichrechtlichen Anstalten in unmittelbare Konkurrenz zur Presse treten könnten, indem sie ohne jeglichen Bezug zu laufenden Sendungen reine Textbeiträge ins Netz stellen.
Ebenso wichtig ist die Ausgestaltung des sogenannten Dreistufentests. Er soll klären, ob neue Angebote zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören, zum publizistischen Wettbewerb beitragen und wie der finanzielle Aufwand ist. Strittig ist nun, wer den Dreistufentest durchführen soll.
Überwiegend wird argumentiert, dass dies die Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten tun sollen. Externer Sachverstand allerdings muss aus meiner Sicht unbedingt hinzugezogen werden.
(Beifall von der CDU – Marc Jan Eumann [SPD]: Das ist sehr gut! Soll er verbindlich sein oder nicht?)
Warum ist es notwendig, diese Leitplanken in das Rundfunksystem einzuziehen? Das Internet und die Mobilen Dienste dienen als Expansionsfeld für alle traditionellen Medien und für bisherige Infrastrukturbetreiber. Aus der Technik ergibt sich keine Beschränkung mehr für den öffentlichrechtlichen Rundfunk. Die Knappheit von Frequenzen ist beendet. Das Zusammenwachsen der verschiedenen Empfangsgeräte und das geänderte Nutzungsverhalten der Rundfunkteilnehmer schürt automatisch den Interessenkonflikt zwischen dem öffentlich-rechtlichen System und den privaten Betreibern.
Daher muss ein Ausgleich gefunden werden zwischen der verfassungsrechtlich gesicherten Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlichrechtlichen Rundfunks einerseits und dem Interesse der Gebührenzahler andererseits,
die angesichts des bereits vorhandenen umfangreichen Angebots verstärkt nach dem Sinn des öffentlichen Rundfunks fragen. Das Problem einer Auftragserweiterung könnte damit unversehens zur Frage der Akzeptanz werden. Wir wollen keine Grundlagen für neue wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen schaffen.
Herr Präsident, es geht hier auch um lebenswichtige Fragen, vor allen Dingen für die Verlage. Es geht wie immer um viel Geld. Das Parlament muss einen Beitrag leisten, wie wir das in Zukunft handeln. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Eumann, weil Sie zu Beginn eine organisatorische Frage zum Stellenwert der Medienpolitik angesprochen haben, kann ich Sie und Ihre Fraktion nur ermuntern, in diesem Bereich stärker programmatisch tätig zu werden.
Wir haben regelmäßig Sitzungen des Hauptausschusses. Die Sitzungen dauern aufgrund der Bedeutung des Ausschusses länger als die anderer Fachausschüsse. Wenn Sie für Ihre Anmeldungen zur Tagesordnung diese Punkte zukünftig priorisieren, werden diese selbstverständlich einen größeren Beratungsanteil an den Tagesordnungen des Hauptausschusses in Anspruch nehmen.