Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Hochschulfreiheitsgesetz haben wir seinerzeit ganz bewusst auf die Entstaatlichung unserer Hochschulen gesetzt. Ein zentral gesteuertes Hochschulwesen ist für die Hochschulen – und dann übrigens auch für alle Hochschulangehörigen – nach unserer Ansicht deutlich schlechter als eigenverantwortliche Hochschulen, die eben auch ihre Personalangelegenheiten vor Ort regeln.
Insofern ist es konsequent, dass auch die Zuständigkeiten der Personalräte auf der Ebene der einzelnen Hochschulen verankert sind. Es war ebenso folgerichtig, den Landespersonalrat in dieser Form nicht mehr fortzuführen. Eine Landesperso
Es war seinerzeit ein Entgegenkommen der Landesregierung, die Landespersonalrätekonferenz noch bis zum Ende dieses Jahres finanziell zu unterstützen. Die Begründung ist – ich denke, das ist allen klar –, dass durch die vielen Strukturänderungen nicht nur auf gesetzlicher, sondern auch auf übergesetzlicher Ebene erheblicher Mehraufwand vorhanden war.
Daraus nun eine Dauerförderung zu fordern, ist aus Sicht der Landespersonalrätekonferenz zwar sicherlich nachvollziehbar, geht aber fehl. Denn man könnte ja in solch einem Fall den Faden weiterspinnen: Wer würde sich dann noch hier beim Parlament melden und fragen, ob nicht eine dauerhafte finanzielle Förderung zu erhalten sei? Was wäre mit dem Landes-ASten-Treffen, wie mögen die darauf reagieren? Was wäre dann mit den Senaten oder gar den Hochschulräten? Kommt dann immer noch eine dauerhafte Förderung dazu?
Nein, sagen wir. Das ist eine Kette, die man nicht fortführen sollte. Deswegen haben wir aus unserer Sicht Bedenken gegen eine dauerhafte Fortführung der Finanzierung der Landespersonalrätekonferenz. Gleichwohl: Wenn es gute Argumente gibt, die in der weiteren Diskussion heute im Plenum oder im Ausschuss kommen sollten, werden wir uns sicherlich nicht gegen Gespräche wehren, wie eine wie auch immer geartete finanzielle Unterstützung aussehen sollte. Wir sehen aber – das möchte ich betonen – diese Argumente zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Deswegen halten wir nach dem Stand der Dinge und nach der Information, die seitens der Regierung gegeben worden ist, die vorgeschlagene Einstellung der finanziellen Förderung zum Jahresende für sinnvoll. – Danke schön.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manchmal wird ja ein politisches Anliegen in seiner Zielrichtung deutlicher, wenn man Analogien bemüht. Eine solche Analogie zwischen dem Hochschulbereich und der kommunalen Ebene bietet sich an, weil die Hochschulen aufgrund der Entscheidungen dieses Landtags inzwischen verselbstständig
te Körperschaften sind. Es sind keine nachgeordneten Behörden mehr, sondern selbstbewusste, eigene Organisationseinheiten, die in eigener Verantwortung ihre Geschäfte versehen. Die Beschäftigten, die vormals Beamte und Angestellte des Landes waren, sind nun Bedienstete ihrer Hochschule.
Genauso sind Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte und Angestellte im kommunalen öffentlichen Dienst jeweils ihrer Kommune zugeordnet. Das Personalvertretungsrecht hat deshalb auch nur eine Mitwirkung auf der Ebene der Kommunen als Ziel, aber nicht auf einer übergeordneten Ebene.
Herr Schultheis, Sie wollen Kommunalpolitiker werden. Sie möchten in Aachen Oberbürgermeister werden. Wenn man diese Analogie zu Ende denkt, bedeutete das, dass sich die Beschäftigten Ihrer – das wünschen Sie sich ja – Verwaltung in Aachen in einer Hauptpersonalrätekonferenz beim Innenminister organisieren würden, wenn das rechtlich zu konstruieren wäre. Ich habe von der SPD aus den Jahren ihrer Regierungsverantwortung keine Initiative in Erinnerung, mit der sie für die Kommunalbeamten einen Hauptpersonalrat beim Innenminister hätten einrichten wollen.
Sinnvoll ist es, Mitwirkungstatbestände in der einzelnen Hochschule, in der eigenen Organisation zu realisieren. Das ist möglich und das machen wir.
Das, was Sie jetzt zusätzlich beantragen, ist, die bestehenden Landespersonalrätekonferenzen, die an die Stelle des Hauptpersonalrates getreten sind, weiterzufinanzieren. Das ist jedoch ein Gremium ohne jede rechtliche Legitimation, ein Gremium, das keine Mitwirkungsbefugnisse nach dem Gesetz hat. Vielmehr ist es ein informelles Gremium, in dem Gedankenaustausch und Erfahrungsaustausch möglich sind.
Das hat es zu Ihrer Zeit für Kommunalbeamte – ich bleibe bei dieser Analogie – an keiner Stelle gegeben. Warum sollten wir das jetzt im Bereich der Hochschulen dauerhaft einführen? Es hat ja,
um Härten, übrigens auch ganz individuelle Härten, abzufedern, Sinn, das eine Zeit lang weiter zu finanzieren und einen geordneten Übergang zu ermöglichen. Dauerhaft hat dieses Gremium als Institution aus unserer Sicht aber nichts zur Entwicklung der Hochschullandschaft beizutragen, weil eben keine Mitwirkungsbefugnisse für dieses Gremium vorgesehen sind. Dementsprechend spricht nichts dagegen, das informell als Gedankenaustausch zu organisieren. Ein solcher Gedankenaustausch findet im Übrigen ja auch innerhalb der Gewerkschaften statt; da gehört er auch hin.
