Protokoll der Sitzung vom 16.05.2008

Um international Schritt halten zu können, benötigen wir mehr Flexibilität und Mut. Dies gilt auch für den Bereich der Krankenversicherung. An einer Verbesserung und Anpassung des Krankenversicherungssystems muss laufend gearbeitet werden. Es geht um die Gesundheit, um die Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung und um deren Bezahlbarkeit seitens der Bevölkerung. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ist am 1. April 2007 bei Stimmenthaltung unseres Landes NordrheinWestfalen in Kraft getreten.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung konnte bei der Gestaltung des Gesetzes bedeutend Einfluss nehmen. Das darf man auch einmal erwähnen. Ich erinnere daran, dass sich NRW unter anderem dafür ausgesprochen hat, den ursprünglich geplanten dreiprozentigen Abschlag für Krankentransportfahrten, der zu Einnahmeausfällen bei den Kommunen und zu einer zusätzlichen Belastung der Versicherten geführt hätte, zu streichen und auch das Insolvenzrecht der Krankenkassen zu überarbeiten.

Der Gesundheitsfonds ist ein Konzept zur Umorganisation der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ab dem 1. Januar 2009. Am 2. Februar 2007 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Am 16. Februar stimmte auch der Bundesrat diesem Gesetz zu.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ob man bei dem am 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Gesundheitsfonds von dem Herzstück des GKVWettbewerbsstärkungsgesetzes sprechen sollte, lasse ich an dieser Stelle offen. Ob mit dem Gesundheitsfonds der „große Durchbruch“ gelungen ist – so die Große Koalition – oder ob es sich um die „große Katastrophe“ handelt – so die Opposition –, muss aus heutiger Sicht abgewartet werden. Falls erforderlich, muss natürlich gegengesteuert werden.

Des Weiteren fehlt es bezüglich der Konvergenzregelung an einer Rechtsverordnung. Hier hat die Bundesgesundheitsministerin bis November noch einige Hausaufgaben zu erledigen. Der Antrag enthält also keine Fakten, sondern reine Annahmen und Illusionen einer Oppositionspartei.

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Hä?)

Frau Steffens, in Ihrem Antrag wird das Wort „Risikostrukturausgleich“ überhaupt nicht erwähnt. Dieser ist im Zusammenhang mit dem Gesundheitsfonds unbedingt zu sehen.

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Der ist unab- hängig davon!)

Was ist eigentlich das Schlechte an einem Fonds? Laut Duden ist ein Fonds ein Vorrat von Geldmitteln.

Im Gegensatz zu der vorhergehenden rot-grünen Bundesregierung hat die Große Koalition durch den Kompromiss in Sachen Gesundheitsfonds und Risikostrukturausgleich (neu) trotz erheblich voneinander abweichender Vorstellungen bei CDU und SPD einen Schritt in die richtige Richtung getan:

Erstens. Die Versicherten werden auch künftig alle notwendigen medizinischen Leistungen erhalten. Die Teilhabe am medizinischen Fortschritt wird gesichert.

Zweitens. Der Einstieg bezüglich der Entkopplung der Arbeits- von den Gesundheitskosten erfolgt.

Ich gebe allerdings zu, dass die staatliche Festlegung des bundeseinheitlichen Beitragssatzes für die Krankenversicherung – solche bundeseinheitlichen Beitragssätze haben wir schon im Bereich der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung – nicht unbedingt meinen Vorstellungen entspricht. Hier hätte ich mir weiterhin mehr Selbstverwaltung gewünscht.

Drittens. Der Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen wird weiter gestärkt, weil die Ver

sicherten zukünftig das Angebot der Kassen nach Leistung und Preis besser beurteilen können.

Viertens. Dadurch, dass die unterschiedlichen zwischen den Krankenkassen verteilten Krankheitsbelastungen berücksichtigt werden, indem 50 bis 80 schwerwiegende kostenintensive chronische Krankheiten mit Morbiditätszuschlägen bedacht werden, haben Krankenkassen mit einer überdurchschnittlich hohen Zahl an schwer kranken Versicherten zukünftig keine Nachteile mehr.

Ich frage Bündnis 90/Die Grünen: Was ist daran schlimm? Frau Steffens, Sie haben eben gesagt, dass Krankenkassen mit einem hohen Anteil schwer kranker Versicherter eher den Zusatzbeitrag nehmen müssen. Gerade deshalb findet der Risikostrukturausgleich statt, und zwar auch unter Berücksichtigung des Anteils der schwer kranken Versicherten.

Fünftens. Es gibt in Zukunft keine RSA-Zahler- und -Empfängerkassen mehr, weil alle Krankenkassen Fondszuweisungen erhalten und Transfer unmittelbar zwischen den Krankenkassen nicht mehr stattfindet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was den von den Versicherten alleine zu zahlenden Zusatzbeitrag in Höhe von 1 % des beitragspflichtigen Einkommens bzw. den Festbetrag bis zu 8 € angeht, ist große Sorgfalt geboten. Es darf nicht passieren, dass Versicherten Leistungen vorenthalten werden, bevor die in finanzieller Not befindlichen Krankenkassen den wettbewerbsrelevanten Zusatzbeitrag beschließen. Hier ist auch die Aufsicht gefordert.

Fairerweise muss man aber erwähnen, dass der Zusatzbeitrag auch mit einem besseren Leistungsangebot für die wahlberechtigten Versicherten einhergehen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie bei jeder Reform gibt es auch hier Gewinner und Verlierer. Ich persönlich – das sage ich ganz deutlich – hätte mir noch weniger Verstaatlichung, Zentralisierung und Einheitskasse gewünscht. Aber aus Sicht der CDU-Fraktion konnte durch diesen Kompromiss Schlimmeres verhindert werden.

