ge zu. Das Gericht hat dann vorübergehend diesen Rechtszustand wieder hergestellt. Das heißt, wenn Sie sich jetzt dieser Statistik rühmen, haben Sie genau die Zeitscheibe der Monate, in denen die alte Regelung wieder galt.
Wenn man dann nachschaut, wie es jetzt im Mai aussieht, findet man etwas Interessantes, nämlich dass wir bereits wieder eine Zunahme haben. Wir haben das vorhergesagt. Das zeigt sich auch bei den Auswertungen der Verspätungsanzeigen auf der Homepage des Flughafens durch den Verein „Bürger gegen Fluglärm“. Wir werden das demnächst ja in der Antwort auf eine Kleine Anfrage abrufen können.
Wir haben im Monat Mai bei den verspäteten Landungen nach 24 Uhr schon wieder eine um 100 % höhere Zahl als im Vorjahr, nämlich eine Steigerung von 5 auf 10. Und die Zahl der eigentlich nicht erlaubten Starts nach 22 Uhr hat im Mai um 141 % zugenommen, nämlich von 17 auf 41 Starts.
Meine Damen und Herren, Sie sind also nicht nur Auslöser eines Gutteils der Verspätungen, Sie tun auch nichts zur Sanktionierung der permanenten Verspätungen.
„Wir haben zum ersten Mal ein ganz konkretes Instrumentarium, um Flugbewegungen auf dem Düsseldorfer Flughafen kontrollieren zu können. Wir haben zum ersten Mal auch die Möglichkeit, durch das Monitoring-Verfahren dafür zu sorgen, dass das Fehlverhalten des Flughafens geahndet werden kann. Ich glaube, dass dies in der Tat ein Quantensprung ist.“
Meine Damen und Herren, bis auf die nicht von Ihnen zu verantwortende Zeitscheibe, von der ich eben gesprochen habe – die liegt nämlich an dem vorübergehenden Stopp des Oberverwaltungsgerichtes –, hat es einen Zuwachs und nicht, wie von Ihnen irreführend behauptet, eine Absenkung dieser Überschreitungen gegeben. Ich sage noch einmal: Das, was Sie für sich in Anspruch nehmen, geht auf die Urteile des Oberverwaltungsgerichtes zurück.
Auf einen Sanktionskatalog für Fluggesellschaften, die durch ihren Flugplan Verstöße verursachen, warten wir bis heute. Wir müssten aus unserer Sicht, um die Nachtruhe tatsächlich zu gewährleisten, hier folgende Punkte durchsetzen – und dafür sind Sie in der Hauptsache verantwortlich –:
Die Sonderregelungen für Homeweg-Carrier, dass ohne Angabe von Gründen bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr gelandet werden darf, muss sofort abgeschafft werden.
Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung für die dann verspäteten Landungen nach 23:15 Uhr muss drastisch erhöht werden.
Ohne dass Sie solche Maßnahme ergreifen, meine Damen und Herren, sollten Sie sich, finde ich, nicht vor der Bürgerschaft und auch nicht vor dem Parlament hinstellen und sich eines kurzen Zeitraumes rühmen, für den Sie nichts können und der auch mit Ihrer Politik nichts zu tun hat, sondern allein damit, dass ein Gericht vorübergehend Ihre Betriebsgenehmigung ausgesetzt und später wieder zugelassen hatte. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum zweiten Mal haben wir uns heute mit einem Luftverkehrsantrag von Bündnis 90/Die Grünen zu beschäftigen. Dieser Antrag ist allerdings etwas Besonderes. Denn er bedient sich dieses Mal einer Aneinanderreihung von Behauptungen.
Im Kern ist natürlich klar: Es wird die These aufgestellt, dass die Anwohner des Flughafens Düsseldorf nicht ausreichend vor Fluglärm geschützt werden. Ich wiederhole das, was ich bereits heute Vormittag gesagt habe, dass wir großes Verständnis für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben, die mit Fluglärm belastet sind. Dabei können sie sicher sein, dass wir ebenso wie Sie fest davon überzeugt sind, dass der Schutz der betroffenen Anwohner einer besonderen Sorgfalt bedarf.
deshalb, meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bedarf es einer ganz besonderen Differenzierung. Denn jeder Flughafen in Nordrhein-Westfalen hat seine Besonderheit. Den Grundsatz des Differenzierens vermisse ich allerdings in Ihrem Antrag, Herr Becker.
