Diese beiden Reformen kamen innerhalb eines Jahres, nämlich 2007, auf die Hochschulen zu. Für die Personalräte der Hochschulen änderte sich also besonders viel.
Solange das Hochschulpersonal im Landesdienst stand, gab es oberhalb der Personalräte der Hochschulen zwei Hauptpersonalräte beim Ministerium, die dann, wenn auf örtlicher Ebene keine Einigung erreicht werden konnte, mit dem Ministerium weiterverhandelten. Denn bis zu dem Zeitpunkt waren unsere Hochschulen nachgeordnete staatliche Behörden und keine Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in eigener Autonomie handlungsfähig sind.
Diese Hauptpersonalräte hatten für die örtlichen Personalräte im Laufe der Jahre auch manche Informations-, Koordinations- und Beratungsfunktion übernommen. Um davon einiges zu erhalten, bildeten die Personalräte schon vor In-Kraft-Treten des Hochschulfreiheitsgesetzes Landespersonalrätekonferenzen: eine Konferenz der Personalräte des wissenschaftlichen Personals und eine des nichtwissenschaftlichen Personals.
Weil wir gesehen haben, dass der Umstellungsprozess den Personalräten der Hochschulen besonders viel abverlangte, sind wir deren Wunsch nach Unterstützung durch Ressourcen aus dem Landeshaushalt nachgekommen, haben aber von Anfang an deutlich gemacht, dass das nur für eine Übergangszeit möglich ist. Diese Unterstützung bestand und besteht aus der Finanzierung je eines Geschäftsführers mit Reisekosten und mit Dienstzimmer im Ministerium.
Sie begann mit dem In-Kraft-Treten des Hochschulfreiheitsgesetzes am 1. Januar 2007 und sollte zunächst bis zum 30. Juni dieses Jahres dauern. Wir hatten damals die Einschätzung, dass die Umstellungsphase in den Hochschulen bis dahin beendet sein würde. Außerdem ist das der Termin, an dem die reguläre Amtszeit der beiden Hauptpersonalräte geendet hätte.
Auf intensiven Wunsch der Personalrätekonferenzen haben wir uns nun entschlossen, diese Unterstützung bis zum Ende dieses Jahres fortzuführen. Das sind dann zwei Jahre, und dann muss die Umstellungsphase als abgeschlossen gelten. Weitere Verlängerungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, gibt es nicht. Was wir nämlich nicht wollen, ist ein zusätzliches Institutionensystem ohne wirkliche Kompetenzen. Das kann nicht der Weg sein.
Ich wüsste auch nicht, wie man eine dauerhafte Finanzierung solcher Gremien durch das Land exklusiv im Hochschulbereich begründen wollte, da doch die Personalräte der Städte, Gemeinden und Kreise seit eh und je ohne Landesmittel für
Die Personalräte der Hochschulen fallen ohne die zwei Geschäftsführerstellen auch nicht ins Bodenlose. Im Gegenteil: Der Meinungs- und Informationsaustausch auch über räumliche Distanzen hinweg ist mit den modernen Kommunikationsmedien nun wahrlich kein Problem.
Moment, Herr Schultheis. – Hinzu kommt, dass die hochschulübergreifende Fortbildung, die entsprechend finanziert wird, Schulungen anbietet, bei denen sich Personalratsmitglieder treffen und austauschen können.
Mein Fazit, meine Damen und Herren: Wir haben den Personalräten der Hochschulen in einer Phase des Übergangs und der Umstellung geholfen. Und ich füge hier hinzu: Wir haben ihnen gerne geholfen, weil sie selbst und auch unsere Hochschulen sich in einer Phase der intensiven Umstellung befanden. Allerdings soll es bei dieser Übergangshilfe, die lediglich der Meisterung einer Übergangsherausforderung dient, bleiben. – Herzlichen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Pinkwart. – Meine Damen und Herren, mir liegt eine weitere Wortmeldung des Kollegen Schultheis für die Fraktion der SPD vor. Bitte schön, Herr Kollege.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die von Herrn Minister Pinkwart und den Vertretern der Regierungsmehrheit beschriebene Situation haben sie selbst verursacht. Insofern hört es sich fast so an, als ob es ein Gnadenakt gegenüber den Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen wäre. Sie als Parlament vertreten das Volk in Nordrhein-Westfalen, und das Volk in Nordrhein-Westfalen ist nicht auf Gnadenakte einer Landesregierung angewiesen. Vielmehr hat es einen Anspruch darauf, im Sinne des Volkes ordentlich regiert zu werden. Ich bitte, dies zu berücksichtigen, zumal es sich hier oft so anhört, als ob es sich hier um Gnadenerweise handelte. Das wäre ein schlechtes Selbstverständnis von Parlamentariern.