Ich hoffe, dass sich der zurzeit vielleicht noch vorhandene Nebel verzieht, wenn wir im November über endgültige Zahlen und Regelungen verfügen, die auch die länderspezifischen Be- und Entlastungswirkungen deutlich machen.

Ihrem Antrag können wir aus vorgenannten Gründen nicht zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kleff. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Gebhard.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Professor Dr. Eckart Fiedler vom Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie der Universität Köln ist sich sicher, dass – ich darf zitieren – „langfristig die demografische Entwicklung und der sich damit verbindende Anstieg chronischer Erkrankungen unser Gesundheitssystem unbezahlbar macht.“

Wir Sozialdemokraten – sowohl hier im Land als auch im Bund – sind nicht bereit, diese Annahme zur Grundlage unserer Politik zu machen. Gesundheit ist und darf keine käufliche Ware werden, die nicht mehr für alle erreichbar ist.

(Minister Karl-Josef Laumann: Richtig!)

Der grundgesetzliche Anspruch eines jeden Menschen auf körperliche Unversehrtheit verlangt, dass alle – ich betone: wirklich alle – Menschen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen gesundheitlichen Versorgung haben müssen.

(Minister Karl-Josef Laumann: Auch richtig!)

Wir sind daher sehr froh, dass mit dem GKV-WSG nun die Lücke der bisher Unversicherten geschlossen worden ist.

(Minister Karl-Josef Laumann: Ja!)

Um dem gerade formulierten Anspruch dauerhaft gerecht zu werden, müssen wir ein solidarisches, gerechtes und volkswirtschaftlich vernünftiges Finanzierungssystem im Gesundheitswesen etablieren. Die zurzeit zu beobachtende Finanzierungsproblematik ist jedenfalls nicht der demografischen Entwicklung geschuldet. Vielmehr leidet die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung darunter, dass die Beiträge nur auf Löhne und Gehälter erhoben werden. Die Bürger mit den höchsten Einkommen und zumeist der besten Gesundheit sind aber zu einem großen Teil nicht in dem solidarischen System versichert.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist also ein System der Solidarität der Schwachen.

(Minister Karl-Josef Laumann: Oh!)

Gutverdienende, Selbstständige und Beamte können sich dem System systematisch entziehen, indem sie sich privat versichern. Wohlgemerkt: Ich werfe ihnen das nicht vor, denn wenn die Menschen ein System nutzen, das der Staat und die

Gesellschaft ihnen so bieten, darf man sich darüber nicht beklagen, sondern wir müssen uns dann um das System kümmern.

Das heißt: Privat Versicherte zahlen weder für Einkommensschwache, Arbeitslose, Behinderte oder chronisch Kranke. Sie genießen aber im Falle eines Falles eine bessere Versorgung.

Der Gesundheitsgrad ist bekanntlich in Deutschland wie in allen anderen Industrieländern abhängig von Einkommen und Bildung. Unser augenblickliches System führt also dazu, dass sich nicht nur gut verdienende, sondern im Schnitt auch gesündere Menschen in die privaten Kassen schleichen.

Beitrags- und Leistungsgestaltung der privaten Krankenversicherung sind daher nicht Ergebnis von Wettbewerb, sondern von Risikoselektion.

Wenn wir also – das sage ich insbesondere an die Adresse der Kollegen der CDU hier im Landtag – einen Wettbewerb um mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung wollen – und dazu bekennen wir Sozialdemokraten uns ausdrücklich –, müssen wir den Wettbewerb um günstige Risiken unterbinden.

In einem Beitrag der Gesundheitsökonomen Klaus Jacobs, Susanne Staudt und Jürgen Wasem ist dazu Folgendes ausgeführt – mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich –:

Unter Gesundheitsökonomen gilt es jedenfalls als weithin unstrittige Basiserkenntnis, dass jedes wettbewerbliche Krankenversicherungssystem mit solidarischer Finanzierung ein Ausgleichssystem benötigt, um die Anreize zur aktiven wie passiven Risikoselektion zu mindern, Chancengleichheit im Wettbewerb zu sichern und die Stabilität des Krankenversicherungsmarktes zu gewährleisten.

So weit die Gesundheitsökonomen. – Ein solch solidarisches Finanzierungssystem ist idealtypischerweise die Bürgerversicherung. Mit der Bürgerversicherung wollen wir alle Versicherten – die gesetzlich und die privat Versicherten, also auch die gut Verdienenden und die Selbstständigen – erfassen.

(Minister Karl-Josef Laumann: Oh! Es lebe der Sozialismus! – Britta Altenkamp [SPD]: Herr Kollege, das müssen Sie aushalten!)

Das hat nichts mit Sozialismus zu tun, sondern das ist klassische Wirtschaftsliberalität: Wettbewerb richtig herstellen, auf gleicher Ausgangsbasis und nicht, indem man dem einen das Silber

tablett hinhält und es ihm damit leicht macht, ökonomisch zu sein.

Wir verbreitern somit den Personenkreis der Einzahlenden, was automatisch die Lasten in unserem Gesundheitssystem solidarisch auf alle je nach Leistungsvermögen verteilt. Gleichzeitig wollen wir die Einkommensbasis verbreitern, indem wir die Beiträge nicht nur an die Arbeitseinkommen koppeln, sondern alle Einkommensarten, wie Miet-, Zins- und Kapitaleinkünfte, zugrunde legen.

(Ewald Groth [GRÜNE]: Dieser Fonds ist Quatsch!)

Ich komme noch dazu, Ewald, ganz ruhig. – Dieses ist zwingend erforderlich, da Arbeitseinkommen nur noch 60 % des Volkseinkommens ausmachen.

(Zurufe von Monika Düker [GRÜNE] und Ewald Groth [GRÜNE])