Ihr Antrag besteht aus einer Kette von Behauptungen und ist in seiner Darlegung einseitig. Er dient einzig und allein dem Schüren von Emotionen bei den betroffenen Bürgern.
Die Vielzahl der Anträge, mit denen Sie dieses Haus beschäftigen, lässt vermuten, dass Sie ganz bewusst Emotionen schüren wollen. Das belegen allein schon die massenhaften Kleinen Anfragen, die Sie jede Woche immer mit dem gleichen Inhalt produzieren. Es wäre jedoch begrüßenswert, wenn Ihre Anliegen der Wirklichkeit entsprächen. Das ist in diesem Fall nicht erkennbar.
(Horst Becker [GRÜNE]: Das Schöne an Ih- ren Reden ist immer, dass man sie als E- Mail verschicken kann!)
Die von Ihnen behauptete permanente Missachtung der Nachtflugregelung kann ich nicht nachvollziehen. Ich verweise ausdrücklich auf die Erklärung des Flughafens. Demnach sind im ersten Quartal des Jahres 2008 deutlich weniger Flugzeuge nach 23 Uhr gelandet als im Vergleichszeitraum des Jahres 2007. Konkret heißt das: Wir können einen Rückgang von immerhin 30 % feststellen.
Weiter teilt der Flughafen mit, dass sich die Zahl der Ausnahmegenehmigungen für Starts nach 22 Uhr gegenüber 2007 halbiert hat.
Das sind nicht nur Angaben des Flughafens, Herr Becker. Ihre Fraktion im Rat der Stadt Düsseldorf hat eine Kleine Anfrage an die Stadt Düsseldorf gerichtet,
und der Inhalt dieser Kleinen Anfrage belegt diese Aussagen des Flughafens und widerspricht dem, was Sie uns eben hier vorgetragen haben.
Sie wissen es: Seit dem 1. November 2007 sind die Nachtflugbestimmungen für den Flughafen Düsseldorf nochmals verschärft worden.
Erstens. Planmäßige Starts von Strahlflugzeugen dürfen nur zwischen sechs und 22 Uhr erfolgen. Zweitens. Planmäßige Landungen sind zwischen sechs und 23 Uhr möglich.
Richtig ist: Für verspätete Landungen von Strahlflugzeugen gibt es nach der Bonusliste des Bundesverkehrsministeriums einen weiteren Korridor bis 23:30 Uhr. Außerdem gibt es einen erweiterten Landekorridor bis 24 Uhr für Strahlflugzeuge von Fluggesellschaften mit einem Wartungsschwerpunkt in Düsseldorf, dem sogenannten Homebase-Carrier-Status.
Sie fordern in Ihrem Antrag, wie gerade wieder in Ihrer Rede geschehen, eben diesen HomebaseCarrier-Status abzuschaffen. Sie vergessen dabei vollkommen, dass derartige Regelungen für einen internationalen Großflughafen wie Düsseldorf erforderlich sind, dass es internationaler Standard ist und dass dies auch ein Standortfaktor ist. Vergessen wird auch, dass die Forderung somit ein Angriff auf die Zukunft des Flughafens bedeutet und die Arbeitsplätze der betroffenen Mitarbeiter in Gefahr bringt.
Ich muss Sie immer wieder fragen: Wollen Sie das eigentlich, Herr Becker? – Das können Sie doch eigentlich gar nicht verantworten.
Meine Damen und Herren, nach meiner Kenntnis hat es keine ständigen Verletzungen der Nachtflugregelung gegeben. Eines ist für uns allerdings unabdingbar: Es muss dort, wo es Verstöße gibt, Transparenz geben; das haben wir alle im Verkehrsausschuss bekräftigt. Und wenn es Verstöße gibt, muss es konsequente Sanktionen geben, die dem Carrier wehtun und bis in die Größenordnung von 50.000 € reichen.
Meine Damen und Herren, Ihren Antrag, Herr Becker, haben wir im Verkehrsausschuss ganz ausführlich beraten. Wir haben über ihn abgestimmt. Dieser Antrag ist mehrheitlich abgelehnt worden. Deshalb kann ich das hier nur noch einmal bekräftigen: Wir werden den Antrag auch hier ablehnen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens Düsseldorf! Sehr geehrte Frau Brüning, von der Betroffenheitslyrik der Landes-CDU haben die Anwohnerinnen und Anwohner nichts.
In der Tat ist die Frage berechtigt, wann es zu nachweisbaren Fällen von Sanktionierungen mit über 100 € kommt.