Herr Lindner, daran sollten Sie sich gewöhnen. An Ihrer Stelle würde ich mir gerade als Liberaler ein paar Gedanken dazu machen.
Nein, das ist überhaupt kein treffendes Beispiel. Die Situation in einer Kommune, die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nur für ihren bestimmten Bereich zuständig ist, könnte man vielleicht insofern zum Vergleich heranziehen, als es die Möglichkeit gibt, Personalräte für die einzelnen Bereiche und einen Hauptpersonalrat für die Gesamtkommune zu bestellen. Es wird immer wieder diskutiert, ob es für bestimmte Bereiche Sinn macht, neben dem Hauptpersonalrat einen eigenen Personalrat zu haben.
In der Stadt Aachen haben wir für die Bereiche, in denen es die Kolleginnen und Kollegen für sinnvoll halten, solche Bereichspersonalräte eingerichtet. Dazu gibt es den Hauptpersonalrat, der die gemeinsamen Interessen aller über die Bereiche hinaus zusammenbringt.
(Christian Lindner [FDP]: Beim Innenminister gibt es keinen! Den hätten Sie doch einfüh- ren müssen!)
Wenn Sie der Meinung sind, dass das richtig ist, beantragen Sie es! Wir beantragen dies, weil es gemeinsame Interessen der Beschäftigten in den Hochschulen gibt, die ohnehin, was ihre Mitwirkungsrechte in den Hochschulen angeht, stark beschnitten worden sind. Diese gemeinsamen Interessen müssen auch formuliert werden.
Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Die Zahl der Zeitverträge in den Hochschulen nimmt immer mehr zu – schauen Sie genau hin, das ist ein Thema, das wir noch einmal gesondert auf die Tagesordnung setzen müssen –, auch bei den nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Es ist eine Katastrophe, auch was die Qualität der Gewinnung von Personal in den Hochschulen angeht. Über diese Fragestellung ist nicht nur in einer Hochschule zu diskutieren, sondern in allen Hochschulen. Das ist – um nur eines herausgreifen – ein verbindendes Thema.
Ich habe die Zusicherung von Herrn Minister Pinkwart bei der Diskussion mit den Personalräten nicht im Sinne einer Übergangslösung verstanden. Das Wort Übergangslösung hat da keine Rolle gespielt. Es ist nicht als Übergangslösung dargestellt worden, sondern als eine Möglichkeit,
Ich habe es eben in meinem Eingangsstatement deutlich gemacht: Wenn Sie der Meinung sind, dass sich alles nur noch auf die jeweils konkrete, einzelne Hochschule bezieht, dann gilt das auch für die – sie sind auch Beschäftigte ihrer Hochschule – Rektoren und Kanzler. Dann müssen Sie mir erklären, warum es dort Sinn macht – ich bin der Meinung: sehr wohl –, sich auf Landesebene zu koordinieren. Diesbezüglich existiert auch kein Rechtsrahmen, keine gesetzliche Grundlage wie ein Landesrektorenkonferenzgesetz NordrheinWestfalen oder dergleichen. Sie müssen überlegen und begründen, warum es dort einen Sinn macht und im Fall der Beschäftigen nicht. Es entzieht sich einer vernünftigen Erklärung, dass man hier unterschiedlich verfährt.
Ich halte die Meinung der Beschäftigten für viel ausschlaggebender. Wenn sie selbst sagen – die Personalräte, das Personal, die Menschen, die unsere Hochschulen im wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Bereich auch tragen, die Hochschule ausmachen –, dass ihnen das wichtig ist, müsste das eigentlich auch für Sie ein durchschlagendes Argument sein, dass man solche Landespersonalrätekonferenzen nicht abschafft.