Ich sehe keine Perspektive dafür, dass dieser Landtag Mittel für die dauerhafte Institutionalisierung eines Gremiums bewilligen könnte, das keine echte Mitwirkungsbefugnis besitzt. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Lindner. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Kollege Groth das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mitbestimmung ist mehr als ein Wort. Da haben Sie recht, Herr Schultheis. Nur, wenn ich Herrn Dr. Brinkmeier und noch viel mehr Herrn Lindner hier höre, muss ich leider feststellen: Für diese Regierung und die sie tragenden Fraktionen scheint Mitbestimmung mehr als ein Wort zu sein. Es ist für Sie ein Fremdwort, meine Damen und Herren, um nicht zu sagen, ein Unwort.
Was Sie von der Mitbestimmung halten, haben Sie ja hinlänglich bei der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes schon bewiesen. Bürokratieabbau wollten Sie damit angeblich betreiben. Doch das Einzige, was Sie abgebaut haben, sind zahlreiche Beteiligungstatbestände und Verfahren, die über lange, lange Jahre wesentliche Bausteine zur Wahrung des Betriebsfriedens in unserem Lande gewesen sind. Ich nenne nur einige Punkte: Abmahnungen, behördeninterne Umsetzungen, Privatisierungen. Bei all diesen Punkten, Herr Dr. Brinkmeier, haben Sie unter dem Vorwand der Entbürokratisierung gut funktionierende Beteiligungstatbestände im Landespersonalvertretungsgesetz schon abgebaut. Das zeigt, welche Denke bei den regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP gegenüber dem Landespersonal vorherrscht.
Letztlich spiegelt sich dies auch in dem sogenannten Hochschulfreiheitsgesetz wider. Auch hier sind Mitbestimmungsrechte abgebaut und Beteiligungsstrukturen zerschlagen worden zugunsten der Stärkung einer zentralen Leitung, die dann noch nicht einmal mehr demokratischer Kontrolle unterliegt.
Eine Antwort auf die Frage, wer denn eigentlich „die Hochschule“ ist, die jetzt plötzlich frei sein soll, sind Sie bis heute schuldig geblieben, Herr Pinkwart. Schaut man ins Gesetz, scheint die Lage recht einfach. Da steht: „Mitglieder der Hochschule sind die Hochschulleitungen, die Studierenden und das Personal.“
Andererseits heißt es aber auch im Gesetz: Das Personal steht im Dienst der jeweiligen Hochschule. Die Hochschulen besitzen das Recht, Beamte zu haben. – Entweder ist das Personal Teil der Hochschule und bedeutet „die Hochschule“, oder die Hochschule darf das Personal haben. Was sind denn jetzt die Beschäftigten der Hochschule? – Genau das müssen wir in diesem Zusammenhang auch diskutieren.
Abgesehen davon habe ich jedes Verständnis dafür, dass sich den Personalräten bei diesem Duktus des Gesetzes, bei dieser Wortwahl die Fußnägel aufrollen:
Die Hochschulen dürfen Beamte haben. – Aus diesen Worten spricht doch die Überzeugung, dass die Beschäftigten eben nicht die Hochschule sind. Konsequenterweise enthält das sogenannte Hochschulfreiheitsgesetz auch für die Beschäftigten nicht mehr, sondern eben deutlich weniger Freiheit. Darauf haben wir und andere im Verfahren auch immer wieder hingewiesen.
Genau diese Einstellung spiegelt sich jetzt auch bei der Frage, welche Möglichkeiten die Landespersonalrätekonferenzen haben sollen, wider.
Ich würde hier und heute sehr gerne von Ihnen hören, Herr Minister, dass das alles nur ein Missverständnis ist. Ich würde gerne hören, dass Ihnen die Landespersonalrätekonferenzen genauso viel wert sind wie die Landeskonferenzen der Hochschulleitungen. Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn Sie jetzt hier im Sinne von „Mitbestimmung ist mehr als ein Wort“ ein wenig Klarheit in die Debatte bringen würden.
Beweisen Sie, dass es für Sie, Herr Minister Pinkwart, kein Fremdwort ist. Sichern Sie die Landespersonalrätekonferenzen im Hochschulbereich, und zwar nicht nur irgendwie über den 31. Dezember dieses Jahres hinaus, sondern dauerhaft institutionell, strukturell, finanziell und personell. – Sie haben das Wort, Herr Minister.
Vielen Dank, Herr Kollege Groth. – Als nächster Redner spricht Herr Minister Prof. Dr. Pinkwart für die Landesregierung. Bitte schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Worum geht es wirklich? – Wir haben mit der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes den Einfluss der Personalräte auf ein bundesweit übliches, normales Maß zurückgeführt.
Wir haben uns dabei weitgehend an dem orientiert, was etwa auf Bundesebene unter wechselnden parlamentarischen Mehrheiten – auch mit Regierungen, die beispielsweise von den Grünen getragen worden sind – Konsens war und ist.
Zudem haben wir mit dem Hochschulfreiheitsgesetz Personal und Personalräten in den Universitäten und Fachhochschulen eine Rechtsstellung, lieber Herr Groth, verschafft, wie sie etwa bei den Städten und Gemeinden schon immer bestand.
Wenn das, was Sie eben vorgetragen haben, so zuträfe, wäre es eine radikale Kritik an der Mitbestimmungswelt, die wir in unseren Städten und Gemeinden seit Jahrzehnten haben.
Diese beiden Reformen kamen innerhalb eines Jahres, nämlich 2007, auf die Hochschulen zu. Für die Personalräte der Hochschulen änderte sich also besonders viel.