Entschuldigung, haben Sie bei der Auswertung der Anhörung, Herr Kuschke, Anregungen des DGB aufgenommen; daran wäre ich sehr interessiert? Das war eine Anhörung des Landtags. Ich vermute, Sie werden sie selber auswerten.
Daher habe ich Ihren Vorwurf, Frau Steffens, wir hätten sie noch nicht richtig ausgewertet, nicht ganz begriffen.
Dann machen Sie doch zu den Punkten, die aus Ihrer Sicht durch die Einbeziehung des DGB in Ihre Anhörung von Ihnen aufgenommen worden sind, Anmerkungen.
Wunderbar. – Ich möchte nicht das wiederholen, was seinerzeit bereits in den Ausschüssen mündlich oder schriftlich von der Landesregierung berichtet wurde. Sie sagen selbst, dass hochkomplexe Fragestellungen mit der Umsetzung der Richtlinie verbunden sind. Dies betrifft nicht nur die Einheitlichen Ansprechpartner, sondern eben auch die Normenprüfung und den Aufbau eines Systems der europäischen Amtshilfe.
Hierzu sind bereits wichtige Vorarbeiten geleistet worden; mit verantwortlichen Akteuren wird gesprochen, insbesondere mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit den Kommunen. Eine weitere Vertiefung ist sicherlich in den nächsten Monaten erforderlich.
Sie fordern einerseits von der Landesregierung die abschließende Beratung Ihres Antrags, der immerhin schon aus April 2007 stammt. Die Beratung hat das Parlament noch nicht abgeschlossen – so viel zum Tempo, Herr Kuschke.
Sie fordern andererseits, die Auswertung der Expertenanhörung vom Mai 2008 abzuwarten, bevor eine Entscheidung über eine Verordnung des
Ich habe Sie heute in Ihrem Beitrag so verstanden, dass Sie diese Position aufgeben und sich jetzt für ein Kooperationsmodell starkmachen.
Wenn nicht, muss ich das so nehmen, wie ich es verstanden habe. Sie haben darauf hingewiesen, die Kammern verträten kein Kammermodell mehr, es bliebe also das Kooperationsmodell. Ich habe Sie so verstanden, als leuchtete Ihnen das ein.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Danke auch, Frau Vizepräsidentin, dass mir das möglich ist. – Wir haben im Antrag diese Tendenz – wie Sie richtigerweise sagen – sehr vorsichtig formuliert. Wir befinden uns in dem Zwiespalt, einerseits ordnungsgemäß die Auswertung durchführen zu wollen, ohne andererseits Gefahr zu laufen, dass das Kabinett vorher beschließt. Sie sagen, das sei nicht Fall.
Ich komme nun zu meiner Frage. Ich habe vorhin ausgeführt, dass wir auch nach den Gesprächen mit den Kammern für eine konstruktive und kooperative Lösung offen sind.
Ich frage Sie vor dem Hintergrund der Auswertung und der Gespräche, die Sie geführt haben: Gibt es bei Ihnen eine Tendenz für das Kooperationsmodell?
Das ist doch was! – Wir beabsichtigen übrigens, eine sachgerechte Entscheidung vorzubereiten. Sie wird die Ergebnisse aus dem Planspiel, die Antworten zum versandten Fragenkatalog und selbstverständlich auch die Anhörung berücksichtigen.
Wir beabsichtigen außerdem, eine rechtssichere Entscheidung vorzubereiten. Hierbei sind noch Fragen hinsichtlich der konkreten Organisation, vor allen Dingen aber bezüglich der Anzahl der Einheitlichen Ansprechpartner zu klären.
Meine Einschätzung ist: Die Begeisterung der Kommunen für ein reines Kommunalmodell schwindet in demselben Tempo, mit dem wir zu dem Ergebnis kommen, dass man nicht in jeder Kommune so eine Stelle braucht. Das ist wenigstens meine Erfahrung, die ich in vielen Gesprächen im Land gewonnen habe.
Wenn Sie uns helfen, beim Kooperationsmodell, über dessen Einzelheiten man sicherlich noch reden muss, mit Ihnen übereinzustimmen, werden wir wahrscheinlich sogar ein wenig schneller. Die bisherigen Stellungnahmen reichen zur abschließenden Bewertung und Einstufung nicht aus, aber wir werden die nächsten Wochen dazu nutzen. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Kollege Töns das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Die Dienstleistungsrichtlinie wurde lange diskutiert und war umstritten. Sie trat am 28. Dezember 2006 in Kraft. In anderthalb Jahren, am 28. Dezember 2009, endet die Umsetzungsfrist. Die folgende Frage bleibt: Schafft es die Landesregierung, die nötigen Anpassungen für die Umsetzung der Richtlinie in NordrheinWestfalen vorzunehmen?
Es geht um die Prüfung und nötigenfalls um die Anpassung des für Dienstleister geltenden Rechts und um das sogenannte Normenscreening. Nach unserem föderalen System kommt den Bundesländern und somit auch Nordrhein-Westfalen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie zu.
Das gilt insbesondere erstens für die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners, zweitens für die elektronische Verfahrensabwicklung und drittens für die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Behörden und den Mitgliedstaaten.
Eben haben Sie schon etwas zum Einheitlichen Ansprechpartner ausgeführt. Im Hauptausschuss gab es hierzu eine Anhörung; das Ministerium hatte hierzu ein Planspiel in Auftrag gegeben. Mit dem Planspiel ist das Ministerium anscheinend nicht zufrieden. Dabei stellt sich die Frage: Wer hat denn da überhaupt geplant?
Die Ergebnisse sind allerdings eindeutig, Frau Ministerin. Es gab neun Fallkonstellationen und insgesamt 68 Fälle.