Nochmals: Wir wollen keine Unverbindlichkeit. Wenn Sie den Antrag genau lesen, steht darin, dass wir uns eine gesetzliche Absicherung der Landespersonalrätekonferenzen wünschen. Der Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen kann es sicherlich ertragen, zwei Geschäftsführer und eine Geschäftsstelle und somit die Landespersonalrätekonferenzen in Räumen des Landes Nordrhein-Westfalen, die ohnehin bezahlt sind – Sie bauen ja auch Personal in den Ministerien ab; davon gehe ich aus, da Sie praktisch für nichts mehr zuständig sind –, weiter zu beherbergen. Wenn ich das Personaltableau sehe, dessen Finanzierung die Landesregierung zusätzlich in den Haushalt eingestellt hat, halte ich das für sehr verantwortbar gegenüber denjenigen, die Hochschule ausmachen.
Wenn man gleichzeitig – die Hochschulräte sind ja als jetzt oberste Dienstbehörde, als Ministeriumsersatz angesprochen – gesetzlich einen Hochschulrat etabliert, in dem mindestens 50 % der Beteiligten von außen kommen müssen – woher auch immer –, dann wäre es doch ein hervorragendes Signal, denjenigen, die in den Hochschulen arbeiten und nicht von außen kommen, sondern den Alltag organisieren, damit Wissenschaft und Forschung funktioniert, damit gute Er
Es ist schizophren und teilweise auch zynisch, wie Sie hier argumentieren. Überlegen Sie noch einmal gut – wir haben ja noch ein bisschen Zeit, im zuständigen Fachausschuss darüber zu diskutieren –, ob hier nicht ein angemesseneres Ergebnis erforderlich ist als das, was Sie heute an Möglichkeiten dargeboten haben. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schultheis. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Kollege Lindner das Wort, anschließend Herr Kollege Groth für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Lieber Herr Schultheis, wenn Sie von Zynismus sprechen, dann gibt es noch ganz andere Themen im Bereich der Mitbestimmung, die man eher mit diesem Etikett belegen kann, nämlich etwa, wie die Gewerkschaften selbst in ihren eigenen Gremien Mitbestimmung organisieren. Es gibt Gewerkschaften, die noch nicht einmal einen Betriebsrat eingerichtet haben.
Sie bauen Personal ab. Die Gewerkschaften ziehen zwangsweise Gehaltsbestandteile ein. Wenn jetzt von Ihnen das Hohelied gesungen wird, dann muss das auch einmal differenzierter betrachten.
Zum einen: Der Vergleich zwischen Landesrektoren- und Landespersonalrätekonferenz hinkt, Herr Schultheis, weil die Landeshochschulrektorenkonferenz gegenüber dem Land und dem Ministerium die Interessen der Hochschullandschaft insgesamt vertritt. Da sind im Übrigen auch die Beschäftigten vertreten, denn Direktoren vertreten jeweils ihren Standort.
(Karl Schultheis [SPD]: Es ist ein Grund, sich aufzuregen, wenn hier solch ein Blödsinn er- zählt wird!)
Die Landeshochschulrektorenkonferenz vertritt die Hochschulen insgesamt. Zu den Hochschulen gehören die Studierenden genauso wie das wissenschaftliche und das nichtwissenschaftliche Personal. Sie sind somit als Institutionen gegenüber dem Land vertreten.
Die Landespersonalrätekonferenz, Herr Schultheis – ich will das noch einmal verdeutlichen –, ist dagegen ein Fremdkörper.
Sie hat nämlich keine eigenen Mitwirkungsbefugnisse. Schon das von Ihnen vorgetragenen Beispiel Aachen hinkt. Sie haben von einem Hauptpersonalrat auf Ebene der Kommune und von Bereichspersonalräten gesprochen. Nichts spricht dagegen, dass auch an einer Hochschule Bereichspersonalräte gebildet werden und man sich in der Hochschule im Hauptpersonalrat auf Ebene der Hochschulleitung dann auch mit einbringt.
Ja, aber es gibt unter den Innenministern der SPD keine mir bekannte Initiative, einen Hauptpersonalrat der Hauptpersonalräte der Kommunalbeamten einzurichten, weil das von ihnen damals zu Recht nicht beantragt worden ist. Denn es ist rechtlich nicht möglich, einen Hauptpersonalrat einzurichten, der keine Mitwirkungsbefugnisse hat.